Bedingungen für die kindeswohldienliche Praktizierung des Wechselmodells
Eine interdisziplinäre Betrachtung de lege lata und de lege ferenda
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Bedingungen für die kindeswohldienliche Praktizierung des Wechselmodells
Eine interdisziplinäre Betrachtung de lege lata und de lege ferenda
Über dieses Buch
Die Beibehaltung der gemeinsamen Sorge im Falle der elterlichen Trennung oder Scheidung sagt inhaltlich nichts darüber aus, von welchem Elternteil und in wessen Elternhaushalt das Kind dann betreut wird. Darüber müssen sich die Eltern bestenfalls einigen. Gelingt ihnen das nicht, könnte die scheinbar salomonische Antwort der dann zur Entscheidung berufenen Juristen lauten, dass die Eltern aus Gründen der Egalität ihr Kind dann eben im paritätischen Wechsel betreuen.Wechselmodell wird diese Betreuungsform genannt, bei der das Kind in periodischen Abständen zwischen den Elternhaushalten wechselt. Da das Kind bei beiden Eltern ein "Zuhause" begründet, wird es gewissermaßen als Gegenentwurf zum Residenzmodell gesehen, bei dem das Kind überwiegend von nur einem Elternteil betreut wird. Obwohl das Residenzmodell in Deutschland nach einer Trennung oder Scheidung den gesetzlichen und gesellschaftlichen Regelfall darstellt, hat das Wechselmodell unlängst eine nicht ganz unerhebliche Bedeutung als Betreuungsalternative erlangt.
Häufig gestellte Fragen
Information
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Impressum
- Inhalt
- Vorwort
- Einleitung
- Kapitel 1: Gesellschaftlicher und historischer Hintergrund
- A. Definition, Wechselhäufigkeit und tatsächliche Anwendung
- B. Aktualität des Wechselmodells
- C. Zwischenfazit
- Kapitel 2: Bedingungen für die kindeswohldienliche Praktizierung des Wechselmodells
- A. Kindeswohl und Sozialwissenschaften
- B. Empirischer Erkenntnisstand zum Wechselmodell
- C. Schlussfolgerungen in Literatur und Rechtsprechung
- D. Stellungnahme
- Kapitel 3: Das Wechselmodell im Familienrecht des BGB
- A. Systematische Einordnung des Wechselmodells – de lege lata
- B. Rechtspolitischer Ausblick – Überlegungen de lege ferenda
- Schluss
- Literaturverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis