Die römische Republik
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Die römische Republik

  1. 286 Seiten
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Die römische Republik

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Über dieses Buch

Die Auseinandersetzung mit der römischen Republik eröffnet faszinierende Einblicke in die Formierung politischer Gemeinschaft, Staatenbildung und Herrschaftssicherung. Rom stellt ein beeindruckendes Beispiel für einen aristokratischen Staat dar, der zur Weltmacht expandierte, dabei fremde Völker aufnahm, schließlich aber in eine tiefe Krise geriet und einen Systemwechsel zum Kaisertum vollzog. Dennoch wurden bereits in der Republik die entscheidenden Grundlagen für die politischen und rechtlichen Errungenschaften gelegt, mit denen Rom die weitere Entwicklung Westeuropas nachhaltig prägte.Lukas Thommen zeichnet nicht nur die wichtigsten Ereignisse der römischen Republik von ihren Anfängen bis zur Ermordung Caesars und Ciceros nach, sondern behandelt auch wichtige Themenbereiche, wie das Bundesgenossen- und Provinzialsystem, die politischen Institutionen und die gesellschaftliche Gliederung des republikanischen Roms.

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Information

Jahr
2021
ISBN
9783170401181

1 Einleitung

Im 8./7. Jh. v. Chr. schlossen sich einige kleine latinische Hügelsiedlungen am unteren Lauf des Tibers zu einer folgenreichen Gemeinschaft zusammen. Mit der Vereinheitlichung des Siedlungsgebiets der künftigen Stadt Rom hatte ein beispielhafter Aufstieg begonnen, der spätere Generationen immer wieder faszinierte. Das neu entstehende politische Zentrum in Mittelitalien stand gegen 600 v. Chr. zunächst unter dem Einfluss der Etrusker, die ihre Macht von der Toskana her weiter nach Süden ausdehnten. Unter der Zuwanderung aus weiteren angrenzenden Gegenden bildete sich in Rom eine neue herrschaftliche Schicht, welche die Macht nach anfänglichem Königtum um 500 v. Chr. unter sich aufteilte und ihr Territorium erfolgreich ausbaute.
In der Folge sind nicht nur die Etrusker selbst, sondern auch die anderen umliegenden italischen Völker von Rom zurückgedrängt bzw. vereinnahmt worden. Bis zum Jahre 270 v. Chr. war ganz Italien südlich des Arno an Rom gebunden und kurz darauf kam es zu den langjährigen Auseinandersetzungen mit dem punischen Karthago als der wichtigsten gegnerischen Macht im westlichen Teil der alten Welt. Im Jahre 201 v. Chr. erreichte die Stadt einen entscheidenden Sieg über die Punier und übernahm damit auch die Kontrolle über das ganze westliche Mittelmeer. Kurz darauf wurde sogar das östliche Mittelmeergebiet erobert, und unter Pompeius und Caesar erreichte das Imperium Romanum im 1. Jh. v. Chr. die Grenze von Rhein und Euphrat.
Die Herrschaftsausdehnung zur Zeit der Republik hatte freilich auch ihre Kehrseite. Durch die Vergrößerung des Machtbereichs waren die gemeindestaatlichen Strukturen und die aristokratische Regierung des Senats überholt worden, wurden aber keiner grundlegenden Revision unterzogen. Einzelpersönlichkeiten, die sich der Macht von Heereseinheiten bedienten, versprachen den Bürgern und Soldaten im 1. Jh. v. Chr. konkrete Lösungen existenzieller Probleme, wozu insbesondere Landzuweisungen gehörten. Die herausragende Position und der politische Anspruch dieser Politiker und Feldherren ließen sich schwerlich im Gefüge der alten Führungselite der Nobilität einbinden, sodass die Republik grundsätzlich gefährdet oder sogar »verloren« erschien: »Res publica amissa est«, wie es Cicero wiederholt ausdrückte,1 wobei gerade er bis zuletzt verbissen um den Erhalt der traditionellen Strukturen kämpfte. Nach der Ermordung Caesars im Jahre 44 v. Chr. und dem kriegerischen Nachfolgestreit sollte unter Augustus eine neue politische Ära beginnen, an deren Spitze fortan ein princeps stand. Die Republik wurde im Jahre 27 v. Chr. vom »Prinzipat« abgelöst, das die »Kaiserzeit« einläutete und Roms Existenz nochmals 500 Jahre lang sicherstellte.
Die Ursache der Größe Roms stellte schon beim römischen Schriftsteller Livius (59 v. Chr.–17 n. Chr.) eine Leitfrage dar. Roma aeterna (»Ewiges Rom«) wurde unter Augustus als erstem Kaiser zu einem Leitgedanken, der auch im Mittelalter und in der Neuzeit faszinierte. Sowohl das Heilige Römische Reich Deutscher Nation als auch Napoleon knüpften an ihn an. Durch die Rezeption des römischen Rechts in Westeuropa wurde der römischen Rechtsidee ein dauerhaftes Nachleben gesichert. Sowohl das deutsche Kaisertum als auch das Papsttum konnten sich als Rechtsnachfolger der römischen Kaiser im Westen erachten.
In der Neuzeit erhielt aber auch die römische Republik wieder neue Bedeutung. In ihr wurde eine Mischverfassung mit »checks and balances« erkannt, die einer Volksherrschaft, wie sie in der athenischen Demokratie gegeben war, vorgezogen wurde.2 Die englischen Aufklärer des 17. Jhs. sahen in der Monarchie nach wie vor Vorteile. Thomas Hobbes verband die Demokratie mit Unordnung und einer ungerechten, entscheidungsschwachen Pöbelherrschaft (Leviathan 19), während John Locke das Volk über die Staatsform entscheiden lassen wollte und eine Mäßigung durch Gewaltenteilung forderte (Zwei Abhandlungen über die Regierung 2,132. 143–148). Dementsprechend galt die Demokratie auch in der »Glorious Revolution« (1688/89), welche das Zusammenspiel von König und Parlament regelte, als Grundlage für Chaos und Anarchie. Erst im 18. Jh. stellte der schottische Philosoph David Hume die Idee einer repräsentativen Demokratie in den Vordergrund.3
Die amerikanische Unabhängigkeitsbewegung setzte in den 1770er-Jahren ebenfalls auf republikanische Freiheit und Stabilität. Auch in der Französischen Revolution von 1789 rückte nicht die Demokratie ins Zentrum, da Frankreich dafür allein schon durch seine Größe als ungeeignet erschien und ein Repräsentativsystem nach dem Muster der römischen Republik als adäquater galt.4 Der Revolutionär Gracchus Babeuf, der sich gegen die Regierung des Direktoriums wandte (1795–1799), orientierte sich an den römischen Volkstribunen, welche die Interessen des Volkes wahren sollten, und trat entsprechend für eine republikanische Verfassung ein. Somit hatte die römische Republik insgesamt eine geeignete Vorlage für die atlantischen Revolutionen abgegeben und die daraus resultierenden modernen Verfassungen mitgeprägt.
Images
Abb. 1: Archaisches Rom, Modell im Museo della Civiltà Romana, Esposizione Universale di Roma (E.U.R.); links Iuppitertempel, davor Forum Boarium und Holzbrücke (Pons Sublicius), Mitte Palatin.

Periodisierung

Allgemein hat sich in der modernen Literatur eine Dreiteilung der Republik eingebürgert:5
1. Die frühe Republik bzw. das Zeitalter der Ständekämpfe (509–287 v. Chr.), in denen ein Ausgleich zwischen Patriziern und Plebejern erreicht und ein großer Teil Italiens unterworfen wurde.
2. Die klassische oder mittlere Republik (287–133 v. Chr.), in der die Mittelmeerwelt vereinnahmt wurde.
3. Die späte Republik bzw. das Zeitalter der Krise, das früher auch als Zeitalter der Revolution bezeichnet wurde (133–27 v. Chr.).
Das Ende der Republik hat sich schon mit dem Einmarsch Caesars in Italien (49 v. Chr.) und dessen Diktatur (48 v. Chr.) angekündigt, die dann zu einer Dauerherrschaft mutierte. Auf Caesars Ermordung (44 v. Chr.) folgte eine Phase der Bürgerkriege, die sich mit dem Regime des Triumvirats (43 v. Chr.) verband und mit der entscheidenden Schlacht von Actium (31 v. Chr.) endete, bis dann Octavian im Jahre 27 v. Chr. zum Augustus erhoben wurde. Für die Zeit vor 500 v. Chr. wird von der Königszeit oder auch sachgemäßer vom archaischen Rom gesprochen, in der es zu einer Zuwanderung von Etrurien und anderen umgebenden Gebieten gekommen war und die Grundsteine für eine expansive Herrschaftsbildung gelegt wurden.
Während der Zeit der Republik ergab sich jeweils ein folgenreiches Spannungsverhältnis zwischen Innen- und Außenpolitik.6 In der Frühzeit stand der neu entstehende patrizische Geschlechterstaat in Rivalität mit den umliegenden Städten und Völkern. Zudem war er im Innern mit dem Ständekampf zwischen den Patriziern und Plebejern beschäftigt. Er hatte daher nur geringe außenpolitische Ambitionen und verfolgte zunächst eine beschränkte territoriale Hegemonie, die sich auf die unmittelbare Umgebung konzentrierte. Die Erfolge der Plebejer im Ständekampf bewirkten ab 367 v. Chr. die Entstehung einer neuen patrizisch-plebejischen Führungsschicht, der sog. Nobilität. Diese ermöglichte ab der zweiten Hälfte des 4. Jhs. v. Chr. eine dynamische Außenpolitik und Expansion, die sich in den Jahren 340–270 v. Chr. mit der Eroberung Italiens verband. Dabei wurden zunächst die Latiner (338 v. Chr.), dann die Samniten (291 v. Chr.) und schließlich die übrigen Stämme Mittel- und Unteritaliens Rom unterworfen.
Die sog. klassische Republik schloss an das Ende des Ständekampfes (287 v. Chr.) an und basierte auf dem baldigen Abschluss des letzten Samnitenkrieges (272 v. Chr.). In der anschließenden Phase, deren Dauer bis zum Jahre 133 v. Chr. festgelegt wird, schottete sich die Nobilität als Führungselite ab und die staatlichen Institutionen wurden kaum noch erweitert. Gleichzeitig gelang es aber, ein Weltreich zu erobern: In den Jahren 264–201 v. Chr. wurden die Punier ausgeschaltet, was die Beherrschung des westlichen Mittelmeeres zur Folge hatte; in den Jahren 200–167/146 v. Chr. wurden den Makedonen und Seleukiden Niederlagen beigebracht und damit auch das östliche Mittelmeer machtpolitisch eingenommen. Die Expansion während der klassischen Republik hatte dazu geführt, dass die innere Ordnung lange Zeit gestützt und bestätigt wurde.
Dennoch entstand ein Missverhältnis zwischen Weltherrschaft und stadtstaatlich-aristokratischer Ordnung. Dies führte in der Folge zu einer Zeit der Krise und inneren Unruhen, die im Jahre 133 v. Chr. mit Tiberius Gracchus einsetzte und mit Caesar bzw. Augustus endete. Damals kamen die Auswirkungen der strukturellen Veränderungen im Rahmen des Imperiums zum Tragen und führten zur Auflösung der republikanischen Ordnung. Die Außenpolitik konzentrierte sich vermehrt auf die Sicherung des Herrschaftsgebiets und dessen Verwaltung. Zur Lösung der militärischen Aufgaben war es jedoch nötig, langfristige Kommandos für einzelne Feldherren zu vergeben. Diese banden die zunehmend berufsmäßig operierenden Soldaten an ihre Person, wodurch die Heeresklientel zu einem gewichtigen Faktor wurde. Dies trug zum Zerfall der traditionellen gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse bei, sodass daraus ein Bürgerkrieg und schließlich die Alleinherrschaft des princeps resultierten.

Staats- und Verfassungsbegriff

Der Historiker Polybios (ca. 200–120 v. Chr.) sah in der römischen Verfassung (politeia) einen wesentlichen Erfolgsfaktor der Römer, denen der Aufbau eines Weltreiches gelungen war. Die römische Republik besaß jedoch keine geschriebene Verfassung, sondern nur seit jeher überlieferte, traditionelle Regeln, die als mos maiorum (»Sitte der Vorfahren«) bezeichnet wurden: »Er [mos maiorum] enthielt alle das öffentliche Leben betreffenden Grundsätze über die Zuständigkeiten der Staatsorgane, die Regeln ihres Handelns und das Verhältnis zwischen Amt und Amtsträger, d. h. die Ämterordnung schlechthin.«7 Diese Dinge konnten im Konfliktfall auch durch Gesetze (lex/leges) geregelt werden, ohne dass die Gesetze aber je in ein einheitliches System integriert worden wären. Christian Meier spricht im Anschluss an Cicero (rep. 2,2 f.) von einer gewachsenen Verfassung und stellt fest:
»Die römische Republik kannte kein in rechtlichen Kategorien zu fassendes Institutionengefüge, das sich – unsern Verfassungen entsprechend – aus dem Ganzen ihrer Ordnung herauslösen ließe.«8
Neben dem Fehlen einer Verfassungsurkunde ist auch die Absenz eines prägnanten Staatsbegriffs bezeichnend. Im Zentrum stand der Begriff res publica, die »öffentliche Sache«, im Gegensatz zu res privata. Res publica bezeichnet aber auch den nichtmonarchischen Freistaat im Gegensatz zum regnum, dem »Königtum« mit absolutem Gewaltmonopol. Die Selbstbezeichnung der Römer lautet populus Romanus oder auch senatus populusque Romanus (SPQR) und umfasst das Gesamtvolk, also Patrizier und Plebejer, die der durch Rechtsgesetze gefügten Ordnung unterstanden. Der Name des Staates benennt somit nur den Souverän und enthält keinen Hinweis auf die Verfassungsform.9
Der Aufbau des Staates wurde von den Römern mit dem Begriff constitutio umschrieben. Diese enthält gemäß Cicero »erstens eine gewisse Ausgewogenheit der Rechte (aequabilitas), welche freie Männer nicht längere Zeit entbehren können, zweitens aber Stetigkeit (firmitudo), weil jene Grundformen leicht in die ihnen entgegengesetzten Fehler umschlagen, so dass aus dem König ein Gewaltherr wird, aus den Aristokraten (optimates) ein Parteiklüngel (factio), aus dem Volk eine Masse und ein wüstes Durcheinander, und weil die Grundformen selbst oft in neue Formen hinüberwechseln. Dies geschieht in dieser die Grundformen verbindenden, im rechten Maß gemischten Verfassung (permixta constitutio) in der Regel nicht außer bei großen Fehlern der führenden Männer. Denn es besteht kein Grund zu einer Umwälzung, wo jeder fest an seinem Platze steht und kein Abgrund lauert, in den er gleiten und stürzen kann« (rep. 1,69).
Cicero lehnt sich hier in den Auseinandersetzungen der späten Republik an das griechische Modell des Verfassungsumschwungs an, wie es Aristoteles im 4. Jh. v. Chr. formuliert hatte. Um den Wechsel der Verfassungen zu verhindern, ist es nötig, Teile der Monarchie, Aristokratie und Demokratie zu mischen (sog. Mischverfassungstheorie). Entscheidend sind »ihre Autorität kraft Alter und Bewährung, ihr die gesellschaftlichen und staatsorganisatorischen Kräfte ausbalancierendes Gleichmaß (aequabilitas), ihre die Freiheit bewahrende Aufgabe bzw. Funktion und ihre dauerhafte Beständigkeit (firmitudo).«10 Auch wenn diese Bedeutung von constitutio in der Antike nicht mehr weiterverfolgt wurde, war Cicero damit bereits in die...

Inhaltsverzeichnis

  1. Deckblatt
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. 1 Einleitung
  6. 2 Die Anfänge Roms
  7. 3 Begründung der Republik
  8. 4 Ständekampf und Ständeausgleich
  9. 5 Eroberung und Organisation Italiens
  10. 6 Politische Institutionen
  11. 7 Römische Gesellschaft
  12. 8 Eroberung der Mittelmeerwelt und Provinzialsystem
  13. 9 Soziale Krise und die Gracchen
  14. 10 Marius
  15. 11 Sulla
  16. 12 Pompeius
  17. 13 Das Volkstribunat in der späten Republik
  18. 14 Cicero und Caesar
  19. Anmerkungen
  20. Literatur- und Quellenverzeichnis
  21. Abbildungsverzeichnis
  22. Register