Verantwortlichkeit im Unternehmensrecht X
eBook - ePub

Verantwortlichkeit im Unternehmensrecht X

Verantwortlichkeitsprozesse – Tagungsband 2020

  1. 248 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
eBook - ePub

Verantwortlichkeit im Unternehmensrecht X

Verantwortlichkeitsprozesse – Tagungsband 2020

Angaben zum Buch
Buchvorschau
Inhaltsverzeichnis
Quellenangaben

Über dieses Buch

Der vorliegende Tagungsband enthält die um Belege ergänzten Referate des EIZ-Seminars «Verantwortlichkeit im Unternehmensrecht X». Die Beiträge betreffen Themen rund um den Verantwortlichkeitsprozess, wie die Erfahrungen aus den Swissair-Verantwortlichkeitsprozessen, die Aufbereitung komplexer und weit zurückliegender Sachverhalte, Schaden und Kausalität im Verantwortlichkeitsprozess sowie Verantwortlichkeitsrisiken des Verwaltungsrates bei der Abwehr von Aktionärsklagen. Abgeschlossen wird der Band mit einem Aufsatz zu den jüngsten gesetzlichen Änderungen im Verantwortlichkeitsrecht (Verjährungsrecht, Aktienrechtsrevision und Prospekthaftung).

Häufig gestellte Fragen

Gehe einfach zum Kontobereich in den Einstellungen und klicke auf „Abo kündigen“ – ganz einfach. Nachdem du gekündigt hast, bleibt deine Mitgliedschaft für den verbleibenden Abozeitraum, den du bereits bezahlt hast, aktiv. Mehr Informationen hier.
Derzeit stehen all unsere auf Mobilgeräte reagierenden ePub-Bücher zum Download über die App zur Verfügung. Die meisten unserer PDFs stehen ebenfalls zum Download bereit; wir arbeiten daran, auch die übrigen PDFs zum Download anzubieten, bei denen dies aktuell noch nicht möglich ist. Weitere Informationen hier.
Mit beiden Aboplänen erhältst du vollen Zugang zur Bibliothek und allen Funktionen von Perlego. Die einzigen Unterschiede bestehen im Preis und dem Abozeitraum: Mit dem Jahresabo sparst du auf 12 Monate gerechnet im Vergleich zum Monatsabo rund 30 %.
Wir sind ein Online-Abodienst für Lehrbücher, bei dem du für weniger als den Preis eines einzelnen Buches pro Monat Zugang zu einer ganzen Online-Bibliothek erhältst. Mit über 1 Million Büchern zu über 1.000 verschiedenen Themen haben wir bestimmt alles, was du brauchst! Weitere Informationen hier.
Achte auf das Symbol zum Vorlesen in deinem nächsten Buch, um zu sehen, ob du es dir auch anhören kannst. Bei diesem Tool wird dir Text laut vorgelesen, wobei der Text beim Vorlesen auch grafisch hervorgehoben wird. Du kannst das Vorlesen jederzeit anhalten, beschleunigen und verlangsamen. Weitere Informationen hier.
Ja, du hast Zugang zu Verantwortlichkeit im Unternehmensrecht X von Rolf Sethe,Peter R. Isler im PDF- und/oder ePub-Format sowie zu anderen beliebten Büchern aus Politik & Internationale Beziehungen & Politik. Aus unserem Katalog stehen dir über 1 Million Bücher zur Verfügung.

Information

Die Aufbereitung komplexer und weit zurückliegender Sachverhalte bei Verantwortlichkeitsprozessen

Dr. Martin Waldburger, Rechtsanwalt, LL.M., Partner bei Lehmann & Waldburger, Zürich

Martin Waldburger

Erweiterte und überarbeitete Fassung des am 11. Februar 2020 an der 10. Tagung zur Verantwortlichkeit im Unternehmensrecht gehaltenen Referats. Der Verfasser dankt Herrn Dr. iur. Manuel Blatter für die wertvolle Unterstützung.

Inhalt

  1. Ausgangslage
    1. Prozesse gewinnt man mit dem Sachverhalt – und das ist gut so!
    2. Bei Verantwortlichkeitsprozessen liegt der Sachverhalt oft zeitlich weit zurück – warum eigentlich?
      1. In der Regel kein Zeitdruck aufgrund drohender Verjährung (in der Insolvenz)
        1. Relative Verjährungsfrist in der Insolvenz praktisch bedeutungslos
        2. Absolute Verjährungsfrist wirkt faktisch nur in die Vergangenheit („Periode Suspecte“)
        3. Fazit zur Verjährungssituation in der Insolvenz
        4. Pro Memoria: Die Décharge als (oft lediglich vermeintlicher) zeitlicher Schutz
      2. Insolvenzverfahren oft als Vorbedingung eines Prozesses
      3. Abwarten des Strafverfahrens durch die Klägerin
      4. Prioritäre Aufgaben der Masse und komplexe Aufarbeitung des Sachverhaltes
      5. „Tranchenweises“ Einklagen von Sachverhaltskomplexen
      6. Bei aufrechtstehenden Unternehmen: Kontrollwechsel, Entlassung, interne Untersuchung
    3. Zwischenfrage: Wem nützt der lange Zeitablauf mehr? Der Klägerin oder dem Beklagten?
    4. Bei Verantwortlichkeitsprozessen ist der Sachverhalt oft ungewöhnlich komplex
    5. Vor diesem Hintergrund: Die drei Hauptaufgaben des Prozessanwalts
  2. Aufgabe 1: Etablierung des Sachverhaltes
    1. Umschreibung der Aufgabe und häufige Fehler
      1. Zu frühe Selbst-Beschränkung auf Aufgabe 2 (Beweisbares) und Rechtliches
      2. Bei Beklagten-Vertretern: Zu frühe Fokussierung auf die Geschichte der Klägerin
      3. Zu starke zeitliche Eingrenzung
    2. Die vier grundlegenden Erkenntnisquellen und deren ungleiche Verteilung
    3. Exkurs: Neue und unbefriedigende Situation betreffend Aktenzugang für potentiell Beklagte in der Insolvenz
      1. Traditionelle Sichtweise (Verantwortlichkeitsprozess begründet Aktenzugang)
      2. BGE 135 III 503 (Prüfung im Einzelfall)
      3. Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich vom 25. Juni 2014 (PS140053) (ZPO verdrängt SchKG)
      4. BGE 141 III 281 (keine Einsicht in Konkursakten aufgrund Prozess)
      5. Einschränkende Lesart von BGE 141 III 281?
        1. Einschränkung auf eigentliche Konkursakten?
        2. Einschränkung auf laufende Prozesse?
        3. Einschränkung auf die reine „Nicht-Gläubigerstellung“
        4. Einschränkung auf die Revisionsstelle?
      6. Mögliche Alternativen in einer Welt nach BGE 141 III 281?
        1. Prozessuale Editionspflicht als Alternative?
        2. Vorsorgliche Beweisaufnahme als Alternative?
        3. Datenschutzrechtliche Ansprüche als Alternative?
        4. Materiellrechtlicher Anspruch aus Art. 715a OR als Alternative?
        5. Vertragliche Ansprüche (Verwaltungsratsvertrag) und „Handakten“?
        6. Beilagen des Prozessgegners (Klägerin)
        7. Weitere Linderungsmöglichkeiten: „Kriegstagebuch“ und „Bericht des Klienten“
        8. Die Strafuntersuchung als „Segen“ für den Beklagten
    4. Die oft grosse Bedeutung der Rechnungslegung (Expertise)
    5. Die vorgelagerte Strafuntersuchung
  3. Aufgabe 2: Beweismittel suchen, prüfen und evaluieren
  4. Aufgabe 3: Darlegung der für den Klienten günstigen Sachverhaltselemente vor Gericht
    1. Umschreibung der Aufgabe und häufige Fehler
    2. Grundregel für mehrere Beklagte: Im Kern eine einheitliche Sachverhaltsdarstellung
    3. Darstellung aus damaliger Sicht
    4. Nur Beweisbares und nur rechtlich (offensichtlich) Relevantes?
      1. Was ist „relevant“?
      2. Auf der Suche nach rechtlicher Relevanz
      3. Beispiele
      4. Alternative Möglichkeit: Beilagen
    5. Lange und kurze Rechtsschriften – der Kampf mit der Informationsmasse
      1. Ausgangslage
      2. Kurze Klageschrift?
      3. Kurze Klageantwort?
      4. Substantiierung und Gutachten-Inhalt in separaten Modulen?
  5. Aufgabe 4: Auf das Geschehen Einfluss nehmen
  6. Literatur

Ausgangslage

Prozesse gewinnt man mit dem Sachverhalt – und das ist gut so!

Es ist eine von Prozessanwälten über Generationen gepredigte Binsenweisheit, dass man Prozesse „mit dem Sachverhalt gewinnt“:[1] Indem man ihn umfassend evaluiert und die günstigen Punkte verständlich und überzeugend präsentiert und beweist.
Das mag für manchen hoffnungsvollen Studienabgänger, der schliesslich fünf Jahre „Recht“ studiert hat, und nicht „Sachverhaltsaufbereitung“ oder „Archivdurchforstung“, etwas ernüchternd sein. Es entspricht aber natürlich durchaus der Lenkungs- und Gleichbehandlungsfunktion des Rechts, dass ein Urteil im wesentlichen nur davon abhängen soll, was sich zutrug („da mihi factum, dabo tibi ius“), und dass gleiche oder vergleichbare Sachverhalte auch gleich beurteilt werden – unabhängig von den vorgetragenen Rechtstheorien. Entsprechend ist auch der eng damit zusammenhängende Grundsatz „iura novit curia“ in der kontinentaleuropäischen Rechtstradition tief verwurzelt,[2] und gilt seit 2008 vor Tatsacheninstanzen als eidgenössisches Recht (Art. 57 ZPO[3]).
Vielleicht, so mein Verdacht, gibt es in der Schweiz sogar eine besonders grosse richterliche Skepsis gegenüber Anwälten, die sich in geschliffener juristisch-dogmatischer Scharfsinnigkeit üben, und es „besser wissen wollen“ als das Gericht.[4] Es ist kaum ein Zufall, dass es in unserem Land bis vor kurzem kantonale Zivilprozessordnungen gab, welche es den Anwälten ausdrücklich untersagten, sich zum Rechtlichen überhaupt schriftlich zu äussern.[5] Natürlich haben rechtliche Ausführungen aus heutiger Sicht oft eine wichtige Funktion in anwaltlichen Rechtsschriften, auch bereits vor Tatsacheninstanzen. Und ohne umfassende Rechtskenntnis ist es ja auch nicht möglich, die für den Standpunkt des Mandanten günstigen Sachverhaltselemente überhaupt zu erkennen und herauszuschälen – und die ungünstigen soweit möglich zu entkräften.
Aber es bleibt doch dabei: Während das Gericht über das Recht in aller Regel viel weiss, weiss es über den Sachverhalt zunächst nichts.[6] Diese Lücke zu schliessen, ist die Hauptaufgabe des prozessierenden Anwaltes. Und davon soll dieser Beitrag handeln.
Beleuchtet wird dieser eher handwerkliche Aspekt der anwaltlichen Tätigkeit, zu dem es hierzulande erstaunlich wenig Literatur gibt,[7] vor dem besonderen Hintergrund weit zurückliegender und komplexer Sachverhalte in Verantwortlichkeitsprozessen. Dabei werden die allgemeinen Spielregeln des Zivilprozesses als bekannt vorausgesetzt.[8]
Um seine Aufgabe erfüllen zu können, muss der prozessierende Anwalt natürlich zuerst einmal selbst herausfinden, was überhaupt passiert ist. Jedenfalls, und hier trifft er bereits auf die erste nachfolgend zu behandelnde Schwierigkeit, soweit dies die vorhandenen juristischen Instrumente und die Gegenseite zulassen. Denn man kann die Parömie „da mihi factum, dabo tibi ius“ selbstverständlich auch umkehren: „Wenn ich dir den Zugang zu den Fakten verwehre, wirst du auch keinen Zugang zum Recht haben“. Anschliessend muss der Anwal...

Inhaltsverzeichnis

  1. Umschlag
  2. Titelseite
  3. Copyright
  4. Vorwort
  5. Inhaltsverzeichnis
  6. Erfahrungen aus den Swissair-Verantwortlichkeitsprozessen
  7. Die Aufbereitung komplexer und weit zurückliegender Sachverhalte bei Verantwortlichkeitsprozessen
  8. Der Schaden im Verantwortlichkeitsprozess, insbesondere bei Konkursverschleppung
  9. Die Kausalität, ein neues Hindernis im Verantwortlichkeitsprozess? – Zur neueren Praxisdes Bundesgerichts
  10. Verantwortlichkeitsrisiken des Verwaltungsrates bei der Abwehr von Aktionärsklagen
  11. Neuerungen im Verantwortlichkeitsrecht
  12. Publikationsliste