Analoges Recht in der digitalen Welt : Braucht das BGB ein Update? Eine Untersuchung am Beispiel digitaler Inhalte
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Analoges Recht in der digitalen Welt : Braucht das BGB ein Update? Eine Untersuchung am Beispiel digitaler Inhalte

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Über dieses Buch

"Die Frage, ob das BGB den Herausforderungen der Digitalisierung noch gerecht werden kann, steht im Mittelpunkt dieser Publikation. Um dem auf den Grund zu gehen, untersucht der Autor den Begriff »digitale Inhalte«, der seit Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im BGB zu finden ist. Mithilfe einer Kategorisierung der Erscheinungsformen digitaler Inhalte ordnet er diese vertragstypologisch zu. Mit dem so gefundenen Ergebnis macht der Autor legislative Vorschläge für eine alternative rechtliche Handhabbarkeit. Dabei nimmt er auch den von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für eine spezielle Richtlinie für digitale Inhalte in den Blick und verbindet mit ihm die Zuversicht, dass es sich dabei um ein sinnvolles Update für das BGB handeln könnte."

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1. Teil: Einführung
A. Einleitung
Es ist das Jahr 1900. Das Deutsche Bürgerliche Gesetzbuch tritt in Kraft. In den meisten Haushalten gibt es keinen Strom. Man begegnet einander persönlich in der Straßenbahn, die noch von Pferden gezogen wird. Die Imker des Landes freuen sich über die Normierung des Bienenrechts.
Mittlerweile ist die persönliche Kommunikation in großen Teilen der über soziale Netzwerke und Messenger gewichen. Apps sind das Tor zur Welt und Helfer in jeder Lebenslage. Musik befindet sich nicht mehr auf Vinyl- oder gar Schellackplatten, sondern wird via Musik-Stream an jedes Handy an fast nur jeden denkbaren Ort transportiert. Verträge schließt man nicht mehr per Handschlag, sondern per Mausklick. Gestritten wird heute wohl weniger über den lahmenden Ackergaul und seinen zu hohen Preis, als über die ständigen Abstürze von Computersoftware. An der Stelle, wo heute noch immer das Eigentum an Bienenschwärmen geregelt ist, würde mancher womöglich lieber das Eigentum oder ein vergleichbares Recht an digitalen Daten verortet wissen.
All das und noch viel mehr zeigt, wie sehr sich das tägliche Leben in die digitale Welt verschoben hat. Niemand konnte zur damaligen Zeit vorhersehen, wie die Welt mehr als hundert Jahre später aussehen würde.
Diese Untersuchung soll sich mit dem Phänomen des analogen Rechts in der digitalen Welt beschäftigen. Den Untersuchungsgegenstand bilden „digitale Inhalte“. Mit Umsetzung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher1 ins BGB ging die größte Reform seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz einher. Erstmalig wurden diese Inhalte ausdrücklich geregelt. Es stellt sich die Frage, ob das ausreichen kann und das weiterhin größtenteils alte „analoge“ Recht und die heutige „digitale“ Zeit zusammenpassen, oder ob weiterer Reformbedarf besteht. Diese Arbeit will sich bemühen, jene Frage zu beantworten, zumindest aber Denkanstöße für weitere Diskussionen liefern.
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B. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes
Wegen der mannigfaltigen Auswirkungen, die die Digitalisierung auf das Recht haben kann, muss der Untersuchungsgegenstand eingegrenzt werden.
Die Arbeit widmet sich Fragen des Verbrauchervertragsrechts. Schwerpunkt ist dabei der Versuch der vertragstypologischen Erfassung digitaler Inhalte mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln des BGB. Im Übrigen werden Vorschläge für gesetzliche Anpassungen unterbreitet und die Themen Gewährleistungsrecht und Verbraucherschutz untersucht.
Nicht vertieft behandelt werden Fragen des Urheber- oder des Urhebervertragsrechts. Ebenso bleibt die kontrovers diskutierte Debatte um ein Dateneigentum außen vor.
Von großer Bedeutung für die aktuelle Diskussion ist der im Dezember 2015 veröffentlichte Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte.2 Wegen seines Umfangs und der potenziell weitgreifenden Auswirkungen auf andere Bereiche soll er hier nur zum Teil behandelt werden. Die Zielvorgabe dieses Richtlinienvorschlags ist, das Wachstum des digitalen Binnenmarktes zu fördern. Hierfür sollen vertragsrechtliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel beseitigt und durch einheitliche Vorschriften im Bereich der Bereitstellung digitaler Inhalte eine Fragmentierung der nationalen Rechtsvorschriften verhindert werden.
C. Gang der Untersuchung
Im Hauptteil der Arbeit bilden „digitalen Inhalte“ den Dreh- und Angelpunkt sämtlicher Überlegungen. Es ist daher unentbehrlich, sich mit dieser Begrifflichkeit ausführlich auseinanderzusetzen und Klarheit zu schaffen, um was es sich bei dem Untersuchungsgegenstand eigentlich handelt (zweiter Teil: Bestandsaufnahme). Dafür wird die Entstehungsgeschichte des Begriffes bis zum Inkrafttreten der VRRL nachgezeichnet, um anschließend die Legaldefinitionen weiterer Regelwerke vergleichend zu untersuchen. Um einen gemeinsamen Nenner zu finden, werden die Merkmale digitaler Inhalte herausgearbeitet und die Definition der VRRL präzisiert.
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Um es nicht bei abstrakten Beschreibungen zu belassen, werden im dritten Teil der Arbeit konkrete Erscheinungsformen aus der digitalen Wirtschaft skizziert und unter die angepasste Definition zu subsumieren versucht.
Im vierten Teil wird wegen der schier grenzenlosen Vielfalt an Produkten sodann eine Systematisierung vorgenommen, die aus der Bildung dreier Kategorien besteht. Verknüpft mit einer vertragstypologischen Untersuchung bildet dies den Schwerpunkt der Arbeit.
Neben Grundlagen wie dem Zweck der Vertragstypologie und der verwendeten Methode kommt es dort unter Heranziehung der zuvor gebildeten Kategorien zu einer Ähnlichkeitsprüfung. Dabei werden die Kategorien mit den vorgefundenen Vertragstypen verglichen. Kommt es hier zu unbefriedigenden Ergebnissen, werden diese durch die Heranziehung darüber hinaus bestehender Möglichkeiten rechtlicher Erfassung zu korrigieren versucht. Die Deckung des möglichen Reformbedarfes in gesetzgeberischer Hinsicht wird im Anschluss daran ebenfalls untersucht. Hierfür werden verschiedene Möglichkeiten zur zukünftigen Behandlung digitaler Inhalte vorgeschlagen.
Schließlich wird in diesem vierten Teil der Vorschlag für eine DigInRL herangezogen. Neben der Frage, ob die zuvor gebildeten Kategorien sich dort generell wiederfinden, wird deren Kompatibilität mit einigen Regelungen des Richtlinienvorschlags überprüft, wobei das digitale Gewährleistungsrecht im Mittelpunkt steht.
Die abschließende, zusammenfassende Stellungnahme in der Schlussbetrachtung des fünften Teils rundet die Bearbeitung ab.
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1 Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, auch „Verbraucherrechterichtlinie“ oder kurz und im Folgenden „VRRL“.
2 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte, KOM(2015) 634 endgültig, im Folgenden auch Richtlinienentwurf für digitale Inhalte, kurz „DigInRL-E“ oder „Vorschlag für eine DigInRL“.
2. Teil: Bestandsaufnahme
A. Überblick
Digitale Inhalte sind „Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden“. Diese Legaldefinition des Art. 2 Nr. 11 VRRL ist alles, was sich dem Normtext der VRRL hinsichtlich der Begriffsbestimmung entnehmen lässt.
Da die VRRL digitale Inhalte als Rechtsbegriff aufgreift, stellt sie naturgemäß den Ausgangspunkt der Überlegungen dar. Die Entstehung der Richtlinie soll daher unter besonderer Berücksichtigung digitaler Inhalte kurz nachgezeichnet werden.
Zur besseren Orientierung bietet sich die Aufführung einiger häufig benutzter Synonyme für den Untersuchungsgegenstand „digitale Inhalte“ an.
Im Fortgang wird die Legaldefinition digitaler Inhalte herangezogen und mithilfe der klassischen Auslegungsmethoden untersucht. Bedingt durch den teilweise technischen Ursprung der Wörter „Daten“ und „digital“ wird auch nichtjuristisches Schrifttum für eine übergreifende Wortlautauslegung herangezogen.
Aufgrund des zivilrechtlichen Untersuchungsschwerpunktes der Arbeit erfolgt sodann eine Untersuchung der Umsetzung des Begriffspaares ins BGB, insbesondere mit Blick auf das neu strukturierte Verbraucherrecht.
Für die Begriffsfindung hilfreich sind zwei weitere Instrumente europäischen Ursprungs. Zum einen ist das der Vorschlag der Europäischen Kommission über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht,3 das parallel zur VRRL entwickelt wurde und ebenso digitale Inhalte als Regelungsgegenstand aufgegriffen hat. Zum anderen kann der DigInRL-E herangezogen werden, der Teil eines neuen Rechtsrahmens4 ist, der den Vorschlag für ein GEKR ersetzt.
Auch wird bereits ein kursorischer Überblick darüber gegeben, wie andere Rechtsordnungen digitale Inhalte bisher behandelt haben und wie sie diesen Komplex nach der Richtlinienumsetzung handhaben. Rechtsvergleiche erfolgen nur vereinzelt an den Stellen, wo es sachdienlich erscheint.
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Gegen Ende dieses Kapitels wird es – als Ergebnis der vorgenommenen Präzisierung – möglich sein, Merkmale digitaler Inhalte bestimmen zu können, die letztlich einer von der VRRL leicht abweichenden Definition zugeführt werden. Diese kann dann im weiteren Verlauf der Arbeit zugrunde gelegt werden.
B. Entstehungsgeschichte digitaler Inhalte in der VRRL
Die VRRL und mit ihr die digitalen Inhalte sind das Ergebnis eines langwierigen Normsetzungsprozesses. Können die Beweggründe für die Einführung digitaler Inhalte in europäisches Sekundärrecht nachvollzogen werden, trägt dies zu einem besseren Begriffsverständnis bei. Aus diesem Grund soll der Gang der Entwicklung der VRRL mit Fokus auf digitale Inhalte hier kurz nachgezeichnet werden.
I. Vom Grünbuch zum Verbraucherschutz
Der Grundstein für die VRRL wurde mit der Verabschiedung des Grünbuches zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz5 – „Verbraucher-Acquis“ – gelegt. Als übergeordnetes Ziel der Überprüfung wurde „die Verwirklichung eines echten Binnenmarktes für Verbraucher mit einem möglichst ausgewogenen Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und wettbewerbsfähigen Unternehmen unter gleichzeitiger strenger Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips“6 vorgegeben. Das dabei avisierte Idealergebnis sollte eine Botschaft an die Verbraucher in der ganzen EU sein: Alle sollten die gleichen grundlegenden Rechte besitzen, egal was sie und wo sie es kaufen.7 Gegenstand der Überp...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Copyright
  4. Autorenangaben
  5. Über das Buch
  6. Zitierfähigkeit des eBooks
  7. Vorwort
  8. Inhaltsverzeichnis
  9. 1. Teil: Einführung
  10. 2. Teil: Bestandsaufnahme
  11. 3. Teil: Praxisrelevante Erscheinungsformen digitaler Inhalte
  12. 4. Teil: Kategorisierung
  13. 5. Teil: Schlussbetrachtung
  14. Literatur