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- German
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Über dieses Buch
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein attraktives steuerliches Gestaltungsinstrument für kleinere Unternehmen!Als Freiberufler oder Gewerbetreibender dürfen Sie bis zu50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosteneines beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgutes bereits vor dem geplanten Kauf als Betriebsausgabe erfassen, indem Sie einen Investitionsabzugsbetrag bilden.Wird späterdann investiert, kann mithilfe des IAB die Steuerschuld in ein späteres Jahr verlagert werden.Ein Investitionsabzugsbetrag ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die jeder Selbstständige kennen sollte, um unliebsame Überraschungen und teure Fehler zu vermeiden.Unser Beitrag Investitionsabzugsbetrag liefert Ihnen das notwendige Rüstzeug für die Bildung. Darüber hinaus erfahren Sie, wie lange Sie für die geplante Investition Zeit haben und was Sie nach der Anschaffung beachten sollten, um die rückwirkende Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Information
Die wichtigsten Merkmale des Investitionsabzugsbetrages | |
Begünstigter Personenkreis | Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Selbstständige mit einem Gewinn von bis zu 200.000,– € (ab 2020) im Jahr der Bildung |
Begünstigte Investitionen | neue und gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens |
Höhe | maximal 50 % (bis 2019: 40 %) der voraussichtlichen Anschaffungskosten |
Aufzeichnungspflicht | elektronische Übermittlung der Summe von gebildeten, hinzugerechneten und rückgängig gemachten IAB |
Investitionszeitraum | drei Jahre |
Verbleibensfrist im Betrieb | bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Jahres |
Betrieblicher Nutzungsumfang | mindestens 90 % bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Jahres |
Obergrenze | alle vorhandenen Abzugsbeträge zusammen max. 200.000,– € |
Hinzurechnung bei Investition | wahlweise im Jahr der Anschaffung, spätestens mit Ablauf des Investitionszeitraums |
Kürzung der Anschaffungskosten | max. in Höhe des IAB; nur zulässig bei Hinzurechnung im Jahr der Anschaffung |
Zeitpunkt des Rückgängigmachens | bei Nicht-Investition mit Ablauf des Investitionszeitraums; vorherige freiwillige Rücknahme zulässig |
Folgen bei Nicht-Investition | rückwirkende Gewinnerhöhung im Jahr der Bildung; Steuernachforderung wird mit 6 % verzinst |
- die Höhe des IAB auf maximal 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten (vorher höchstens 40 %) festgelegt,
- die verschiedenen Größenmerkmale abgeschafft und somit eine einheitliche Gewinngrenze eingeführt und
- auch vermietete Wirtschaftsgüter begünstigt.
- Die nachträgliche Bildung eines IAB wurde durch dieses Gesetz allerdings erschwert.
Inhaltsverzeichnis
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- Mit dem Investitionsabzugsbetrag den Gewinn mindern