Der Sturz - A115
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Der Sturz - A115

  1. 320 Seiten
  2. German
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Der Sturz - A115

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Inhaltsverzeichnis
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Über dieses Buch

Thomas Middelhoff war über viele Jahre einer der bedeutendsten Wirtschaftsmanager der Republik. In einem Aufsehen erregenden Prozess wurde er Ende 2014 zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Urteil sorgte angesichts seiner Härte selbst bei erfahrenen Juristen für Aufsehen.Mit großer Eindringlichkeit beschreibt Thomas Middelhoff die Vehemenz und Unverhältnismäßigkeit des deutschen Justizapparates. Mit seinen detaillierten Schilderungen gewährt er tiefen Einblick in die der Öffentlichkeit nicht zugängliche Schattenwelt des geschlossenen Vollzugs."Dieser autobiografische Bericht kann als Paradigma für die deutsche Strafjustiz gesehen werden"Professor Bernd Schünemann in seinem Nachwort.

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Information

Urteil und Saalverhaftung: Eine Welt bricht zusammen
Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hatte, wurde er eines Morgens verhaftet.
Franz Kafka, Der Prozess
»Heute wird alles jut!«
Die Verkehrsverhältnisse zwischen Bielefeld und Essen sind an diesem Freitagmorgen ausgesprochen entspannt. Ohne nennenswerte Behinderungen erreichen wir nach siebzig Minuten Fahrzeit die Zweigertstraße 52, den Sitz des Landgerichts Essen. Stefan Bark deutet das als gutes Zeichen: »Heute wird alles jut!«, konstatiert er optimistisch in seinem kölschen Dialekt.
Fünfzig Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung, in der heute die Urteilsverkündung erfolgen soll, hält der Wagen vor dem Haupteingang des Landgerichts – und vor einer Vielzahl von Journalisten, die sich im Dämmerlicht des frühen Morgens bereits in Stellung gebracht haben. Ich verlasse den Wagen mit einem kleinen Sprung, einen braunen Aktenkoffer in meiner linken Hand; ein Geschenk meines geliebten Vaters, das ich vor vielen Jahren von ihm erhalten hatte. Stefan Bark will meine Frau zu einem Hintereingang bringen, damit sie unbehelligt von den Medienvertretern in das Gerichtsgebäude gelangen kann.
Ich bahne mir den Weg an Kameras, Mikrofonen und Reportern vorbei und eile in das Gebäude. Wie an jedem der fünfunddreißig Verhandlungstage zuvor begrüße ich die meist freundlichen Beamten an der Sicherheitsschleuse, die auch heute wieder meinen Aktenkoffer durchleuchten. Auf der anderen Seite der Sicherheitskontrolle warten weitere Kamerateams, um jede mögliche Gemütsregung festzuhalten.
»Wie haben Sie geschlafen?«, fragt eine kleine blonde Radioreporterin. »Tief und fest«, antworte ich ruhig und selbstsicher und schicke noch ein betont erstauntes »Warum?« hinterher. Nur wenige Meter weiter stellt sich eine TV-Journalistin in den Weg: »Ich arbeite für RTL. Wir haben gestern vom Pressesprecher des Landgerichts, Herrn Richter Hidding, erfahren, dass die Urteilsverkündung heute lange dauern wird. Können Sie sich das erklären?«
Eine Sekunde stutze ich überrascht und habe ad hoc keine plausible Antwort auf diese unerwartete Frage parat. »Bei dem zu erwartenden Freispruch gibt es der Öffentlichkeit gegenüber viel zu erklären, nach dem Medienrummel der vergangenen Monate und Jahre«, antworte ich schließlich und drücke mich hastig und mit entschuldigenden Bemerkungen ohne weiteren Kommentar an den Kamerateams vorbei in die Gerichtskantine, wo meine Anwälte Winfried Holtermüller und Udo Wackernagel schon warten.
Es gibt durchaus angenehmere Orte für Besprechungen als diese lieblose Kantine, die deutliche Abnutzungsspuren offenbart. Zu dritt nehmen wir an einem weißen Plastiktisch Platz, auf weißen Plastikstühlen mit bunten Sitzpolstern im Floridastil. Diesen Tisch hatten wir in den zurückliegenden Monaten seit dem Beginn der Hauptverhandlung Anfang Mai 2014 immer genutzt. Heute soll er endgültig zu meinem »Glückstisch« avancieren. Wir besprechen den zu erwartenden Tagesablauf und erörtern nochmals den Text der Pressemitteilung, die für meinen Freispruch vorbereitet worden ist. Parallel erledige ich wie immer noch einige dringende geschäftliche Telefonate.
Es ist 8.50 Uhr, als wir die Kantine verlassen und zurück zum Treppenhaus in der Eingangshalle gehen. Zügig, aber ohne Eile und in das Gespräch vertieft steigen wir die Stufen des breiten Aufgangs zum Saal 101 des Landgerichts hinauf. Wir kommen nicht weit. Schon auf dem ersten Treppenabsatz erwartet uns eine Armada von Fotografen, dahinter die Mikrofone der Radio- und TV-Reporter, Kameras. Es herrscht dichtes Gedränge auf der Treppe, laute Rufe schallen aus allen Richtungen: »Dr. Middelhoff, schauen Sie in meine Kamera!«; »Herr Middelhoff, was sagen Sie zum heutigen Tag, was erwarten Sie?«
Sie bekommen keine Antworten, es gibt nichts, was nicht schon gesagt worden wäre – was also noch? Wortlos, den Blick geradeaus gerichtet, meine beiden Anwälte hinter mir, dränge ich mich durch diese Phalanx, die sofort kehrtmacht und schimpfend und mit lautem Getöse in den Saal 101 stürmt, wo bereits weitere Kamerateams ihr grelles Licht auf mich richten.
Der Saal 101 ist der größte Verhandlungssaal des Landgerichts Essen. Zwar deutlich in die Jahre gekommen und ebenso abgenutzt wie die Kantine, aber dennoch in seiner Wirkung auch ein Symbol für Größe, Würde und die Macht der Justiz. Ein für diesen Andrang deutlich besser geeigneter Ort als die kleinen, beengten und wenig ansehnlichen Räume, in denen die zurückliegenden Verhandlungstage wegen des geringer gewordenen Medieninteresses abgehalten worden sind. Dies ist heute eindeutig anders.
Die Stirnseite des Saals ist für die XV. Große Wirtschaftsstrafkammer reserviert, links vom Richtertisch nehme ich mit meinen beiden Anwälten Platz, gegenüber und rechts von den Richtern sitzen bereits die Oberstaatsanwälte Daniela Friese und Dr. Fuhrmann von der Staatsanwaltschaft Bochum.
Zu meiner Linken Winfried Holtermüller, zu meiner Rechten Udo Wackernagel, sehe ich mich einem Pulk von Journalisten gegenüber, zwischen uns nur der graue Tisch mit den Mikrofonen. Das unablässige Klicken der Kameras aus allen Richtungen scheint zu einem Gewitter anzuschwellen, aufgeregte Rufe und die sich wiederholenden Fragen, die nicht verstummen wollen, Mikrofone dicht vor meinem Gesicht. Der eine oder andere bekannte Journalist im Hintergrund nickt mir zu und zieht entschuldigend die Schultern hoch. Doch niemand gebietet Einhalt, niemand nimmt Rücksicht auf die Anspannung in diesem Moment, in dem man sich noch einmal sammeln wollte, bevor die Urteilsverkündung in wenigen Minuten über mein Schicksal entscheidet. Hinter den Journalisten steht der Pressesprecher des Landgerichts Essen, Dr. Johannes Hidding, im vertraulichen Gespräch mit einem Medienvertreter. Auch er greift nicht ein.
Wie an allen Verhandlungstagen habe ich um mich herum eine imaginäre Mauer errichtet, um zu verhindern, dass die Reporter meine Emotionen wahrnehmen können. Wie immer wird man mir diesen Selbstschutz später wahlweise als »Arroganz«, »Überheblichkeit« oder als »Gefühlskälte« auslegen. Das Gegenteil ist der Fall. In diesen unendlich langen Minuten fühle ich mich wie an einem öffentlichen Pranger: schutzlos, einsam, zutiefst verunsichert. Aber geht das die Öffentlichkeit etwas an? Wer kann für sich das Recht in Anspruch nehmen, mein innerstes Befinden direkt in alle deutschen Wohnzimmer zu übertragen? Wer an einem Tag wie heute Selbstbewusstsein demonstriert, dem wird allzu häufig mangelnde Demut vorgeworfen, am lautesten von jenen, die ihr eigenes Heil im Opportunismus suchen.
Verstohlen schaue ich nach rechts und versuche, im Zuschauerraum die vertrauten Gesichter meiner Familie zu entdecken. Ich finde sie außen in der fünften Reihe sitzend. Wie durch einen Schleier nehme ich die erschrockenen Blicke von Nele, Caro, Freddy und Jan wahr – und werde sie nie mehr aus meiner Erinnerung löschen können.
Endlich werden die Medienvertreter von Richter Hidding gebeten, den Saal zu räumen, was sie nur widerwillig und quälend langsam tun. Es ist jener Richter Hidding, von dem die RTL-Journalistin schon am Tag zuvor erfahren hat, es würde heute eine lange Sitzung werden. Woher auch immer er dieses Wissen nahm und warum auch immer er die Notwendigkeit sah, diesen Hinweis zu geben.
Es ist 9.15 Uhr, als die schweren Holztüren von den Justizbediensteten geschlossen werden. Es wird leise im Saal, so leise, dass ich meine, man müsste hören, wie mir das Herz im Brustkorb hämmert. Ich atme tief durch und versuche, mich innerlich zur Ruhe zu bringen.
»Die Kammer ist mal wieder verspätet«, flüstere ich Udo Wackernagel ins Ohr, als sich die Tür hinter dem Richtertisch öffnet. Angeführt vom Vorsitzenden Richter Jörg Schmitt hält die XV. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Essen Einzug in den Saal 101: die Berichterstatterin, die Beisitzerin, die Schöffen sowie die Ersatzschöffen und der Ersatzrichter. Eine Reihe sehr ernster Gesichter über feierlich wirkenden schwarzen Richterroben, und für Sekundenbruchteile drängt sich die Assoziation eines Staatsbegräbnisses in mein Gehirn; zu kurz, um die fatale Symbolhaftigkeit dieses Bildes erahnen zu können.
Kaum haben die Kammermitglieder hinter dem Richtertisch stehend ihre Positionen eingenommen, beugt sich Richter Schmitt nach vorne und hebt unter lautem Gemurmel im Saal das Tischmikrofon vor ihm an – soweit das Kabel reicht. Er muss wiederholt um Ruhe bitten. Dann nehme ich nur noch Wortfetzen wahr: »Im Namen des Volkes … verurteile ich zu drei Jahren Haft … nehmen Sie Platz.«
»What the fuck …«, entfährt es Udo Wackernagel leise. Es rauscht in meinem Kopf, ich bin unfähig, mich zu bewegen, unfähig, etwas zu sagen, unfähig, irgendeine Regung zu zeigen. Einen Moment lang nehme ich nichts mehr um mich herum wahr. Mit erstarrter Miene hätte ich auf meinem Stuhl gesessen, kalkweiß, wird man später sagen. Einzelne Reporter hätten hastig den Saal verlassen, um Eilmeldungen abzusetzen; und überall im Raum seien erregte Stimmen zu hören gewesen.
An diesem 14. November 2014 werde ich um 9.30 Uhr von der XV. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Essen nach fünfunddreißig Verhandlungstagen wegen schwerer Untreue in siebenundzwanzig Fällen und einem Schaden in Höhe von insgesamt 487.500 Euro, darin enthalten drei Fälle von Steuerhinterziehung in Höhe von 26.500 Euro, zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte zu Beginn des Prozesses über fünfzig Fälle zur Anklage gebracht und hierfür eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert. Von diesen Fällen wurden einige nach Paragraph 154 Strafprozessordnung, andere förmlich eingestellt. Die Anzahl der Fälle, die das Urteil begründen, hat sich im Verhältnis zu den ursprünglich zur Anklage gebrachten etwa halbiert. Auf das Strafmaß hat das keinen Einfluss: Die Kammer folgt mit der dreijährigen Haftstrafe der Forderung der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang.
Richter Schmitt verliest die Urteilsbegründung mit kräftiger Stimme, hin und wieder erscheint mir sein Vortrag deutlich emotional. Auch die eingestellten Fälle werden noch einmal kommentiert, was die Medien zumindest als moralischen Schuldspruch werten. Bei einem zur Anklage gebrachten Vorstandswochenende habe man bei einem Glas Wein den Abbau von viertausend Arbeitsplätzen bei KarstadtQuelle beschlossen, heißt es da etwa. Dergleichen entspricht allerdings weder der Wahrheit noch den Fakten der Beweisaufnahme aus den zurückliegenden fünfunddreißig Verhandlungstagen.
Fragen schießen ungeordnet durch meinen Kopf: Wie konnten meine Anwälte und ich uns so sehr irren? Warum haben wir das Verhalten des Gerichts und seine Stellungnahmen zu unseren zahlreichen Beweisanträgen so falsch bewertet? Warum konnte das Gericht zu diesen wertenden Feststellungen in seiner Urteilsbegründung finden, wie es Tage später bei einem Befangenheitsantrag meiner Anwälte eingestehen musste? Welche Chancen hat ein Revisionsverfahren? Welche taktischen und strategischen Fehler haben meine Anwälte, welche persönlichen Fehler habe ich während der Verhandlung gemacht?
Nachdem die Urteilsbegründung verlesen ist, hält Richter Schmitt kurz inne, und die versteinerten Mienen lassen mich nichts Gutes ahnen: Es warten an diesem Tag noch weitere schlechte Nachrichten auf mich.
Hatte ich bisher geglaubt, es könne nicht schlimmer kommen, werde ich jetzt eines Besseren belehrt: Richter Schmitt verweist übergangslos auf einen Haftbefehl gegen mich wegen dringender Fluchtgefahr. Diesen werde er unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen und allein mit mir und meinen Anwälten erörtern. Aus diesem Grunde, so ordnet er an, sei der Saal nun unverzüglich zu räumen.
Es entwickeln sich tumultartige Szenen, während Zuschauer und Medienvertreter den Saal verlassen. Verzweifelt versuche ich, in diesem Chaos meine Familie zu entdecken. Ich entdecke Carolin, fassungslos, ich sehe, wie meine Frau erschrocken ihre rechte Hand auf den Mund presst, ich nehme die erstarrten Gesichtsausdrücke meiner Söhne Freddy und Jan wahr. Was tue ich ihnen hier nur an?
Obwohl das Gericht es untersagt hat, versuchen einzelne renitente Reporter weiterhin, Fotos zu machen, bevor sie endgültig des Saals verwiesen werden. Als gäbe es nicht schon genug Motive, die meine Verzweiflung in diesem Moment dokumentieren; als sei nur das ultimativ letzte Bild das wahre Bild und ich kein Mensch, der trotz allem ein Recht auf Würde und Achtung hat.
Thomas Fischer, der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, kommentiert eine Woche später ein Bild von mir mit den Worten: »Ein Foto vom zunehmend derangierten Angeklagten.« Glaubt dieser Vorsitzende Richter oder irgendjemand sonst wirklich, dass ich diesen Urteilsspruch und die Ankündigung eines Haftbefehls ohne jede Regung zur Kenntnis nehme?
Das Gericht verlässt für kurze Zeit den Saal und kehrt sogleich wieder ohne Roben zurück. In dunklem Anzug und mit weißer Krawatte verliest der Vorsitzende Richter umgehend den Haftbefehl wegen »dringender Fluchtgefahr«. Ich fühle mich wie der Protagonist eines Dramas in der falschen Rolle: Was hier angenommen wird, würde ich niemals tun – und kann es doch nicht beweisen. Niemals würde ich meine Familie alleine ihrem Schicksal überlassen, jetzt nicht und künftig nicht, ganz gleich, unter welchen Umständen. Und niemals würde ich mich meiner Verantwortung entziehen, wenn ich sie zu tragen habe.
Nach Verlesung des Haftbefehls ordnet die Kammer an, dass geprüft werden müsse, ob Voraussetzungen für dessen Aussetzung gegeben seien. Das alles fühlt sich an, als ginge es hier gar nicht um mich, so fern scheinen ...

Inhaltsverzeichnis

  1. Titel
  2. Impressum
  3. Inhalt
  4. Prolog: Heile Welt?
  5. Urteil und Saalverhaftung: Eine Welt bricht zusammen
  6. Die erste Haftprüfung: Die Entscheidung ist längst gefallen
  7. Hoffnungslosigkeit und Menschlichkeit: Die Bedeutung von Werten in der Haft
  8. Systemischer Lupus erythematodes: Therapie mit Müllbeuteln und Gummihandschuhen
  9. Krankheit außer Kontrolle: Kampf gegen Windmühlen
  10. Showdown in der Amtsstube: Wenn Richter plötzlich zu medizinischen Experten werden
  11. Sicherheitskontrolle: Wie systematischer Schlafentzug einen Menschen krank macht
  12. Die Kaution
  13. Schlechte Nachrichten: Angst und kein Ende in Sicht
  14. Im Namen des Volkes: Das Selbstverständnis der deutschen Justiz
  15. Der geschlossene Vollzug
  16. Die Rolle der Medien: Sieben Jahre am Pranger
  17. Der Glaube in Unfreiheit
  18. Epilog: Dankbarkeit, Verzeihen und ein großes Ziel
  19. Nachwort: Prof. Bernd Schünemann: »A115 – Der Sturz« von Thomas Middelhoff: Ein exemplarischer Fall der deutschen Strafjustiz
  20. Quellenverzeichnis
  21. Bildnachweis
  22. Danksagung