Canossa - die Entzauberung der "Welt"
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Canossa - die Entzauberung der "Welt"

Geschichte / Mittelalter

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Canossa - die Entzauberung der "Welt"

Geschichte / Mittelalter

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Über dieses Buch

Der Canossagang Heinrichs IV. im Winter 1076/77 gehört zu den geschichtlichen Ereignissen des Mittelalters, die im kollektiven Gedächtnis fest verankert sind. Das große Interesse an diesem Thema entspricht durchaus der historischen Bedeutung der Vorgänge um "Canossa", mit denen die Grundlagen für die Trennung von "Kirche" (sacerdotium) und "Reich" (regnum) geschaffen wurden.Der frühere Einheitskosmos von weltlicher und kirchlicher Sphäre, in den die Gesellschaft bis dahin eingebettet war, begann sich aufzulösen. "Moralische Eliten" setzten mit gewaltiger Energie neue Wertemaßstäbe durch, von denen Recht und Wissenschaft, Theologie und Kirche, Gesellschaft und Politik der Zukunft geprägt wurden.Vor diesem Hintergrund erscheint "Canossa" manchen Historikern als tiefer greifende Wende in unserer Geschichte als die Französische Revolution.

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Information

Canossa hat Konjunktur. Nicht nur wegen der großen Ausstellung in Paderborn im Jahre 2006 mit 200.000 Besuchern. Canossa hat auch sonst in unserem kollektiven Gedächtnis nichts von seiner Aura verloren.
So wollte man bei Dr. Stoiber, als er noch Ministerpräsident war, beobachtet haben, dass er sich nach Canossa begab, um sich mit seinen Parteifreunden wieder zu versöhnen. Auch der ehemalige Außen-minister Fischer kannte die Bedeutung von Canossa, und hat das Wort mehrmals in seine Reden eingeflochten. Das war ganz in der Tradition des eisernen Kanzlers Bismarck, der am 14. Mai 1872 in seiner Rede vor dem Reichstag die berühmten Worte sprach:
„Seien Sie außer Sorge, nach Canossa gehen wir nicht – weder körperlich noch geistig.“
Nach Canossa, so scheint es, wollen wir alle nicht. Dennoch sind wir bei genauerem Hinsehen alle damit verbunden. Unsere ganze Gesellschaftsordnung hat mit Canossa zu tun.
Schon die damaligen Zeitgenossen haben die tiefgreifenden Wirkungen von Canossa und der sich darum abspielenden Vorgängen empfunden. Berühmt ist der 1085 niedergeschriebene Satz des Bischofs Bonizo von Sutri:
„Als die Kunde von der Bannung des Königs an die Ohren des Volkes drang, erzitterte unser ganzer römischer Erdkreis!“
Gemeint ist der Bann, den Papst Gregor VII. am 22. Februar 1076 gegen den römisch-deutschen König Heinrich IV. ausgesprochen hatte – ein nach damaliger Auffassung einzigartiges, geradezu umstürzendes Ereignis.
Gregor VII. sprach damals die Verdammung gegen den König aus, und dieser Bannspruch war in ein Gebet an den Apostelfürsten Petrus gekleidet:
„Heiliger Petrus“, so lauteten die Worte, „Fürst der Apostel, neige, so bitten wir, gnädig dein Ohr und erhöre mich, deinen Knecht (…). Ich glaube fest daran, dass es dir in deiner Gnade (…) gefällt, dass das christliche Volk, das dir ganz besonders anvertraut ist, mir gehorcht (…). Ich glaube auch fest daran, dass mir um deinetwillen von Gott die Gewalt gegeben ist, zu binden und zu lösen, im Himmel wie auf Erden. In dieser festen Zuversicht (…) spreche ich dem König Heinrich (…), der sich gegen deine Kirche mit unerhörtem Hochmut erhoben hat, die Herrschaft über Deutschland und Italien ab und löse alle Christen vom Eid, den sie ihm geleistet haben oder noch leisten werden, und untersage, dass man ihm künftig als König diene. (…) Weil er es verschmäht hat, wie ein Christ zu gehorchen, (…) binde ich ihn mit der Fessel des Fluchs (…).“
Diese Worte kommentierte etwa 70 Jahre später der berühmte Chronist Otto von Freising so: „Ich lese wieder und wieder die Geschichte der römischen Könige und Kaiser. Doch finde ich vor Heinrich keinen einzigen unter ihnen, der vom römischen Papst exkommuniziert worden wäre.“ Worin liegt das Epochale von „Canossa“? Unter diesem Begriff verstehen wir nicht nur den Canossagang an sich, sondern „Canossa“ steht gleichsam als Chiffre, in welche auch der Bann und die Absetzung des Königs und die daraus entstandenen Folgen für die Ordnung in der Welt einbezogen sind.
Dass wir hier vor einem gewaltigen Umbruch stehen, zeigt sich schon daran, dass manche Historiker heute sogar dazu neigen, in „Canossa“ einen tieferen Wandel zu sehen als in der französischen Revolution! Ein erster Gesichtspunkt für die Einordnung der Vorgänge von „Canossa“ betrifft die neue Dimension der Gehorsamsforderung.

1. Die Hierarchie des Gehorsams

Dictatus Papae
Canossa“ ist untrennbar verbunden mit dem Namen Papst Gregors VII., der von 1073 bis 1085 auf dem apostolischen Stuhl saß. Zu allen Zeiten gingen die Meinungen über ihn weit auseinander. Auf der einen Seite stand das strahlende Bild des Verteidigers der kirchlich-göttlichen Gesetze, auf der anderen verdammte man ihn als den Zerstörer der Welt. Er war gewiss kein sanfter Charakter. Selbst seine engste Umgebung äußerte sich in diesem Sinne. „Zuchtrute Gottes“ (virga Assur) nannte man ihn da, oder man verglich ihn mit einem Tiger, einem Löwen oder einem Wolf.
Gregor VII. hat sein Reformprogramm in seinem berühmten Dictatus Papae von Anfang März 1075 niedergelegt. Es umfasst 27 Leitsätze, die es in sich hatten. Vieles, was Gregor hier notierte, entnahm er den kirchenrechtlichen Traditionen und den berühmten Fälschungen, dem Constitutum Constantini – der angeblichen Schenkung von Kaiser Konstantin im 4. Jahrhundert – und den Pseudoisidorischen Fälschungen aus dem 9. Jahrhundert. Der erste Satz lautet:
„Dass die römische Kirche vom Herrn allein gegründet worden ist.“
Da wollte niemand widersprechen. Ebenfalls alten römischen Anschauungen entsprach der Satz drei: „Dass der Papst allein Bischöfe absetzen und wieder einsetzen kann.“
Damit waren die Bischöfe selbst gar nicht einverstanden, denn sie empfanden sich als ein Kollegium gleichrangiger Amtsträger und wollten sich daher auch nur dem Urteil einer Synode unterwerfen. Hoch umstritten aus dem Dictatus Papae war sodann die Forderung des Satzes vier:
„Dass der päpstliche Legat den Vorrang auf einem Konzil vor allen Bischöfen einnimmt, auch wenn er einen niedrigeren Weihegrad hat, und dass er gegen sie ein Absetzungsurteil fällen kann.“
Das war eine problematische Sache. Die Legaten des Papstes, die nicht selten gar keine Bischofsweihe vorweisen konnten, stießen immer wieder auf erbitterten Widerstand bei den Bischöfen, bei denen sie als Stellvertreter des Papstes Urteile fällen und durchsetzen sollten. In Satz neun heißt es: „Dass alle Fürsten allein des Papstes Füße küssen.“
Diese Geste ist in der Papstgeschichte bereits zum 6. und 8. Jahrhundert überliefert: Schon byzantinische Kaiser, so heißt es, hätten den Päpsten die Füße geküsst.
Auch in der Papstmesse lässt sich der Fußkuss seit dem 7. Jahrhundert nachweisen: Der Diakon, der das Evangelium verlesen soll, küsst zuvor dem Papst die Füße. Die Sätze zehn und elf sind zusammen zu sehen:
„Dass allein sein Name in den Kirchen genannt wird,“ und
„Dass dieser Name einzigartig ist auf der Welt.“
Dies gehörte zum Repertoire der Petrustradition. Dasselbe gilt für den Satz 19: „Dass er von niemandem gerichtet werden darf.“
Aber manches war ohne Vorbild – und zeugt von atemberaubender Kühnheit. Niemand hatte vorher behauptet, dass der Papst bei kanonisch gültiger Weihe „unzweifelhaft heilig“ sei, so der Satz 23. Vielmehr hatte man bis dahin eine Heiligkeit schon zu Lebzeiten als absurd angesehen. Niemand auch hatte so eindeutig formuliert, dass der Papst „Abwesende absetzen“ dürfe, wie es nun in Satz 5 des Dictatus Papae formuliert wurde.
Dieser Anspruch wiederholt sich nochmals in Satz 25: „Dass der Papst ohne Synode Bischöfe absetzen und wieder einsetzen kann.“
Diese Behauptung widersprach eigentlich dem geltenden römischen und kirchlichen Recht und auch den Pseudoisidorischen Dekretalen, an denen sich Gregor VII. sonst gerne orientierte. Ebenso hatte niemand in der Westkirche bisher den Satz für sich verwendet, „dass nur der römische Bischof zu Recht ‚universal’ genannt werden darf,“ wie es in Satz 2 des Dictatus Papae heißt. Diesen Anspruch hatte einst Papst Gregor I. um 600 als töricht und anmaßend abgetan, als sein Amtskollege in Konstantinopel sich damit schmückte. Nicht weniger erstaunlich war der siebte Satz: „Dass es dem Papst allein erlaubt ist, im Falle der Notwendigkeit neue Gesetze zu erlassen (novas leges condere), neue Pfarreien zu bilden, ein Kanonikerstift zur Abtei zu machen und umgekehrt, ein reiches Bistum zu teilen und arme zu vereinen“.
Das klang unerhört. Bisher hatte man sich immer darum bemüht zu betonen, man wolle gar nichts Neues beschließen, sondern das alte Recht zur Gültigkeit bringen. Geradezu ungeheuerlich musste es schließlich anmuten, wenn der Papst in Satz 12 behauptete,
„dass es ihm erlaubt sei, Kaiser abzusetzen.“
Dazu gehörte auch noch Satz 27:
„Dass er Untergebene vom Treueid gegenüber Sündern lösen kann“ (Quod a fidelitate iniquorum subiectos potest absolvere).
So etwas hatte noch niemand formuliert.
Diese Sätze atmen einen wahrlich apodiktischen Geist. Noch Jahrhunderte später hat man sich über diese Anmaßungen erregt. Die österreichische Kaiserin Maria Theresia forderte noch im 18. Jahrhundert, man müsse Gregors Namen aus dem römischen Brevier streichen, so unerträglich sei für sie der Satz, der Papst dürfe Kaiser absetzen.
Orbis Romanus
Aber Gregor VII. ging mit ganzem Einsatz daran, diese Positionen in der gesamten westlichen Kirche durchzusetzen. Eine Flut von Briefen und Anordnungen ging von Rom aus. Sie erreichten die verschiedensten Empfänger des orbis Romanus.
Der „römische Erdkreis“, orbis Romanus: Das wurde jetzt die Formel für die Zuständigkeit des Papstes. Damit war der Bereich gemeint, der weit über das Reich und Italien und über das Kaisertum hinausging. Er bezog sich nicht auf ganz Europa, denn die Ostkirche, von der man sich 1054 getrennt hatte, war damit kaum noch angesprochen. Vielmehr wurde damit ein Raum erfasst, für den die Bezeichnung Hesperia aufkam, also „Abendland“.
Es entstand ein völkerübergreifender ‚Ordnungsraum’, der vom Reformpapsttum in Rom abgesteckt und gefüllt werden sollte. Gregor VII. selbst äußerte sich dazu in einem Brief an den dänischen König von 1075 mit den Worten:
„Mehr Länder bindet nämlich das Gebot der römischen Bischöfe als das der Kaiser! In alle Länder erging ihr Wort und, über die Augustus herrschte, hinaus, herrschte Christus.“
Das Imperium des Papstes wölbte sich also über die Zuständigkeiten der weltlichen Herrscher.
Drohender Tadel
Die Briefe des Papstes gingen an Weltliche wie an Geistliche. Vor allem die Bischöfe waren die Empfänger. Ihnen schärfte Gregor VII. unermüdlich die Reformgrundsätze ein. Ständig waren päpstliche Boten in der westlichen Christenheit unterwegs, um die päpstlichen Unterweisungen zu überbringen. Bischöfe, von denen Gregor VII. in Erfahrung gebracht hatte, dass sie durch Simonie, also Geldzah-lung, ins Amt gelangt seien, wurden nach Rom zitiert.
Einer von ihnen war Bischof Werner von Straßburg. Er wurde am 12. Dezember 1073 vor das päpstliche Gericht in Rom geladen. Voller Gehorsam machte sich Werner auf den Weg, fastete heftig und ging weite Teile des Weges zu Fuß. Dass Werner zu Fuß ging, sei sehr lobenswert, so lautete die Reaktion Gregors VII. Aber um wieder ins Amt zurückzukehren, müsse sich der Bischof schon noch auf andere Weise bewähren.
Der immer wieder bezeugte Ehr- und Gehorsamsbeweis: Darauf legte Gregor VII. größten Wert.
Als der großmächtige Erzbischof Anno II. von Köln (1056-1075) sich geraume Zeit nicht brieflich meldete, erreichte ihn ein päpstliches Schreiben vom 18. April 1074. Vorwurfsvoll wurde die Frage gestellt, ob denn Annos Liebe zur römischen Kirche ganz erkaltet sei. Seit seinem Amtsantritt habe der Papst außer einem kürzlich erhaltenen Brief von ihm nichts gelesen und gehört. Der Kölner Erzbischof solle sich in Acht nehmen, sonst erfülle sich das Wort aus dem neuen Testament:
„Wer nicht mit mir ist, ist gegen mich.“
Anno solle sich eiligst aus einem Nachlässigen wieder zu einem Eifrigen wandeln, aus einem Lauen zu einem Leidenschaftlichen. Dann könne er hoffen, wieder die volle Gnade „unseres gemeinsamen Fischers“ und des Papstes Liebe zu erlangen.
Auch Erzbischof Liemar von Bremen (1072-1101) erhielt vom Papst einen drohenden Tadel. Der Bremer zeige sich undankbar und erweise der römischen Kirche zu wenig Liebe. Ja, er habe sich gar zu einem Widersacher Gregors gewandelt, indem er in unerhörter Weise dessen Legaten keinen Gehorsam erwiesen habe.
„Deswegen“, so das abschließende Urteil, „befehlen wir Dir mit apostolischer Autorität, zur nächsten Sitzung nach Rom zu kommen, die in der ersten Woche der nächsten Fastenzeit, so Gott will, gefeiert wird, und laden Dich dazu ein. Bis Du zu uns kommst, suspendieren wir Dich angesichts der erwähnten Vergehen kraft der genannten Autorität von jeglicher bischöflichen Amtshandlung!“
Erzbischof Liemar war empört. In einem Brief an den Hildesheimer Amtskollegen beklagte er sich heftig über das Unrecht, das ihm durch den Papst widerfahre. Die Amtsenthebung sei gegen alles Recht. Keinem Bischof dürfe so etwas angetan werden ohne das Urteil der Amtsbrüder auf einer Synode. Und dann folgte ein vielzitierter Satz:
„Dieser gefährliche Mensch (homo periculosus, Papst Gregor VII. ist gemeint) will den Bischöfen, was immer er will, befehlen, so als wären sie seine Gutsverwalter (villici), und wenn sie nicht alles erfüllt haben, sollen sie nach Rom kommen oder werden ohne gerichtliches Urteil des Amtes enthoben.“ Es sind nicht nur die hochsteigenden Emotionen, die man hier wahrnehmen kann. Vielmehr wird deutlich, dass zwei Prinzipien der ‚Kirchenordnung’ aufeinanderstießen: das episkopalistische einerseits und das monarchisch-papalistische andererseits. Die Bischöfe sahen sich als korporatives Kollegium. Nur gemeinschaftlich sollte über einen der Ihren zu Gericht gesessen werden. Der Papst aber entschied aus einsamer Höhe herab. Und noch ein zweites kam hinzu: Die Bischöfe sollten dem Papst und seinen Legaten unbedingten Gehorsam entbieten. Das aber richtete sich gegen jede hergebrachte Ordnung. Gehorsam konnte in dieser Zeit nur von den unfreien villici verlangt werden, den „Gutsverwaltern“. Einem Bischof dagegen, einem Nachfolger der Apostel, dem höchsten und vornehmsten Repräsentanten seiner Kirche, Befehle zu erteilen, erschien geradezu absurd. Wenn sie nun gehorchen müssten, so Liemar, seien sie nichts anderes als unfreie Knechte.
Widerspruch ist Sünde
Gregor VII. verschärfte seine Gangart. Am 11. Januar 1075 teilte er den Herzögen von Schwaben und Kärnten mit, dass Widerspruch gegen ihn wie die Sünde des Irrglaubens sei. Ihm nicht beizupflichten, sei...

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Die Hierarchie des Gehorsams