Fintechs
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Rechtliche Grundlagen moderner Finanztechnologien

  1. 475 Seiten
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Fintechs

Rechtliche Grundlagen moderner Finanztechnologien

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Inhaltsverzeichnis
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Über dieses Buch

Die Bankenbranche ist getrieben vom digitalen Wandel. Fintech-Unternehmen drängen mit innovativen Geschäftsideen auf den Markt, z.B.: - Alternative Bezahlverfahren- Blockchain-Technologie- Crowdfunding- Automatisierte Finanzportfolioverwaltung- Plattformen zur automatisierten AnlageberatungDas Fachbuch befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen von Fintechs. Darüber hinaus werden angrenzende Rechtsthemen wie Datenschutz, IT, Geldwäsche, Marktmissbrauch und Aufsichtsrecht beleuchtet und die rechtliche Bewertung einzelner Fintechs erläutert.

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Information

Überblick über die derzeit bestehende zivil- und aufsichtsrechtliche Normierung von Fintechs

Dieter Krimphove*

Inhaltsverzeichnis

1 Standortbestimmung
1.1 Fintechs ≠ Legal Techs
1.2 Fintechs im Rechtsraum
1.3 Technisch/Wirtschaftliche Entwicklung der Fintechs
1.4 Ökonomisch/Wirtschaftliche Vor- und Nachteile von Fintechs
1.5 Regelungs- bzw. Normierungsnotwendigkeiten
1.6 Bisherige Normierungsinitiativen
2 Welches Recht für welche Fintechs
2.1 Allgemeines zur Rechtsanwendung
2.2 Resümee
3 Die Fintechs im Einzelnen
3.1 Bezahldienste
3.2 Robo-Advisory und digitale Finanzportfolioverwaltung (Auto-Trading, Algo-Trading, Flash-Trading)
3.3 Sozial-Trading und Copy-Trading
3.4 Crowdfunding, Crowdlending, Crowdinvesting (die Schwarmfinanzierung)
3.5 Virtuelle oder Kryptowährungen
3.6 Peer-to-Peer-Insurance
4 Fazit

1 Standortbestimmung

Fintechs (Financial Technologies) oder die in der Versicherungswirtschaft sog. Insurtechs sind Technologien, die mit Hilfe des Internets grenzüberschreitend einer unbestimmten Anzahl von Adressaten, Interessenten und Nutzer standardisierte Finanzdienstleistungen anbieten. Die Dienstleistungen bestehen etwa in dem Zustandebringen von Verträgen, aber auch in der Erfüllung von Verträgen durch Bezahl-Systeme, in der Beratung bzw. dem Erwerb und der Veräußerung von Anlagen und vielem mehr. Fintechs, wie Insurtechs, bringen so zahllose Anbieter und Nachfrager zusammen und ermöglichen damit das Entstehen von Märkten. Sie übernehmen hierüberhinaus – wie etwa die elektronischen Bezahldienste – auch die Erfüllung bereits durch sie zustande gekommener Verträge und schaffen sogar – wir im Fall der BitCoins – eine eigene Währung.
Fintechs finden aufgrund ihrer mannigfachen Anwendungsmöglichkeiten in jedem Wirtschaftssektor wie Handel, Banken, produzierendes und Dienstleistungsgewerbe und auch in den Versicherungen (dort vornehmlich unter der Bezeichnung Insurtechs) Verwendung.
Der weite Anwendungsbereich und die große Einsatzmöglichkeit von Fintechs erklärt einerseits ihre immens große Bedeutung, aber auch die Schwierigkeit, eine abschließende Definition der Fintechs ausmachen. (Zu ersten Definitionsversuchen siehe: Schueffel 2016, S. 32 ff., 45; »Fintech ist eine neue Finanzindustrie, die Technologien zur Verbesserung von Finanz-Aktivitäten einsetzt« (Übersetzung von Verfasser)).
Der Begriff Fintech bezeichnet im Folgenden die Technologie und nicht, wie oft fälschlicherweise angenommen, die Unternehmen, die Fintechs einsetzen. Im Folgenden umfasst der Begriff Fintech sowohl die in der Versicherungswirtschaft als Insurtechs, in der Vermögensverwaltung als WealthTech und im Zahlungsverkehr als PayTech bezeichneten Technologien.

1.1 Fintechs ≠ Legal Techs

Von den Fintechs zu unterscheiden sind die – unter dem Namen Legal Tech – bekannten Bestrebungen zur computergesteuerten Vereinfachung juristischer Arbeitsschritte (siehe Veith et al. 2016, S. 3 ff.). Wie die hier behandelten Fintechs unterstützten Legal Techs die Arbeitsschritte und die Funktionsweisen. Während Fintechs computertechnisch unterstützte Finanzdienstleistungen, wie die Beschaffung von Kapital auf dem Internet-Markt, ermöglichen, automatisieren Legal Techs – mit Hilfe des stark in den letzten 20 Jahren gestiegenen Potentials elektronischer Datenverarbeitung (siehe Blog, Legal Tech 2016 – juristische Arbeitsschritte). Sie erleichtern die Büroverwaltung, finden einschlägige Textpassagen in Urteilen, Entscheidungen und Fachveröffentlichungen, durchsuchen Verträge nach dort wiederkehrenden Elementen. Sie sind aber auch in der Lage, Gesichter wiederzuerkennen und/oder Verhaltens-Prognosen von Personen vermittels deren Handlungsmuster – mit mehr oder weniger großer Verlässlichkeit zu liefern. Fintech fehlt ein solcher für Legal Tech wesenhafter Bezug zum Recht.

1.2 Fintechs im Rechtsraum

Obschon Fintechs keinen unmittelbaren Bezug zu juristischen Fragestellungen aufweisen, ist die Relevanz des Rechts für sie, ihre Zurverfügungstellung und ihre Nutzung, erheblich. So koordinieren Fintechs das Verhalten von Nachfrager und Anbieter auf einem Markt. Sie greifen in das Nachfrageverhalten ein. Fintechs führen in Sekundenbruchteilen zum Abschluss diverser Vertragstypen und transferieren in Minimalzeit Anteile und Eigentum bzw. Geld. Sie kreieren sogar eigene Währungseinheiten oder bringen eine Vielzahl isolierter, unbekannter Anleger zu dem Zweck zusammen, ein Kultur- oder Wirtschaftsprojekt gemeinschaftlich zu finanzieren. Damit werfen Fintechs Fragen nicht nur des allgemeinen Schuldrechts, des Kauf-, Schenkungs-,Erfüllungsrechts, sondern auch des Gesellschafts-, Kartell- und Eigentumserwerbsrechts, aber auch des Währungs-, Wertpapier-, Finanz- bzw. des Finanzaufsichtsrechts, des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Datenschutzrechts sowie des Steuer- und Arbeitsrechts auf.
Die möglichen Wirkungen eines rechtswidrigen Fintech-Einsatzes tangieren ebenfalls das Staats-, Straf-, und Ordnungsrecht. Aufgrund Ihres grenzüberschreitenden Einsatzes rufen Fintechs regelmäßig zudem Fragenstellungen des Internationalen Privatrechts (IPR), des Internationalen Strafrechts sowie des Europarechts auf (Einzelheiten siehe Abschnitt 1.5).

1.3 Technisch/Wirtschaftliche Entwicklung der Fintechs

Zugenommen hat die rasante Entwicklung von Fintechs mit dem kontinuierlichen Anstieg datentechnischer Möglichkeiten, insbesondere mit der des WWW und/oder des Internets (Alt/Puschmann 2016, inbes. S. 151 ff.). Dieses verknüpft eine unbestimmte Vielzahl von Interessenten und bildet so einen elektronischen »Markt«, dessen Transaktionen die Akteure, weitgehend ohne formelle Hindernisse wie Handschriftformerfordernisse oder lange Postwege, in Sekundenschnelle ausführen können (siehe Dorfleitner et al. 2019, S. 21 ff.). Derzeit treten Fintech-Anbieter bzw. die Anbieter von Fintech-Plattformen – aufgrund der Schnelligkeit, Einfachheit und vermeintlicher Kostenreduktion des Fintech-Handels – in zunehmende Konkurrenz zu herkömmlich arbeitenden Banken (Fehr 2013, S. 3 f.; Afhüppe 2017).

1.4 Ökonomisch/Wirtschaftliche Vor- und Nachteile von Fintechs

Die Vorteile der Fintechs liegen dabei auf der Hand. Die ökonomischen Vorteile der Fintechs bestehen insbesondere:
  1. In dem vereinfachten und schnellen Abschluss von Fintech-Transaktionen.
  2. Fehlende Zulassungsbeschränkung und der Wegfall von Marktzugangshindernissen – etwa der Erfüllung von (Schriftform) Formalia ermöglichen einem großen Interessentenkreis den Zugang und die Nutzung des Internetmarktes.
  3. Eigens die Vereinfachung, Beschleunigung und auch die Intensivierung der Unternehmensund Projekt-Finanzierung verbunden mit der Eröffnung weiterer Märkte geht mit der Verbesserung der Marktstruktur, speziell dem erleichterten Zugang von sog. Newcomern bzw. Start-up-Unternehmen einher.
  4. Die grenzüberschreitende Wirkung des Internets erstreckt diese weitgehend ungehinderte Marktnutzung auf grenzüberschreitende Transaktionen und verstärkt nennenswert die Europäisierung bzw. Internationalisierung der Anlage-, Beteiligungs-, Produkt- und Dienstleistungs-Märkte.
  5. Die Veröffentlichung von Fintech-Angeboten und -Nachfragen auf dem allgemein zugänglichen Internetmarkt bewirkt zudem eine weitaus höhere Markttransparenz als auf herkömmlichen, nicht elektronischen Börsenmärkten.
  6. In der hierdurch einhergehenden Erhöhung des Wettbewerbsgeschehens mag ein weiterer gesamtwirtschaftlicher Vorteil von Fintechs angesehen werden.
Andererseits stehen auch erhebliche Nachteile und Risiken den ökonomischen Vorzügen von Fintechs gegenüber:
  1. Zu der grenzüberschreitenden Wirkung des Internets gerade in seiner Schnelligkeit liegt ein wesentlicher Risikofaktor der Fintechs: Die schnelle Abwicklung von Internettransaktionen lässt oft dem Anleger keinen ausreichenden zeitlichen Rahmen, seine Entscheidung ausreichend zu bedenken.
  2. Dies gilt insb. für das Fintech der Robo-Advisory. Diese ersetzt eine zeitaufwendige und persönliche Anlageberatung durch eine automatisierte Anlageberatung. Das für die herkömmliche, persönliche Anlageberatung gesetzlich geforderte Abwägen unterschiedlicher Alternativanlagemöglichkeiten sowie die Gelegenheit zu Rückfragen treten bei der automatisierten »Beratung« des Anlegers notwendigerweise in den Hintergrund, obschon beide o. g. Faktoren das Fachwissen und die Entscheidungsbasis des Anlegers vergrößert und seine eigene Entscheidungskompetenz stärkt.
  3. Ferner leisten anonyme Wirtschafts- bzw. Rechtsräume wie das Internet Vorschub für regelwidriges und sogar kriminelles Handeln. Denn diesen Räumen fehlt die soziale Kontrolle. Auch eine rechtliche Kontrolle ist – anders bei herkömmlichen Handelswegen – im grenzüberschreitenden, nationsüberschreitenden und Rechtssystem überschreitenden Internet, wie sich nachfolgend noch zeigen wird, nur unter erheblichen juristischen Schwierigkeiten möglich.
  4. Ein solches System schafft kaum nachhaltiges Anlegervertrauen in die Integrität und Verlässlichkeit dieses Handelssystems, so dass – eigens die stark umworbenen, wenig auf dem Gebiet der Fintechs erfahrenen Anleger (siehe insbes. Krimphove/Peitz 2019) – diese Anlageform meiden.

1.5 Regelungs- bzw. Normierungsnotwendigkeiten

Den letztgenannten Nachteilen der Fintechs begegnen wirksame Rechtsetzungsinitiativen. Um sowohl den generellen wirtschaftlichen Nutzen von Fintechs zu garantieren als auch den Schutz des individuellen Anlegers, das Vertrauen potentieller Anleger und das Anlegervertrauen in die Integrität der Fintech-Märkte zu gewährleisten, sind beide entgegengesetzten Aspekte gegenüberzustellen und miteinander abzuwägen.
Zu den Kriterien einer solchen Abwägung zählen – neben den Vor- und Nachteilen der Fintechs (siehe Abschnitt 1.4) – insbesondere auch der Schutz des individuellen Anlegers vor Straftaten, wie Kapitalanlagebetrug, Insiderhandel und Marktmanipulationen, aber auch vor Verstößen gegen die Anlageberatungspflicht bzw. – wie im Fall der Kryptowährungen und BitCoins – vor dem Verfall ganzer Währungen.

1.5.1 Konditionen künftiger Fintech-Regulierungen

Im Rahmen der oben geforderten Abwägung ist – i.S.d. Praktischen Konkordanz – jedem der gegenläufigen Positionen und Interessen der größtmögliche Umfang ihrer Realisierung einzuräumen (Hesse 1999, Rn. 72; siehe auch BVerfGE 41, S. 29 ff., 51; 77, S. 240 ff., 255; 81, S. 298 ff., 308; Krimphove 2017, S. 584). Denn nur eine solche »Praktische Konkordanz« erlaubt den größtmöglichen ökonomischen Nutzen bei einer weitestgehend geringeren Belastung der einzelnen Rechtspositionen aller Beteiligten.

1.5.2 Wettbewerbsvorteile durch fehlendes Recht

In diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben darf der Umstand, dass derzeit sowohl Fintech-Anbieter als auch die Anbieter von Fintech-Plattformen – aufgrund der Schnelligkeit, Einfachheit und vermeintlicher Kostenreduktion des Fintech-Handels – in Konkurrenz zu den an europäischen wie nationalen Kundenschutz; insbesondere an Anlageberatungsnormen gebundene Banken treten (WiWo 2103, S. 3 f.; Afhüppe 2017), indem sie die bestehende Regelungslücke für Fintechs als wettbewerbsverzerrenden Vorsprung (siehe dazu § 3a UWG) für sich und zu Lasten der Banken und herkömmlichen Wertpapierdienstleister nutzen. Auch diese »Wettbewerbs- und Marktverzerrung« muss innerhalb der Abwägung, aber auch bei dem darauffolgenden Rechtssetzungsvorgang Berücksichtigung finden, will man die derzeitige wettbewerbliche Ungleichheit zwischen Banken und Finanzdienstleistern einerseits und Fintechsbzw. deren Plattformanbietern andererseits nicht verschärfen.
Ein künftiges Fintech-Recht muss daher derart ausgestaltet sein, dass es die unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteile der derzeit weitgehend noch nicht regulierten Fintechs gegenüber den der bisherigen Gesetzgebung und Rechtsprechung unterliegenden herkömmlichen Bank-,Kapitalmarkt- und Finanzierungspraxis und deren Geschäftspraktiken inhaltlich ausgleicht.
Dies kann sinnvoll nur durch eine konsequente, analoge Übernahme der bisher existenten Konditionen des europäischen wie des deutschen Rechts auf ein neu einzurichtendes Fintech-Recht erfolgen.

1.6 Bisherige Normierungsinitiativen

Erst allmählich setzt sich das Bewusstsein für die Risiken von Fintechs in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre durch. Richtungsweisend sind hier als erstes die grenzüberscheitend (wirkenden) Maßnahmen der Europäischen Union zu erwähnen:

1.6.1 Europäische Initiativen

Der Europäische Gesetzgeber befindet sich derzeit in dem Prozess regulativer Normierung von Fintechs. Dieser Prozess erfolgt nicht einheitlich und gleichmäßig für sämtliche Fintechs. Vielmehr fokussiert der Europäische Gesetzgeber seine Bemühungen auf die Fintechs
  • der Bezahlungsdienste,
  • des Crowdfunding und Crowdlending,
  • der Kryptowährung-Fintechs sowie
  • dem neuen aufsic...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Hinweis zum Urheberrecht
  3. Impressum
  4. Vorwort
  5. Digitalisierung im europäischen Dienstleistungssektor – die Grundlage von Fintech
  6. Überblick über die derzeit bestehende zivil- und aufsichtsrechtliche Normierung von Fintechs
  7. Europarechtliche Aspekte von Fintechs
  8. Verbot virtueller Währungen?
  9. Strafrechtliche Aspekte der Fintech
  10. Marktmissbrauchsrecht und Fintechs
  11. Steuerliche Aspekte von »Initial coin offerings«
  12. Rechtliche Aspekte von Bezahlsystemen
  13. Rechtliche Aspekte des Crowdinvesting
  14. Rechtliche Aspekte des Crowdfundings
  15. Social-Trading und Copy-Trading
  16. Robo-Advice in der Anlageberatung für Privatkunden
  17. Steuerrechtliche Aspekte von Bitcoins
  18. Kryptoassets in der kollektiven Anlageverwaltung
  19. Fintechs in der Unternehmensgründung (Start-up-Unternehmen)
  20. Emission, Verwahrung und Übertragung von Wertpapieren durch Blockchain-Technologie Martin Schulte
  21. Einsatz von Insurtech in Versicherungen
  22. Das behördliche Aufsichtsverfahren und der gerichtliche Rechtsschutz
  23. Regulatory Sandbox
  24. Stichwortverzeichnis