Israel
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Geschichte, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft

  1. 344 Seiten
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Geschichte, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft

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Über dieses Buch

Bei diesem E-Book handelt es sich um die erweiterte Version der Paperback-Variante. Dieses Überblickswerk zur Geschichte, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft Israels versammelt komprimiert die wichtigsten Informationen über das Land. Der Band ist ideal geeignet als Einführung, Nachschlagewerk und Lehrbuch. Unverzichtbar für alle, die sich mit Israel beschäftigen.

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Information

[35]B Politik
[36]I. Das Regierungssystem
1. Vom Osmanischen Reich zum unabhängigen Staat
Als die zionistisch motivierte Einwanderung im ausgehenden 19. Jahrhundert begann, war Palästina Teil des Osmanischen Reiches. Von Oktober 1917 bis September 1918 eroberten britische Truppen das Gebiet. Am 19. April 1920 übertrug der Völkerbund den Briten das Mandat für Palästina, am 24. Juli 1922 bestätigte der Rat des Völkerbundes die Statuten des Mandats, im September 1923 traten sie in Kraft.
Am 23. August 1903 tagte erstmals die Versammlung des Jischuv (Knessiat Ha-Jischuv) in Zichron Ja‘akov. Mehr als sieben Sitzungen wurden nicht einberufen. Obwohl es seit 1902 im Rahmen der Zionistischen Weltorganisation und seit 1905 in Palästina Parteien gab, schlugen erneute Versuche in den Jahren 1908, 1910 und 1911 fehl, eine „alljüdische“ Institution zu gründen, zumal die osmanischen Behörden nach 1908 eine systematische und dauerhafte politische Organisierung des Jischuv erschwerten. Die Eroberung Palästinas durch Großbritannien weckte die Hoffnung auf die in der Balfour-Erklärung vom 2. November 1917 zugesagte „Errichtung einer nationalen Heimstätte in Palästina für das Jüdische Volk“, die „Seiner Majestät Regierung mit Wohlwollen“ betrachtete und daher „die größten Anstrengungen machen“ wollte, „um die Erreichung dieses Zieles zu erleichtern“.
Am 2. Januar 1918 trat die erste Vorbereitende Versammlung in Jaffo zusammen. Es war eine Konferenz führender Parteipolitiker und „Honoratioren“. Ihre Mitglieder waren eingeladen, nicht gewählt worden. Die Versammlung wählte einen 36-köpfigen Provisorischen Rat der Juden Eretz Israels in den (von Großbritannien) eroberten Gebieten. Im Juli 1918 fand die zweite Vorbereitende Versammlung statt, welche die Rechtsbestimmungen für die Wahlen zur Delegiertenversammlung festsetzte. Sie wurden am 19. April 1920 durchgeführt.
Die Gestaltung der Politik des Jischuv übernahm der von der Delegiertenversammlung (Asefat Ha-Nivcharim) gewählte Nationalrat (Va‘ad Le’umi), dessen Mitgliederzahl von 1920 bis 1948 zwischen 23 und 42 schwankte. Der Nationalrat erfüllte in zunehmendem Maße die der Delegiertenversammlung zugedachten parlamentarischen Funktionen und tagte mehrmals im Jahr.
Ausführendes Organ des Nationalrates war der 6- bis 14-köpfige Vorstand des Nationalrates (Hanhalat Ha-Vaad Ha-Le’umi), den die Mitglieder des Nationalrates aus ihrer Mitte wählten. Die Vorstandsmitglieder leiteten folgende Abteilungen: Politik, Lokalpolitik, Rabbinatsfragen, Erziehung, Kultur, Gesundheit, Soziales, Sport, Information. Finanziert wurde die Arbeit des Nationalrates durch die Zionistische Weltorganisation (WZO) sowie durch Jischuv-Steuern. Politisch gewichtiger war die Exekutive der Jewish Agency in Eretz Israel. Sie setzte sich aus Vertretern der WZO und anderer jüdischer Organisationen der Diaspora zusammen.
Von der Mandatsregierung anerkannt und rechtlich verankert wurden die Institutionen der jüdischen Selbstverwaltung durch die „Regulations of the Organization of the Jewish Community in Palestine“ (1. Januar 1928). Sie ermächtigten die offiziell eingeschriebenen Mitglieder (Mindestalter 18 Jahre) der jüdischen Gemeinschaft in Palästina (Knesset Israel) im Abstand von drei Jahren (danach abgeändert auf vier, auch dieser Zeitabstand wurde nicht eingehalten) eine 71-köpfige Delegiertenversammlung zu wählen. Sie sollte den Haushalt der weltlichen und religiösen Institutionen der Knesset Israel verabschieden und die Steuern für ihre Institutionen festsetzen. Die orthodoxe Partei Agudat Israel (AI) boykottierte[37] die ihrer Meinung nach „gotteslästerliche“, weil nicht auf den Grundsätzen der Bibel basierende, Knesset Israel. Grundsätzlich bekämpften zahlreiche streng religiöse Juden den Zionismus, da dessen Anhänger in „Gottes Werk“, d.h. in den Gang der Geschichte eingriffen, indem Menschen (und nicht Gott) das Exil der „Kinder Israels“ durch die Gründung eines neuen jüdischen Staates beenden wollten.
Die UN-Entschließung vom 29. November 1947, welche die Teilung Palästinas in einen jüdischen und einen arabischen Staat sowie die Internationalisierung Jerusalems vorsah, bestimmte u.a., dass in jedem der beiden Staaten bis zum 1. Oktober 1948 Wahlen zu je einer verfassungsgebenden Versammlung erfolgt sein mussten. Dieser Versammlung, die zugleich eine „Provisorische Regierung“ einsetzen sollte, war die Aufgabe zugedacht, eine Verfassung auszuarbeiten, die eine parlamentarische Regierungsform sicherte und eine Legislative vorsah, die durch allgemeine und geheime Wahlen auf der Grundlage der verhältnismäßigen Repräsentation bestimmt werden sollte. Während der Übergangsphase vom November 1947 bis zum Oktober 1948 sollte ein „Provisorischer Regierungsrat“ – eine Kommission hatte ihn spätestens bis zum 1. April 1948 einzusetzen – allmählich die administrative Verantwortung sowie die Polizeigewalt erhalten. Der Provisorische Regierungsrat hatte außerdem Wahlen vorzubereiten, die innerhalb von zwei Monaten nach dem Abzug der Mandatstruppen (für den 1. August 1948 vorgesehen) abzuhalten waren.
Da die britische Regierung die Ausführung der Entschließung verhinderte – sie ließ die UN-Kommission erst kurz vor Ablauf des Mandats nach Palästina und zog ihre Truppen zurück, ohne die Staatsgeschäfte den vorgesehenen Selbstverwaltungskörperschaften ordnungsgemäß zu übergeben – beschloss der Nationalrat, gemeinsam mit der Palästinensischen Exekutive der Jewish Agency (JA) in Eretz Israel, im März 1948 selbst die Initiative zu übernehmen und den vorgesehenen „Provisorischen Regierungsrat“, den Volksrat (Mo‘etzet Ha-Am), zu bilden. Dieser bestand aus dem Vorstand des Nationalrates (14 Mitglieder), der elfköpfigen Exekutive der JA in Eretz Israel sowie zwölf Delegierten, die in keinem der beiden Gremien vertreten waren: Sefardim (langeingesessene Juden orientalischer Herkunft), Revisionisten, die man zuvor ausgeschlossen hatte, Orthodoxe der Agudat Israel, die sich selbst den jüdischen Organisationen der Selbstverwaltung entzogen hatten, und Kommunisten.
Tabelle 4: Vorläufer von Regierung und Parlament
Regierung
Parlament
1903
Versammlung des Jischuv
1918
Provisorischer Rat
1918
Vorbereitende Versammlung
1920
Vorstand des Nationalrats (+ Exekutive der JA in Eretz Israel)
1920
Delegiertenversammlung wählt Nationalrat
1948
März
Volksdirektorium
1948
März
Volksrat (Vorstand des Nationalrats und Exekutive der JA in Eretz Israel)
14.5.1948:
Provisorische Regierung
14.5.1948:
Provisorischer Staatsrat
8.3.1949:
Regierung
14.2.1949:
Verfassungsgebende Versammlung wird Knesset
[38]Dieses Gremium wählte einen 13-köpfigen Exekutivausschuss, das Volksdirektorium (Minhelet Ha-Am). Am 29. April 1948 nahm das britische Parlament den „Palestine Act“ an, der das Ende des Mandats auf den 15. Mai jenes Jahres festlegte. Der Volksrat trat am 14. Mai 1948 in Tel Aviv zusammen und verkündete die Unabhängigkeit des jüdischen Staates „Israel“, die einen Tag danach in Kraft treten sollte. Der Volksrat hieß nun Provisorischer Staatsrat (Mo‘etzet Ha-Medina Ha-Zmanit), und das Volksdirektorium wurde zur Provisorischen Regierung (Ha-Memschala Ha-Zmanit). Vor allem wegen des Kriegsausbruchs unmittelbar nach der Verkündung der Unabhängigkeit konnten die Wahlen nicht wie vorgesehen bis zum 10. Oktober 1948, sondern erst am 25. Januar 1949 durchgeführt werden.
Die Verfassungsgebende Versammlung (Ha-Asefa Ha-Mechonenet) trat am 14. Februar 1949 zusammen und verabschiedete zwei Tage danach das „Übergangsgesetz“ (Transition Act, Chok Ha-Ma’avar), das dem israelischen Parlament den Namen „Knesset“ (Versammlung) gab und mit dem sich die verfassungsgebende Versammlung als erste Knesset konstituierte. Zugleich wurden Bestimmungen über das Amt des Staatspräsidenten, die Regierung sowie über das Verhältnis zwischen Knesset und Regierung verabschiedet.
2. „Verfassung“, Rechtswesen, Staatsbürgerschaft
a)„Verfassung“
In Israel gibt es keine geschriebene Verfassung. Die Unabhängigkeitserklärung sowie „Grundgesetze“ (GG) erfüllen weitgehend die Funktion einer Verfassung. Die Grundgesetze sind Ergebnis einer Kompromissentschließung vom 13. Juni 1950, auf die sich die Mitglieder der ersten Knesset einigten. Umstritten war zwischen den Parteien vor allem die Wirkungsbreite religiöser Vorschriften. Die Entscheidung des Parlaments sah vor, dass die Verfassung aus der Summe einzelner „Kapitel“ zu bestehen hätte, wobei jedes ein Grundgesetz und der Knesset einzeln vorzulegen sei. Die Gesamtheit der Grundgesetze gilt, analog zum britischen Präzedenzrecht, als „Verfassung“ Israels.
Während alle übrigen Gesetze mit der Mehrheit der abstimmenden Parlamentsmitglieder erlassen oder geändert werden können, bedarf es zur Modifizierung oder Annullierung „geschützter Artikel“ eines Grundgesetzes, nicht des gesamten Grundgesetzes, der Mehrheit aller Knesset-Abgeordneten (mindestens 61 Stimmen). Grundgesetze sind demnach anderen Gesetzen nicht übergeordnet.
Es gibt folgende Grundgesetze: „Knesset“ (1958), „Böden“ (1960), „Staatspräsident“ (1964), „Regierung“ (1968, geändert 1992 und 2001), „Wirtschaft des Staates“ (1975), „Militär“ (1976), „Jerusalem, Hauptstadt Israels“ (1980) und „Gerichtswesen“ (1984). Das GG „Staatskontrolleur“ wurde 1988 verabschiedet.
Im März 1992 wurden drei weitere Grundgesetze verabschiedet. „Berufsfreiheit“ (im Februar 1994 im Sinne der Religiösen ergänzt, um die Einfuhr von nicht-koscherem, also nach dem Religionsgesetz verbotenem Fleisch zu erschweren), „Menschenwürde und Freiheit“ und „Direktwahl des Ministerpräsidenten“. Im November 1993 folgte das GG „Gesetzgebungsverfahren“.
Einige Grundgesetze („Regierung“ und „Berufsfreiheit“) oder Gesetzesteile („Menschenwürde und Freiheit“) wurden in ihrer Gesamtheit dadurch abgesichert, dass sie nur von der Mehrheit aller Parlamentarier (mindestens also 61 Stimmen) verändert werden können. Genau dagegen stemmten sich die religiösen Parteien in Bezug auf das GG „Menschenwürde[39] und Freiheit“. Eine Ergänzung aus dem Jahre 1995 setzte fest, dass ein Grundgesetz nur durch das Votum von 70 Knesset-Abgeordneten verändert werden kann.
In erster Lesung billigte die Knesset am 11. März 1996 drei Teile des GG „Menschenwürde und Freiheit“. Die Religiösen gaben nach, weil einige Einschränkungen in Bezug auf Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst vorgesehen waren. Zwei Wochen später verweigerte sich die Nationalreligiöse Partei (NRP) erneut. Die Wahlen vom 29. Mai 1996 stärkten die religiösen Parteien. Unmittelbar danach verkündeten sie, die Verabschiedung dieses Grundgesetzes stehe nicht mehr auf der Tagesordnung.
Die religiösen Parteien hatten sich jahrelang gegen das GG „Menschenwürde und Freiheit“ gesträubt. Die allgemeingültigen Menschenrechte, so ihre Befürchtung, würden die jüdisch-religiösen Gesetze verwässern und den jüdischen Charakter Israels gefährden. Einmal mehr wurde hier der uralte innerjüdische Konflikt zwischen Universalisten und Partikularisten deutlich. Die Verabschiedung eines Grundgesetzes „Freiheit der Religion“ vereitelten die Religiösen und ihre Verbündeten im Januar 1999 einmal mehr. Sie wollten die Trennung von Religion und Staat verhindern.
Im Sommer 1985 wurde das GG „Knesset“ um einen bedeutsamen Absatz ergänzt. Hierin heißt es, dass Israel der Staat des jüdischen Volkes sei. Zwar dürfen „rassistische“ Gruppierungen (gemei...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelblatt
  3. Urheberrecht
  4. Vorwort
  5. Inhalt
  6. A Geschichte
  7. B Politik
  8. C Gesellschaft
  9. D Wirtschaft
  10. Ausblick: Der Weg des Zionismus von der Utopie zur Wirklichkeit
  11. Zeittafel
  12. Literaturverzeichnis und Quellen
  13. Verzeichnis der Abbildungen
  14. Verzeichnis der Tabellen
  15. Abkürzungen