Lagebericht und Konzernlagebericht
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Lagebericht und Konzernlagebericht

Zentren eines Business Reporting

  1. 196 Seiten
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Lagebericht und Konzernlagebericht

Zentren eines Business Reporting

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Inhaltsverzeichnis
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Über dieses Buch

Nachdrücklich angestoßen von Vorgaben des europäischen Rechts haben sich Lage- und Konzernlagebericht zunehmend stärker als zentrale Instrumente einer umfassenden Unternehmensberichterstattung etabliert, in der finanzielle und nichtfinanzielle Informationen auch dazu dienen, große Unternehmen auf eine ökosoziale Marktwirtschaft hin auszurichten. Dies wurde bei der Kommentierung der §§ 289 bis 289f und §§ 315 bis 315d HGB berücksichtigt.

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Information

Jahr
2021
ISBN
9783110763980
Auflage
1
Thema
Derecho

ERSTER UNTERABSCHNITT Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht

SECHSTER TITEL Lagebericht

Peter Hommelhoff
HGB§ 289

§ 289 Inhalt des Lageberichts

(1)
1Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. 2Er hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit entsprechende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft zu enthalten. 3In die Analyse sind die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. 4Ferner ist im Lagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben. 5Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die als Inlandsemittent (§ 2 Absatz 14 des Wertpapierhandelsgesetzes) Wertpapiere (§ 2 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes) begibt und keine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 327a ist, haben in einer dem Lagebericht beizufügenden schriftlichen Erklärung zu versichern, dass im Lagebericht nach bestem Wissen der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken im Sinne des Satzes 4 beschrieben sind.
(2)
1Im Lagebericht ist auch einzugehen auf:
1.
a)
die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft einschließlich ihrer Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, sowie
b)
die Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist,
jeweils in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten durch die Gesellschaft und sofern dies für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung von Belang ist;
2.
den Bereich Forschung und Entwicklung sowie
3.
bestehende Zweigniederlassungen der Gesellschaft.
4.
(weggefallen)
2Sind im Anhang Angaben nach § 160 Absatz 1 Nummer 2 des Aktiengesetzes zu machen, ist im Lagebericht darauf zu verweisen.
(3)
Bei einer großen Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend für nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind.
(4)
Kapitalgesellschaften im Sinn des § 264d haben im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.

Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl. 1995; Altmeppen Die Auswirkung des KonTraG auf die GmbH, ZGR 1999, 291; Arbeitskreis Bilanzrecht Hochschullehrer Rechtswissenschaft Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität, BB 2020, 2731; ders. Stellung­nahme zum CSRD-Vorschlag der EU-Kommission, DB 2021, 2301; Arbeitskreis Corporate Governance Reporting Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung, DB 2016, 2130; Asmussen Haftung für CSR, 2020; Baetge/Schulze Möglichkeiten der Objektivierung der Lageberichterstattung über „Risiken der künftigen Entwicklung“ – Ein Vorschlag zur praktischen Umsetzung der vom KonTraG verlangten Berichtspflichten – DB 1998, 937; Baetge/Kirsch/Thiele Bilanzen, 15. Aufl. 2019; Baetge/Fischer/ Paskert Der Lagebericht – Aufstellung, Prüfung und Offenlegung, 1989; Baums Zur Offenlegung von Vorstandsvergütungen, ZHR 169 (2005), 299; Beiersdorf/Buchheim Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie: Ausweitung der Publizitätspflichten, BB 2006, 1674; Benecke Sustainable Finance – Zukünftige Herausforderungen für den Finanzenbereich von Unternehmen, in: Dutzi u. a. m. (Hrsg.), Festschrift für Hans-Joachim Böcking, 2021, S. 753; Biener/Berneke Bilanzrichtlinien-Gesetz (abgekürzt: BiRiLiG), 1986; Bischof/Selch Neuerungen für den Lagebericht nach dem Regierungsentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), WpG 2008, 1021; Blaurock Bemerkungen zu einem Europäischen Recht der Unternehmensgruppe in: Berger u. a. m. (Hrsg.), Festschrift für Otto Sandrock, 2000, S. 79; Böcking Zum Verhältnis von Rechnungslegung und Kapitalmarkt: Vom „financial accounting“ zum „business reporting“ in: Ballweiser/Schildbach (Hrsg.), Rechnungslegung und Steuern international, zfbf Sonderheft 40, 1998, S. 17 ff; Böcking/Orth Kann das KonTraG einen Beitrag zur Verringerung der Erwartungslücke leisten? WPg 1998, 351; Böcking/Orth Mehrkontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich durch eine Verbesserung der Qualität der Abschlußprüfung? BFuP 1999, 418; Böcking u. a. m. Beck’sches Handbuch der Rechnungslegung – HGB und IFRS–, Stand: April 2018; Böckli Corporate Governance auf Schnellstrassen und Holzwegen. Folgerungen für die Schweizer Praxis aus den neuesten Texten – „Hampel“, „London Stock Exchange Combined Code“, „Turnbull“ und „Blue Ribbon“, Der Schweizer Treuhänder 2000, 133; Böckli Corporate Governance: Der Stand der Dinge nach den Berichten „Hampel“, „Viéntot“ und „OECD“ sowie nach dem deutschen „KonTraG“, SZW 1999, 1; Bortenlänger/Zimmermann Europäische Einflüsse auf die Unternehmenstransparenz – Langfristige Entwicklungslinien, in: Dutzi u. a. m. (Hrsg.), Festschrift für Hans-Joachim Böcking, 2021, S. 13; Budde Rechenschaftslegung im Spannungsfeld des Grundgesetzes in: Ballwieser u. a. m. (Hrsg.), Festschrift für Adolf Moxter, 1994, S. 35; Deutscher Anwaltverein Stellungnahme zum Entwurf eines geänderten Corporate Governance Kodex der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vom 25.10.2018, NZG 2019, 252; Dietsche/Fink Die Qualität der Lageberichterstattung in Deutschland. Empirische Analyse der Unternehmen des HDAX, KoR 2008, 250; Dörner/Bischof Aufstellung des Lageberichts und Konzernlageberichts, in: Dörner/ Menold/Pfitzer (Hrsg.), Reform des Aktienrechts, der Rechnungslegung und -prüfung, Stuttgart 1999; Dörner/ Bischof Zweifelsfragen zur Berichterstattung über die Risiken der künftigen Entwicklung im Lagebericht, WPg 1999, 445; Dörner/Schwegler Anstehende Veränderungen der externen Rechnungslegung sowie deren Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer, DB 1997, 285; Druey Information als Gegenstand des Rechts, 1995; Drygala/Drygala Wer braucht ein Frühwarnsystem? Zur Ausstrahlungswirkung des § 91 Abs. 2 AktG, ZIP 2000, 300; Ensthaler Gemeinschaftskommentar zum HGB, 8. Aufl. 2015; Eufinger Die neue CSR-Richtlinie – Erhöhung der Unternehmenstransparenz in Sozial- und Umweltbelangen, EuZW 2015, 424; Everling Das Europäische Gesellschaftsrecht vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in: Schneider/Hommelhoff (Hrsg.) Festschrift für Marcus Lutter, 2000, S. 31; Fey Die Angabe bestehender Zweigniederlassungen im Lagebericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DB 1994, 485; Fleischer Das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz, DB 2005, 1611; Fleischer Der deutsche „Bilanzeid“ nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, ZIP 2007, 97; Fleischer Corporate Social Responsibility. Vermessung eines Forschungsfeldes aus rechtlicher Sicht, AG 2017, 509; Forster Abschlussprüfung nach dem Regierungsentwurf des KonTraG, WPg 1998, 41; Forum Europaeum Konzernrecht Konzernrecht für Europa, ZGR 1998, 672; Friedrich Der Lagebericht aus wettbewerbsrechtlicher Sicht, BB 1990, 741; Gessler Wendung in der Aktienrechtsdebatte, BB 1961, 417; Habersack/Verse Europäisches Gesellschaftsrecht. Einführung für Studium und Praxis, 5. Aufl. 2019; Hachmeister u. a. m. Bilanzrecht Kommentar, 2. Aufl. 2020; Hahn Der Bilanzeid. Neue Rechtsfigur im deutschen Kapitalmarktrecht, IRZ 2007, 375; Hahnefeld Neue Regelungen zur Offenlegung bei Zweigniederlassungen. – Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Elften gesellschaftsrechtlichen EG–Richtlinie – DStR 1993, 1596; Harbarth Aktienrecht, Gemeinwohl und Vergütungsparameter, ZGR 2018, 379; Hartmann Das neue Bilanzrecht und der Gesellschaftsvertrag der GmbH, 1986; Hax Rechnungslegungsvorschriften—Notwendige Rahmenbedingungen für den Kapitalmarkt?, in: Domsch u. a. m. (Hrsg.), Festschrift für Walther Busse von Colbe, 1988, S. 187 ff; Hellermann Private Standardsetzung im Bilanzrecht – öffentlich-rechtlich gesehen, NZG 2000, 1097; Henssler (Gesamt-Hrsg.)/Dicken u. a. m. (Hrsg.) beck-online.GROSSKOMMENTAR HGB, Stand: 15.11.2020; Hommelhoff Jahresabschluß und Gesellschafterinformation in der GmbH, ZIP 1983, 383; Hommelhoff/Priester Bilanzrichtliniengesetz und GmbH-Satzung – Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungsgrenzen –, ZGR 1986, 463; Hommelhoff Störungen im Recht der Aufsichtsrats-Überwachung: Regelungsvorschläge an den Gesetzgeber in: Picot (Hrsg.), Corporate Governance, 1995, S. 1 ff; Hommelhoff/Mattheus Corporate Governance nach dem KonTraG, AG 1998, 248; Hommelhoff Die neue Position des Abschlußprüfers im Kraftfeld der aktienrechtlichen Organisationsverfassung, BB 1998, 2567, 2625; ders. Konzernspezifische Komplettier...

Inhaltsverzeichnis

  1. Title Page
  2. Copyright
  3. Contents
  4. Vorwort
  5. Abkürzungsverzeichnis
  6. Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur
  7. ERSTER UNTERABSCHNITT Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht
  8. ZWEITER UNTERABSCHNITT Konzernabschluss und Konzernlagebericht
  9. Sachregister