Das Fernstraßenwesen in seiner verfassungsrechtlichen Konstituierung.
Staatsaufgabe und Objekt funktionaler Privatisierung.
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Das Fernstraßenwesen in seiner verfassungsrechtlichen Konstituierung.
Staatsaufgabe und Objekt funktionaler Privatisierung.
Über dieses Buch
Als Staatsaufgabe und besonderen bundesstaatsrechtlichen Verwaltungsbereich kennt das Grundgesetz die Fernstraßen in der hoheitlichen Organisationsform von Bundesfernstraßen, die als Sachaufgabe des Bundes durch diesen finanziert und grundsätzlich von den Ländern auftragsweise unter den für die Bundesauftragsverwaltung geltenden Maßgaben verwaltet werden. Aber dieser kontingente staatsorganisationsrechtliche Zustand des Fernstraßenwesens ist in Bewegung geraten, teilweise und in Ansätzen schon realisiert in gesetzlichen Regelungen einer allgemeinen gebührenrechtlichen Benutzerfinanzierung sowie in gesetzlichen Regelungen bzw. administrativen Praktiken einer Inpflichtnahme bzw. Indienstnahme privater "Betreiber".Der Verfasser stellt sich der Aufgabe, unter möglichst umfassender Berücksichtigung aller bereits vorliegenden und, soweit ersichtlich, denkbaren Konzeptionen und Modelle für eine Benutzerfinanzierung und Privatisierung des Fernstraßenwesens in grundlegender Weise Klarheit zur verfassungsrechtlichen Konstituierung desselben als Gewährleistungsaufgabe des Staates zu schaffen. Ausgehend von der bundesstaatsrechtlichen Kompetenzordnung, erfolgt eine Interpretation der im Rahmen der bestehenden Bundesfernstraßenverwaltung schon realisierten materiellen Regelungen und Praktiken zur Benutzerfinanzierung des Fernstraßenwesens und zur Inanspruchnahme privater "Betreiber" für dasselbe sowie eine Erörterung der verfassungsrechtlichen Maßgaben für gegebenenfalls künftige Privatisierungsvorgänge bis hin zu privaten Fernstraßen.
Häufig gestellte Fragen
Information
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungen
- Zum Thema
- A. Die bundesstaatsrechtliche Konstituierung einer Bundesfernstraßenverwaltung in Art. 90 GG
- B. Bundesstaatsrechtlicher Begriff und bundesstaatsrechtliche Verfahrensordnung der Fernstraßenverwaltung
- C. Die organisationsrechtliche Verwirklichung von Straßenverkehrsrecht im Fernstraßenwesen (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
- D. Das Fernstraßenwesen als Staatsaufgabe und Objekt funktionaler Privatisierung
- E. Das benutzerfinanzierte Fernstraßenwesen
- F. Die Verfassungsmäßigkeit fernstraßenrechtlicher Gemeingebrauchsentgelte
- Schrifttum
- Sachregister