Einsatzrecht kompakt - Wissenstrainer für die weitere Ausbildung
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Einsatzrecht kompakt - Wissenstrainer für die weitere Ausbildung

Laufbahnprüfung erfolgreich bestehen

  1. 108 Seiten
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Einsatzrecht kompakt - Wissenstrainer für die weitere Ausbildung

Laufbahnprüfung erfolgreich bestehen

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Über dieses Buch

Praktische LernhilfeDas Buch hilft Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärtern des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei dabei, die Laufbahnprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende der Ausbildung mit Erfolg abzulegen. Es ergänzt den bereits im Richard Boorberg Verlag erschienenen "Wissenstrainer für die Grundausbildung".Der "Wissenstrainer für die weitere Ausbildung" erläutert daher die wesentlichen Teilgebiete des 2. Dienstjahres (weitere Ausbildung): AusländerrechtWaffenrechtStrafrechtStrafprozessrechtLuftsicherheitsrechtSo funktioniert´sDie Autoren formulieren zu jedem Teilgebiet eine Vielzahl von Wissens- und Erläuterungsfragen sowie die dazugehörigen Lösungen. Nicht enthalten sind besonders schwierige Fragen, die eine Subsumtion erfordern, sowie das Definitionswissen: Diese Themen sind Gegenstand der ebenfalls im Richard Boorberg Verlag erschienenen Broschüren "Einsatzrecht kompakt – Sachverhaltsbeurteilung für die weitere Ausbildung" und "Einsatzrecht kompakt – Definitionswissen für die weitere Ausbildung".Der Wissenstrainer schließt die Lücke zwischen reinem Definitionswissen und der Sachverhaltsbeurteilung. Das Format der Broschüre ist bewusst kompakt gehalten: So passt die Sammlung in jede Hosen- oder Jackentasche und kann jederzeit zum Lernen genutzt werden.HandlichDas Format der Broschüre ist bewusst kompakt gehalten: So passt die Sammlung in jede Hosentasche oder Jackentasche und kann jederzeit zum Lernen genutzt werden.einsatzrecht.deWeitere Informationen zu den Büchern der Reihe "Einsatzrecht kompakt" und zum Einsatzrecht bei der Bundespolizei finden Sie auf der Homepage unseres Autors PHK Patrick Lerm: einsatzrecht.de. Der Autor führt persönlich in Videos / Clips auf Youtube und Instagram (instagram.com/patricklerm) in die Grundbegriffe des Einsatzrechts ein.Gemacht für: Polizeimeisteranwärterinnen und Polizeimeisteranwärter des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei

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Information

Jahr
2021
ISBN
9783415070431
Auflage
1
Thema
Jura

1. Bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung

In diesem Kapitel widmen sich die Fragen dem Schwerpunkt der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei. Zusätzlich werden hier schwerpunktmäßig eine Vielzahl von Fragen zu den Straftaten des Strafgesetzbuches und den Befugnissen der Strafprozessordnung dargestellt.

1.1 Allgemeine Fragen

Stellen Sie den Unterschied zwischen betriebsbedingten und betriebsbezogenen Gefahren i. S. v. § 3 I BPolG dar.
Betriebsbedingte Gefahren sind Gefahren, die vom Bahnbetrieb ausgehen. Betriebsbezogene Gefahren hingegen sind Gefahren, welche von außen auf den Bahnbetrieb einwirken.
Betriebsbedingte Gefahren
Betriebsbezogene Gefahren
Kabelbrand
Abgerissene Oberleitung ohne Fremdeinwirkung durch außen
Funkenflug
Diebstahl bei Reisenden
Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von Reisenden
Einwirkungen von außen auf den Zugverkehr
Beispiele: betriebsbedingte und betriebsbezogene Gefahren
Wie kann man den Begriff der Ersatzfreiheitsstrafe erklären?
Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe, welche durch den Angeklagten nicht freiwillig gezahlt wurde. Anschließend erfolgt eine Beitreibung gem. Justizbeitreibungsordnung (durch Gerichtsvollzieher oder Kontopfändung). Sollte diese Beitreibung nicht erfolgreich sein, erfolgt die Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Staatsanwaltschaft in Form eines Vollstreckungshaftbefehls.
Dies bedeutet eine Umrechnung der Geldstrafe in Tagessätze und Umwandlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Wird bei der Kontrolle die Fahndungsnotierung festgestellt und die Geldstrafe freiwillig gezahlt, wird der Haftbefehl nicht vollzogen, da er durch die Zahlung abgewandt wird.
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Unterschied Vollziehung und Vollstreckung
Wie kann man den Gang des Strafverfahrens darstellen?
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Gang des Strafverfahrens
Was versteht man unter dem Begriff der Verhältnismäßigkeit?
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt für das gesamte Handeln der Polizei (also auch für repressive Maßnahmen). Nach der Rechtsprechung des BVerfG leitet sich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus dem Rechtsstaatsprinzip ab, Art. 20 III GG. Überdies auch aus dem Wesen der Grundrechte selbst. Diese dürfen nur soweit beschränkt werden, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unbedingt erforderlich ist.
Merke:
Bei präventiven Maßnahmen ergibt sich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus § 15 BPolG,
bei repressiven Maßnahmen aus Art. 20 III GG,
für Zwangsmaßnahmen nach dem UZwG ergibt sich dieser aus § 4 UZwG.
Der Begriff der Verhältnismäßigkeit besteht aus den Bestandteilen:
Geeignetheit
Geeignet ist die Maßnahme dann, wenn diese objektiv-zwecktauglich ist, das polizeiliche Ziel zu erreichen.
Erforderlichkeit
Erforderlich ist die Maßnahme, wenn von mehreren geeigneten Maßnahmen diejenige getroffen wird, die den Einzelnen oder die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.
Angemessenheit
Angemessen ist die Maßnahme, wenn die Folge einer polizeilichen Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck steht.
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Bestandteile der Verhältni...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. Einführung
  6. 1. Bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung
  7. 2. Grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung
  8. 3. Verbandspolizeiliche Aufgabenwahrnehmung
  9. 4. Aufgaben zur Wahrung der Luftsicherheit
  10. 5. Aufgaben im Objektschutz
  11. Reihenanzeigen
  12. Neuerscheinungen