Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die Grundausbildung
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Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die Grundausbildung

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  1. 128 Seiten
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Über dieses Buch

Einsatzrecht kompakt – Definitionswissen für die Grundausbildung Die Kenntnis der Definitionen von Eingriffsbefugnissen und Tatbestandsmerkmalen des Strafrechts ist ein wichtiger Baustein einer bestandenen Zwischenprüfung. Die Inhalte des Buchs sind klar strukturiert: •Präventive Standardbefugnisse •Repressive Standardbefugnisse •Straftaten Definitionssammlung Durch diese logische Struktur wird der Lernprozess wesentlich erleichtert. Im Anschluss an die jeweiligen Erläuterungen ist ein Textauszug der einschlägigen Norm(en) abgedruckt. Die Definitionssammlung deckt die wesentlichen Befugnisse und Straftatbestände ab, die in der Grundausbildung behandelt werden. Neu in der 3. Auflage des Standardwerks sind QRCodes bei einigen Befugnissen und Straftaten. Die Codes verweisen auf thematisch passende Lernvideos auf dem YouTube™-Kanal »So geht Einsatzrecht! « von PHK Patrick Lerm. Diese Lernvideos schaffen den Brückenschlag zwischen analogem und digitalem Lernen.

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Information

Jahr
2021
ISBN drucken
9783415070721
eBook-ISBN:
9783415070745
Auflage
3
Thema
Diritto

Kapitel 1 Präventive Standardbefugnisse

1. Generalklausel

Gesetzestext (Auszug)
§ 14 BPolG (Allgemeine Befugnisse)
(1) Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht dieses Gesetz die Befugnisse der Bundespolizei besonders regelt.
(2) Gefahr im Sinne dieses Abschnitts ist eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Bereich der Aufgaben, die der Bundespolizei nach den §§ 1 bis 7 obliegen. […]
Denkbare Fallbeispiele
Die Aufforderung an das polizeiliche Gegenüber, einen gefährlichen Gegenstand abzulegen.
Ein BMX-Fahrer fährt mit rasantem Tempo durch die Bahnhofshalle. Dadurch kommt es zu gefährlichen Situationen mit anderen Bahnreisenden → Die Person wird durch die eingesetzten Bundespolizisten aufgefordert, unverzüglich vom BMX abzusteigen.
Lernvideo zur Generalklausel
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1. Voraussetzung – Konkrete Gefahr i. S. d. § 14 II S. 1 BPolG
(sog. 3-schichtige Polizeigefahr3)
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3-schichtige Polizeigefahr
Konkrete Gefahr (Gefahr im Einzelfall)
Eine konkrete Gefahr ist ein ungewöhnlicher, regelwidriger Zustand, der den Eintritt eines Schadens für ein Rechtsgut in naher Zukunft wahrscheinlich macht.4
Öffentliche Sicherheit
Unter der öffentlichen Sicherheit versteht man den Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor Schäden, die drohen:
dem Bestand und der Funktionsfähigkeit des Staates,
den Individual- und Universalrechtsgütern,
sowie dem Schutz der gesamten Rechtsordnung.
oder
Öffentliche Ordnung
Die öffentliche Ordnung umfasst alle ungeschriebenen Normen für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, die ein geordnetes Gemeinschaftsleben gewährleisten. Diese Wertvorstellungen sind wandelbar.
Im Aufgabenbereich der BPOL
Dies umfasst die präventive Aufgabenwahrnehmung nach den §§ 1–7 BPolG.5
2. Voraussetzung – Subsidiarität
Im BPolG (§§ 21–50) ist keine Standardmaßnahme für eine derartige Maßnahme zur Gefahrenabwehr vorhanden. Deshalb ist der Rückgriff auf die Generalklausel möglich.
Denkbarer Adressat der Generalklausel:
Verhaltensverantwortlicher gem. § 17 BPolG
Zustandsverantwortlicher gem. § 18 BPolG (z. B. Aufforderung an eine Person, den Hund anzuleinen, der zuvor bereits einige Bahnreisende „verschreckt“ hat)
Nichtverantwortliche gem. § 20 I BPolG (insbesondere bei Räumungs- und Absperrmaßnahmen).
Raum für eigene Notizen:

2. Platzverweis

Gesetzestext
§ 38 BPolG (Platzverweisung)
Die Bundespolizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten.
Lernvideo zum Platzverweis
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Denkbare Fallbeispiele
Eine lautstarke Gruppe junger Männer (ohne erkennbare Reiseabsichten) hält sich im Bereich des Haupteingangs zum Bahnhof auf. Hierbei werden Reisende angepöbelt und der Weg versperrt.
Am Flughafen kommt es durch einen NZG6 zu Räumungs- und Absperrmaßnahmen. Dabei will ein Reisender die Absperrung durchbrechen. Die Person wird aufgehalten und verwiesen.
Voraussetzung – Konkrete Gefahr i. S. d. § 14 II S. 1 BPolG
(sog. 3-schichtige Polizeigefahr)
Konkrete Gefahr (Gefahr im Einzelfall)
Eine Gefahr ist ein ungewöhnlicher, regelwidriger Zustand, der den Eintritt eines Schadens für ein Rechtsgut in naher Zukunft wahrscheinlich macht.7
Öffentliche Sicherheit
Unter der öffentlichen Sicherheit versteht man den Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor Schäden, die drohen:
dem Bestand und der Funktionsfähigkeit des Staates,
den Individual- und Universalrechtsgütern,
sowie dem Schutz der gesamten Rechtsordnung.
oder
Öffentliche Ordnung
Die öffentliche Ordnung umfasst alle ungeschriebene...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. Einführung
  6. Vorwort zur 2. Auflage
  7. Vorwort zur 3. Auflage
  8. Kapitel 1 Präventive Standardbefugnisse
  9. Kapitel 2 Repressive Standardbefugnisse
  10. Kapitel 3 Straftaten
  11. Kapitel 4 Definitionsalmanach
  12. Reihenanzeigen
  13. Neuerscheinungen

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