BWL Grundwissen
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Begriffe und Zusammenhänge der BWL zu kennen, bringt viele Vorteile in Studium und Beruf. Hier erfahren Sie, was gemeint ist, wenn von Deckungsbeitrag, Marketing-Mix oder Job Enlargement die Rede ist. Sie erhalten Einblick in alle wichtigen Bereiche, wie z.B. das Management, das Controlling oder auch die Personalwirtschaft.Inhalte: - Betriebswirtschaftliche Prinzipien und Steuerung - das Unternehmen und sein Management- Die Aufgaben von Finanzwirtschaft, Rechnungswesen und Controlling- Grundlegende Marketingmaßnahmen und mögliche Marketingstrategien- Personalwirtschaft, Löhne und Gehälter - das Unternehmen und seine Mitarbeiter

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Information

Verlag
Haufe
Jahr
2020
ISBN
9783648146712

Controlling, Finanz- und Rechnungswesen

Während Finanz- und Rechnungswesen das Rückgrat der Unternehmung bilden, könnte man das Controlling als ihr betriebswirtschaftliches Gewissen bezeichnen.
In diesem Kapitel erfahren Sie,
  • welche Regeln bei der Unternehmensfinanzierung gelten,
  • nach welchen Regeln Investitionsentscheidungen getroffen werden,
  • welche Aufgaben das betriebliche Rechnungswesen erfüllt und
  • wie ein wirksames Controlling funktioniert.

Finanzwirtschaft

Um eine Produktion überhaupt zum Laufen zu bringen, braucht ein Unternehmen Geld. Dem sog. güterwirtschaftlichen Prozess, der von der Materialwirtschaft über die Produktion bis zum Absatz reicht, steht auf der anderen Seite ein geldwirtschaftlicher Prozess gegenüber – die Finanzwirtschaft. Dabei unterscheidet die BWL die beiden Teilbereiche Finanzierung und Investition.

Wie finanziert sich ein Unternehmen?

Der Begriff »Finanzierung« wird in der Literatur und Praxis nicht einheitlich definiert. Im engeren Sinne versteht man unter Finanzierung alle Maßnahmen der Versorgung einer Unternehmung mit Kapital (womit nur solche Finanzierungsvorgänge angesprochen werden, die sich auf der Passivseite der Bilanz niederschlagen). Als Finanzierung im weiteren Sinne wird jede Versorgung der Unternehmung mit Geldmitteln bezeichnet. Diese Definition deckt sowohl die externe Kapitalaufbringung als auch die interne Kapitalbereitstellung ab.

Von wo kommt das Geld?

Kapital, das ein Unternehmen erhält, kann von außen kommen oder aus dem Unternehmen selbst stammen – man spricht dabei von Außen- bzw. Innenfinanzierung. Stammt das Kapital von externen Kapitalgebern, kann es sich entweder um Eigen- oder Fremdkapital handeln. Eigenkapital kann in Form der Eigen- oder Beteiligungsfinanzierung beschafft werden, z. B. wenn die Kapitalanteile der vorhandenen Gesellschafter erhöht werden oder wenn neue Gesellschafter eintreten.
Während börsenfähige Aktiengesellschaften neue Aktien ausgeben können, um wieder zu Geld zu kommen, scheitert bei kleineren Unternehmen die Eigenfinanzierung vielfach daran, dass die Gesellschafter neben ihrem Geschäftsvermögen kein wesentliches Privatvermögen besitzen. Und wenn stattdessen neue Gesellschafter aufgenommen werden, gibt man gleichzeitig ein Stück seiner unternehmerischen Unabhängigkeit auf.
Das Unternehmen kann sich auch mit Fremdkapital versorgen (Fremd- oder Kreditfinanzierung). Nicht nur für die Bilanz ist dann wichtig, ob dieses Geld, etwa von einer Bank, langfristig oder kurzfristig überlassen wurde (je nachdem spricht man von langfristiger bzw. kurzfristiger Fremdfinanzierung):
  • Zu den langfristigen Finanzierungsmitteln zählen Obligationen, Schuldscheindarlehen, Hypothekarkredite, Grundschulden und das Leasing.
  • Zur kurzfristigen Fremdfinanzierung zählen Lieferantenkredite, Anzahlungen von Kunden und kurzfristige Bankkredite.
Doch der Betriebswirt hat noch weitere Kriterien für die Finanzierung: Bei der sog. Innenfinanzierung wird Kapital aus der Unternehmung selbst für Finanzierungszwecke verwendet, etwa in Form von Gewinnen, die nicht ausgeschüttet werden, sondern als offene Rücklagen (gesetzliche oder freie) im Unternehmen verbleiben. Diese offenen Rücklagen werden dann auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Man bezeichnet diesen Fall als offene Selbstfinanzierung.
Im Gegensatz dazu spricht man von stiller Selbstfinanzierung, wenn durch Unterbewertung der Vermögensgegenstände oder Überbewertung von Schulden stille Rücklagen gebildet werden – ebenfalls eine Maßnahme, die im Zuge der Bilanzierung erfolgt. Ein weiterer Fall der Innenfinanzierung ist die Finanzierung aus Rückstellungen (z. B. bei Pensionsrückstellungen oder bei Rückstellungen für Bergschäden).
Rückstellungen werden für Risiken gebildet deren Eintreten mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet wird. Sie gehören zwar wie Verbindlichkeiten zum Fremdkapital, Höhe und Auszahlungstermin stehen jedoch nicht fest. Der Finanzierungseffekt entsteht, weil durch die Bildung von Rückstellungen zwar in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Aufwand entstanden ist, dieser aber nicht sofort zu Ausgaben führt. Ähnliche Überlegungen gelten auch für die Finanzierung aus Abschreibungen.
Auch Abschreibungen sind Aufwendungen, die nicht kurzfristig zu Ausgaben werden. Abschreibungen sorgen für eine periodengerechte Verteilung der Ausgaben für Wirtschaftsgüter. Erstreckt sich die Nutzung eines erworbenen Wirtschaftsgutes über mehrere Geschäftsjahre, werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Jahre verteilt, in denen das Gut dem Betrieb zur Verfügung steht.
Auch durch Leasing und Factoring können die Finanzierungsprobleme einer Unternehmung gelöst werden:
  • Beim Leasing zahlt der Unternehmer für Güter wie Autos, Maschinen etc. an die Leasinggesellschaft eine Art Miete und erspart sich dadurch große Investitionen.
  • Factoring bedeutet: Das Unternehmen verkauft Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Rechnungen) vor ihrer Fälligkeit an eine Bank. Die Bank schreibt dem Unternehmen die offenen Forderungen sofort nach Rechnungsstellung gut und sichert somit dessen Liquidität.

Finanzierungsregeln setzen Richtwerte

Als Finanzierungsregeln werden wissenschaftliche oder aus der Praxis abgeleitete Verhaltensnormen bezeichnet, durch die die Gestaltung der Kapitalstruktur bestimmt wird. Hierbei kommen u. a. bestimmte Größen aus der Bilanz ins Spiel.
Der Wert der Finanzierungsregeln für die Praxis ist umstritten. Dennoch werden sie sowohl von den für die Finanzierung Verantwortlichen selbst als auch von den Kredit gebenden Institutionen (z. B. Banken) als Entscheidungshilfe berücksichtigt.
Die sog. vertikalen Finanzierungsregeln (Kapitalstrukturregeln) beziehen sich ausschließlich auf das Verhältnis der Kapitalteile zueinander. Die 1:1-Regel verlangt, dass das Eigenkapital mindestens so groß ist wie das Fremdkapital. Gelegentlich wird auch ein Verhältnis von 2:1 als betriebswirtschaftlich sinnvoll angesehen.
Die horizontalen Finanzierungsregeln beinhalten eine Aussage über die Relation von Kapital und Vermögen. Die goldene Finanzierungsregel (auch goldene Bankregel) fordert, dass die Investitionsdauer nicht länger als die Finanzierungsdauer sein darf. Aufgenommenes Fremdkapital darf demgemäß nur in solche Vermögensgegenstände fließen, die sich spätestens zum Zeitpunkt der Kredittilgung wieder verflüssigt haben (Prinzip der Fristenentsprechung).
Die goldene Bilanzregel bestimmt, dass das Anlagevermögen durch Eigenkapital bzw. sehr langfristiges Fremdkapital gedeckt wird, während das Umlaufvermögen durch kurz- und mittelfristiges Fremdkapital zu finanzieren sei. Eine strengere Version besagt, dass neben dem Anlagevermögen auch die langfristig gebundenen Teile des Umlaufvermögens (z. B. der eiserne Bestand) langfristig zu finanzieren seien.

Immer schön flüssig: Liquiditätsregeln

Liquidität ist die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Verbindlichkeiten uneingeschränkt erfüllen zu können. Man unterscheidet statische und dynamische Liquiditätsgrade. Die statische Liquidität wird anhand von aus der Bilanz abgeleiteten Kennzahlen errechnet. Dabei werden Teile des Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten in Relation gesetzt (z. B. Liquidität 1. Grades = Flüssige Mittel/kurzfristige Verbindlichkeiten). Die Aussagekraft der statischen Liquidität ist begrenzt. Sie ist stichtagsbezogen und informiert nur über das kurzfristige finanzielle Gleichgewicht der Unternehmung.
Aussagen über die künftige Liquidität des Unternehmens werden mithilfe der Finanzplanung gewonnen. Dabei wird das Verhältnis von Barbestand und Bankguthaben sowie voraussichtlichen Zahlungseingängen zu den voraussichtlichen Zahlungsverpflichtungen einer Periode gebildet. Die Planungsintervalle werden in Wochen, Monaten oder Quartalen definiert. Der Planungsprozess geschieht durch Fortschreibung im rollierenden Verfahren.

Investitionswirtschaft

Investitionsentscheidungen zählen zu den schwierigsten Entscheidungen im Unternehmen. Aus betrieblicher Sicht bedeutet Investition den Kauf von Gegenständen des Anlagevermögens wie Grundstücke, Gebäude und Maschinen. Im betriebswirtschaftlichen Sinne ist jede Umwandlung von Geld in Produktivgüter eine Investition.

Investitionsarten

Nach der Art der erworbenen Güter werden unterschieden:
  • Sachinvestitionen: Sie ermöglichen den Leistungsprozess im Unternehmen oder sind direkt daran beteiligt, z. B. der Kauf einer Maschine.
  • Finanzinvestitionen: Sie beziehen sich auf das Finanzanlagevermögen. Dazu zählen Forderungsrechte wie Bankguthaben, festverzinsliche Wertpapiere oder gewährte Darlehen und Beteiligungsrechte, die eine wirtschaftliche Einflussnahme auf die Geschäftspolitik anderer Unternehmen ermöglichen.
  • Immaterielle Investitionen schaffen oder verändern immaterielle Leistungsreserven. Sie betreffen vorwiegend den Absatzbereich (z. B. werbende Investitionen), den Forschungs- und Entwicklungsbereich (z. B. Entwicklung neuer Produkte) und den Personalbereich (z. B. Investitionen in die Aus- und Weiterbildung).
Bildungsinvestitionen sind Investitionen in das Humanvermöge...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Hinweis zum Urheberrecht
  3. Impressum
  4. Der Aufbau der Unternehmung
  5. Unternehmensführung (Management)
  6. Controlling, Finanz- und Rechnungswesen
  7. Marketing
  8. Personalwirtschaft
  9. Stichwortverzeichnis
  10. Der Autor
  11. Weitere Literatur