1.1 Aufbau und Inhalte des Jahresabschlusses
Kleine Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sind gesetzlich verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen mit folgenden Mindestbestandteilen:
(verkürzte) Bilanz
(verkürzte) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
(verkürzter) Anhang
Wie schon in der Einleitung gesagt, können Sie hier – auch dann, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind – trotzdem weiter lesen, weil Sie viele der gegebenen Hinweise und Empfehlungen auch nutzen können, wenn Sie „nur” jährlich eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen.
Möglicherweise sind die Auswertungen, die Ihr Steuerberater für Sie einmal im Jahr erstellt, bisher die einzigen Informationen, die Ihnen zur Beurteilung Ihrer wirtschaftlichen Situation zur Verfügung stehen. Diese Informationen kommen für die erfolgreiche wirtschaftliche Steuerung eines Unternehmens aber nicht nur viel zu spät, sondern sie werden meist auch vom Steuerberater mehr oder weniger allein ohne intensive Rücksprache mit dem Unternehmer erstellt.
Wenn Sie selbst kein Betriebswirt sind, werden Sie vermutlich dazu neigen, den Jahresabschluss komplett Ihrem Steuerberater zu überlassen. Sie denken zu Recht, das sei ja dessen Spezialgebiet, dafür sei er verantwortlich. Aber: Manche Dinge kann der Steuerberater nicht wissen, weil er Ihr Geschäft nicht komplett durchschaut. Und nur wenige Steuerberater fragen prophylaktisch nach bzw. stellen ihre Fragen so, dass auch ein Nicht-Betriebswirt versteht, welche Konsequenzen die Beantwortung dieser Fragen hat.[15]
Dadurch kann es zu Fehlbuchungen kommen, ohne dass dies dem Steuerberater bewusst ist und der Unternehmer interpretiert die Daten – auch das Jahresergebnis – falsch oder ist gar nicht in der Lage, sinnvolle Schlussfolgerungen aus den Daten zu ziehen.
Da die meisten Unternehmen dazu verpflichtet sind, ihre Jahresabschlüsse zu veröffentlichen, wird dann mit diesen Jahresabschlüssen auch noch ein Bild nach außen gezeigt, das nicht nur falsch ist (im Sinne von fehlerhaft und/oder im Sinne von nicht die Realität abbildend), sondern das auch dem Unternehmer die Möglichkeit nimmt zu erkennen, wie er das Ergebnis seines Unternehmens positiv beeinflussen kann. Wie wollen Sie dann ein solches Jahresergebnis gegenüber Externen (Finanzamt, Banken, Kunden etc.) erklären oder verteidigen? Wie soll ein Kreditinstitut davon überzeugt werden, dem Unternehmen Geld zur Verfügung zu stellen, wenn der Unternehmer nicht deutlich machen kann, dass er versteht, welche Konsequenzen (auf den Jahresabschluss) sein Handeln hat?
Um Ihnen mehr Verständnis für Ihre Unternehmensdaten und den zielgerichteten Einsatz von Steuerungsmethoden zu vermitteln, werde ich im Folgenden zunächst auf die beiden wesentlichen Rechenwerke eines Jahresabschlusses eingehen: die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Ich werde Sie auf die meiner Ansicht nach wichtigsten Punkte aufmerksam machen, um die Sie sich in Zukunft kümmern sollten, sofern Sie das bisher noch nicht getan haben.[16]
Diese Erläuterungen allein verhelfen Ihnen aber noch nicht zu einer zeitnahen Kontrolle Ihrer Unternehmensaktivitäten, da der Jahresabschluss – wie schon gesagt – nur einmal im Jahr und zudem viel zu spät erstellt wird. Um eine zeitnahe Kontrolle und Prognose Ihrer Geschäftsaktivitäten durchzuführen, reicht der Jahresabschluss nicht aus, dazu brauchen Sie weitere Rechenwerke, wie eine monatliche Erfolgsrechnung und eine Cashflow-Rechnung. Dazu später mehr.
1.1.1 Bilanz
1.1.1.1 Wichtige Bilanzpositionen und Kennzahlen
Die Bilanz hat zwei Seiten: die Aktivseite und die Passivseite.
Aktiva | Passiva |
---|
Anlagevermögen | Eigenkapital |
Umlaufvermögen | – Stammkapital |
– Vorräte | – Kapitalrücklage |
– Forderungen | – Verlustvortrag |
– Kasse/Bank | – Jahresfehlbetrag |
| Fremdkapital/Verbindlichkeiten |
Summe Aktiva | Summe Passiva |
Auf der Aktivseite wird das Vermögen des Unternehmens dargestellt. Das Vermögen ist das, wofür die Mittel des Unternehmens – das eingezahlte und das erwirtschaftete Kapital – verwendet werden: das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen besteht z. B. aus Grundstücken, Gebäuden, Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungen etc. Das Umlaufvermögen besteht aus Vorräten an Waren, fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Rohstoffen/Materialien sowie aus Geldbeständen in bar oder auf dem Bankkonto und Forderungen an Kunden, an die Rechnungen gestellt wurden, die aber noch nicht bezahlt wurden.[17]
Auf der Passivseite wird dargestellt, woher die Mittel kommen, die für die Finanzierung des Vermögens verwendet werden. Das sind die beiden Positionen Eigenkapital und Fremdkapital (letzteres wird auch als Verbindlichkeiten bezeichnet). Das Eigenkapital wird bei der Gründung eines Unternehmens von den Gesellschaftern eingezahlt und kann sich im Laufe der Geschäftstätigkeit durch erwirtschaftete Gewinne erhöhen oder d...