Krankheitskosten
eBook - ePub

Krankheitskosten

So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt

,
  1. 36 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
eBook - ePub

Krankheitskosten

So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt

,
Angaben zum Buch
Buchvorschau
Inhaltsverzeichnis
Quellenangaben

Über dieses Buch

Die von Ihnen getragenen Krankheitskosten mindern nur dann Ihre Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmenmedizinisch notwendigsind und Sie das auch durch wasserdichteNachweisebelegen können.Nur ein Arzt oder Heilpraktiker kann entscheiden, ob eine bestimmte Maßnahme dazu dient, Ihre Gesundheit wiederherzustellen oder Ihnen hilft, besser mit Ihrer Erkrankung zu leben. Weder der Finanzbeamte noch ein Finanzrichter sind qualifiziert, zu beurteilen, ob eine Maßnahme medizinisch notwendig oder doch dem "Wellness-Bereich" zuzuordnen ist. Weil Sie im Zweifel die Kosten nicht abziehen dürfen, müssen Sie sich immer die notwendigen Nachweise besorgen – und zwar bereits imVorfeldder Maßnahme.Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Diese sind zwar in voller Höhe abziehbar, wirken sich jedoch nur aus, soweit sie – zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art – die sog. zumutbare Belastung überschreiten.Zu den steuerbegünstigten Krankheitskosten zählen Aufwendungen für Maßnahmen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes- der Heilung einer bestimmten Krankheit dienen oder- eine Krankheit erträglicher machen bzw. deren Folgen lindern sollen.Sind die Kosten offensichtlich krankheitsbedingt wie zum Beispiel ein Medikament gegen Bluthochdruck oder die Behandlung eines gebrochenen Beines, dann reicht dieVerordnungdes Medikamentes durch den behandelnden Arzt oder Heilpraktiker aus. Dies gilt auch für nicht rezeptpflichtige Medikamente.Anders sieht die Sache zum Beispiel aus, wenn- es um alternative Behandlungsmethoden geht, die wissenschaftlich (noch) nicht anerkannt sind, - Sie Hilfsmittel benötigen, die auch von Gesunden genutzt werden (z. B. ein Massagegerät), - Sie sich an einem Ort aufhalten müssen, an dem andere Wellness oder Urlaub machen, zum Beispiel in einem Sanatorium oder zur Klimatherapie am Toten Meer.Hier reicht dem Finanzbeamten eine Verordnung des behandelnden Arztes nicht aus. Letztlich soll hier nachgewiesen werden, dass der behandelnde Arzt die Maßnahme nicht nur deshalb verordnet, um das Vertrauensverhältnis zu seinem Patienten nicht zu gefährden. Deshalb will der Beamte ein Gutachten desAmtsarztesoder die ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (kurz: MDK) sehen.Wichtig für Sie: Dasamtsärztliche Attestwird durch eine Gesetzesänderung jetzt inviel mehr Fällenverlangt. Hier müssen Sie unbedingt Bescheid wissen, denn ohne amtsärztliches Attest erkennt das Finanzamt die Kosten dann nicht an.Wir sagen Ihnen, - wann ein amtsärztliches Attest zwingend erforderlich ist, - was im amtsärztlichen Attest stehen muss und- ob in besonderen Fällen auch ein nachträgliches amtsärztliches Attest ausreicht.Das Thema Krankheitskosten ist sehr vielschichtig und umfassend, die steuerliche Berücksichtigung hängt sehr vom jeweiligen Einzelfall ab. Neben dem richtigen Nachweis geht es deshalb vor allem um die Frage: Welche Kosten sind abziehbar und welche nicht? In diesem Kapitel finden Sie neue Rechtsprechung zu zahlreichen Einzelfällen. Auch die entsprechenden Gesetzesänderungen haben wir berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen

Gehe einfach zum Kontobereich in den Einstellungen und klicke auf „Abo kündigen“ – ganz einfach. Nachdem du gekündigt hast, bleibt deine Mitgliedschaft für den verbleibenden Abozeitraum, den du bereits bezahlt hast, aktiv. Mehr Informationen hier.
Derzeit stehen all unsere auf Mobilgeräte reagierenden ePub-Bücher zum Download über die App zur Verfügung. Die meisten unserer PDFs stehen ebenfalls zum Download bereit; wir arbeiten daran, auch die übrigen PDFs zum Download anzubieten, bei denen dies aktuell noch nicht möglich ist. Weitere Informationen hier.
Mit beiden Aboplänen erhältst du vollen Zugang zur Bibliothek und allen Funktionen von Perlego. Die einzigen Unterschiede bestehen im Preis und dem Abozeitraum: Mit dem Jahresabo sparst du auf 12 Monate gerechnet im Vergleich zum Monatsabo rund 30 %.
Wir sind ein Online-Abodienst für Lehrbücher, bei dem du für weniger als den Preis eines einzelnen Buches pro Monat Zugang zu einer ganzen Online-Bibliothek erhältst. Mit über 1 Million Büchern zu über 1.000 verschiedenen Themen haben wir bestimmt alles, was du brauchst! Weitere Informationen hier.
Achte auf das Symbol zum Vorlesen in deinem nächsten Buch, um zu sehen, ob du es dir auch anhören kannst. Bei diesem Tool wird dir Text laut vorgelesen, wobei der Text beim Vorlesen auch grafisch hervorgehoben wird. Du kannst das Vorlesen jederzeit anhalten, beschleunigen und verlangsamen. Weitere Informationen hier.
Ja, du hast Zugang zu Krankheitskosten von im PDF- und/oder ePub-Format sowie zu anderen beliebten Büchern aus Betriebswirtschaft & Besteuerung. Aus unserem Katalog stehen dir über 1 Million Bücher zur Verfügung.
Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt
1 Voraussetzungen und Nachweise
Die von Ihnen getragenen Krankheitskosten mindern nur dann Ihre Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und Sie das auch durch wasserdichte Nachweise belegen können.
Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Diese sind zwar in voller Höhe abziehbar, wirken sich jedoch nur aus, soweit sie – zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art – die sog. zumutbare Belastung überschreiten.
1.1 Nachweise: Ohne sie geht gar nichts
1.1.1 Voraussetzung: medizinische Notwendigkeit
Zu den steuerbegünstigten Krankheitskosten zählen Aufwendungen für Maßnahmen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes
  • der Heilung einer bestimmten Krankheit dienen oder
  • eine Krankheit erträglicher machen bzw. deren Folgen lindern sollen.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Allgemeine Gesundheitsvorsorge oder Ihr Wohlbefinden steigernde Maßnahmen zählen nicht zu den abziehbaren Krankheitskosten (Wellness). Dabei kann es sich durchaus um eine Maßnahme handeln – zum Beispiel eine Massage –, die unter bestimmten Umständen sehr wohl medizinisch notwendig ist und die Kosten deshalb abziehbar sind. Folglich brauchen Sie einen Nachweis, dass es sich um medizinisch notwendige Kosten handelt.
Nur ein Arzt oder Heilpraktiker kann entscheiden, ob eine bestimmte Maßnahme dazu dient, Ihre Gesundheit wiederherzustellen oder Ihnen hilft, besser mit Ihrer Erkrankung zu leben. Weder der Finanzbeamte noch ein Finanzrichter können beurteilen, ob eine Maßnahme medizinisch notwendig oder doch dem »Wellness-Bereich« zuzuordnen ist.
Besorgen Sie sich immer die notwendigen Nachweise – und zwar bereits im Vorfeld der Maßnahme.
Die Anforderungen an die Nachweise sind höchst unterschiedlich: Oft reicht die Verordnung des behandelnden Arztes. Manchmal muss es aber ein amtsärztliches Attest sein.
1.1.2 Der Normalfall: Verordnung des behandelnden Arztes reicht aus
Sind die Kosten offensichtlich krankheitsbedingt, zum Beispiel ein Medikament gegen Bluthochdruck oder die Behandlung eines gebrochenen Beins, reicht die Verordnung des Medikamentes durch den behandelnden Arzt oder Heilpraktiker aus (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Dies gilt auch für nicht rezeptpflichtige Medikamente (BFH-Urteil vom 6.4.1990, III R 60/88, BStBl. 1990 II S. 958).
»
Beispiel
  • Bei einer andauernden Erkrankung mit anhaltendem Verbrauch bestimmter Arznei-, Heil- und Hilfsmittel reicht die einmalige Vorlage einer Verordnung.
  • Wenn die Notwendigkeit einer Sehhilfe durch einen Augenarzt festgestellt wurde, genügt die Folgerefraktionsbestimmung durch einen Augenoptiker. Das heißt, bei der zweiten Brille brauchen Sie zumindest für das Finanzamt nicht mehr zum Augenarzt.
  • Als Nachweis der angefallenen Krankheitsaufwendungen kann auch die Vorlage der Erstattungsmitteilungen der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfebescheid einer Behörde ausreichen. Dann brauchen Sie die Verordnungen nicht vorlegen (R 33.4 Abs. 1 EStR).
1.1.3 Wann ein amtsärztliches Attest erforderlich ist
Amtsärztliches Attest: In diesen Fällen ist es zwingend
In bestimmten Fällen reicht eine Verordnung des behandelnden Arztes nicht aus, sondern Sie müssen dem Finanzamt ein Gutachten des Amtsarztes oder die ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vorlegen. Damit soll nachgewiesen werden, dass der behandelnde Arzt die Maßnahme nicht nur deshalb verordnet, um das Vertrauensverhältnis zu seinem Patienten nicht zu gefährden.
In diesen Fällen brauchen Sie ein amtsärztliches Attest oder die ärztliche Bescheinigung eines MDK (§ 64 Abs. 1 EStDV):
  • für eine Bade- oder Heilkur. Bei einer Vorsorgekur ist auch die Gefahr einer abzuwehrenden Krankheit und bei einer Klimakur der medizinisch angezeigte Kurort und die voraussichtliche Kurdauer zu bescheinigen.
    Ausnahme: Wurde die Notwendigkeit einer Kur offensichtlich im Rahmen der Bewilligung von Zuschüssen oder Beihilfen anerkannt, genügt bei Pflichtversicherten die Bescheinigung der Versicherungsanstalt und bei öffentlich Bediensteten die Bescheinigung der zuständigen Beihilfestelle (R 33.4 Abs. 1 EStR).
  • für eine psychotherapeutische Behandlung, zum Beispiel eines Kindes wegen ADHS (BFH-Urteil vom 15.1.2015, VI R 85/13, BStBl. 2015 II S. 586).
    Weil die Fortführung einer Behandlung nach Ablauf der Bezuschussung durch die Krankenversicherung einem Behandlungsbeginn gleichsteht, brauchen Sie dann ein neues Attest.
  • die medizinisch erforderliche auswärtige Unterbringung eines an Legasthenie oder einer anderen Behinderung leidenden Kindes. Hierunter fällt auch die sich über einen längeren Zeitraum als sechs Monaten erstreckende Beeinträchtigung eines Kindes durch ADHS (BFH-Urteil vom 15.1.2015, VI R 85/13, BStBl. 2015 II S. 586).
  • bei Notwendigkeit der Betreuung durch eine Begleitperson, soweit dies nicht bereits durch ein entsprechendes Merkmal in einem Schwerbehindertenausweis nachgewiesen ist.
  • für medizinische Hilfsmittel, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens angesehen werden können (sog. medizinische Hilfsmittel im »weiteren Sinne«).
    Aufwendungen für solche Hilfsmittel erkennt das Finanzamt nur dann an, wenn deren Gebrauch den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen (§ 33 Abs. 1 SGB V). Und das muss der Amtsarzt vor Anschaffung bescheinigen.
    Für medizinische Hilfsmittel im »engeren Sinne«, die keine allgemeinen Gebrauchsgegenstände sind, wie beispielsweise Hörhilfen, Prothesen, Brillen, Bruchbänder, orthopädisches Schuhwerk, reicht Ihnen hingegen die Verordnung Ihres behandelnden Arztes oder Heilpraktikers.
  • bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden, beispielsweise Frisch- und Trockenzellenbehandlungen, Sauerstoff-, Chelat- und Eigenbluttherapie, Ayurveda (BFH-Urteil vom 1.2.2001, III R 22/00, BStBl. 2001 II S. 543), Feldenkraisbehandlung (FG München vom 2.4.2009, 5 K 2555/07).
Gerade der letzte Punkt birgt Streitpotenzial. Wissenschaftlich anerkannt ist eine Behandlungsmethode, wenn Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Dies wird angenommen, wenn »die große Mehrheit der einschlägigen Fachleute (Ärzte, Wissenschaftler)« die Behandlungsmethode befürwortet und über die Zweckmäßigkeit der Therapie Konsens besteht (BFH-Urteil vom 26.6.2014, VI R 51/13, BFH/NV 2014 S. 1936).
Entscheidend für die wissenschaftliche Anerkennung einer Behandlungsmethode ist der Zeitpunkt der Behandlung. Denn zu diesem wird geprüft, ob die Behandlung medizinisch indiziert und damit die Aufwendungen zwangsläufig zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit waren (BFH-Urteil vom 18.6.2015, VI R 68/14, BStBl. 2015 II S. 803).
Wie zu verfahren ist, wenn die Methode noch umstritten ist, ist nicht klar. Unseres Erachtens dürfte kein vorheriges amtsärztliches Attest notwendig se...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsübersicht
  2. Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt