Ausbildungszeugnisse und Referenzschreiben - mit Arbeitshilfen online
Arbeitshilfen für Personalverantwortliche
- 288 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
- Über iOS und Android verfügbar
Ausbildungszeugnisse und Referenzschreiben - mit Arbeitshilfen online
Arbeitshilfen für Personalverantwortliche
Über dieses Buch
Das Verfassen von Ausbildungszeugnissen und Referenzschreiben ist eine häufig wiederkehrende Aufgabe - und ein Zeitfresser in der Personalarbeit. Deshalb nehmen Ihnen hier die Autoren viel Arbeit ab. Formulieren Musterzeugnisse vor. Liefern Textbausteine für Empfehlungen. Und bieten Checklisten und Bewertungsbögen. Übersichtlich nach Branchen geordnet - ob für Medienberufe, für Handwerker oder Berufe im sozialen Bereich.Inhalte: - Antworten von Experten auf häufig gestellte Fragen- Referenzen und Arbeitszeugnisse rechts- und stilsicher erstellen- Mehr als 90 Musterzeugnisse und Referenzen - auch auf Englisch- "Crashkurs Zeugniserstellung" - mit TextbausteinenArbeitshilfen online: - Alle Musterzeugnisse- Alle Referenzschreiben- Ablaufcheckliste- Bewertungsbögen und Begleitschreiben
Häufig gestellte Fragen
Information
1 Die wichtigsten Fragen zu Zeugnis und Referenzschreiben
Welche Beschäftigungsverhältnisse sind möglich?
- das Berufsausbildungsverhältnis: Hier gilt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) uneingeschränkt und gem. § 10 Abs. 2 BBiG grundsätzlich (auch) die arbeitsrechtlichen Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze (z.B. Auszubildende);
- das Beschäftigungsverhältnis außerhalb eines Berufsausbildungsverhältnisses, das aber gleichwohl eine Art „besonderes Ausbildungsverhältnis” darstellt. Gem. § 26 BBiG gelten die Vorschriften der §§ 10–23 BBiG (d. h. auch die Regelung zum Zeugnisanspruch in § 16 BBiG und gem. § 10 Abs. 2 BBiG grundsätzlich (auch) die arbeitsrechtlichen Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze) und § 25 BBiG mit den Maßgaben des § 26 BBiG (z.B. Praktikanten, Volontäre, Betriebspraktikanten zur beruflichen Fortbildung, Anlernlinge);
- das Beschäftigungsverhältnis außerhalb eines Berufsausbildungsverhältnisses, das kein „besonderes Ausbildungsverhältnis” im Sinne des § 26 BBiG darstellt (z.B. Umschüler);
- das „klassische” Arbeitsverhältnis: Hier gelten nur die Regelungen des Arbeitsrechts, nicht aber die des BBiG, auch nicht entsprechend (z.B. Anlernlinge, Werkstudenten, Trainees, Ferienarbeit von Schülern, Beschäftigte im Eingliederungsverhältnis);
- ein besonderes Rechtsverhältnis eigener Art, das der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses dient, bzw. ein vertraglich vereinbartes verlängertes Bewerbungsverhältnis (z.B. Schnupperkurs-Teilnehmer im „Einfühlungsverhältnis”);
- öffentlich-rechtliche Sonderverhältnisse, bei denen u. a. der Betrieb nur als besonderer Unterrichtungs- bzw. Ausbildungsort im Rahmen der öffentlich-rechtlich geregelten Aus- und Weiterbildung dient (z.B. 1-Euro-Jobber, Betriebspraktika von Schülern, Fachhochschul- und Hochschulpraktikanten);
1.1 Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis?
Auszubildende
Praktikanten
Volontäre
Betriebspraktikanten zur beruflichen Fortbildung
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- So arbeiten Sie mit diesem Buch
- 1 Die wichtigsten Fragen zu Zeugnis und Referenzschreiben
- 2 Arbeitsmittel 1: Die Ablaufcheckliste - Wer muss was wann tun?
- 3 Arbeitsmittel 2: Bewertungsbogen und Begleitschreiben
- 4 Crashkurs Zeugniserstellung - mit Textbausteinen
- 5 Ausbildungszeugnisse
- 6 Ausbildungszeugnisse auf Englisch
- 7 Referenzschreiben
- Die Autoren
- Stichwortverzeichnis
- Arbeitshilfen Online
- Impressum