Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart
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Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart

  1. 336 Seiten
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Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart

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True Crime aus Berlin – die Berliner Kriminalpolizei hat in den Jahrzehnten seit Ende des Zweiten Weltkriegs einige spektakulĂ€re FĂ€lle zu verzeichnen! Das Buch ist dabei so informativ wie spannend. Neben konkreten FĂ€llen, wie beispielsweise dem aus religiösem Wahn verĂŒbten Doppelmord an Michaela Mokri und Dieter Kauffmann oder der EntfĂŒhrung Audrey Klewers, werden auch bahnbrechende kriminaltechnische Entwicklungen wie die DNA-Analyse behandelt. Eine facettenreiche LektĂŒre nicht nur fĂŒr Krimi-Fans.-

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Information

Jahr
2020
ISBN
9788726410488

Aus Ost und West

Kriminalistikstudium an der Humboldt-UniversitÀt

von Bernd Bories
Neben der „klassischen“ Ausbildung zum Kriminalisten in der DDR, dem zweijĂ€hrigen Studium an der Offiziersschule des Ministeriums des Innern (MdI) in Aschersleben, dem nach entsprechender Auswahl möglicherweise ein zweijĂ€hriges Studium an der Hochschule der Deutschen Volkspolizei (VP) des MdI in Berlin-Biesdorf (vergleichsweise der Ausbildung zum höheren Dienst) folgte, gab es die Möglichkeit des Studiums an der Sektion Kriminalistik der Humboldt-UniversitĂ€t (HU) zu Berlin.
Um in den Vorzug des vierjĂ€hrigen Direktstudiums zu gelangen, bedurfte es neben einer sauberen Kaderakte und dem Abitur – sowie manchmal Beziehungen – auch einer ordentlichen Portion GlĂŒck, denn zu diesem Studium musste man von seiner Dienststelle delegiert werden. Das Studium war nicht zuletzt deswegen begehrt, weil es an einer zivilen Hochschuleinrichtung absolviert wurde und nicht wie die anderen oben genannten AusbildungsgĂ€nge in kasernenĂ€hnlichen Einrichtungen mit entsprechenden Begleiterscheinungen. DarĂŒber hinaus waren mit erfolgreichem Abschluss des Studiums, da es sich um ein Hochschulstudium handelte, die Voraussetzungen fĂŒr den Aufstieg in den – vergleichbar – höheren Dienst gegeben. Neben dem Direktstudium gab es auch die Möglichkeit eines Fernstudiums an der HU, sie galt jedoch nur fĂŒr Absolventen des Studienganges an der Offiziersschule des MdI in Aschersleben. Mit dem Studium sollten nach dem VerstĂ€ndnis der FĂŒhrung der Deutschen Volkspolizei Kriminalisten ausgebildet werden, die in Spezialkommissionen wie der Mord- oder Branduntersuchungskommission Dienst versehen beziehungsweise diese leiten sollten.
Neben der umfangreichen theoretischen Ausbildung, auf die in der Folge eingegangen wird, nahmen praktische Übungen breiten Raum ein. Ein dreimonatiges Praktikum in einem Kommissariat einer Volkspolizeiinspektion (örtliche Dienststelle im damaligen Ostteil Berlins) oder eines VolkspolizeiKreisamtes (vergleichbare Dienststellen in den Bezirken der ehemaligen DDR) war zu absolvieren. Die Studenten wurden in der Sachbearbeitung vornehmlich bei Eigentumsdelikten eingesetzt. Am Ende des Studiums galt es, eine Diplomarbeit zu schreiben und diese auch zu verteidigen.
Die personelle Zusammensetzung der Studenten innerhalb des Studienjahres war so gestaltet, dass alle Untersuchungsorgane vertreten waren, das heißt, es waren Mitarbeiter des Untersuchungsorgans des Ministeriums fĂŒr Staatssicherheit, der Kriminalpolizei und der Zollfahndung in einem Studienjahr, die jeweils in einem beziehungsweise zwei Seminaren zusammengefasst waren. Neben den Kriminalisten aus der DDR delegierten auch eine Reihe sozialistischer und befreundeter LĂ€nder Kriminalisten zum Studium an die Sektion Kriminalistik (Ungarn, Vietnam, Jemen, Mosambik und Afghanistan).
Wie in allen anderen StudiengĂ€ngen nahm auch im Kriminalistikstudium der Marxismus-Leninismus breiten Raum ein. Sein Anteil wurde in einem verbindlichen Studienplan, den das Ministerium fĂŒr Hoch- und Fachschulwesen im September 1982 erließ, um 170 Stunden auf 420 reduziert.
Sehr umfangreich war die praktische und theoretische Ausbildung in den kriminalwissenschaftlichen FĂ€chern. Ein wichtiges PrĂŒfungsfach war Sozialistische Kriminalistik. Sie wurde in einem Lehrbuch wie folgt definiert:
„Die sozialistische Kriminalistik ist eine komplexe marxistisch-leninistische Gesellschaftswissenschaft mit hohem integrierten naturwissenschaftlich-technischem Anteil, die Prozesse, GesetzmĂ€ĂŸigkeiten, Erscheinungen und Methoden zum Gegenstand hat, die fĂŒr die Aufdeckung und Untersuchung rechtlich, insbesondere strafrechtlich, relevanter Tatsachen, Sachverhalte und Vorkommnisse zum Zwecke der AufklĂ€rung – unter besonderer BerĂŒcksichtigung der TĂ€terermittlung und BeweisfĂŒhrung – und VerhĂŒtung von Straftaten wesentlich sind.“
Neben der sozialistischen Kriminalistik wurden folgende FĂ€cher geprĂŒft:
  • – Staatsrecht
  • – Strafrecht
  • – Strafverfahrensrecht
  • – Kriminaltaktik
  • – Naturwissenschaftliche Kriminalistik/Kriminaltechnik
  • – Spezielle Kriminalistik
  • – Psychologie fĂŒr Kriminalisten
  • – Forensische Psychiatrie
  • – Forensische Medizin
Weiterhin waren die FĂ€cher Russisch und Englisch zu belegen, die mit einer SprachkundigenprĂŒfung endeten. Dazu kamen fĂŒr einige Absolventen PrĂŒfungen in Mathematik und EDV. Zur Vorbereitung waren die Kriminalisten Gasthörer an der Sektion Elektrotechnik/Elektronik beziehungsweise Mathematik. Die – nach DDR-Auffassung – traditionellen Lehrgebiete der Kriminalistik waren mit folgenden Anteilen an der Ausbildung vertreten:
  • – Allgemeine Theorie und Methodologie der Kriminalistik: 44 Stunden
  • – Naturwissenschaftlich-technische Kriminalistik: 280 Stunden
  • – Kriminaltaktik einschließlich Vernehmungslehre: 230 Stunden
  • – Spezielle Kriminalistik: 200 Stunden
  • – Psychologie fĂŒr Kriminalisten: 105 Stunden Zu den insgesamt 859 Stunden kriminalistischer Ausbildungsinhalte kamen zahlreiche wahlobligatorische Spezialkurse hinzu.
Die Geschichte der Sektion Kriminalistik an der HU geht bis auf die GrĂŒndung der Berliner UniversitĂ€t 1809/1810 zurĂŒck.
Zu den GrĂŒndungsfakultĂ€ten gehörte die Juristische FakultĂ€t, deren erster Dekan der damals 23-jĂ€hrige Kriminalist Friedrich August Biener (1787 bis 1861) wurde, der von 1810 – 1832 Kriminalrecht las und sich dabei an den rechtsstaatlichen GrundsĂ€tzen von Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach (1775 – 1833) orientierte. Einer seiner Nachfolger, der Jurist und Kriminalpolitiker Franz von Liszt (1851 – 1919), versuchte bereits ein Kriminalistisches Institut zu grĂŒnden.
Die tatsĂ€chliche lehrmĂ€ĂŸige BeschĂ€ftigung mit der Kriminalistik begann im Jahre 1920. Sie beruhte auf einer Entscheidung des Preußischen Ministers fĂŒr Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Hans Schneickert (1876 – 1944), „die kriminalwissenschaftlichen Hilfswissenschaften, insbesondere Kriminalpsychologie und den polizeilichen Erkennungsdienst in Vorlesungen und, soweit erforderlich, in Übungen zu vertreten“.
1930 erhielt Max Hagemann, der damalige Leiter der Berliner Kriminalpolizei, einen Lehrauftrag fĂŒr Kriminalistik und strafrechtliche Hilfswissenschaften. Er war von 1933 bis 1945 Mitarbeiter der „Kriminalistischen Monatshefte“ (ab 1938 „Kriminalistik“).
Nach dem Zweiten Weltkrieg bekam Arthur Kanger (1875 – 1960) 1946 einen Lehrauftrag fĂŒr Kriminalistik. 1952 entstand das Institut fĂŒr Kriminalistik, das spĂ€ter den akademischen Grad des Diplomkriminalisten einfĂŒhrte. Die unterschiedliche politische Entwicklung in den beiden deutschen Staaten verhinderte bis 1990 eine gesamtdeutsche Kriminalistik.

Aus- und Weiterbildung in der Kriminalpolizei der DDR

Ein Weg mit vielen HĂŒrden: Vom Berufswunsch bis zum ausgebildeten DDR-Kriminalisten
von Bernd SĂŒring
Welcher Jugendliche hatte nicht wenigstens einmal in seinem Leben den Wunsch, Kriminalist zu werden? Abenteuerliche Vorstellungen, es einem Sherlock Holmes oder Kommissar Maigret gleichtun zu wollen, oder Kriminalfilme mit „Action“ waren es zumeist, die diesen Wunsch aufkommen ließen. GesprĂ€che mit Kriminalisten hatten dann hĂ€ufig ernĂŒchternde Wirkung, weil Vorstellungen hier und RealitĂ€t dort nicht ĂŒbereinstimmten und der Arbeitsalltag in der Kriminalpolizei lĂ€ngst nicht so reizvoll ist, wie sich das ein Außenstehender – noch dazu jung an Jahren – denkt.
Trotzdem waren es in den achtziger Jahren immerhin durchschnittlich 150 junge Frauen und MĂ€nner, die sich allein im Ostteil Berlins bei einer Dienststelle der Volkspolizei bewarben, um den Beruf des Kriminalisten zu ergreifen. Etwa 40 bis 50 Prozent der Bewerber wurden dann letztlich auch eingestellt, obwohl der tatsĂ€chliche Bedarf deutlich höher war. Die Ursachen fĂŒr diese „Schere“ waren sehr vielfĂ€ltig:
Zum einen bestand das Prinzip, dass die Entwicklung zum Kriminalisten grundsĂ€tzlich ĂŒber den Dienstweg Schutzpolizei zu erfolgen hatte. Nur in AusnahmefĂ€llen war es möglich, direkt in die Kriminalpolizei eingestellt zu werden, und zwar insbesondere dann, wenn bereits ein „ziviles“ Fachschulstudium (Fachhochschulstudium) absolviert worden war. Die Anwendung dieser „Ausnahmebestimmung“ sollte im Interesse der Sicherung des Berufsnachwuchses in den letzten Jahren der DDR immer hĂ€ufiger werden.
Die Bewerber mussten insbesondere folgende Voraussetzungen beziehungsweise Einstellungsbedingungen erfĂŒllen:
  • – Abschluss der 10. Klasse der Polytechnischen Oberschule oder Abitur (mit mindestens guten Ergebnissen),
  • – abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiterzeugnis),
  • – abgeleisteter Wehrdienst (nur MĂ€nner),
  • – politische ZuverlĂ€ssigkeit und gesellschaftliche
  • AktivitĂ€t (EhrenĂ€mter),
  • – hohes physisches und psychisches Leistungsvermögen,
  • – Versetzungs- und Umzugsbereitschaft,
  • – polizeiĂ€rztlich bestĂ€tigte VP-Diensttauglichkeit.
Als besonders problematisch erwies sich das Kriterium „politische ZuverlĂ€ssigkeit und gesellschaftliche AktivitĂ€t“. Dahinter verbargen sich solche Anforderungen wie Mitgliedschaft oder Kandidatenstatus in der SED, Abgrenzung vom „kapitalistischen Ausland“, möglichst keine Verwandtschaft im „nichtsozialistischen Ausland“ – zumindest aber keine engen Verbindungen oder Beziehungen zu solchen Verwandten, auch nicht ĂŒber Dritte – sowie die Aufrechterhaltung allenfalls loser Beziehungen zu Verwandten und Bekannten, die privat in das NSW („nichtsozialistisches Wirtschaftssystem“) reisen durften oder aber zu Personen, die gerichtlich vorbestraft waren, und Ă€hnliche Forderungen.
Gesellschaftlich aktiv zu sein bedeutete zum Beispiel, rege in der Jugendorganisation der DDR „Freie Deutsche Jugend“ (FDJ) mitzuarbeiten, freiwilliger Helfer der Deutschen Volkspolizei (DVP) oder Angehöriger der FDJ-Ordnungsgruppen zu sein.
Durch solche Bestimmungen wurden oftmals Bewerber davon abgehalten, Angehörige der Kriminalpolizei zu werden oder ĂŒberhaupt ein DienstverhĂ€ltnis mit der Deutschen Volkspolizei einzugehen. Auch gegenĂŒber ausgebildeten Kriminalisten wurden diese Bestimmungen bei Personalentscheidungen unter UmstĂ€nden repressiv angewandt, etwa wenn eine Beförderung anstand oder eine höherwertige Aufgabe ĂŒbertragen werden sollte.
Falls die oben genannten Voraussetzungen aus der Sicht der Kriminalpolizei erfĂŒllt waren, mussten die Bewerbungsunterlagen an die Kaderabteilung (Personalstelle) der Volkspolizei ĂŒbergeben werden, wo nochmals anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprĂŒft wurde. Erst kurz vor Ende der DDR erhielt die Kriminalpolizei eine eigene Personalstelle, in der dann auch Einstellungen in eigener Verantwortung vorbereitet werden konnten.
FĂŒr die zur Deutschen Volkspolizei eingestellten Bewerber war grundsĂ€tzlich vor der Übernahme zur Kriminalpolizei folgender Entwicklungs- und Qualifizierungsweg festgelegt:
  • – fĂŒnfmonatiger Grundlehrgang an einer speziellen Volkspolizeischule, wo die Lehrgangsteilnehmer mit grundsĂ€tzlichen polizeirechtlichen Bestimmungen vertraut gemacht wurden,
  • – anschließendes sechsmonatiges Praktikum unter Anleitung in einer Volkspolizei-Dienststelle (VP-Revier),
  • – danach mindestens ein Jahr Streifeneinzeldienst in der Schutzpolizei.
Nach erfolgreicher Absolvierung dieser Ausbildungsschritte in der unteren Dienstlaufbahn (West: mittlerer Dienst) und erkennbarer Eignung fĂŒr die Kriminalpolizei konnte man sich fĂŒr die Entwicklung zum Offizier der Kriminalpolizei in der mittleren D...

Inhaltsverzeichnis

  1. decken
  2. Titel
  3. Kolophon
  4. Other
  5. Vorwort
  6. Leiter der Berliner Kriminalpolizei seit 1945
  7. EinfĂŒhrung
  8. Von der Geschichte der Kripo
  9. Aus den Fachbereichen
  10. Von Kriminaltechnik und – wissenschaft
  11. Aus Ost und West
  12. Von Banden und Organisierter KriminalitÀt
  13. Von spektakulÀren und anderen FÀllen
  14. Anhang
  15. Autorenverzeichnis
  16. Über Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart
  17. Anmerkungen