Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 121
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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 121

  1. 452 Seiten
  2. German
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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 121

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Inhaltsverzeichnis
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Information

Jahr
2021
ISBN
9783112333303
Auflage
1
Thema
Law

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhalt
  2. 1. Ist eine Versicherungsunternehmung befugt, ohne Zustimmung des ihr bestellten Treuhänders auf Feststellung ihres Anspruchs auf Aufwertung einer zum Aufwertung einer gehörenden Hypothek zu klagen?
  3. 2. Kann gegen eine Versicherungsunternehmung ohne Zuziehung oder Zustimmung des ihr bestellten Treuhänders auf Feststellung des Richtbestehens eines zu ihrem Aufwertungsstock gehörenden Aufwertungsanspruchs oder auf Bewilligung der Löschung eines im Grundbuch zur Sicherung eines solchen Anspruchs eingetragenen Widerspruchs geklagt werden?
  4. 3. 1. Muss die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts als Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist vorgebracht werden? 2. Kann, wenn die Revifionsbegründungsfrist gewahrt ist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Bersäumung rechtzeitigen Vorbringens einer verfahrensrechtlichen Rüge erteilt werden?
  5. 4. 1. Ist der Rechtsweg zulässig für Ansprüche, die von einem ans Elsaß-Lothringen vertriebenen Deutschen wegen der Liquidierung seines Eigentums durch Frankreich auf Grund der Art. 74,297i des Versailler Vertrags gegen das Deutsche Reich erhoben werden? 2. Sind solche Ansprüche rechtlich anzuerkennen?
  6. 5. Kann ein miet- oder pachtähnlicher Vertrag, der für länger als 30 Jahre geschlossen worden ist, nach Ablauf von 30 Jahren gekündigt werden?
  7. 6. Kann der Dauerangestellte einer preußischen Stadtgemeinde, der anfänglich mit der Aufhebung feines Dienstverhältnisses einverstanden war, nachträglich geltend machen, die Aufhebung sei unwirksam, da die Erklärungen der Stadtgemeinde nicht in der durch 56 Nr. 8 der Städteordnung für die östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853 (GS. S. 261) vorgeschriebenen Form abgegeben seien?
  8. 7. Aber die Anwendbarkeit der § 36 Nr. 6, § 276 ZPO. auf das Aufgebotsverfahren
  9. 8. 1. Verstößt die Anerkennung eines in der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjet-Republik ergangenen Ehescheidungsurteils gegen die guten Sitten oder gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes? 2. Ist die Gegenseitigkeit verbürgt?
  10. 9. 1. Ist der Notar durch § 171 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit gehindert, eine ihm selbst erteilte Vollmacht zu beurkunden? 2. Kann die Vorschrift des § 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB. durch Parteivereinbarung außer Kraft gesetzt werden? 3. Zur Einwilligung der Eltern in die Kindesannahme gemäß 88 1747, 1748 BGB.
  11. 10. 1. Ist die Übernahme von Schulden in Anrechnung auf dm Kaufpreis unter allen Umständen dahin auszulegen, daß insoweit keine Kaufpreisfordemng entstehen soll? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Umwandlung einer Grundschuld in eine Hypothek oder die Auswechslung von Forderungen nach § 1180 BGB. angenommen werden?
  12. 11. 1. Wird die Gültigkeit der vom Bucheigentümer bewilligten und daraufhin eingetragenen Auflassungsvormerkung durch einen später eingetragenen Widerspruch gegen die Eigentumseintragung beeinträchtigt? 2. Steht der eingetragene Widerspruch dem endgültigen Eigentumserwerb des Vormerkungsberechtigten entgegen, wenn dieser die Vormerkung gutgläubig erlangt hat?
  13. 12. Bildet beim Verkauf von Kuxen die Verpflichtung zur Erteilung eines Nummernverzeichnisses eine sogenannte Hauptverpflichtung, deren Verletzung die Rechtssolgen des § 326 BGB. nach sich zieht?
  14. 13. 1. Sind Zwischenzinsen gemäß Art. 21 der Durchführungsverordnung vom 29. November 1925 zum Auswertungsgesetz auch dann abzuziehen, wenn der Auswertungsbetrag infolge einer vertraglichen Verfallklausel vor dem 1. Januar 1932 zu zahlen ist? 2. über die Bedeutung einer vertraglichen Verfallklausel für die Aufwertung der dinglich gesicherten und der persönlichen Forderung einer Hypothek. Wann liegt Verzug mit der Zahlung der Zinsen für die Auswertungsbeträge vor?
  15. 14. Hat der Veräußerer eines Grundstücks gegen den Erwerber auch dann einen Ausgleichsanspruch wegen der beim Verkauf bereits gelöschten Hypothekenforderungen, wenn das Verkaufsangebot kurz vor der Erlassung des Aufwertungsgesetzes erklärt und der Vertrag später geschlossen worden ist?
  16. 15. Welche Gehalter sind, wenn es sich um die Anwendung des § 11 des preuss. Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 auf einen vor dem 1. April 1920 in den Ruhestand versetzten Beamten handelt, bei der Vergleichung der Diensteinkommen der von dem Beamten früher bekleideten Stellen zugrundezulegen?
  17. 16. Kann die Rechtsmittelfrist durch Zustellung des Urteils an eine nicht prozeßfähige Partei in Lauf gesetzt werden?
  18. 17. Kann ein Bühnenwerk durch komisch wirkende Verwendung der im Rundfunk-Senderaum erzeugten Geräusche so gekennzeichnet werden, daß darin seine schöpferische Eigenart liegt? Grenzen zwischen freier Benutzung und bloßer Bearbeitung
  19. 18. 1. Liegt auch dann noch eine durch Hypothek gesicherte Forderung im Sinne des §9 AufwG. vor, wenn nach Enteignung des Grundstücks und Löschung der Hypotheken die dinglichen Rechte an der Entschädigungssumme (oder im Falle ihrer Hinterlegung an der Hinterlegungsforderung) fortbestehen? 2. Steht die Hinterlegung der Entschädigungssumme der Auswertung der persönlichen Kaufgeldforderung entgegen?
  20. 19. 1. Bezieht sich die Vorschrift des § 97 Abs. 1 ZPO. auch auf ein Rechtsmittel, das gegen ein den Grund des Anspruchs für gerechtfertigt erklärendes Urteil ohne Erfolg eingelegt wurde? 2. Ist es zulässig, die Entscheidung über die Kosten dieses Rechtsmittels dem Schlußurteil zu überlassen?
  21. 20. Ist das Gesetz zur Ergänzung der Vorschriften über den Vorsitz bet den Kollegialgerichten vom 30. März 1928 (RGBl. I S. 134) auch auf Beschlüsse anwendbar?
  22. 21. Zur Frage der Richtigkeit von Jagdpachtverträgen. GBG. § 13. ZPO. §§ 1025flg. BGB. §§ 139, 140. Preußische Jagdordnung vom 15. Juli 1907 §§ 21 flg. Preußische Verordnung betr. das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen vom 15. November 1899 §§ I flg.
  23. 22. 1. Ist die Anstellung eines besoldeten Gemeindevorstehers durch eine preußische Landgemeinde mit nicht mehr als 3000 Einwohnern zulässig? 2. Kann die Rechtsunwirksamkeit einer solchen Anstellung noch geltend gemacht werden, wenn der Anstellungsbeschluß der Gemeindevertretung vom Kreisausschuß genehmigt worden ist und der Landrat die Anstellung bestätigt hat?
  24. 23. Nach welchen Grundsätzen ist die Entschädigung aufzuwerten, die das Reich nach §§ 199 flg. des Branntweinmonopolgesetzes den nicht weiterbeschäftigten Betrieben zu gewähren hat?
  25. 24. 1. Setzt die Übernahme von unbeweglichen Gegenständen nach § 186 HGB. den Abschluß formgerechter Verträge voraus? 2. Welche Anforderungen sind an die Zustimmung der Generalversammlung zu Verträgen im Sinne des § 207 HGB. zu stellen? 3, Zur Frage der Umdeutung von Rechtsgeschäften.
  26. 25. 1. Wer ist als „Dritter" im Sinne des § 3 der Preußischen Verordnung vom 15. November 1899 (GS. S. 545) anzusehen? 2. über die Stellung des Konkursverwalters im Berwaltungszwangsverfahren wegen Steuerschulden des Gemeinschuldners
  27. 26. Welche Rechtsfolgen ergeben sich, wen» eine Goldmünzklausel vorliegt, für die Aufwertung der durch Hypothek gesicherten persönlichen Forderung im Hinblick auf die Bundesratsverordnung vom 28. September 1914 (RGBl. S. 417)?
  28. 27. 1. Darf der mit der Bestätigung eines Vertrags Über eine Annahme an Kindesstatt befaßte Richter sich darauf verlassen, daß der Richter, der die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erteilt hat, hierbei die Erfordernisse der Gültigkeit des Annahmevertrags ausreichend geprüft hat? 2. Kann der Staat, wenn er in solchem Falle auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, dem klagenden Kinde gegenüber einwenden, daß dessen Vormund durch sein Verhalten beim Abschluß des Vertrags bei Entstehung des Schadens mitgewirkt habe?
  29. 28. Kann im Falle einer Schuldübernahme gemäß § 416 BGB. der Schuldübernehmer einen Schuldübernahmevertrag mit einem weiteren Schuldübernehmer vereinbaren, bevor die erste Schuldübernahme dem Gläubiger mitgeteilt und von ihm genehmigt ist?
  30. 29. Liegt schon darin ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Berssäumung der Berufungsfrist, daß es dem Berufungskläger trotz mehrfacher Erinnerungen nicht gelungen ist, vor Ablauf der Berufungsfrist vom Gericht eine vollständige Ausfertigung des anzufechtenden Urteils zu bekommen?
  31. 30. Hat der Handlungsagent, dem als Provision ein bestimmter Hundertsatz vom Netto-Fakturenbetrag versprochen worden ist, die Provision von diesem Betrag auch zu fordern, wenn bei Abschluß des Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart worden ist, daß der Kaufpreis mit bestimmten Effekten beglichen werden solle, und wenn für diese bei ihrer alsbaldigen Veräußerung durch den Verkäufer ein geringerer Erlös als der Fakturenbetrag erzielt worden ist?
  32. 31. Rangverhältnis aufgewerteter Hypotheken
  33. 32. 1. Zur Frage des Verzuges mit der Aufwertung des Restkaufpreises. 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Grundstücksverkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, weil der Käufer die Ausgleichung für aufgewertete frühere Hypotheken ablehnt?
  34. 33. Gilt die Vorschrift des § 28 Abs. 2 AufwG., wenn eine Hypothek abgetreten und ans den neuen Gläubiger umgeschrieben ist, auch für die Verzinsung des Aufwertungsbetrags des früheren Gläubigers?
  35. 34. über rechtliche Bedeutung und rechtliche Folgen der Ausübung des Vorkaufsrechts. Welchen Einfluß haben dabei Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über Leistungen persönlicher Natur?
  36. 35. Kann der Verkäufer eines Grundstücks, dem im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag das Grundstück vom Käufer vermietet worden ist, eine Erhöhung des Kaufpreises verlangen, wenn der Vermieter statt der vereinbarten die höhere gesetzliche Miete beansprucht?
  37. 36. Nehmen die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Reichsbeamten auch ohne ausdrückliche gesetzliche Vorschrift an den Gehaltsaufbesserungen der aktiven Reichsbeamten teil?
  38. 37. Ist eine aufgewertete Forderung auch dann gemäß § 28 Abf. 1 des Auswertungsgesetzes zu verzinsen, wenn sie vor der Aufwertung unverzinslich war?
  39. 38. 1. Ist eine Klage auf Feststellung des Inhalts eines an sich wirksamen, aber noch der behördlichen Genehmigung bedürfenden Berpflichtungsgeschäfts über einen Grundstücksverkauf zulässig, wenn sie dazu dienen soll, die behördliche Genehmigung zu erreichen? 2. Kann diese Klage als Widerklage auch dann erhoben werden, wenn der Verkäufer mit der Klage die Feststellung begehrt, daß dem Käufer keine Rechte aus dem Kaufvertrag zustehen?
  40. 39. Zur Auslegung von allgemeinen Bedingungen über die Versicherung von Schmucksachen
  41. 40. Zur Frage der Aufwertbarkeit eines Betrags, der bei der Eisenbahn als Sicherheit für gestundete Frachten eingezahlt worden war.
  42. 41. Ist das preußische Gesetz über Änderungen von Stiftungen vom 10. Juli 1924 (GS. S. 575) rechtsgültig?
  43. 42. Hat auch derjenige Grundstücksverkäufer Anspruch auf die höhere Aufwertung nach § 10 Nr. 5 des Aufwertungsgesetzes, der eingewilligt hat, daß die für ihn auf dem verkauften Grundstück eingetragene Kaufgeldforderung dort gelöscht und dafür aus anderem Grundbesitz des Käufers eingetragen wurde?
  44. 43. Verletzt ein Zollbeamter eine ihm gegenüber einem Dritten obliegende Amtspflicht, wenn er fahrlässig dem Zollschuldner eine unrichtige Auskunft über die Zollpflichtigkeit einzuführender Waren erteilt?
  45. 44. Kann derjenige, mit dem der Kommissionär für seinen Kommittenten ein Geschäft abgeschlossen hat, gegen einen Anspruch des Kommissionärs aus diesem Geschäft mit einer Forderung gegen den Kommissionär aufrechnen, die er gegen diesen anderweitig erworben hat? Wann kann der Kommittent, dem der Kommissionär die Forderung abgetreten hat, der Aufrechnungseinrede des Schuldners die Gegeneinrede der Arglist entgegensetzen?
  46. 45. 1. über Schadensansprüche aus der Vollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils. 2. Steht den deutschen Gerichten die Nachprüfung der Entscheidung eines Gemischten Schiedsgerichtshofs auf ihre Gesetzmäßigkit zu?
  47. 46. 1. Kann der Dritte, dessen Eigentum durch den Vollzug einer gegen einen anderen erlassenen einstweiligen Verfügung verletzt worden ist, vom Antragsteller Schadensersatz ans § 945 ZPO. verlangen? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann er einen Anspruch auf § 823 BGB. stützen?
  48. 47. 1. Ist die eingetragene Rentengutsrente eine reine Reallast, ober besteht neben ihr noch eine persönliche Forderung aus dem Rentengutsvertrag? 2. Wann kann eine über das Aufwertungsgesetz hinausgehende Auswertung einer Rentengutsrente beansprucht werden? 3. Sind für Streitigkeiten über eine solche Auswertung die Landeskulturbehörden oder die ordentlichen Gerichte zuständig?
  49. 48. 1. Begründet die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts eine völlige, unheilbare Richtigkeit des Urteils? 2. Ist das Gesetz vom 30. März 1928 über den Vorsitz bei den Kollegialgerichten (RGBl. I S. 134) verfassungsmäßig zustandegekommen?
  50. 49. Kann der Rechtsanwalt, der von einer Industriegesellschaft für die Vermittlung eines Darlehens in Anspruch genommen worden ist und sich Vorbehalten hat, fein Honorar nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte zu berechnen, für feine Tätigkeit, auch wenn sie nicht zum Erfolg geführt hat, eine gemäß §§ 1, 18 RAGO. nach der Höhe des Darlehensbetrags berechnete Prozeßgebühr beanspruchen?
  51. 50. Gilt die Ausschließung der Aufwertung von Bankguthaben durch § 66 des Aufwertungsgesetzes auch gegenüber ausländischen Gläubigern? Widerspricht § 66 anerkannten Sätzen des Völkerrechts?
  52. 51. 1. über die Zulässigkeit des Rechtswegs für die Frage der Aufwertbarkeit und für den Streit um die Höhe der Aufwertung hypothekarisch gesicherter Forderungen. 2. Wird die Anwendbarkeit des § 85 AnswG. dadurch ausgeschlossen, daß das Kontokorrentverhältnis vor Beginn der eigentlichen Geldentwertung beendet worden war? 3. Enthält die Anmeldung einer Konkursforderung zur Tabelle eine den Verzug des Gemeinschuldners begründende Zahlungsaufforderung?
  53. 52. Wann sind Räume durch Um- oder Einbau neu geschaffen
  54. 53. Können die früheren preußischen Oberzollrevisoren, jetzigen Oberzollinspektoren, nach ihrer Übernahme in den Reichsdienst auf Grund des ihnen bei dieser Gelegenheit zugegangenen Schreibens des Reichsfinanzministers vom 31. Dezember 1919 ein Ruhegehalt nach Maßgabe der Gruppe X der Reichsbesoldungsordnung vom 30. April 1920 beanspruchen?
  55. 54. Ist bei Berechnung der zehnjährigen Frist, nach deren Ablauf den Angestellten der Berufsgenossenschaften nur noch ans einem wichtigen Grunde gekündigt werden kann, jede Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen oder nur die Beschäftigung als Angestellter? Sind bei Berechnung dieser Frist Kriegsjahre zu berücksichtigen?
  56. 55. 1. Inwieweit steht einer Verwaltungsbehörde, insbesondere dem Präsidenten des Reichsentschädigungsamts, die Befugnis zu, berufsmäßige Vertreter von Beteiligten zurückzuweisen? 2. Inwieweit unterliegt in Haftungsprozessen die Zweckmäßigkeit einer Verwaltungsmaßregel der richterlichen Prüfung?
  57. 56. 1. Wie ist bei einer Aktiengesellschaft, deren Aktionären außer der Pflicht zur Leistung von Kapitaleinlagen noch bestimmte Nebenleistungen auferlegt sind, eine nachträgliche Erhöhung der Vertragsstrafe für die Verletzung solcher Pflichten zu beurteilen? Bildet sie eine Erhöhung dieser Pflichten und bedarf deshalb der sie anordnende Generalversammlungsbeschluß zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung aller von der Verpflichtung betroffenen Aktionäre? 2. Kann von dem Erfordernis dieser Zustimmung abgesehen werden, wenn die Vermehrung oder Verschärfung der Nebenleistungspflicht im Interesse der Gesellschaft aus wirtschaftlichen Gründen geboten ist? 3. Kann die Unwirksamkeit einer derartigen Satzungsänderung, die sich auf das Fehlen der Zustimmung eines betroffenen AKtionärs gründet, nur im Wege der Anfechtungsklage nach § 271 HGB. geltend gemacht werden?
  58. 57. 1. über das Verhältnis der Umstellungsmassnahmen bei Genossenschaften m. b. H. (Neufestsetzung der Geschäftsanteile und der Haftsumme) zur Umrechnung der bisherigen Papiermark- Geschäftsguthaben in Goldmark; Zusammenlegung von Geschäftsanteilen als Umstellungsmaßnahme. 2. Ist gemäß § 139 BGB. die ganze Umstellung unwirksam, wenn ein wesentlicher Teil, z. B. der Beschluß über die Zusammenlegung der Geschäftsanteile, nicht in das Genossenschaftsregister eingetragen worden ist? 3. Kann eine in Liquidation befindliche Genossenschaft noch Umstellungsmaßnahmen beschließen?
  59. 58. Stellt die Heranziehung der Schuljugend zu den Reichsjugendwettkämpfen eine Ausübung öffentlicher Gewalt dar?
  60. 59. über die Tragweite von Bedingungen, die einem Vertrag über die Abtretung von Rechten aus einem Patentverwertungsvertrag beigefügt werden
  61. 60. Besteht bei Verletzung des Urheberrechts an Schriftwerken ein Anspruch auf Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung?
  62. 61. Kann der frühere Gläubiger einer abgetretenen Buchhypothek Aufwertung Verlangen, wenn die Eintragung der Abtretung im Grundbuch — oder im Fall einer erst später erfolgten Einigung diese — nach dem 13. Februar 1924 erfolgt ist? Steht dem früheren Gläubiger gegen den Erwerber der Hypothek ein schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch zu?
  63. 62. Greift § 25 Abs. 1 Satz 2 des Aufwertungsgesetzes nur bei unmittelbar eintretender Fälligkeit der Schuld oder auch dann ein, wenn der Gläubiger für besondere Fälle berechtigt ist, durch Kündigung die vorzeitige Fälligkeit herbeizuführen?
  64. 63. Kann eine Kurtaxe im Sinne des § 12 des preußischen Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 im ordentlichen Rechtsweg eingeklagt werden?
  65. 64. 1. Ist es zulässig, daß ein Schiedsgericht einen durch Eid bedingten Schiedsspruch erläßt? 2. Wie gestaltet sich in einem solchen Falle die Befolgung der Vorschrift über Niederlegung im § 1039 ZPO.?
  66. 65. Unterstehen den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Dienstverträge, welche die Arbeitszentrale der Stadt Frankfurt a. M. namens der Stadt nach Maßgabe ihrer Arbeitsordnung mit Erwerbsbeschränkten abgeschlossen hat?
  67. 66. Zur Rechtskraft einer im Patentverletzungsstreit ergangenen Verurteilung, wenn der damalige Verletzungsbeklagte seine frühere Ausführungsform in veränderter Gestalt weiter ansführt
  68. 67. 1. Kann der Gläubiger, der vor dem 14. Februar 1924 feine Hypothekenforderung abgetreten hat, noch eine Abweichung vom normalen Höchstsatz für die Aufwertung beanspruchen? 2. Zur Frage der Umwandlung einer Kaufgeldforderung bei ihrer Begründung
  69. 68. 1. Über die Rechtsstellung der örtlichen Verwaltungsstelle eines gewerkschaftlichen Verbandes, wenn es sich um die Erwerbung von Grundstücken mit Mitteln des Zentralverbands durch eine zu diesem Zweck gegründete Grundstücksgesellschaft m. b. H. handelt. Kann in solchem Falle der Zentralverband die Rechte geltend machen, die gegenüber den Gesellschaftern als den Vertrauensmännern der örtlichen Verwaltungsstelle begründet worden sind? 2. Kann bei einer Gesellschaft m. b. H. die Gesellschafter- Eigenschaft von der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Verein abhängig gemacht und den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag die Verpflichtung auferlegt werden, beim Ausscheiden ans dem Verein ihre Geschäftsanteile auf andere Vereinsmitglieder zu übertragen
  70. 69. Über Art und Umfang der dem Schiffer nach § 535 HGB. obliegenden Maßnahmen
  71. 70. 1. über die Rechtsstellung des Gläubigers einer Resttaufgeldhypothek, wenn ihm der Schuldner nach Weiterveräusserung des Grundstücks seinen Anspruch gegen den Erwerber auf Befreiung von der Schuld abgetreten hat. 2. Finden auf den abgetretenen Befreiungsanspruch die Vorschriften des Aufwertungsgesetzes über die Aufwertung der durch die Hypothek gesicherten persönlichen Forderung unbeschränkt Anwendung
  72. 71. Gilt die in § 10 Abs. 3 deS Aufwertungsgesetzes festgesetzte Beschränkung für die Aufwertung von Forderungen aus Gutsüberlassungsverträgen auch für solche Forderungen aus Gutsüberlassungsverträgen, die zugleich auf den Beziehungen zwischen unterhaltsberechtigten und unterhaltsverpflichteten Personen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 dieses Gesetzes beruhen?
  73. 72. Kann, wenn eine Hypothek sicherungshalber zu treuen Händen abgetreten ist, der Treugeber den Aufwertungsanspruch im eigenen Namen anmelden und verfolgen?
  74. 73. Ist ein an die Grundbuchabteilung des Amtsgerichts gerichteter, auf § 6 AufwG. gestützter Antrag auf Eintragung einer Aufwertungshypothek zugleich als Anmeldung des Aufwertungsanspruchs gemäß § 16 AufwG. anzusehen, wenn das Amtsgericht als Aufwertungsstelle bestimmt ist?
  75. 74. Bedarf es bei aufeinander folgenden Schuldübernahmen der Mitteilung und Genehmigung für jede von ihnen oder nur für die letzte?
  76. 75. 1. Wer hat die Beweislast für die Zeit der Zahlung, wenn der Gläubiger die Aufwertung seiner zurückgezahlten und gelöschten Hypothek ans Grund von § 15 des Aufwertungsgesetzes verlangt? 2. Ist aus § 891 BGB. auch die Vermutung zu entnehmen, dass das eingetragen gewesene, aber gelöschte Recht bis zum Zeitpunkt der Löschung demjenigen zugestanden hat, für den es eingetragen war?
  77. 76. Zum Begriff des wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen Geschäftsräumen und Wohnräumen im Sinne von § 3 Abs. 2 der Verordnung des preußischen Ministers für Volkswohlfahrt über die Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft vom 11. Nov. 1926
  78. 77. Hindert das deutsch-amerikanische Abkommen vom 2S. Februar 1909 (RGBl. S. 895) die Erteilung einer Zwangslizenz an dem Patent eines Amerikaners?
  79. 78. Hat die Aufwertungsstelle bei der Entscheidung über die Einwendungen des persönlichen Schuldners ans § 15 Satz 2 AufwG. die Möglichkeit eines Ausgleichsanspruchs des Schuldners gegenüber dem Grundstückserwerber zu berücksichtigen?
  80. 79. Kann der wirkliche Grundstückseigentümer vom buchmäßigen Eigentümer Beseitigung einer von diesem bewilligten Hypothek gemäß 8 1004 BGB. verlangen, oder finden die §§ 989, 990 BGB. entsprechende Anwendung?
  81. 80. 1. Sind im Sinne des Art. 304 b Abs. 2 des Versailler Vertrags zu den Staatsangehörigen der alliierten und assoziierten Mächte auch frühere Reichsangehörige zu rechnen, die in einem vom Deutschen Reich an eine alliierte und assoziierte Macht abgetretenen Gebiete wohnen Md Staatsangehörige dieser Macht geworden sind? 2. Schließt Art. 304b Abs. 2 des Versailler Vertrags den Rechtsweg aus oder beschränkt er nur die sachliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte? 3. Ist die deutsche Aufwertungsstelle für die Aufwertung der persönlichen Forderung zuständig, wenn das mit der Hypothek belastete Grundstück in dem durch den Versailler Vertrag an Polen abgetretenen Gebiete liegt? Ist in diesem Falle für die Aufwertung der persönlichen Forderung das deutsche Aufwertungsgesetz anwendbar?
  82. 81. Hat die Eintragung einer Forderung in ein Stadtschuldbuch die Loslösung der Forderung von ihrem bisherigen Schuldgrund mit rechtlicher Notwendigkeit zur Folge? Bedeutung der Eintragung einer Forderung in das Reichs- oder das preußische Schuldbuch
  83. 82. 1. Welche Wirkung hat die Aufhebung eines Arrestbefehls auf das durch feine Vollziehung begründete Pfandrecht, insbesondere wenn für die Arrestforderung ein vollstreckbarer Titel besteht? 2. Inwieweit ist die Aufhebung des Arrestbefehls der Berücksichtigung des Arrestpfandrechts vom Verteilungsrichter in Betracht zu ziehen? Kann sie von anderen Gläubigern geltend gemacht werden?
  84. 83. 1. Sind die als Stellenanwärter endgültig in den preußischen Zivilstaatsdienst übernommenen Versorgungsanwärter stets lebenslänglich angestellte Beamte? 2. Bedarf es nach preußischem Recht zur Anstellung eines Beamten auf Kündigung eines ausdrücklichen Vorbehalts ihm gegenüber oder genügt es, wenn durch allgemeine Vorschrift für bestimmte Beamtenklassen die Kündbarkeit angeordnet wird?
  85. 84. 1. Wann werden Rechentabellen als Schriftwerk geschützt? Unter welchen Voraussetzungen genügt eine geistige Tätigkeit des Verfassers, die nur darin besteht, das aus bekanntem Stoff Ausgewählte für bestimmte praktische Gebrauchszwecke herzurichten und anzuordnen? 2. Grenzen zwischen freier Benutzung eines Schriftwerks und unfreier Benutzung durch bloßes Auswählen und Weglaffen. Beurteilung der Fahrlässigkeit
  86. 85. Erstreckt sich die Genehmigungspflicht nach § 1 des preuß. Gesetzes über den Verkehr mit Grundstücken vom 1v. Februar 1923 auch auf solche Kaufangebote, die eine Annahmefrist im Sinne des § 148 BGB. enthalten?
  87. 86. 1. Erwächst bei einem Verkauf mit Wiederkaufsrecht dem Verkäufer schon durch Abschluß des ersten Kaufvertrags ein (durch die Ausübung des Wiederkaufrechts bedingter) Anspruch auf den Wiederkaufpreis? 2. Welche Folgerungen sind aus dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs für die Aufrechnung im Konkurs zu ziehen?
  88. 87. Zur Auslegung des § 17 der Aufwertungsnovelle vom 9. Juli 1927 (RGBl. I S. 171).
  89. 88. Kann die Wirksamkeit des Bescheides, durch den die behördliche Genehmigung zur Veräußerung eines Grundstücks erteilt worden ist, im Rechtsweg mit der Begründung angefochten werden, daß die in 8 6 des preuß. Grundstücksverkehrsgesetzes vom IV.Februar 1923 vorgeschriebenen Erfordernisse nicht Vorgelegen Hütten? Wie verhält es sich dann, wenn die Verwaltungsbehörde nur die in Abs. 2 das. vorgesehene Bescheinigung erteilt hat und dann geltend gemacht wird, daß die Genehmigung infolge Fristablaufs als stillschweigend erteilt zu gelten habe?
  90. 89. Wer ist in einem auf Grundbuchberichtigung gerichteten Rechtsstreit als Beraußerer und wer alsund wer als Rechtsnachfolger im Sinne des § 265 ZPO. anzusehen?
  91. 90. 1. Haftet die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft für Verschulden ihrer Stationsvorsteher ohne Zulässigkeit eines Entlastungsbeweises? 2. Wie weit reicht die Aufsichtspflicht der Stationsvorsteher?
  92. 91. 1. Ist die Verwendung eines bekannten Musters für einen dazu bisher nicht benutzten Stoff als Geschmacksmuster schutzfähig? 2. Was ist unter „neuen und eigentümlichen Erzeugnissen" zu verstehen? Wird für das ästhetische Empfinden ein schöpferischer Fortschritt erfordert? Kommen auch solche ästhetische
  93. 92. 1. Kann neben dem Testamentsvollstrecker auch der Erbe eine der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegende Forderung zur Aufwertung anmelden? 2. Wird die Wiedereinsetzung des Erben in de« vorige« Stand gegen den Ablauf der Anmeldefrist dadurch ausgeschlossen, daß der Testamentsvollstrecker die Anmeldung zur Aufwertung schuldhaft unterlassen hat?
  94. 93. Welche Bedeutung hat die in § 75 der Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen von 1919 vorgeschriebene Ausbesserung des Teilschadens für den Anspruch des Versicherungsnehmers?
  95. 94. Zum Begriffe des an der Verursachung eines Schadens „Beteiligten" und zur Frage der Zulässigkeit des Entlastungsbeweises nach § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB
  96. 95. Ist der Eigentümer einer Chaussee privatrechtlich verpflichtet, Warnungstafeln für den Automobilverkehr zu errichten?
  97. Anhang: Entscheidungen des Staatsgerichtshofs
  98. 1. In der verfassungsrechtlichen Streitsache
  99. 2. In der verfassungsrechtlichen Streitsache
  100. 3. In der verfassungsrechtlichen Streitsache
  101. A. Sachregister
  102. B. Gesetzesregister
  103. C. Zusammenstellung der Entscheidungen nach der Zeitfolge
  104. Zusammenstellung der im 121, Bande mitgeteilten Entscheidungen nach Oberlandesgerichtsbezirken
  105. Berichtigungen