Hausaufgaben
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Hausaufgaben

Lern- und Übungszeiten pädagogisch gestalten. Qualität in Hort, Schulkindbetreuung und Ganztagsschule

  1. 96 Seiten
  2. German
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Hausaufgaben

Lern- und Übungszeiten pädagogisch gestalten. Qualität in Hort, Schulkindbetreuung und Ganztagsschule

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Inhaltsverzeichnis
Quellenangaben

Über dieses Buch

Welche Funktion und Wirkung haben Hausaufgaben? Wie kann die Hausaufgabensituation bestmöglich organisiert und strukturiert werden? Und wie gelingt eine gute Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrkräften? Antworten auf diese und viele weitere Fragen bekommen pädagogische Fachkräfte in Hort, Schulkindbetreuung und Ganztagsschule in diesem Buch und gewinnen so an Sicherheit und Souveränität im Betreuungsalltag. Checklisten und Reflexionsfragen ergänzen die theoretischen Grundlagen.

Häufig gestellte Fragen

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Information

Jahr
2020
ISBN
9783451821226

1.Rechtliche und fachliche Fundierungen: Begriffe, Bestimmungen, Funktionen

von Andreas Wildgruber

1.1Der Begriff „Hausaufgaben“

Das Wort „Hausaufgaben“ ist eine Zusammensetzung aus zwei Teilen: „Haus“ und „Aufgaben“. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter einer Aufgabe etwas verstanden, was jemandem zu tun aufgegeben wird. Es handelt sich also um einen Auftrag, der zumeist von außen kommt, hier von der Schule an das Kind.
Reflexion
Denken wir dabei an eigenverantwortliches Handeln des Kindes? Wohl eher nicht, sondern mehr an Aspekte wie das Erledigen oder Abarbeiten von Aufgaben. Solche Sichtweisen können die inneren, mehr oder weniger bewussten Einstellungen zu Hausaufgaben prägen und sollten deshalb den Menschen, die Kinder bei der Bearbeitung der Hausaufgaben begleiten und unterstützen, also Eltern oder pädagogischen Fachkräfte, bewusst sein.
Im schulpädagogischen Verständnis lassen sich „Aufgaben“ als Anforderungen an Schulkinder verstehen, die das Ziel haben, Lernprozesse in Gang zu setzen oder Lernergebnisse zu überprüfen (vgl. Walther 2004). Dies soll über die selbstständige Auseinandersetzung mit Inhalten stattfinden (vgl. Kleinknecht 2010), entweder alleine oder mit anderen zusammen.
Der Wortbestandteil „Haus“ spricht den Ort der Bearbeitung an, er verweist zwar auf das „Zuhause“ und damit den Ort, an dem man wohnt. Aber das ist nicht der einzige Ort, an dem solche Aufgaben bearbeitet werden.
Es kann ein weites und ein enges Verständnis von „Hausaufgaben“ unterschieden werden: Ein weites Verständnis umfasst alle Tätigkeiten, die außerhalb des Unterrichts selbstständig ausgeführt werden und in Bezug zur Schule stehen. Das kann auch die eigenständige Wiederholung und Vertiefung von Inhalten sein, die in Bezug zu in der Schule gelernten Sachverhalten stehen, oder die Vorbereitung von Klassenarbeiten.
Im engeren Sinn verstanden, handelt es sich nur um die Aufgaben, die eine Lehrkraft explizit erteilt, um sie verpflichtend oder freiwillig außerhalb des Unterrichts bearbeiten zu lassen (vgl. Kohler 2011). Das umfasst die Bearbeitung an verschiedenen Orten wie zu Hause, in Kindertageseinrichtungen, z. B. Horten, in schulischer Ganztagsbetreuung oder in der sogenannten „Mittagsbetreuung“ oder in den vielen weiteren Formaten.
Hausaufgaben können in verschiedenem Ausmaß begleitet sein, von völlig selbstständiger Bearbeitung bis hin zu intensiver Begleitung. Insbesondere in der gebundenen Ganztagsschule kann es sich dann auch um vergleichbare Aufgaben handeln, die nicht unter dem Stichwort „Hausaufgaben“ stattfinden, sondern als sogenannte „Lern- und Übungszeiten“. Dabei findet die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts durch die Schulkinder weitgehend in der Schule im Rahmen von z. B. „Freiarbeitszeiten“ statt, als rhythmisierendes Element eingebaut in den Stundenplan, sogar als eingebettetes Element im Unterricht.
In weiten Teilen Deutschlands spricht man neben „Hausaufgaben“ auch von „Schulaufgaben“ oder „Schularbeiten“.
In allen Beiträgen des vorliegenden Bandes liegt der Schwerpunkt auf der professionellen Begleitung von Hausaufgabensituationen in Tageseinrichtungen für Schulkinder (Horte), offener und gebundener Ganztagsschule sowie Mittagsbetreuungen. Wenn im Folgenden von „Hausaufgaben“ gesprochen wird, ist ein wie oben beschriebenes enges Verständnis von Hausaufgaben zugrunde gelegt, das aber auch in Form von Lern- und Übungszeiten umgesetzt werden kann.
Definition
Bei Hausaufgaben bzw. Lern- und Übungszeiten
handelt es sich um Aufgaben im Sinne von Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler,
die Lehrkräfte erteilen mit dem Ziel, Lernprozesse in Gang zu setzen,
um sie in der Regel selbstständig außerhalb des Unterrichts zu bearbeiten.

1.2Rechtliche Bestimmungen: die Schulseite

Da Schulbildung in Deutschland in der primären Verantwortung der Bundesländer liegt, gibt es für jedes Bundesland eigene gesetzliche Grundlagen, die Aussagen zu Hausaufgaben und deren Bearbeitung treffen. Dies sind – unterschiedlich je nach Bundesland – Schulgesetze, Schul(ver)ordnungen, Verwaltungsvorschriften oder sogenannte „Runderlasse“.
Grundsätzlich gilt, dass Schülerinnen und Schüler Hausaufgaben bearbeiten müssen. Eltern oder pädagogische Fachkräfte, z. B. in Horten, dürfen Kinder nicht von dieser Hausaufgabenpflicht befreien.
Das Gespräch zur Schule, und hier primär zur Klassenlehrkraft, ist der Weg, um Veränderungen anzustoßen.
Exemplarisch aufgeführt werden im Folgenden die Aussagen zu Hausaufgaben im Rahmen der Grundschule aus der Grundschulordnung des Landes Rheinland-Pfalz (GSchO), hier § 37 „Hausaufgaben“:
„(1) Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schülerinnen und Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sind dem Alter und dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen und können deshalb nach Art und Umfang unterschiedlich sein. In den Klassenstufen 1 und 2 soll für das Anfertigen der Hausaufgaben insgesamt nicht mehr als eine halbe Stunde, in den Klassenstufen 3 und 4 nicht mehr als eine Stunde benötigt werden. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die tägliche zeitliche Bindung der Kinder durch ergänzende schulische Angebote angemessen zu berücksichtigen. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer achtet auf die Einhaltung dieser Regelung.
(2) Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht besprochen und zumindest stichprobenweise überprüft.
(3) Ferien, gesetzliche Feiertage, Samstage und Sonntage sind von Hausaufgaben freizuhalten.“
Zu § 37 (1) GSchO
a) Die Ausführungen eröffnen mit dem Hinweis, dass die Hausaufgaben ohne die Hilfe anderer Personen zu bearbeiten sind.
Dieser Grundgedanke ist auch in den meisten anderen Regelungen auf Länderebene festgehalten.
b) Weiter wird der zeitliche Umfang von Hausaufgaben bestimmt („in angemessener Zeit“) und es werden dann konkrete Richtwerte genannt (Klasse 1 u. 2: 1/2 Stunde; Klasse 3 u. 4: 1 Stunde).
Konkrete Aussagen, wie lange Hausaufgaben maximal dauern sollten, finden sich nicht nur in der Grundschulordnung des Landes Rheinland-Pfalz, sondern auch in den Richtlinien anderer Bundesländer (siehe Abbildung 1):
Abb.1:Maximaler Umfang der Hausaufgaben (HA) in Minuten nach der jeweiligen Richtlinie im Bundesland
Quelle: Eigene Zusammenstellung (A. Wildgruber)
In den Bundesländern, die nicht in der Tabelle genannt sind, haben die Gesetzgeber die Entscheidungen zum Umfang an die einzelnen Schulen bzw. die dortigen Klassen- oder Schulkonferenzen delegiert. Sie beschränken sich in ihren Regelungen auf den Hinweis, dass der Umfang der Hausaufgaben angemessen sein soll, z. B. der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler entsprechen soll.
Reflexion
Die je nach Bundesland variierenden Angaben zeigen, dass der Stellenwert und die Notwendigkeit der Erledigung von Hausaufgaben sehr unterschiedlich bewertet werden, auch hinsichtlich der Notwendigkeit des Schutzes von Kindern gibt es keine einheitlichen Aussagen. Im Thüringischen Bildungsplan wird beispielsweise darauf verwiesen, dass in den ersten Schuljahren Kinder bei der Bearbeitung der Hausaufgaben noch stark auf die Unterstützung der Eltern angewiesen sind. Da die Eltern jedoch dieser Aufgabe aufgrund unterschiedlicher Möglichkeiten und Fähigkeiten nicht alle nachkommen können, bestehe die Gefahr, dass dadurch soziale Unterschiede verstärkt werden. Deshalb empfiehlt der Thüringische Bildungsplan, dass in der Grundschule möglichst wenige Hausaufgaben gegeben werden (TMBJS 2015).
c) Die Richtlinien beziehen sich auf den Umfang aller Hausaufgaben am Tag, nicht pro Fach. Daher ist im Kollegium eine Absprache und Abstimmung zum Umfang der Aufgaben unter den Lehrkräften notwendig, die eine Klasse unterrichten. Im oben genannten Beispiel, der Grundschulordnung Rheinland-Pfalz, wird der Klassenlehrkraft die Verantwortung dafür zugewiesen.
Zu § 37 (2) GSchO
Darüber hinaus wird dort eher kurz angesprochen, dass es für die Hausaufgaben wichtig ist, dass diese im Unterricht besprochen werden (→ Kap. 2.4, S. 23 ff.).
Zu § 37 (3) GSchO
Abschließend wird in § 37 der Grundschulordnung Rheinland-Pfalz auf Einschränkungen in der Erteilung von Hausaufgaben hingewiesen: In diesem Fall sind Ferien, gesetzliche Feiertage, Samstage und Sonntage von Hausaufgaben freizuhalten.
Nicht alle Bundesländer treffen solche Einschränkungen.
In Deutschland gilt eine Hausaufgabenpflicht.
Die rechtlichen Hinweise zum zeitlichen Umfang von Hausaufgaben variieren je nach Bundesland. In der Hausaufgabenbegleitung Tätige müssen sich daher über die jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen informieren.
Die gesetzlichen Grundlagen treffen oftmals auch Aussagen zu den Zielen von Hausaufgaben, die im Folgenden dargestellt werden.

1.3Funktionen von Hausaufgaben aus schulischer Sicht

An Hausaufgaben werden bestimmte Erwartungen geknüpft, im Hinblick darauf, was sie bewirken sollen. In den Verordnungen der Bundesländer zu den Hausaufgaben und in der Fachliteratur treten zwei Funktionen, die Hausaufgaben aus schulischer Sicht erfüllen sollen, besonders deutlich hervor: eine didaktische und eine „erzieherische“ Funktion (vgl. Standop 2013, Kohler 2017).
Die didaktische Funktion besteht darin, dass Kinder die Möglichkeit haben sollen, Inhalte aus dem Unterricht
zu wiederholen und zu üben, mit dem Ziel, dass das im Unterricht erlernte Wissen gesichert wird;
Inhalte aus dem Unterricht zu vervollständi...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. Einleitung: Was Sie in diesem Buch erwartet
  6. 1. Rechtliche und fachliche Fundierungen: Begriffe, Bestimmungen, Funktion (Andreas Wildgruber)
  7. 2. Perspektiven aller Beteiligten (Andreas Wildgruber)
  8. 3. Bedürfnisse von Kindern – auch in der Hausaufgabensituation (Andreas Wildgruber)
  9. 4. Rolle und Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte in der Begleitung von Hausaufgaben (Andreas Wildgruber)
  10. 5. Die Motivation der Kinder entfesseln (Lisa Flack)
  11. 6. Kinder mitbestimmen lassen (Melanie Reiche)
  12. 7. Die Lernstrategien der Kinder fördern – vier Prinzipien (Lisa Flack und Melanie Reiche)
  13. 8. Den äußeren Rahmen gestalten (Lisa Flack)
  14. 9. Kooperation – Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Eltern (Melanie Reiche)
  15. Literatur
  16. Die AutorInnen
  17. Über das Buch