Einführung in das Rechnungswesen
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Einführung in das Rechnungswesen

Bilanzierung und Kostenrechnung

  1. 475 Seiten
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Einführung in das Rechnungswesen

Bilanzierung und Kostenrechnung

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Über dieses Buch

Als Instrument zur Bereitstellung erfolgsorientierter Informationen muss das Rechnungswesen in Unternehmen vielfältige Anforderungen erfüllen. Das beliebte Lehrbuch führt umfassend und leicht verständlich in das Thema ein. Bewährt praxisnah verbinden die Autoren die Bereiche externe Rechnungslegung und Kostenrechnung.Die 10. Auflage wurde durchgängig überarbeitet und um aktuelle Entwicklungen im Rechnungswesen ergänzt.

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Information

Jahr
2021
ISBN
9783791047836

Teil 1
Bilanzierung

1 Fallbeispiel zur Einführung in das externe Rechnungswesen

Kompetenzziele
Am Ende dieses Kapitels können Sie ...
  • begründen, warum Unternehmen ein externes Rechnungswesen haben und welche Aufgaben (Rechnungszwecke) es besitzt,
  • darstellen, wie sich ausgewählte Unternehmensaktivitäten (»Geschäftsvorfälle«) in der Bilanz widerspiegeln,
  • die Bilanz als Kerninstrument der Finanzberichterstattung im Jahresabschluss und ihre Herleitung aus dem Inventar erläutern,
  • wichtige Adressatengruppen des externen Rechnungswesens und die für sie bedeutsamen Funktionen der Bilanz charakterisieren sowie
  • die nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen des externen Rechnungswesens unterscheiden.

1.1 Ausgangssituation

Das erste Kapitel will transparent machen, warum Unternehmen überhaupt auf die Idee kommen, ein ausgebautes, kompliziertes und nicht gerade billiges (externes) Rechnungswesen zu betreiben.
Hierzu dient ein stark vereinfachtes, aber dafür anschauliches Beispiel. Es geht dabei um die drei Studenten Abs, Primus und Schäff, die an der Freien Hochschule für Organisation und angewandte Managementlehre (FOAM) einen Bachelor im Fach Betriebswirtschaftslehre erwerben möchten.
Schon seit Beginn ihres Studiums klagen nicht nur die drei Studenten, sondern auch ihre Kommilitonen über die mangelhafte Infrastruktur an ihrer Hochschule, die in der kleinen Steueroase Dunkelfels beheimatet ist. Neben vielem fehlt insbesondere eine ausreichende Möglichkeit zum Kopieren (25 Cent pro Kopie auf einem uralten und dementsprechend langsamen Kopierer in der örtlichen Apotheke sind allen zu viel).
Angeregt durch die hervorragende Ausbildung im ersten Semester überlegen die drei Studenten, selbst Unternehmer zu werden und einen Copyshop zu gründen. Viele Gespräche mit Kommilitonen lassen eine hohe Nachfrage nach Kopien erwarten. Der Startschuss für die Gründung fällt kurz vor Beginn des zweiten Semesters im August.
Gründung der more-copy-gmbh
Aus Haftungsgründen entscheiden sich Primus, Abs und Schäff für eine GmbH mit dem Namen »more-copy-gmbh«. Das Mindeststammkapital einer GmbH – dies lesen sie in § 5 Abs. 1 GmbHG nach – beträgt 25.000 Euro, von denen mindestens die Hälfte, also 12.500 Euro, eingezahlt sein muss, um die Gesellschaft anmelden zu können (§ 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG). Seit 2008 allerdings gibt es auch die Möglichkeit zur Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, deren Mindeststammeinlage nur 1 Euro beträgt – umgangssprachlich auch als 1-Euro-GmbH bezeichnet. Diese Bezeichnung allerdings ist irreführend, da eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital von weniger als 25.000 Euro gegründet wird, in der Firma stets die Bezeichnung »Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)« oder »UG (haftungsbeschränkt)« führen muss, letztlich also gar nicht die Bezeichnung »GmbH« zu führen berechtigt ist.
Rechnungswesen vs. Rechnungslegung
Das Lehrbuch trägt die Bezeichnung »Rechnungswesen« im Titel, wir werden im Folgenden aber häufig auch von »Rechnungslegung« sprechen. Der Unterschied zwischen beiden Begriffen ist einfach zu fassen: Das Rechnungswesen ist die Gesamtheit aller Prozesse im Unternehmen, mit denen das wirtschaftliche Geschehen erfasst wird, um es für Zwecke der Rechnungslegung, d. h. die Erstellung von Finanzberichten, abzubilden.
Beschaffung von Eigenkapital
Die drei Gründer sind jedoch der Ansicht, dass eine solche »1-Euro-GmbH« für ihren Copyshop nicht ausreicht, denn die GmbH benötigt Kapital für den Kauf von Kopierern, Papier und Toner sowie die Anmietung der Geschäftsräume. All dies muss vorhanden sein, bevor der Copyshop seine Arbeit aufnehmen und Umsätze erwirtschaften kann, so dass Geld in das Unternehmen zurückfließt. Abs, Primus und Schäff beschließen deshalb nach langen Diskussionen, die more-copy-gmbh tatsächlich mit einem Stammkapital von 25.000 Euro auszustatten. Diese kommen nach Ausschöpfen aller Finanzierungskanäle wie folgt zustande:
  • Abs bringt 5.000 Euro und einen gebrauchten Kopierer ein (Spende seines Vaters), dessen Wert er auf 3.500 Euro bemisst.
  • Primus steuert 7.000 Euro (davon 5.000 Euro als Kredit aufgenommen) in bar und für 1.500 Euro Kopierpapier (1 Palette) bei, das er billig erstehen konnte.
  • Schäff räumt sein Sparbuch und legt 8.000 Euro in bar auf den Tisch.
Abs, Primus und Schäff stehen nun vor der Aufgabe, zur Gründung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen, die das Vermögen der more-copy-gmbh und auch deren Verpflichtungen gegenüberstellt. Hierfür müssen die drei Studenten auf ein vorgegebenes Regelwerk zurückgreifen, d. h., zu Beginn steht die Frage nach dem anzuwendenden Rechnungslegungsstandard. Dies ist für deutsche Unternehmen das Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. genauer das dritte Buch des HGB (§§ 238–342e HGB). Das HGB ist zwar schon zum Ende des 19. Jahrhunderts (am 10. Mai 1897) erstmals in Kraft getreten, seither aber mehrfach deutlich verändert worden. Die letzte dieser großen Veränderungen stammt mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) aus dem Jahre 2009.
Für kapitalmarktorientierte Konzerne, die sich z. B. an der Börse Eigenkapital über die Ausgabe von Aktien beschaffen, gelten ergänzend die International Financial Reporting Standards (IFRS). Diese werden vom International Accounting Standards Board (IASB) mit Sitz in London erlassen. Auch wenn die IFRS-Finanzberichte strukturell vergleichbar sind zu denen nach HGB, können sich inhaltlich doch deutliche Unterschiede in der Abbildung des Unternehmens ergeben.
Zwar ist der HGB-Abschluss immer noch die Grundlage der externen Rechnungslegung; in der Praxis haben die IFRS aber eine hohe Sichtbarkeit erlangt. Die bekannten großen Publikumsgesellschaften, wie z. B. BMW, Lufthansa, Metro oder Telekom, veröffentlichen ausnahmslos in ihren Geschäftsberichten einen IFRS-Abschluss. Aus diesem Grund werden wir Ihnen in jedem Kapitel des ersten Teils dieses Lehrbuchs zwar zunächst die HGB-Regelungen vorstellen, im Anschluss aber perspektivisch erläutern, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sich bei einer Bilanzierung nach IFRS ergeben würden.
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Das BilMoG ist – ebenso wie beispielsweise das in 2012 erlassene MicroBilG (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz) oder das 2015 in Kraft getretene BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) – ein so genanntes Abänderungsgesetz, das einzelne Paragraphen der alten HGB-Fassung verändert. Wer sich genau für die rechtlichen Hintergründe interessiert, kann den Text sowie die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung, die auch ausführliche Begründungen für die Veränderungen enthalten, im Internet über die Website des Bundesjustizministeriums (www.bmj-bund.de) abrufen. Allen anderen Lesern sei begleitend zum ersten Teil dieses Lehrbuches ein aktueller Gesetzestext des HGB empfohlen, wie er von verschiedenen Verlagen veröffentlicht wird.

1.2 Aufstellung der Eröffnungsbilanz

In § 242 Abs. 1 schreibt das Handelsgesetzbuch vor: »Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen«. Welche Funktion hat nun eine Bilanz und wie ist sie aufgebaut?
Zunächst einmal gilt, dass jedes Unternehmen zu Beginn seines wirtschaftlichen »Lebens« zahlenmäßige Klarheit über drei Fragen haben muss:
  • Wie viele Mittel (diese werden auch als Kapital bezeichnet) können für den Unternehmenszweck eingesetzt werden?
  • In welcher Form (Bargeld, Buchgeld, körperliche Gegenstände, Rechte usw.) steht das Kapital bei Gründung zur Verfügung?
  • Von wem stammen die zur Verfügung stehenden Mittel?
Alle drei Fragen könnten recht einfach anhand einer tabellarischen Aufstellung beantwortet werden. Für unser Beispiel sähe diese etwa so aus, wie sie die Abbildung 1-1 zeigt.
Die Tatsache, dass Primus seinen Anteil wesentlich durch einen Kredit finanziert, den er selbst als Fremdkapital aufgenommen hat, spiegelt diese Aufstellung nicht wider. Der Grund hierfür ist einfach: Was wir hier und im Folgenden betrachten, ist die von drei so genannten »natürlichen« Personen – unseren Studenten – gegründete »juristische« Person more-copy-gmbh. Um ihre wirtschaftliche Situation, ihr Vermögen und ihre Schulden geht es. Wie das Stammkapital von den Gesellschaftern privat aufgebracht wird, ist für die GmbH ohne Bedeutung.
Eine Aufstellung, wie wir sie eben erstellt haben, muss ein Unternehmen ebenfalls zu seiner Gründung (und danach zu jedem Jahresabschluss) anfertigen. Man nennt sie Inventar, den Prozess ihrer Erstellung Inventur....

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Hinweis zum Urheberrecht
  3. Impressum
  4. Vorwort – oder: Warum müssen Sie sich im wirtschaftswissenschaftlichen Studium überhaupt mit dem Thema Rechnungswesen auseinandersetzen?
  5. Leserhinweise
  6. Teil 1 Bilanzierung
  7. Teil 2 Kostenrechnung
  8. Musterlösungen
  9. Weiterführende Literatur
  10. Stichwortverzeichnis
  11. Die Autoren