Je nach Geschäftsinhalt sind unterschiedliche Anmeldungen und Genehmigungen erforderlich. Einige Tätigkeiten verlangen bestimmte Ausbildungen und Prüfungen. Im Normalfall sollten diese Voraussetzungen schon zu Beginn der Gründungsphase abgeschlossen sein. Was notwendig ist und ob die Anforderungen erfüllt sind, muss der Existenzgründer frühzeitig prüfen, sonst kann es zu bösen Überraschungen kommen.
Beispiel
Claudia Roth hat drei Jahre und viel Geld in ihre Ausbildung zur Heilpraktikerin investiert. Direkt nach der bestandenen Prüfung hat Frau Roth Praxisräume angemietet und zum Teil auch eingerichtet. Erst dann hat sie Kontakt zu dem für sie zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen, um ihr Vorhaben anzuzeigen.
Dort hat man ihr die Genehmigung verweigert. Die Zahl der im Ort ansässigen Heilpraktiker sei bereits zu hoch. Außerdem würden die Lage und die Ausrichtung der geplanten Praxis nicht den Vorschriften entsprechen. Da Frau Roth aus familiären Gründen nicht in eine andere Stadt umziehen und dort als Heilpraktikerin tätig werden konnte, war nicht nur der überflüssige Mietvertrag eine Belastung, auch die investierte Zeit war verloren. Der rechtzeitige Kontakt zur zuständigen Stelle hätte ihr Kosten und Ärger erspart.
In Personengesellschaften müssen die notwendigen fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen von jedem Vollhafter erfüllt werden. In einer OHG beispielsweise müssen alle Gesellschafter ein Gewerbe anmelden und die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Für eine PartG gilt ebenfalls: Alle Partner müssen die notwendige Ausbildung haben und das auch nachweisen können.
Die fachlichen Voraussetzungen
Bei schätzungsweise 35 % aller Unternehmensgründungen muss eine Ausbildung, Prüfung oder Erlaubnis vorhanden sein. Die folgende Aufzählung ist bei weitem nicht vollständig und der Gründer sollte sich selbst informieren.
Tipp
Für Handwerker ist die Handwerkskammer, für andere Gewerbetreibende die Industrie- und Handelskammer der richtige Ansprechpartner für eine umfangreiche individuelle Information. Freiberufler sollten sich an die Berufsverbände wenden, die in der Regel die besten Auskünfte zu den notwendigen Voraussetzungen erteilen.
Meisterbrief
Im Rahmen der „Agenda 2010” wurde für viele Handwerksberufe der Meisterzwang aufgehoben. Nur noch ca. 41 Handwerksberufe verlangen als Nachweis der fachlichen Fähigkeit den Meisterbrief. In weiteren 50 Handwerksberufen reicht eine zehnjährige Tätigkeit mit mindestens fünf Jahren in verantwortungsvoller Position.
Abb. 1: Liste der Handwerksberufe mit Meisterzwang
Ausbildung in Heilberufen
Für die selbstständige Ausübung eines Heilberufes (sei es als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut) setzt der Gesetzgeber den erfolgreichen Abschluss einer bestimmten Ausbildung voraus. Diesen Abschluss muss der Existenzgründer nachweisen können.
Ausbildung für Freie Berufe
Auch für andere Freie Berufe gilt ein Ausbildungsnachweis. Betroffen sind u. a. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten. Das gilt ausdrücklich nicht für Künstler oder Journalisten.
Gaststättenkonzessionen
Wer in Deutschland eine Gaststätte, eine Bar oder ein Restaurant betreiben will, benötigt eine Konzession. Die Konzession erhält man nach einer Schulung und Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit von der Gewerbeaufsicht seiner Gemeinde.
Gesundheitspass
Personen, die mit Lebensmitteln und Speisen umgehen, brauchen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gesundheitsbehörden. Das gilt selbstverständlich auch für Unternehmer.
Sachkundeprüfung
Für bestimmte Einzelhandelstätigkeiten ist ein Sachkundenachweis zum Schutz der Kunden notwendig. Das gilt z. B. für den Handel mit Waffen, Arzneimitteln oder Drogerieartikeln.
Erlaubnisschein
Einige Gewerbe erfordern einen Erlaubnisschein, bei dessen Ausstellung die persönliche und fachliche Eignung überprüft wird. Dazu gehören Immobilienmakler, Finanzmakler und Taxiunternehmer.
Achtung
In der Praxis wird oft unterschätzt, welche fachlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Beschaffung der nötigen Zeugnisse und Erlaubnisscheine. Immer wieder stellen Existenzgründer kurz vor der Eröffnung eines Unternehmens fest, dass sie eine oder mehrere Anforderung nicht erfüllen. Auch Zeugnisse, die lediglich neu ausgestellt werden müssen, kosten wertvolle Zeit.
Die rechtlichen Voraussetzungen
Damit kein Unternehmen den behördlichen Überwachungen entgehen kann, muss bei jeder Gründung eine offizielle Anmeldung erfolgen. Für die meisten Vorhaben reicht eine Gewerbeanmeldung aus.
Achtung
Bei der Gründung einer Gesellschaft sollten die Anmeldung und die Gründung des Unternehmens zeitnah stattfinden. Im Falle einer Kapitalgesellschaft muss die Gründung der Gesellschaft sogar vor der Gewerbeanmeldung beantragt worden sein. Denn hier handelt die juristische Person: die Gesellschaft.
Die Gewerbeanmeldung
Eine Gewerbeanmeldung ist für alle neu gegründeten Unternehmen Pflicht. Ausnahmen sind die Freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft. Die Gewerbeanmeldung erfolgt in der kommunalen Verwaltung...