Aufgreifen, begreifen, angreifen Band 4
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Aufgreifen, begreifen, angreifen Band 4

Historische Essays, Porträts, politische Kommentare, Glossen, Verrisse

  1. 261 Seiten
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Aufgreifen, begreifen, angreifen Band 4

Historische Essays, Porträts, politische Kommentare, Glossen, Verrisse

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Zunächst dreibändig geplant, möchten wir den Lesern des historisch-politischen Essayisten Rudolf Walther gerade im Jahr seines 70. Geburtstages 2014 einen weiteren, vierten Band "Aufgreifen, begreifen, angreifen" nicht vorenthalten. Seine zutiefst humanistischen und aufklärerischen Texte wirken weit über das politische Tagesgeschäft hinaus, geben notwendige Überblicke und Einordnungen, die von bestechender Klarheit und Nachvollziehbarkeit sind. Auch in diesem Band finden sich wie in den vorherigen historische Essays (Schwerpunkt diesmal Terror und Terrorismus), Porträts gegen das Vergessen (von Pierre Bourdieu bis Niklas Luhmann), politische Kommentare, Glossen und Verrisse."Eigentlich wollte ich Ihnen nur rasch sagen, wie begeistert ich von den meisten Ihrer kritischen Texte war, von denen ich viele vorher übersehen hatte." (Iring Fetscher, Politikwissenschaftler 1922-2014)

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Information

I Historische Essays
1 Terror und Terrorismus*
Eine begriffs- und sozialgeschichtliche Skizze
Walter Laqueur hält die Vermutung des Arztes und Kriminologen Cesare Lombroso (1835-1909), der die Taten der bombenwerfenden Anarchisten des ausgehenden 19. Jahrhunderts mit deren Vitaminmangel erklärte, für eine ebenso »lächerliche Idee«1 wie die heutigen Erklärungen der Ursachen des Terrorismus. Er lehnt es deshalb ab, den Begriff ›Terrorismus‹ zu definieren und versteht das weltweit auftretende Phänomen abwechselnd als Resultat von religiösem Fanatismus oder psychischer Deformation. Auf der entgegengesetzten Seite des Forschungsspektrums bietet der amerikanische Soziologe Axel P. Schmidt nicht weniger als 109 Terror-Definitionen mit 22 semantischen Elementen2 an. Auf kaum einem anderen sozialwissenschaftlichen Forschungsfeld herrscht eine solche Beliebigkeit und Konfusion wie auf dem der Terrorismusforschung. Das ist schon lange so,3 hat sich aber seit dem 11. September entschieden verschärft.4 In seiner Sammelrezension von zehn Büchern über Terror und Terrorismus kommt Friedhelm Neidhardt zu einem für die sozialwissenschaftlichen Autoren niederschmetternden Urteil: »Fast alles bewegt sich ungedeckt im Spekulativen«.5 Besonders beliebt sind momentan Anleihen bei der zeitlos simplen Küchenpsychologie und einer hemdsärmelig konstruierten Anthropologie, deren Ergebnisse sich umgekehrt proportional verhalten zu ihrem prätentiösen Auftreten.6
Die hier vorgelegte Skizze möchte dagegen ›Terror‹ und ›Terrorismus‹ begriffs- und sozialgeschichtlich kontextualisieren, denn zweifellos ist das, was Terror genannt wurde und wird nicht immer und überall dasselbe. Die begriffsgeschichtliche Analyse unterstellt keine Kontinuität, sondern will den Wandel und die Brüche der beiden Begriffe aus den historischen Konstellationen und den damit verbundenen Argumentationsstrategien heraus verstehen und interpretieren. Sozialgeschichtlich verstandene Semantik oder Begriffsgeschichte versucht vielmehr – jenseits von normativen Vorgaben – herauszuarbeiten, was bei der Anwendung bestimmter Begriffe offen oder versteckt mittransportiert und was an historisch-semantischen Konnotationen eines Terminus beabsichtigt oder unbeabsichtigt gekappt wird.
Als allgemeine Definition, die jedoch immer der historischen Kontextualisierung bedarf, taugt jene von Henner Hess trotz ihrer syntaktischen Unebenheiten. Er versteht unter Terrorismus »erstens eine Reihe von vorsätzlichen Akten direkter physischer Gewalt, die zweitens punktuell und unvorhersehbar, aber systematisch, drittens mit dem Ziel psychischer Wirkung auf andere als das physisch getroffene Opfer, viertens im Rahmen einer politischen Strategie ausgeführt werden.« Von gewöhnlichen Verbrechen unterscheiden sich demnach terroristische Akte dadurch, dass sie ein doppeltes überschießendes Moment enthalten: Sie folgen – wenn auch noch so dünn begründeten – politischen Motiven, und sie weisen insofern über sich hinaus, als sie das Publikum einschüchtern, die Anhänger begeistern und neue Proselyten gewinnen wollen. Außer auf den direkten Adressaten bzw. das Opfer zielen also terroristische Täter auf Dritte. Der Terrorismusforscher Brian M. Jenkins brachte diesen Aspekt des Terrors 1975 auf die griffige Formel: »Terrorismus ist Theater«.7
Terror kommt – obwohl oberflächlich gesehen immer überraschend – nicht »wie eine Naturkatastrophe über die Menschen« und wurde auch nicht von »Dynamitwerfern, Bombenlegern und Heckenschützen […] Ende des letzten Jahrhunderts im zaristischen Russland« erfunden.8 ›Terreur‹ bzw. ›Terror‹ meinte in der Französischen Revolution Formen unmittelbarer Gewaltanwendung unter dem Schutz und im Interesse des Staates. Der Begriff bezeichnete kein Erstes, sondern stand für die Steigerung vorhandener Gewalt. Der Schein, dass Terror Gewalt erfindet, entsteht, wenn existierende Gewaltpotentiale nur noch affirmativ gefasst werden als ›Recht‹, ›Ordnung‹ oder ›Staat‹. Die Vielfalt von Gewaltformen, die mit dem Wort ›Terror‹ abgedeckt werden können, rührt daher, dass sowohl die staatliche Gewalt von oben als auch revolutionäre Gewalten von unten terroristisch agieren können bei der Konkurrenz um politische Macht und Herrschaft. Und das ist der Grund dafür, dass als Terrorist immer der Andere gilt. Das Wort ›Terrorist‹ wird ausgesprochen selten als Selbstbezeichnung reklamiert; es dient fast ausschließlich der Zuschreibung an Andere. Enthistorisiert erfüllt es die Funktion einer politischen Kampfparole bzw. eines beliebig beziehbaren Feindbegriffs.
Vorgeschichte
Zwar erhält ›terreur‹ als politischer Begriff erst in der Französischen Revolution große Verbreitung und semantische Tiefenschärfe, aber er hat eine lange Vorgeschichte, die sich zum Teil im modernen Sprachgebrauch gleichsam eingelagert hat. Im Alten Testament gehören ›terror‹ bzw. ›Schrecken‹ zu den Grundbegriffen. In Gott vereinigen sich Güte, Gerechtigkeit und Weisheit, aber auch dessen Allmacht, die Menschen als ›Schrecken‹ – in der Vulgata ›terror‹ – zu spüren bekommen können. Einen Vers aus Hiob 6,4 (»terrores Dei militant contra me«) übersetzte Luther mit »und die schrecknis Gottes sind auff mich gerichtet«. Im Neuen Testament dagegen erscheint der Begriff nur selten, aber Theologen wie Thomas von Aquin motivierten Gottesfürchtigkeit wie Friedfertigkeit problemlos mit dem »terror poenae«, d. h. mit dem »Schrecken der Strafe« für Zuwiderhandelnde. Nach Duns Scotus ist die Zwangstaufe unter »Drohungen und Schrecken« (»minis et terroribus«)9 zulässig. Bereits im 17. Jahrhundert wird dem Begriff ›Terror‹ die theologische Dignität jedoch abgesprochen. Blaise Pascal meinte, jemandem die Religion mit »Gewalt und Drohungen ins Herz einzupflanzen«, laufe darauf hinaus, nicht »die Religion, sondern den Schrecken« (»la terreur«) zu verbreiten.10
Seit Aristoteles wird in ästhetischen Schriften der Tragödie eine reinigende Wirkung (Katharsis) durch »Furcht und Schrecken« (das Griechische kennt dafür nur das Wort ›phóbos‹) zugeschrieben. Im 18. Jahrhundert machte Edmund Burke den »Schrecken« (»the terror«) zum »herrschenden Prinzip des Erhabenen« (»the sublime«), während er in seinen politischen Schriften nicht von »terror«, sondern von »jacobinism« spricht.11
Der politische Gebrauch des Begriffs beginnt nicht mit Hobbes, sondern schon im 16. Jahrhundert (etwa bei Jean Bodin), aber erst bei Hobbes erscheint er häufig – zum Beispiel als »terror of legal punishment«. Montesquieu ordnete 1748 jeder Regierungsform ein ethisches Prinzip zu: der Monarchie die Ehre und der Republik die Tugend. Die Despotie dagegen werde von »Furcht« (»crainte«) und »Schrecken« (»terreur«) regiert. »Terreur« als Herrschaftsmittel von Despoten und Tyrannen wurde in der politischen Theorie der Aufklärung bei Voltaire, Holbach, Mably, Hélvetius und dem älteren Mirabeau zum Gemeinplatz. Einen Ministerwechsel kommentierte Turgot 1771 mit dem Satz: »Der Großwesir ersetzt den fröhlichen Großwesir, und es scheint, dass man nun mit Terror (terreur) und im Stillen regieren möchte«.12
Am eindeutigsten belegt den intimen Zusammenhang von Staat, Terror und Folter der über Jahrhunderte übliche juristische Gebrauch. Bereits die erste umfassende Systematisierung des römischen Rechts enthält ein beschränktes Folterverbot. Der oströmisch-byzantinische Kaiser Justinian regierte von 527-565 und veranlasste, die Grundsätze des römischen Rechts zusammenzustellen. Das so entstandene Corpus iuris civilis (auch Codex Justinianus genannt) regelte u. a. die Befragung der mutmaßlichen Delinquenten. Die Juristen unterschieden zwischen »bloßer Befragung« (»nuda interrogatio«) und »leichter Schreckung« (»levis territio«). Hier wurde auch festgehalten, dass »Jugendliche nicht gefoltert, wohl aber geschreckt werden« dürften. Über zulässige Mittel der Befragung, der Schreckung und der Folter enthält die Gesetzessammlung nichts Präzises.
Das lateinische Wort ›territio‹ (›Schreckung‹) stammt von ›terror‹ (›Schrecken‹) ab und blieb über Jahrhunderte der Fachausdruck für die Einschüchterung von Delinquenten. Schreckung/territio ist das Tor für die Legitimation der Folter. Einerseits sprachen die römischen Juristen davon, dass für den Rechtszustand nichts verabscheuungswürdiger sei als »Terror gegenüber jenen Personen, die … aus Unschuld sicher sind«. Das bot jedoch nur bedingten Schutz, denn grundsätzlich von der Folter ausgenommen wurden nur jene, »die durch ihre Ehre geschützt sind« – also die Herren.13
Noch das »Universallexikon« Johann Heinrich Zedlers (68 Bände, 1732-1750) hielt »die Tortur« für »eine dem gemeinen Besten sehr nützliche, ja notwendige Sache« und unterschied zwischen »Verbal-Territion« und »Real-Territion« bzw. »tätlicher Schreckung«.14 Bis Mitte des 18. Jahrhunderts gehörten Schreckung und Folter zu den üblichen staatlichen Machtmitteln – die längste Zeit, ohne dass die Mittel technisch und juristisch genau normiert worden wären.
Es klingt paradox, aber die gesetzliche Regelung der Folter im Strafrecht verdankt sich einem Fortschritt. Bis zur Einführung der »Peinlichen Gerichtsordnung« (»Carolina«) Kaiser Karls V. im Jahr 1532 galten in der Rechtsprechung Gottesurteile als Beweise. Das Gottesurteil lebte von der Annahme, dass sich der Unschuldige finden lasse, wenn er auf die Probe gestellt werde. Gab es keine Zeugen, wurde die Schuld oder Unschuld des Angeklagten »bewiesen«, indem man ihn zum Beispiel gefesselt ins Wasser warf. Schwamm er obenauf, galt er als schuldig, weil ihn das reine Wasser nicht akzeptierte. Ging er unter, galt er zwar als unschuldig – aber ertrank.
Gegen solche archaischen Praktiken führte die »Carolina« den Inquisitionsprozess ein, der auf dem Prinzip beruhte, dass fortan nur verurteilt werden konnte, wer zuvor ein Geständnis ablegte. Die Mittel, Geständnisse zu erhalten, waren die verbale Schreckung und die Folter. Dieser Fortschritt wurde teuer erkauft, denn ein Teil des öffentlichen Gerichtsverfahrens verlegte man ins Dunkel der Folterkammern, wo die reine Willkür herrschte.
Christian Thomasius (1655-1728) entzog der Folter 1705 die juristische und moralische Rechtfertigung, indem er deren Grundlagen zerstörte: Es gibt keine vernünftigen Gründe dafür, anzunehmen, Gefolterte würden die Wahrheit sagen. Sie sagen das, wovon sie glauben, dass Folterer es hören möchten – was die Wahrheit sein kann, aber nicht muss. Wie Befürworter der Todesstrafe unterstellen auch Anwälte der Folter eine abschreckende Wirkung der Gewaltanwendung auf andere. Voltaire kritisierte »die Apparatur des Terrors« (»appareil de terreur«) – zu der er Folter und Todesstrafe zählte – als Veranstaltungen für den »Zuschauer«.15 Es handelt sich dabei – wie beim modernen Terror – um Formen der Gewalt, die nicht allein auf ihr unmittelbares Ziel aus sind, sondern auf die Wirkung bei Dritten, unbeteiligten Zuschauern, die abgeschreckt und eingeschüchtert werden sollen.
Terreur in der Französischen Revolution
Der Versuch, die Französische Revolution als Ganze auf die Terrorherrschaft der Jakobiner zu reduzieren und diese anachronistisch als Vorläufer des stalinistischen und nationalsozialistischen Terrors zu verbuchen, lebt von der These, Terror sei das legitime Kind der Aufklärung, was durch die Vorgeschichte des Begriffs widerlegt ist. Nur eine instrumentell verkürzte und verabsolutierte Vernunft, nicht die Vernunft provozierte eben durch diesen Radikalismus des Mittels ihre Selbstzerstörung, weil sie die Ziele aus den Augen verlor. Vor allem im religiösen wie im moralischen Fundamentalismus, die wohlverstandene Aufklärung behindern, gehen Mittel in Zielen und Ziele in Mitteln auf. Erklärungsbedürftig ist, wie ausgerechnet ein im politischen und im juristischen Sprachgebrauch des Ancien Régime nachhaltig diskreditierter Begriff wie ›terreur‹ zeitweise zur revolutionären Regierungsmaxime aufsteigen konnte.
Entscheidend waren die Zeithorizonte der Akteure, denen Furet und Richet16 bescheinigen, dass sie den Terror als Herrschaftsmethode nicht gezielt planten. Er war nicht primär ein Resultat der Moralisierung von Politik, obwohl dieser Prozess in der Spätphase der Revolution eine Rolle spielte. Der Terror als Herrschaftsmethode und Regierungsmaxime ergab sich vielmehr naturwüchsig aus der Dynamik der Gewalt und dem Tempo der Ereignisse, die die Regierenden steuern wollten. In vielen Phasen agierten die Jakobiner unter dem Zeitdruck tatsächlicher und vermeintlicher innerer und äußerer Bedrohungen. In diesen wirklichen und eingebildeten Zwangslagen griffen sie immer mehr und immer schneller zur Gewalt als probates Mittel der Abkürzung von politischen Entscheidungen.
Noch einen Monat vor dem Septembermassaker von 1792, als eine aufgehetzte Pariser Volksmasse wahllos gefangene Girondisten als »Verräter« ermordete, warnte ein jakobinischer Abgeordneter im Nationalkonvent vor dem »Terror der Könige«17. Obwohl die Guillotine seit April im Gebrauch war, sprach außer Jean-Paul Marat noch niemand vom Terror im positiven Sinne. Das änderte sich schlagartig mit der Radikalisierung der Sansculotten-Volksbewegung. Angesichts von drohender Hungersnot, militärischen Niederlagen und der Desertion eines französischen Generals ins österreichische Lager stieg die Angst vor Verrat und Verschwörungen. In einem Wechselbad von hochgestimmtem Patriotismus und Vernichtungsängsten radikalisierten sich Teile der Jakobiner. Obendrein verschärfte sich die Versorgungslage. Der Aufstand der Bauern in der Vendée und die Ermordung des Volkstribuns Marat im Juli 1793 erzeugten die Stimmung, in der die regierenden Jakobiner aus dem verhassten Schlagwort ›terreur‹ eine Staats- und Regierungsmaxime drechselten.
Danton forderte jetzt »schreckliche Maßnahmen« und ermahnte die Jakobiner in Anspielung auf die spontanen Massaker vom September: »Lasst uns schrecklich (»terribles«) sein, um das Volk davor zu bewahren, es zu sein.« Wenige Monate später sprach der Abgeordnete Claude Royer die Parole des Augenblicks erstmals aus: »Man setze den Terror auf die Tagesordnung! Das ist das einzige Mittel, um das Volk wachzurufen und es zu zwingen, sich selbst zu retten.«18 Die griffige Formel verbreitete sich schnell. Mit der Konstituierung der Revolutionsregierung (10.10.1793) wurde die Verfassung vom 24.6.1793 suspendiert und die »grande terreur« eingeleitet, während der bis zum Juli des nächsten Jahres 16 594 Todesurteile gefällt wurden und insgesamt etwa 40 000 Menschen umkamen. Danton hoffte zu...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelblatt
  3. Urheberrecht
  4. Inhalt
  5. Vorwort
  6. I Historische Essays
  7. II Porträts gegen das Vergessen
  8. III Politische Kommentare
  9. IV Glossen
  10. V Verrisse
  11. VI In eigener Sache
  12. Nachweise