Der Gerichtsgutachter
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Der Gerichtsgutachter

Roman

  1. 332 Seiten
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Der Gerichtsgutachter

Roman

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Über dieses Buch

»Georg hatte ein feines Gespür dafür, aus kleinsten Bemerkungen, ja einzelnen Worten, Unausgesprochenes, Hintergründiges herauszulesen, so ähnlich wie Archäologen einen Knochen finden und daraus die Gestalt des ganzen restlichen Menschen rekonstruieren. Das faszinierte und beunruhigte Claire zugleich.« Täglich bewertet Gerichtsgutachter Georg Förster seine Fälle: Mörder, Räuber, Drogensüchtige. Er weiß ihren Verfehlungen auf den Grund zu gehen. Er erstellt Diagnosen, Kriminalprognosen und begutachtet ihre Schuldfähigkeit. Von niemandem lässt er sich vorführen. Zu gut kennt er die Abgründe der menschlichen Psyche. Doch der kühle Georg wird aus der Bahn geworfen, als er mit einem neuen Gutachtenfall beauftragt wird: Ein Schönheitschirurg soll Frauen unter Drogen gesetzt und sie anschließend operiert haben. Für Georg wird der Fall schließlich zur emotionalen Achterbahnfahrt. Beruf und seine Beziehung zu der 17 Jahre jüngeren Claire werden infragestellt, als Claire entdeckt, dass er ein großes Geheimnis hat...Ein Kriminalroman. Eine fatale Beziehungsgeschichte. Ein Einblick in die Untiefen des Rechtssystems.__________________________________________________________________Mehr zum Gerichtsgutachter: https://www.dergerichtsgutachter.de__________________________________________________________________Der Gerichtsgutachter liest: alle Termine auf: https://www.dergerichtsgutachter.de/

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Information

Jahr
2021
ISBN
9783958941731

I

Automatenzug

Als Georg nach Hause kam, wollte er als Erstes unter die Dusche, um den Dreck und das Elend des Knasts von sich abzuwaschen. Die verkorksten Lebensgeschichten der Gefangenen, diese Geschichten von Gewalt, Missbrauch, Vertrauensbruch, Verwahrlosung, Entwurzelung und Dummheit, die er sich täglich anhörte, über die er nachdachte und von denen er manchmal auch träumte, strahlten auf ihn aus und nahmen ihn gefangen: Er spürte ihre Schwere in seinen Muskeln und seinen Knochen; sie erschöpfte ihn und raubte ihm die Lebensfreude. Nach einem Gespräch von zwei Stunden fühlte er sich, als hätte er einen Tag gearbeitet. War es möglich, so fragte er sich, dass er durch den ständigen Kontakt mit diesen Kriminellen eines Tages selbst zum Verbrecher werden, vielleicht sogar jemanden umbringen könnte?
Er wäre auch heute zuerst ins Bad gegangen, wenn ihm nicht ein ungewöhnlicher Brief entgegengefallen wäre, als er im Treppenhaus den Briefkasten öffnete. Georg verharrte vor dem Briefkasten und musterte den Brief: Er hatte keine Briefmarke und keinen Stempel. Die Adresse war handgeschrieben. Die Schrift auf dem Umschlag kannte er. Er hatte schon einmal von diesem Mann einen Brief bekommen, das bestätigte ihm ein Blick auf die Rückseite, auf der der Absender stand: Der Mann hieß Lohmeier, ein Häftling, den er vor ein paar Monaten begutachtet hatte. Lohmeier war ein notorischer Querulant und Betrüger, er hatte ein paar Männer und Frauen krankenhausreif geschlagen. Der Brief war anscheinend von ihm persönlich eingeworfen worden – und zwar heute, nachdem Georg das Haus verlassen hatte.
Im ersten Brief hatte sich Lohmeier beschwert, dass er zu lange auf seinen Termin warten musste, und dafür Georg verantwortlich gemacht. Georg erinnerte sich noch gut daran:
»Sehr geehrter Herr Förster, vor fünf Wochen wurde mir mitgeteilt, dass Sie bezüglich meiner beantragten Bewährungsentlassung zum Gutachter bestellt wurden. Man sollte seinen Sachverständigen nicht angreifen, um sich noch eine Chance auf eine annährungsweise objektive Begutachtung zu erhalten. Durch ihre unverschämte Terminpraxis lassen Sie mir aber keine andere Wahl. Mein Entlassungstermin ist bereits verstrichen.«
Da hatte er zwar recht, das sollte nicht vorkommen, es spielte allerdings nur eine Rolle, falls die Richterin ihn tatsächlich nach zwei Dritteln der Haft auf Bewährung entlassen wollte. Und Richterin Decker hatte offensichtlich nicht diese Absicht. Woher war der sich so sicher, dass er rauskommen würde?
Georg hatte ihm am Telefon gesagt, dass ihm noch die Hauptakten zu seinem Fall fehlten, und solange er die nicht hatte, machte ein Gespräch wenig Sinn. Er hatte ihn darauf vorbereitet, dass er sich eventuell noch ein paar Wochen gedulden müsste; so lange konnte es schon mal dauern, bis jemand bei der Staatsanwaltschaft den Aktenstapel aus dem Regal zog.
Genervt und nichts Gutes ahnend öffnete Georg den neuen Brief. »Durch ihr grob fehlerhaftes Gutachten ist meine Entlassung abgelehnt worden.« – Schön, dachte Georg und stieg beim Weiterlesen langsam die Treppe hoch, ist die Richterin also meinem Gutachten gefolgt. – »Sie haben Ihre Sorgfaltspflichten als Sachverständiger grob vorsätzlich verletzt, mit manipulierten Wiedergaben von meinen Äußerungen, wissenschaftlich unhaltbaren Interpretationen der verwendeten psychologischen Tests, fehlerhaften Zitaten aus den Akten und grob fehlerhafter Anwendung von veralteten oder falschen Theorien.« Lohmeier war kein Freund des Genitivs. Es folgten seitenweise Ausarbeitungen seiner These. Er blätterte weiter. »Ein von mir beauftragter Sachverständiger hat Ihr Gutachten geprüft und die von mir aufgezählten Fehler sachlich nachgewiesen. Mein Anwalt bestätigte mir, dass eine vorsätzliche und schuldhafte Verfehlung Ihrerseits faktisch bewiesen ist und das Kammergericht Berlin auf meine fristgerecht eingereichte Beschwerde hin den Gerichtsbeschluss aufheben wird. Ich werde Sie deswegen auf Schadensersatz verklagen. Darüber hinaus erwäge ich strafrechtliche Schritte gegen Sie wegen Erfüllung des Tatbestandes nach § 186 StGB.«
Hm, den § 186 des Strafgesetzbuches kannte Georg nicht auswendig, dazu musste er nachschlagen. Er nahm die letzten Stufen bis zu seiner Wohnung im zweiten Stock nun sehr schnell, schloss zügig die beiden Sicherheitsschlösser seiner Wohnungstür auf, ließ die große Flügeltür krachend zuschlagen und ging schnurstracks ins Arbeitszimmer zum Bücherregal, um den Schönfelder zur Hand zu nehmen. Er schlug den Wälzer auf. »Wollen wir mal sehen. § 186 StGB«, murmelte er vor sich hin, während er blätterte, »§ 174 sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, § 177 sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, § 180 Ausbeutung von Prostituierten, § 183 Exhibitionistische Handlungen, § 186 üble Nachrede.« Das war es also. Es irritierte ihn etwas, dass die üble Nachrede so dicht auf exhibitionistische Handlungen folgte; er hätte da spontan keine inhaltliche Nähe gesehen. Bei genauerer Betrachtung entdeckte er nun doch Gemeinsamkeiten: Die Missetäter lehnten sich gewissermaßen zu weit aus dem Fenster, in dem einen Falle mit Worten, in dem anderen mit etwas anderem. Er las: »Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.«
Verbreitung von Schriften! Immerhin hatte er ein hundertzwanzigseitiges Gutachten eingereicht. Öffentlich war die Verhandlung jedoch nicht gewesen. Er hatte auch nicht danach getrachtet, Lohmeier verächtlich zu machen, hatte vielmehr von einem fehlgeleiteten kreativen Potenzial gesprochen, dass es zu nutzen gelte. Und dass seine Ausführungen falsch waren, mochte diesem Querulanten so erscheinen, das Gericht sah dies offensichtlich anders. Was hatte er also zu befürchten? – Nichts!
Ärger bahnte sich trotzdem an. Der würde vielleicht nicht nachgeben und Recht behalten wollen. Er hatte den Brief in seinen Hausbriefkasten geworfen und war bei dieser Gelegenheit sicherlich auch noch die zwei Treppen bis zu seiner Wohnung hochgestiegen, um sich seine Wohnungstür anzusehen, hatte vielleicht sogar gelauscht, was in der Wohnung vor sich ging. Die Wohnungstür war nicht besonders schalldicht; man konnte in der Wohnung jedes Gespräch im Treppenhaus verfolgen und das galt sicherlich auch umgekehrt. Wenn Georg schon etwas früher nach Hause gekommen wäre, hätte er ihm vielleicht im Hausflur begegnen können, oder wenn er schon zuhause gewesen wäre, hätte er beim Verlassen der Wohnung direkt auf ihn prallen können, hätte mit ihm diskutieren und sich dieser lästigen Schmeißfliege irgendwie entledigen müssen. Nicht, dass er das nicht gekonnt hätte, aber schon die Vorstellung der körperlichen Nähe dieses Menschen ekelte Georg an.
Er las den Brief zu Ende: »Zum einen möchte ich Ihnen durchaus Gelegenheit dazu geben, hierzu selbst gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben.« – Unverschämtheit! Der spielt sich auf wie ein Richter, und dann noch so geschraubt! – »Zum anderen wäre ich eventuell für eine außergerichtliche Einigung mit Ihnen bereit, da eine gerichtliche Auseinandersetzung für alle Beteiligten belastend sein kann. Sie verursacht auch nicht unerhebliche Kosten. Sofern Sie sich zu diesem Schreiben äußern möchten, setze ich mir hierzu eine Frist von sieben Tagen. Sollte ich bis zum Ablauf der genannten Frist nichts von Ihnen hören, behalte ich mir die Einleitung von entsprechenden rechtlichen Schritten vor.«
Was meinte er damit? Glaubte er im Ernst, fragte sich Georg, ich würde ihm einen Brief schreiben, in dem ich mich selbst der groben Fehlerhaftigkeit, Pflichtverletzung und vorsätzlichen Falschdarstellung bezichtigte, mich vielleicht sogar entschuldigte? Warum sollte ich das tun? Und selbst wenn ich das tun würde, was hätte er davon? Es dauerte eine Weile, bis Georg begriff, dass dieser Irre ihn erpressen wollte und der ganze aufgeblasene Text nur eine Tarnung war.
Georg musste etwas tun, um seinen restlichen Tag zu retten, auch wenn er für Querelen dieser Art nicht bezahlt wurde. Er setzte sich an seinen Schreibtisch und verfasste ein Anschreiben, das er zusammen mit Lohmeiers Brief postwendend an Richterin Decker faxte.
Doch auch nachdem er den Brief an das Gericht gefaxt hatte, ließ ihm die Sache keine Ruhe. Konnte er Lohmeier wegen Erpressung rankriegen? Und wie konnte er sich vor einer möglichen Eskalation schützen? Konnte er den Gang der Dinge kontrollieren oder würde er zum Spielball eines Psychopathen werden? Grübelnd schaute er nach draußen in den Schneegriesel vor seinem Fenster.
Ein Geräusch, das er kannte, ließ ihn zusammenzucken; es bot ihm die Chance, aus seinen paranoiden Betrachtungen herauszukommen und nicht weiter in eine düstere Gemütslage abzugleiten: Es war der Klingelton seines Handys. – Wollte er das jetzt? Er fühlte sich gestört, der Ton nervte; wie oft hatte er schon einen anderen auswählen wollen und es schließlich unterlassen, weil er festgestellt hatte, dass er diesen Singsang aus hohen und tiefen Tönen auch bei lauten Umgebungsgeräuschen am besten hören konnte. So war es dabei geblieben. – Plötzlich Ruhe. Der Angreifer hatte aufgegeben. Wer war es gewesen? Er suchte das Handy und fand es schließlich in seiner Manteltasche: Es war Claire.
Unentschlossen legte er das Telefon auf den Küchentisch. Er ging ins Bad und zog sich aus, um endlich zu duschen. Der hellgelbe Kalkstein der Fliesen beruhigte ihn, er versetzte ihn in die Stimmung des letzten Urlaubs in der Provence, wo sie ein ähnlich gefliestes Bad hatten. Noch bevor er die Glastür der geräumigen Duschkabine geschlossen hatte, hörte er wieder das Klingeln aus der Küche. Er öffnete das Ventil des Wasserhahns und wartete ein paar Sekunden, bis das Wasser die richtige Temperatur hatte. Dann trat er unter den mächtigen Brausekopf. Das warme Wasser umhüllte ihn, massierte seine Kopfhaut, seinen angespannten Nacken, die Schultern und rann dann an seinem Körper herab. Das tat gut. Endlich. Dann stellte er das Wasser ab, nahm das Duschgel und seifte sich ein. Er stellte das Wasser wieder an und beobachtete, wie es den Schaum von ihm abspülte und alle Sorgen und allen Dreck mitnahm, mit dem man ihn heute beworfen hatte. Er schaute nach unten in den Abfluss, wie die ganze Sauerei in dem kleinen Loch verschwand.
Beim Abtrocknen fiel ihm wieder Lohmeier ein. Dann: Da war doch noch was? Aber was? – Noch nackt ging er in die Küche, um sich einen Kaffee aufzubrühen, und sah das Handy auf dem Küchentisch liegen. Er nahm es, um nachzusehen, wer der zweite Anrufer gewesen war. Es war wieder Claire, sie hatte ihm eine Nachricht hinterlassen; er war sich nicht sicher, ob er das jetzt hören wollte. Erst einen Kaffee, anziehen, dann – vielleicht.
Nach dem Anziehen griff er sich die Süddeutsche und las zur Ablenkung einen der täglichen Schmähartikel über Berlin. Es ging um das Nachlassen des Kulturstandortes, die Theater würden immer schlechter, die Museen immer kleiner und in der Freizeit wüsste man gar nicht, was man noch tun könnte: nicht einmal Ski fahren.
Das Telefon klingelte wieder, genervt nahm er ab. »Ja!«
»Störe ich?«
»Mama! Entschuldige bitte, vielleicht ein bisschen. Ich bin gerade nachhause gekommen und das ist schon der dritte Anruf. – Wie geht es dir?«
»Mir geht es gut. Ich mach es kurz, um deine Zeit nicht zu sehr in Anspruch zu nehmen: Einer Freundin von mir, Sibylle Klein, du kennst sie, glaube ich, geht es nicht gut, ihr Mann ist vor einem Monat gestorben und ich mache mir Sorgen um sie, am Telefon klang sie gar nicht gut. Könntest du sie nicht mal anrufen und mit ihr sprechen?«
Georgs Blutdruck schoss in die Höhe. »Ich kenne sie doch gar nicht. Ist sie depressiv?«
»Ja, ich glaube.«
»Vielleicht eine ganz normale Reaktion, wenn der Mann gerade gestorben ist, findest du nicht?«
»Ich hab gedacht«, sie machte eine Pause, in der sie dramatisch die Luft ausatmete, »weil du Psychologe bist, du könntest mal mit ihr reden.«
»Wieso besuchst du sie denn nicht? Du kennst sie doch, vielleicht auch ihren Mann, das würde ihr sicherlich viel mehr bedeuten und helfen als ein Anruf von mir.«
»Hm. Das war’s schon, du sagtest ja, dass du nicht so viel Zeit hättest, da will ich mal nicht weiter stören. – Geht es dir gut?«
»Jaa, mir geht es gut.« (Und wenn du mich nicht angerufen hättest, dann würde es mir noch...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. I Automatenzug
  6. II Harvard
  7. III Schmutz
  8. IV Offenbarung
  9. V Wahrheit