Etwas Besseres als den Tod
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Etwas Besseres als den Tod

Aktuelle Regelung der Suizidbeihilfe und ihre Auswirkungen auf die Ärzteschaft

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  1. 309 Seiten
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Etwas Besseres als den Tod

Aktuelle Regelung der Suizidbeihilfe und ihre Auswirkungen auf die Ärzteschaft

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Information

Jahr
2021
ISBN
9783110765731
Auflage
1
Thema
Law

ERSTER TEIL

Erstes Kapitel: Einleitung

Es gibt einen Cartoon, in diesem sitzen Charlie Brown und Snoopy symbolträchtig an einem Steg und blicken auf einen Fluss. Charlie Brown sagt bei diesem Anblick zu Snoopy: „Eines Tages werden wir alle sterben, Snoopy.“ Worauf dieser antwortet: „Ja, aber an allen anderen Tagen nicht.“
In den frühen Jahren des medizinischen Fortschritts ging es zumeist um Lebenserhaltung – um „all die anderen Tage“. Inzwischen ist der letzte Tag, der, an dem wir sterben werden – oder wollen –, in den Fokus gerückt. Die Diskussion um Sterbehilfe ist insbesondere geprägt von den unterschiedlichen Meinungen zum ärztlich assistierten Suizid. Ihre Zuspitzung fand diese, zumindest vorübergehend, durch die Neueinführung des – im Nachhinein vom BVerfG1 für nichtig erklärten –§ 217 StGB in das deutsche Strafrecht.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet den Gang der Sterbehilfediskussion in Deutschland, wobei auch ein Blick auf die Regelungen in anderen Ländern gerichtet wird, wie zum Beispiel in den Niederlanden. Um die Grundlagen der Diskussion zu verstehen, erfolgt zunächst eine Erläuterung der diversen Begriffe, wie sie in Deutschland im Zusammenhang mit Sterbehilfe gebraucht werden. Sofern erforderlich, wird dabei auch auf die unterschiedlichen strafrechtstheoretischen Abgrenzungen eingegangen und es werden erste Beispiele aus der Rechtsprechung benannt und bewertet.
Darauffolgend wird die Diskussion im Vorfeld der Schaffung des § 217 StGB beleuchtet und die einzelnen, damals diskutierten Gesetzesentwürfe werden vorgestellt. Hierbei erfolgt auch eine Stellungnahme zu den einzelnen Entwürfen vor dem damaligen Hintergrund der Diskussion.
Die Arbeit stellt weiterhin die umstrittenen Kernpunkte der Sterbehilfediskussion vor: Fragen der Autonomie, der Würde, der Fürsorge und der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens werden diskutiert. Pro und Contra dieser Argumente wollen sorgfältig abgewogen werden – und es wird sich zeigen, dass es durchaus gute Argumente für beide Seiten gibt. Insbesondere das Argument des Dammbruchs wird einem in der gesamten Entwicklung der Sterbehilfeproblematik immer wieder begegnen.
Es folgt die Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens zu § 217 StGB und dessen letztlicher Wortlaut. Diesem ist das vierte Kapitel dieser Arbeit gewidmet. Es beschäftigt sich eingehend mit der Wortkritik dieses Paragraphen und stellt dessen verfassungs- und verwaltungsrechtliche Dimensionen in seiner Entwicklung dar. Das im Jahr 2020 ergangene Urteil des BVerfG zu § 217 StGB wird dargestellt und bewertet.
Die empirische Datenlage in Deutschland mag wenig aussagekräftig sein, soll aber dennoch betrachtet werden. Welche Ärzte sprechen sich für Sterbehilfe aus? Eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach, im folgenden Allensbach Institut genannt, wenn auch bereits aus dem Jahr 2010, gibt hierüber näher Aufschluss.
Der Schluss liegt nahe, dass § 217 StGB aus diversen Gründen nicht die beste aller möglichen Lösungen war. Es gab diverse Vorschläge anderer Regelungen: Etwa im Rahmen einer Patientenverfügung, durch gänzliche Abschaffung des Paragraphen oder der Schaffung einer Ordnungswidrigkeit. Unter Umständen böten auch die benachbarten Niederlande ein praktikables Modell?
Das niederländische Modell wird abschließend in Beziehung gesetzt zu den Vorschlägen und Erwägungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem aktuellen Urteil getroffen hat. Welche Regelungen könnten zu einer lebenswerten Lösung für die Betroffenen beitragen?
Denn letztlich geht es darum: Um Leben. Wir sterben nur an einem Tag. An all den anderen leben wir.

Zweites Kapitel: Sterbehilfe – Begriffe und Formen

A) Euthanasie

Der Begriff, der uns in Diskussionen um Sterbehilfe begegnet, ist jener der Euthanasie: griechisch εὐθανασία, von eu~: gut, richtig, leicht, schön; und thánatos: der Tod – der gute Tod.
Der Begriff bezeichnete ursprünglich kein Konzept der ärztlichen Sterbehilfe – sondern einen schmerzlosen Tod zu einem angemessenen Zeitpunkt, oder auch einen würdigen und ehrenvollen Tod. So beschreibt Sueton Augustusʼ Sterbestunde:
„(...) verschied er plötzlich in den Armen der Livia mit den Worten: ʻLivia, gedenke unserer glücklichen Ehe und lebe wohl! ʼ leicht und schmerzlos, wie er immer gewünscht hatte. Denn so oft er früher vernahm, daß irgendwer schnell und ohne Schmerzen gestorben sei, pflegte er von den Göttern eine ähnliche ʻEuthanasieʼ für sich und die Seinen zu erbitten.“1
Für die Menschen der Antike hatte der Begriff der Euthanasie keinen Bezug zur ärztlichen Unterstützung oder Hilfe am Lebensende. Ein solches Verhalten wurde damals strikt abgelehnt. Der im 4. oder 5. Jahrhundert vor Christus entstandene Hippokratische Eid verbot sie ausdrücklich. Dort heißt es:
„Ich werde niemandem, nicht einmal auf ausdrückliches Verlangen, ein tödliches Medikament geben, und ich werde auch keinen entsprechenden Rat erteilen; (…).“2
Die Gründe für dieses Verbot waren allerdings weniger ethisch als praktisch. Angesichts der geringen therapeutischen Mittel ging es den Ärzten von damals vor allem darum ihr Ansehen zu schützen.
In der Antike zählte zum guten Tod vor allem auch Schmerzfreiheit – ein Gedanke, der uns später bei der palliativen Sedierung und der passiven Sterbehilfe wieder begegnen wird. Bereits Plinius der Ältere beschreibt und unterscheidet Gifte, die den Tod erleichtern:
„Die Erde hat die Gifte nur aus Mitleid mit uns erzeugt, damit uns nicht, wenn wir des Lebens überdrüssig sind, der Hunger, eine den Verdiensten der Erde ganz unangemessene Todesart, in langsamem Siechtum zehre, oder ein Abgrund den zerschmetterten Körper zerstreue; damit die Strafe des Stricks uns nicht vorzeitig quäle durch Abschnüren des Atems, für den wir doch einen Ausweg suchen sollten; damit nicht, indem wir in Wasserstiefe den Tod suchen, unser Begräbnis dem Fraß der Fische zuteil werde, und da. nicht die Qual des Eisens unseren Leib zerreiße. So ist es: Aus Mitleid erzeugt sie, was wir mühelos mit einem Schluck einnehmen und wodurch wir, ohne den Körper zu verletzen, ohne allen Blutverlust, ohne Qual sterben konnten.“
Während für die Menschen der Antike der schmerzlose Tod ein guter Tod war,3 entwickelte die christliche Tradition ein ganz anderes Bild des Todes, das heute die Sterbehilfedebatte in Deutschland maßgeblich beeinflusst. Im Mittelalter galt der Tod als Mahnung zur Vergänglichkeit und als Schwelle zum Jüngsten Gericht, vor welchem jeder Mensch schließlich seine Sünden zu bekennen und zu sühnen hatte. Vor diesem Hintergrund war ein guter Tod einer, der das Leben gut abschloss und heilsam war. Im Spätmittelalter entwickelte sich eine eigene Literaturgattung, die die christliche Vorbereitung auf einen guten Tod lehrte: Ars moriendi (lat., die Kunst des Sterbens). Dabei konnte Ars moriendi sowohl die unmittelbare Situation des Sterbens (den „guten Tod“) bedeuten als auch die Einübung des Sterbens zur rechten Zeit.4 Mit der Einübung dieser Kunst wollte man erreichen, dass die Menschen sich um das Heil ihrer Seele bemühten, solange noch Zeit dazu war. Der Begriff der Euthanasie hatte in diesem Weltbild keinen Platz, sollte der Tod doch überwunden und der Weg in die Ewigkeit geebnet werden. Doch auch für Ärzte im Spätmittelalter gab es bereits Handlungsempfehlungen, wie sie mit Patienten umgehen sollten, deren Leiden sie mit den damals zur Verfügung stehenden Mittel nicht heilen konnten. Der französische Chirurg Guy de Chauliac (um 1298–1368) spricht um 1363 in seiner Chirurgia von einer „cura larga, praeservativa et palliativa5. Auf diese symptomlindernde Therapie, die nicht mehr auf Heilung ziele, könne sich der Arzt beschränken, wenn die Erkrankung ihrer Natur nach unheilbar sei, der Patient eine radikale, z.B. chirurgische Behandlung, ablehne und die kurative Behandlung mehr Schaden anrichte als nütze. Die Bedeutung von Euthanasie im Sinne einer medizinischen Sterbehilfe benutzt Francis Bacon (1561–1626) zum ersten Mal 1605 in seinem Werk „Of the Proficience and Advancement of Learning Divine and Humane“, übersetzt: „Vom Nutzen und Fortschritt göttlicher und menschlicher Wissenschaft“. Hier äußert er die Ansicht, es gehöre zu den Aufgaben eines Arztes Schmerz und Qualen auch dann zu lindern, wenn diese Behandlung nicht zur Genesung führe, sondern einen ruhigen und leichten Übergang ermögliche.6 Seine Ausführungen konkretisierte er 1623 in seinem Werk „De dignitate et augmentis scientiarium“ (Über die Würde und die Vermehrung der Wissenschaft), in dem er die Ärzte auffordert, denjenigen, bei denen keine Hoffnung mehr besteht, den Tod durch betäubende Mittel zu erleichtern; dies nennt er euthanasia exterior (äußere Euthanasie) in Abgrenzung zu der Euthanasie, die die Vorbereitung der Seele erfordere.7
Im 17. und 18. Jahrhundert machten sich Ärzte zunehmend Gedanken um ihre Aufgaben im Umgang mit sterbenden Patienten. Der deutsche Mediziner Georg Christoph Detharding spricht in seiner Dissertation „De mortis cura“ erstmals von einer „euthanasia palliativa“. Diese werde von den Sterbenden oder den Umstehenden gewünscht, damit sie „kein hartes Ende nehmen, einschlafen [und …] sanfte sterben“ könn...

Inhaltsverzeichnis

  1. Title Page
  2. Copyright
  3. Contents
  4. Vorwort
  5. Abkürzungsverzeichnis
  6. ERSTER TEIL
  7. ZWEITER TEIL