Wer eine eigene Zahnarztpraxis führt, kann sich schnell im Dschungel der Verordnungen und Satzungen verlieren und wird im Alltagsstress die Möglichkeiten seiner Praxis nicht optimal ausschöpfen. Viele niedergelassene Zahnärzte verlieren damit bares Geld.Das Buch "Meine Zahnarztpraxis läuft – Tipps und Tricks zur Gewinnsteigerung" erläutert das Potenzial der Gewinnsteigerung sowohl auf Patienten- als auch auf Kassenseite und thematisiert die Bedeutung der Mitarbeitermotivation sowie Kundenbindung und -gewinnung für den wirtschaftlichen Erfolg der Zahnarztpraxis.Die Autorin beschreibt mögliche Stolperfallen bei der Gewinnausschöpfung und erklärt, wie es Praxisinhaber vermeiden, Honorare, Patienten oder Mitarbeiter zu verlieren. Das Buch ist ein umfassender Ratgeber für Zahnärzte mit eigener Praxis und Existenzgründer!
Häufig gestellte Fragen
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Das nachfolgende Kapitel verschafft Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, einen Überblick darüber, wie sich die Honorare von Zahnärzten während der vergangenen Jahren entwickelt haben. Sie sollten wissen, woher der größte Teil der Honorare inzwischen stammt. Dieses Wissen ist entscheidend, um die Gewinne zu maximieren. Vorab schon einmal: Der Anteil der Honorare und Gewinne von Privatpatienten ist deutlich gestiegen. Dies soll im nachfolgenden Kapitel ausgeführt und beleuchtet werden.
Der Beruf des Zahnarztes wird im Allgemeinen als sehr lukrativ und zukunftsfähig angesehen. Zahnärzte gelten als die Topverdiener unter den Medizinern. Bei einer Anstellung bekommt ein Zahnarzt anfangs ca. 3 500 Euro brutto pro Monat. Doch mit steigender Berufserfahrung steigt auch das Gehalt beträchtlich. Hinzu kann in manchen Fällen auch eine Umsatzbeteiligung kommen, wenn der Zahnarzt in einer Praxis angestellt ist. Je länger der Zahnarzt in seinem Beruf arbeitet, desto höher ist sein Verdienst, der sich auf über 5 000 Euro brutto pro Monat belaufen kann.1 Selbstständige Zahnärzte verdienen noch mehr als die angestellten. Selbstständige Zahnärzte können 10 000 Euro brutto oder mehr im Monat verdienen. Pro Jahr beläuft sich das durchschnittliche Gehalt von selbstständigen Zahnärzten auf rund 161 000 Euro.1
Zahnärzte arbeiten die ersten zwei Jahre ihrer Tätigkeit als Assistenzzahnärzte. Nach dieser Zeit steigt das Gehalt eines Zahnarztes deutlich an. Die durchschnittliche Arbeitszeit eines Zahnarztes beträgt rund 46 Stunden pro Woche. Sie liegt damit deutlich höher als bei vielen anderen Berufstätigen, aber verglichen mit Humanmedizinern noch unter dem Durchschnitt. Bei anderen Humanmedizinern liegt die Wochenarbeitszeit bei rund 51,5 Stunden. Rund 40 % aller Ärzte arbeiten zwischen 49 und 59 Stunden pro Woche, circa jeder fünfte Arzt sogar zwischen 60 und 80 Stunden pro Woche.1
Tab. 1 Entwicklung der Einnahmen und Kosten von Zahnarztpraxen in Euro.
2003
2007
2011
2015
Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
457 000
462 000
531 000
594 000
Aus Kassenabrechnungen
265 000
240 000
256 000
289 000
Private Abrechnungen und selbstständige zahnärztliche Tätigkeiten
192 000
222 000
275 000
305 000
Kosten und Aufwände
Sachaufwände
215 000
198 000
228 000
229 000
Personalaufwände
99 000
105 000
124 000
151 000
Reinerlös
Pro Praxis
143 000
159 000
178 000
214 000
Pro Praxisinhaber
115 000
126 000
142 000
175 000
Zahnarztpraxen nahmen im Durchschnitt 594 000 Euro im Jahr 2015 ein. Mehr als die Hälfte kam aus der Privatabrechnung und auch anderen selbstständigen Tätigkeiten. Davon sind die Praxisausgaben von durchschnittlich 380 000 Euro abzuziehen. Je Praxisinhaber beträgt der Reinertrag demnach durchschnittlich 175 000 Euro pro Jahr. Die Entwicklung der Einnahmen von Zahnarztpraxen zwischen 2003 und 2015 werden in der Tabelle 1 dargestellt. Es wird deutlich, dass die Einnahmen von Zahnärzten aus selbstständiger Tätigkeit zwischen 2003 und 2015 deutlich angestiegen sind. Während die Abrechnungen aus der kassenzahnärztlichen Tätigkeit mehr oder weniger konstant blieben, sind die Einnahmen aus privatzahnärztlichen sowie selbstständigen Tätigkeiten deutlich angestiegen. Das muss man als Praxisinhaber wissen, weil ein Steigerungspotenzial bei den Kassenhonoraren durch die Deckelung mittels Verteilungsmaßstäben kaum vorhanden ist.
Bei den Zahnärzten ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verpflichtend. Sie gilt für alle deutschen Zahnärzte, „soweit nicht durch das Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist“ (§1 Abs. 1 GOZ). Die Ausnahmeregelungen gelten vor allem für Kassenpatienten, die gemäß dem Bewertungsmaßstab der zahnärztlichen Leistungen (BEMA) abgerechnet werden. Bei Kassenpatienten wird bei der Versorgung mit Zahnersatz zwischen Regelversorgung, andersartiger sowie gleichartiger Versorgung unterschieden: Die Regelversorgungen werden nach dem Bewertungsmaßstab der BEMA berechnet, während die andersartigen Versorgungen nach GOZ abgerechnet werden. Die Berechnungen gleichartiger Versorgungen erfolgen ebenfalls ‒ wie die Regelversorgungen ‒ nach BEMA und teilweise nach GOZ. Es gibt weiterhin Leistungen, die nicht gemäß BEMA berechnet werden können, denn sie sind nicht darin enthalten. Diese gehen über die Regelungen des Sozialgesetzbuches V hinaus. Sie werden gesetzlich versicherten Patienten gemäß Abrechnungen der GOZ in Rechnung gestellt, wenn diese es wünschen. Die reine Abrechnung nach GOZ ist für Privatzahnärzte relevant, da sie keine Zulassung durch die Kassen besitzen. Bei Kassenpatienten erfolgt die Abrechnung nach GOZ lediglich bei einigen bestimmten Leistungen. Das sind beispielsweise einige kieferorthopädische Eingriffe, das Einsetzen von Zahnimplantaten, eine professionelle Zahnreinigung, gleichartiger und andersartiger Zahnersatz, bestimmte Füllungen sowie funktionsanalytische Leistungen.2
Für Zahnarztpraxen verzeichnete das Statistische Bundesamt im Jahr 2015 Einnahmen pro Praxis von durchschnittlich 594 000 Euro. Mehr als die Hälfte davon stammte aus privatärztlichen Abrechnungen und aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit. Die Aufwendungen und Kosten von Zahnarztpraxen beliefen sich auf 380 000 Euro.3
Abbildung 1 illustriert die Entwicklung der Einnahmen und Kosten von Zahnarztpraxen zwischen 2003 und 2015. Im neuesten Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sind die jeweils aktuellen Zahlen zu finden. Diese stammen aus dem Jahr 2018. Darin sind auch Zahlen zu den Einnahmen von Zahnärzten zu finden. Hierbei gibt es für Zahnärzte und alle, die es werden wollen, gute Nachrichten: Die Entwicklung der steigenden Einnahmen von Zahnärzten setzt sich fort. Die Einnahmen der Zahnärzte sind gegenüber den Vorjahren gestiegen.4 Doch dabei gibt es einen Haken. Die Kehrseite der Medaille wird im nachfolgenden Kapitel näher erläutert.
Zusammenfassung
• Der Anteil der Gewinne einer Zahnarztpraxis aus Privatabrechnungen und sonstigen selbstständigen Tätigkeiten ist seit 2003 deutlich angestiegen.
• Die Gesamteinnahmen von Zahnarztpraxen sind überwiegend durch Privatabrechnungen angestiegen.
• Es ist also verstärkt auf die Privatabrechnungen zu achten, wenn es darum geht, den Gewinn zu maximieren.
Brutto ist nicht gleich Netto ‒ den Gewinn richtig kalkulieren
Gemäß dem Statistischen Bundesamt belaufen sich die Ei...