- 101 Seiten
- German
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Über dieses Buch
Jeder zahltVersicherungsbeiträge, zur gesetzlichen Sozialversicherung, privaten Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-. Lebensversicherung usw. Nur, welche Beiträge sind steuerlich absetzbar, mit welchem Anteil in welcher Höhe und wie werden die Beiträge richtig in dieAnlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärungeingetragen, damit das Finanzamt den höchstmöglichen Betrag steuerlich anerkennt?In unserem Beitrag erhalten Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren alle Einzelheiten zum steuerlichen Abzug Ihrer Versicherungsbeiträge Damit können Sie die Berechnung der als Sonderausgaben abzugsfähigenVorsorgeaufwendungen im Steuerbescheidnachvollziehen und ggf. Fehler des Finanzamts erkennen.Mit dem Bürgerentlastungsgesetz sind ab 2010 dieBeiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherungfür viele erstmals in voller Höhe absetzbar. Absetzbar bei Ihnen können auch die Beiträge der Kinder sein.In unserem Beitrag erfahren Sie zum Beispiel auch- wasAltersvorsorgeaufwendungenund wassonstige Vorsorgeaufwendungensind;- wie dieGünstigerprüfungfunktioniert;- wie diealte und die neue Berechnungsmethodefunktioniert;- für wen eineprivate Rürup-Rente bzw. Basis-Rentesteuerlich interessant ist.
Häufig gestellte Fragen
Information
- zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung,
- zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen,
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen,
- Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie
- Lebensversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen.
- Altersvorsorgeaufwendungen und
- sonstige Vorsorgeaufwendungen.
- Bei der neuen Berechnungsmethode sind Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen getrennt jeweils bis zu eigenen Höchstbeträgen absetzbar. Ausnahme: Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sind in voller Höhe absetzbar, selbst wenn sie über dem Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegen.
- Bis 2019 gibt es eine sog. Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft von sich aus, ob für Sie die Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht 2004 günstiger ist als nach neuem Recht. Ist das der Fall, werden im Steuerbescheid die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen nach dieser alten Berechnungsmethode ermittelt. Hierbei sind Altersvorsorge- und sonstige Vorsorgeaufwendungen gemeinsam bis zum sog. Vorsorgehöchstbetrag absetzbar. Seit 2011 allerdings wurde der Vorwegabzug – und damit auch der maximal abzugsfähige Vorsorgehöchstbetrag – jedes Jahr geringer. Ab 2020 gibt es nur noch die neue Berechnungsmethode.
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsübersicht
- Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung