Lebendige Seelsorge 1/2018
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Lebendige Seelsorge 1/2018

Inklusion

  1. 84 Seiten
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Lebendige Seelsorge 1/2018

Inklusion

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Inhaltsverzeichnis
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Über dieses Buch

Das Themenheft spannt bewusst einen breiten Bogen im Themenfeld Inklusion. Innerhalb der Debatte um den Begriff der Inklusion ist festzustellen, dass er über die Konzentration auf Fragestellungen des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderung hinausgeht. Vor diesem Hintergrund möchten wir eine grundsätzliche Auseinandersetzung darüber anstoßen, wie mit Differenz und Heterogenität gesellschaftlich, theologisch und praktisch umzugehen ist. Und in dieser Perspektive sind auch die einzelnen Beiträge dieses Themenheftes zu verstehen.Für Andreas Lob-Hüdepohl ist der Ausgangspunkt einer Befassung mit Inklusion die Wahrnehmung von Exklusion. Nur so können menschenrechtliche Ansprüche wirksam in der Gesellschaft eingefordert werden. Ottmar Fuchs setzt bei seinen Überlegungen zum Thema an einer ganz anderen Stelle an: der Frage nach der Inklusionskraft des christlichen Glaubens. Klaus von Stosch legt argumentativ dar, was die christliche Gotteslehre mit dem Thema Inklusion zu tun hat. Maria Häusl geht in ihrem Beitrag auf die Beziehung zwischen Gemeinwesen und Differenzkriterien aus der Perspektive des Alten Testaments ein. Für inklusive Ausdrucksformen im pastoral-liturgischen Handeln plädiert Maria Elisabeth Aigner und Stefan Gärtner fragt nach Mechanismen in kirchlichen Sozialformen, die einer inklusiven Pastoral im Wege stehen. Über Debatten und Ansätze im Feld der Religionspädagogik informiert der Beitrag von Janieta Bartz und Frank Dieckbreder lenkt den Blick auf die Integration von Migrant/innen und welche Bedeutung Inklusion im sozialen Raum hat. Das Musical-Projekt der KHG-Tübingen berichtet von Differenzerfahrungen und dem Entstehen einer punktuellen Gemeinde, die zum Lernort für alle Beteiligten geworden ist. Und im Interview mit Caspar Söling wird der Fokus auf das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung am Beispiel des Sankt Vincenzstiftes in Aulhausen gelegt.

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Information

Verlag
Echter
Jahr
2018
ISBN
9783429063771
„Auch ihr sollt die Fremden lieben, denn ihr seid Fremde gewesen in Ägypten“ (Dtn 10,19)
Inklusion von Menschen fremder Herkunft im Zeugnis des Alten Testamentes
Mit dem Zitat aus dem Buch Deuteronomium, so könnte man behaupten, sei doch alles gesagt, was das Alte Testament zur Inklusion von Menschen fremder oder ausländischer Herkunft beizutragen habe, diese ethische Spitzenaussage sei doch auch heute noch gültig. Maria Häusl
Sicherlich ist das Alte Testament voll von Flüchtlingserfahrungen und erzwungenen Migrationen, die nicht im Zugrunde-Gehen sondern in Gerettet-Werden oder eben in einer gelungenen Inklusion enden, und doch gibt es auch diejenigen Texte, die scharfe Grenzziehungen gegenüber Anderen und Fremden vornehmen. Die Texte unterscheiden sich allerdings darin, von welchem Gemeinwesen konkret gesprochen wird, welche Differenzkriterien verwendet werden, und welche Formen der Teilhabe und Inklusion eröffnet werden.
Insgesamt setzen die alttestamentlichen Texte der heutigen Situation nicht unähnlich eine multiethnische und multikulturelle Welt voraus, in der Israel nur ein kleines Volk ist, das selbst Flucht, Exil und Fremdherrschaft kennt. Israel ist als ethnische Größe zu verstehen, die sich durch die Bindung an JHWH auch religiös begründet.
In ihrer Vielstimmigkeit zeigen die alttestamentlichen Texte das Ringen um die konkrete Teilhabe der Menschen fremder Herkunft am Gemeinwesen und ihren Ressourcen. Und es wird deutlich, dass Differenzkriterien nicht einfach vorgegeben und unwandelbar sind, sondern produktiven Aushandlungsprozessen unterliegen.
RECHTSBESTIMMUNGEN FÜR „FREMDE“
Fragt man nach der Inklusion einzelner Menschen fremder bzw. ausländischer Herkunft in Israel, so ist zuerst auf den rechtlichen und sozialen Status des ger und des nokri zu verweisen, worauf sich die Forschung anfänglich konzentriert hatte. Das hebräische Wort ger bezeichnet einen Ortsfremden, der meist, aber nicht notwendigerweise anderer ethnischer Herkunft ist. Er und seine Familie haben sich auf Dauer an einem Ort in Israel angesiedelt (z. B. Lev 16,29; 17,8-13; Dtn 14,21; 16,11), sie sind frei, haben aber keinen Grundbesitz.
Maria Häusl
Prof. Dr. theol. habil., lehrt Biblische Theologie am Institut für Katholische Theologie an der Technischen Universität Dresden und ist Research Associate am Department of Old Testament Studies, University of Pretoria, Südafrika; hat zur Weiblichkeits- und Geschlechtermetaphorik im Buch Jeremia habilitiert und forscht derzeit zum Buch Esra/Nehemia, zur Konstituierung des nachexilischen Israel und zur Eigen- und Fremdwahrnehmung in Israel.
Die als nokri bezeichnete Person hingegen ist in jedem Fall ausländischer Herkunft, hält sich in der Regel aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen nur zeitweise in Israel auf und ist daher nicht unbedingt arm (vgl. Dtn 23,21: Erlaubnis der Zinsforderung gegenüber dem nokri).
Die alttestamentlichen Rechtskorpora des Bundesbuches (Ex 20,22-23,33), des deuteronomischen Gesetzes (Dtn 5-28) und des Heiligkeitsgesetzes (Lev 17-26) zeigen deutlich, wie ger und nokri in rechtlicher, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht unterschiedlich in ein Gemeinwesen eingegliedert werden. Der nokri, der sich nur zeitweise in Israel aufhält, erhält keinen mit dem ger vergleichbaren Schutzstatus (Dtn 15,1-3; 23,20) und ist von der Teilnahme an den religiösen Festen ausgeschlossen (Ex 12,43; vgl. auch Dtn 17,15).
Für den als ger bezeichneten einzelnen Fremden zeigt sich hingegen, wenn man das Bundesbuch, das deuteronomische Gesetz und das Heiligkeitsgesetz vergleicht, dass im Laufe der Zeit eine immer weitreichendere Integration stattfindet. Kommen ihm im Bundesbuch eingeschränkte Rechte zu, die ihn und seine Familie vor möglichen Übergriffen schützen (Ex 22,20; 23,9) und ein Leben sichern, das dem anderer marginalisierter Gruppen wie den Witwen und Waisen ähnlich ist (Ex 23,12), wird er im deuteronomischen Gesetz oftmals als Begünstigter wirtschaftlicher Maßnahmen und als Objekt sozialer Schutzgesetze genannt (z. B. Dtn 1,16; 14,28.29; 24,14.17.19-22).
Im Entwurf des Heiligkeitsgesetzes ist er allein statistisch am häufigsten erwähnt und wird zu einem integralen Teil des Gemeinwesens mit (beinahe) gleichen Rechten und Pflichten, sowohl den sozialen wie auch den kultischen Bereich betreffend (z. B. Ex 12,19; Lev 16,29; 17; 18,26; 19,10.33; 22,17-19; 23,33; 24,16.22). Die Inklusion des ger, also des auf Dauer in Israel wohnenden Fremden, gipfelt im Heiligkeitsgesetz im Gebot der Fremdenliebe in Lev 19,33-34: „Wenn bei dir ein Fremder (ger) in eurem Land lebt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken. Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde (ger) in Ägypten gewesen. Ich bin JHWH, euer Gott.“
ISRAELS FLÜCHTLINGSBIOGRAPHIE
Nicht nur in diesem Gebot der Fremdenliebe, sondern auch in anderen rechtlichen Texten wird der Schutz des Fremden (Ex 22,20; 23,9; Dtn 10,19; 23,8) damit begründet, dass Israel die Erfahrung des Fremdseins kennt und sich an das eigene Fremdsein in Ägypten erinnern soll. Diese Begründung schreibt sozusagen die Fremdheitserfahrung in das eigene Selbstverständnis ein. Dass Israel eine Flüchtlingsbiographie besitzt, zeigt sich herausragend in der Exoduserzählung, aber auch in anderen Erzählungen, etwa darüber, dass die Erzeltern sich als Fremde in Kanaan und in Ägypten aufhalten (z.B. Gen 12,10; 15,13; 23,4; 47,4; Dtn 26,5).
Viele weitere alttestamentliche Texte setzen zudem die Exils- bzw. eine Diasporasituation voraus. In einem Brief (Jer 29,1-7) fordert Jeremia etwa die Verbannten in Babel auf, sich in die babylonische Gesellschaft zu integrieren. Von gelungener Inklusion, aber auch von (lebensbedrohlicher) Ausgrenzung in Diasporasituationen erzählen die späten Bücher Daniel, Ester und Tobit.
DAS BUCH RUT UND DIE JOSEFGESCHICHTE – ERZÄHLUNGEN GELUNGENER INKLUSION
Im Vergleich zu den Rechtstexten zeigen sich in den erzählenden Texten unterschiedliche Situationen der Inklusion. Denn während die Rechtsbestimmungen zum ger bzw. nokri den einzelnen Mann, der sich in Israel aufhält, im Blick haben, sprechen die erzählenden Texte auch von Israel bzw. einzelnen israelitischen Familien in der Fremde und berücksichtigen als weitere Differenzkriterien den sozialen Status und das Geschlecht. So macht es einen Unterschied, ob Hagar im Hause Sarahs und Abrahams Sklavin ist (Gen 16; 21,9-21) oder die Tochter des Pharao Salomo heiratet (1 Kön 3,1; 7,8; 9,16.24).
Erzählende Texte nennen auch Ursachen, warum sich Familien in der Fremde niederlassen: Die Frau von Schunem mit ihrer Familie (2 Kön 8,1), die Erzeltern (Gen 12,10; 26,1-3), Abimelech und Noomi (Rut 1,1) werden durch Hungersnöte zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen, andere Menschen fliehen vor Krieg (2 Sam 4,3; Jer 44,1.8) oder drohender Schuldsklaverei.
Vor allem das Buch Rut und die Josefgeschichte (Gen 37-50) erzählen von gelungenen Inklusionen. Obwohl die Differenzkriterien, die die jeweilige Hauptfigur mitbringt, sehr verschieden sind, und sich auch die Integrationswege unterscheiden, stimmen beide Erzählungen in der Grundhaltung überein, „Fremde“ in die jeweilige Gesellschaft zu integrieren.
Der Moabiterin Rut gelingt mit Unterstützung ihrer Schwiegermutter Noomi durch ihre Hinwendung zum Gott Noomis, ihre fürsorgende Arbeit, ihre Heirat mit Boas und im Letzten durch die Geburt ihres Sohnes die Integration in die dörfliche Gemeinschaft von Betlehem. Josef, der als Sklave nach Ägypten kommt, gelingt die Integration durch die Hilfe Gottes, seine Fähigkeiten und die Arbeit, die er bereitwillig in den Dienst des Pharao und Ägyptens stellt.
AUSGRENZUNGEN
Das Buch Rut, das also von der gelungenen Inklusion der Moabiterin Rut in das Gemeinwesen des judäischen Dorfes Betlehem erzählt, muss dabei auf dem Hintergrund der Bestimmungen von Dtn 23,4-8, deren Auslegung in Neh 13,1-3 und den Texten, die vor Ehen mit ausländischen Frauen warnen, gelesen werden.
In Dtn 23,4-8 ist zu lesen, dass in die Versamml ung JHWHs Ammoniter und Moabiter nicht aufgenommen werden dürfen. Neh 13,1-3 geht sogar noch einen Schritt weiter, wenn mit Verweis auf Dtn 23,4-8 alles „Gemischte“ aus Israel abgesondert wird. Ähnlich drastisch wird in Esr 9-10 die Auflösung der Ehen mit ausländischen Frauen gefordert, die als Vermischung des „Heiligen Samens“ und als Treuebruch gegenüber JHWH gedeutet werden. Obwohl die Verpflichtungen auf endogame Ehen wechselweise formuliert sind (Dtn 7,3; Ri 3,6; Esr 9,12; Neh 10,31; 13,25), werden nur die Ehen mit ausländischen Frauen als Gefahr für den Abfall von JHWH dargestellt (z. B. Num 25,1; 1 Kön 11,1-8). Die ausländische Frau wird gar dämonisiert und mit dem Bild einer Hure und Ehebrecherin überlagert (Spr 2; 5; 6,20-7,27). Sie repräsentiert vor diesem Hintergrund das „Andere“ schlechthin, von dem sich Israel abzugrenzen hat, ihr wird die Inklusion doppelt erschwert. Umso erstaunlicher ist die Erzählung des Buches Rut, die mit all diesen Grenzziehungen bricht.
RELIGIÖS-KULTISCHE INKLUSION DER MENSCHEN AUS DEN VÖLKERN
Ein ebenfalls für Inklusion eintretender Text ist Jes 56,1-8, der wie das Buch Rut als Reaktion auf Neh 13,1-3 erachtet werden kann. Denn dem Ausländer, der sich dem Volk Gottes angeschlossen hat und der fürchtet, er könnte (wieder) ausgegrenzt werden, wird von Gott zugesagt, dass er, so er den Sabbat hält und Recht und Gerechtigkeit tut, im Haus Gottes willkommen ist. „Denn das Haus Gottes ist ein Haus des Gebetes für alle Völker“ (Jes 56,7).
Anders als beim Problem der Ehe mit ausländischen Frauen geht es in Jes 56 jedoch nicht um eine soziale Integration in das Volk Israel, sondern um eine religiös-kultische Inklusion der Menschen aus den Völkern, näherhin um die Partizipation der Völker an der Verehrung JHWHs.
Der Gedanke, dass sich auch die Völker dem einen Gott JHWH zuwenden, wird in alttestamentlichen Texten in verschiedenen Konzeptionen sichtbar. Sind es in Jes 56,1-8 nur einzelne Fremde, die im Haus Gottes beten und ihre Opfer darbringen, so gehen die Texte der Völkerwallfahrt Mi 4,1-4, Jes 2,2-4 und Jes 66,18-21 (vgl. auch Jes 55,5; Jer 16,19-21; Sach 8,20-22; 14,16-19) davon aus, dass die Völker zum Zion kommen, dort Gottes Weisung erhalten und Frieden schließen werden.
Neben dieser berühmten Vision der Hinwendung der Völker zu JHWH gibt es aber noch weitere Modelle. Da ist der Gottesknecht, der die Weisung Gottes zu den Völkern bringt (Jes 42,4.6; 49,6). In Sach 8,23 orientieren sich die Menschen aus den Völkern an jedem einzelnen Judäer, weil Gott mit ihm ist. In Gen 12,3 erlangen alle Geschlechter der Erde durch Abraham Segen. In Jes 51,4.5 ist es Gott selbst, der den Völkern Weisung gibt und ihnen das Recht bringt. Gott bezeichnet gar andere Völker als sein Volk und sein Eigentum (Jes 19,24.25; Sach 2,15; Ps 87), und die Völker werden Gott in ihrem eigenen Land verehren (Jes 19,18-21).
INKLUSIVE EXKLKUSIVITÄT IM BUCH JESAJA
Diese religiös-kultische Inklusion darf aber nicht als undifferenzierte Weitung der JHWH-Verehrung verstanden werden, die ohne Grenzziehungen auskommt. Zumindest für die späten Texte des Jesajabuches Jes 56-66 ist neben der Akzeptanz der Verehrung JHWHs durch Menschen aus den Völkern (Inklusion) auch zu beobachten, dass andere Menschen von der Teilhabe an dieser neuen Gemeinschaft, der Gemeinde der Knechte, ausgeschlossen werden (Exklusion).
Ausgeschlossen werden diejenigen, die sich nicht an Recht und Gerechtigkeit orientieren und die falsche kultische Praktiken ausüben. Dies können sowohl Menschen aus den Völkern wie auch Menschen aus dem eigenen Volk sein. Wenn mit Hilfe dieser neuen Differenzkriterien ein Teil der Völker hereingenommen und zugleich ein Teil des eigenen Volkes ausgeschlossen wird, entsteht eine neue Größe.
Fassen wir abschließend nochmals zusammen. Die Thematik der Inklusion (und Exklusion) von Menschen fremder Herkunft zieht sich durch alle Teile und Textgattungen des Alten Testamentes. Die Texte spiegeln und reflektieren die multikulturelle Lebenswelt des antiken Israels.
Fremdsein ist nicht nur eine Zuschreibung, die auf Andere angewandt wird, sondern auch auf Israel selbst zutr...

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