Freiheit in der Demokratie
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Freiheit in der Demokratie

Plädoyer für einen menschenwürdigen Liberalismus

  1. 208 Seiten
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Freiheit in der Demokratie

Plädoyer für einen menschenwürdigen Liberalismus

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Über dieses Buch

Alt-Ständerat René Rhinow setzte sich in seiner beruflichen und politischen Karriere immer wieder intensiv mit Fragen zu Demokratie, Verfassungsstaat und freiheitlichen Werten auseinander. Im ersten Teil des neuen Kontext-Bandes mit dem Titel «Freiheit gehört auch den Anderen» erörtert der Autor Aspekte eines Liberalismus, der die Lebens- und Entfaltungschancen aller Menschen ernst nimmt. Was bedeutet Freiheit? Was ist sozialer, was ist nachhaltiger Liberalismus? Und was hat er zu aktuellen Herausforderungen und Themen wie Identitätspolitik, Cancel Culture und politische Korrektheit beizutragen? Bleibt die Freiheit angesichts globaler Verflechtungen und autoritärer Tendenzen auf der Strecke? Teil zwei und drei des Bandes bilden die Beiträge «Von den Säulen der Demokratie» bzw. «Vom Nationalstaat zum integrativen Verfassungsstaat». Sie vertiefen die Thematik, dass die Freiheit im Zentrum des demokratischen Staates steht. Zusammen lesen sich die drei Teile als differenziertes, eindringliches Plädoyer für einen menschenwürdigen, zeitgemässen Liberalismus.

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Freiheit gehört auch den Anderen

Freiheit und Menschenwürde

«Dass so wenige rot werden, wenn sie von der Freiheit reden, ist kein gutes Zeichen.»35 Friedrich Dürrenmatt
«Wenn einem die Frage gestellt wird, ob der Freiheit die Zukunft gehöre, dann muss man erwidern: etwas viel Besseres – die Ewigkeit.»36 Benedetto Croce
Im Zentrum des Liberalismus steht der Mensch und dessen Freiheit. Doch was ist Freiheit?37 Abraham Lincoln stellte lakonisch fest, die Welt habe noch nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.38 So unterschiedlich «Freiheit» von verschiedenen Strömungen des Liberalismus verstanden wird,39 so unbestritten erscheint das alle Liberalen verbindende Ziel einer grösstmöglichen persönlichen Freiheit eines jeden Menschen in der Führung seines Lebens, die vereinbar ist mit der gleichen Freiheit jeder anderen erwachsenen Person. «Freiheit ist eine Frage der Lebenschancen des Einzelnen und eine Frage der Offenheit der politischen Ordnung» (Ralf Dahrendorf). Freiheit kann als Fähigkeit verstanden werden, ohne Zwang zwischen unterschiedlichen Möglichkeiten auszuwählen und entscheiden zu können. Freiheit, in der abendländischen Tradition vor allem als Handlungsfreiheit verstanden, kann verschiedene Bedeutungsgehalte aufweisen. Im Alltag wird Freiheit als Abwesenheit von jeglichen Einschränkungen oder von allen Zwängen verstanden. Es handelt sich um eine Freiheit der Beliebigkeit. Dem steht die «grosse Freiheit» gegenüber, die sich dem totalitären Unrechtsstaat entgegenstellt, als individuelles und kollektives Vermögen, elementare Lebensfreiheiten gegen staatliche Bevormundung oder Gewaltanwendung abzuschirmen. Diese äussert sich vor allem im Schutz vor Verhaftungen, in der Bewegungsfreiheit, der Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Religionsfreiheit. In der Zivilgesellschaft einer rechtsstaatlichen Demokratie wird Freiheit vor allem als Freiheit der persönlichen Lebensführung im Sinn möglichst grosser Selbstbestimmung,40 als Freiheit im Rahmen persönlicher Lebensverhältnisse sowie der sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen wahrgenommen und zunehmend auch als kommunikative Freiheit in der scheinbar grenzenlosen elektronischen Welt erlebt.41 Freiheit in diesem Sinn ist nicht in eins zu setzen mit Beliebigkeit, sondern Ausdruck der individuellen Persönlichkeit mit ihren existenziellen Bedürfnissen und Interessen – so wie auch die verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte die zentralen Voraussetzungen des individuellen Daseins schützen und Raum gewähren, welcher für die Entwicklung der Persönlichkeit in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft essenziell erscheint.
In der Schweiz kommt der Redewendung von der «Freiheit des Volkes» oder «der Freiheit des Landes» eine grosse Bedeutung zu. Diese Freiheit verlangt unter anderem die Wahrung von (relativer) Unabhängigkeit eines Gemeinwesens sowie den Schutz von Vielfalt, unterschiedlichen Mentalitäten und Kulturen. Obwohl diese kollektive Freiheit nicht im Fokus des Liberalismus steht, ergeben sich Berührungspunkte und Schnittmengen mit der individuellen Freiheit.

Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung

Selbstbestimmung in Freiheit ist das Kernanliegen des Liberalismus. Sie kann als Ausprägung eines Individualismus verstanden werden, der als Legitimationsgrundlage der eigenen, unabhängigen und verantwortungsgeprägten Lebensführung dient. Freilich wird Freiheit oft eher durch Negation als durch innere Überzeugung und sinnerfülltes, identitätserfüllendes Handeln begründet, etwa durch die Abwehr von unerwünschten oder lästigen Eingriffen in die eigene Lebenswelt sowie durch Konfrontation und Ablehnung, die sich vor allem gegen das Gemeinwesen und dessen Organe richtet. Wie zu zeigen sein wird, blendet das vorherrschende individualistische Anspruchsdenken aus, dass wir alle in einem Kontext leben und Freiheit nur im Plural und verantwortungsbezogen denkbar erscheint. Sie bedarf der Zuwendung zu Anderen, zu Mitmenschen und deren Anerkennung. Wie bereits mit Carsten Brosda zitiert, bilden gerade das Kreative und oft Anstössige in Kunst und Kultur Brücken zu einem gemeinsinnigen Miteinander, zu Kohäsion und Kohärenz in der Gesellschaft.42
In jüngerer Zeit wird oft im gleichen Atemzug mit der Selbstbestimmung auch die Selbstverwirklichung genannt: Der freie Mensch, so der Anspruch, soll sich nach seinen Wünschen «verwirklichen» können. Gegenüber dieser Vorstellung sind Fragezeichen zu setzen, denn unter Selbstverwirklichung wird Unterschiedliches verstanden.43 Selbstverwirklichung kann sich letztlich als unerfüllbare Verheissung erweisen. In der Multioptionsgesellschaft (Peter Gross) wächst die «Tyrannei der Möglichkeiten» (Hannah Arendt), sodass der Anteil an realisierbaren Optionen abnimmt und Frustrationen entstehen können. Immanuel Kant versteht Autonomie als die Möglichkeit und Aufgabe des Menschen, sich selbst als freiheits- und vernunftfähiges Wesen zu bestimmen und entsprechend aus Freiheit dem kategorischen Imperativ nach moralisch zu handeln. Davon unterscheidet sich eine Vorstellung von Freiheit, die im Sinn einer unbeschränkten Machbarkeit zur Erfüllung aller Lebenswünsche verstanden wird.44 Eine menschenwürdige und nachhaltige Idee der Freiheit ist in einer sich wandelnden Welt immer wieder neuen Herausforderungen und damit Veränderungen ausgesetzt.
Die Basler Philosophin Annemarie Pieper weist darauf hin, dass die Vorstellung eines unbeschränkten Rechts auf Selbstverwirklichung nicht unerheblich dazu beigetragen hat, dass Menschen einander diskriminieren und die Natur ausbeuten.45 Möglicherweise lässt sich die Wut von frustrierten, und (echt oder vermeintlich) vernachlässigten Menschen in dieser unerfüllten Erwartung auf schrankenlose Selbstverwirklichung verorten. Diese Erwartung richtet sich oft gegen Eliten und eine konstruierte politische Klasse, aufgeputscht von Populisten.46 Hat der «Pursuit of happiness» unermessliche Tore zu liberalistischen Extravaganzen und deren Torheiten geöffnet?47
Die Autonomie der oder des Einzelnen stellt ein unverzichtbares Ideal dar, das freilich oft nur unvollständig eingelöst werden kann. Selbstbestimmung ist auch von Faktoren abhängig, die individuell nicht beeinflussbar sind. Das Streben nach Autonomie trifft auch unzählige Hindernisse faktischer und rechtlicher Art. Doch das Ideal der Autonomie ist unverzichtbar und essenzieller Bestandteil der Selbstverantwortung. Fähigkeit und Möglichkeiten selbstbestimmten Handelns müssen gelebt und erkämpft werden. Dem demokratischen Gemeinwesen obliegt es, die Chancen autonomer Lebensführung aller zu fördern und zu garantieren.
Schliesslich: Menschen verwirklichen sich nicht alleine, sondern in einem bestimmten Umfeld und in unterschiedlichen Beziehungen. Dem «Sich-umeinander-Kümmern» kommt ein grosser Stellenwert zu. Empathie und Mitgefühl stehen einer isolierten Selbsterfüllung entgegen, was näher darzulegen sein wird. Es kommt im Leben, im Zusammenleben und bei der Gestaltung einer gemeinsamen Lebenswelt auch auf Vertrauen an, auf wechselseitige Anerkennung und Wertschätzung sowie auf das Gefühl und das Wissen, aufeinander angewiesen, voneinander abhängig und füreinander verantwortlich zu sein.48

Freiheitsinteressen

Die Interessen, individuelle Freiheit und Selbstbestimmung wahrnehmen zu können, reichen von der «Trivialität der Lebenszwecke» (Hermann Lübbe) bis hin zum «anarchischen Grundimpuls» (Ralf Dahrendorf in Anlehnung an Isaiah Berlin). Aufgrund geschichtlicher Erfahrung und angesichts autoritärer politischer Systeme der Gegenwart kann ein grundlegendes Freiheitsinteresse im Schutz vor staatlichem Machtmissbrauch und gegenüber Formen der Willkür erblickt werden. Das Tor der Freiheitsinteressen steht weit offen, doch wird mit der Anerkennung einer Vielfalt von Freiheitsinteressen noch nichts ausgesagt über die Gewichtung der Freiheitsinteressen, über deren Qualität. In den Freiheitsrechten kommen elementare Freiheitsanliegen und Schutzbedürfnisse zum Ausdruck – es geht um eine Unverletzlichkeit von Lebensbereichen, die gegen Machtausübung, gegen staatliche Eingriffe und andere Mächte und Einwirkungen in autonome Handlungsfelder abschirmen soll.49 Es darf heute als unbestritten gelten, dass den Freiheitsrechten der modernen rechtsstaatlich-demokratischen Verfassungen eine konstitutive, den demokratischen Staat legitimierende Tragweite zukommt. Sie wirken nicht nur staatsbegrenzend; aus ihnen kann auch eine Verpflichtung des Staates fliessen, positiv zur Verwirklichung der Grundrechte beizutragen. Gemäss Art. 35 Abs. 1 der Bundesverfassung müssen die Grundrechte in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen. Darauf ist später näher einzugehen. Den Grundrechten kommt eine legitimierende Funktion für die Verfassung einer rechtsstaatlichen Demokratie und für die ganze Rechtsordnung zu.50
Freiheitsrechte können zum Schutz der Grundrechte Anderer oder durch ein das Freiheitsinteresse überwiegendes öffentliches Interesse beschränkt werden.51 Die Kategorie des öffentlichen Interesses ist schwer zu definieren, weil diese nicht nur von der Bundesverfassung bestimmt wird und keinen Numerus clausus kennt.52 Einziges Kriterium bildet die Differenz zu einem rein privaten Interesse. Doch Anliegen von Privaten und solche der Allgemeinheit können sich decken. In den öffentlichen Interessen verbergen sich oft auch private Interessen.53 Bei diesen muss es sich allerdings um Interessen einer nicht abschliessend fassbaren Gruppe handeln, wie etwa von einer unbestimmten Vielzahl von Individuen, Verbänden oder Unternehmen.54 So liegt di...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Inhalt
  4. Vorwort
  5. Einleitung – Liberalismus neu denken?
  6. Liberalismus heute
  7. Elemente eines menschenwürdigen Liberalismus
  8. Krisenerscheinungen in der Demokratie
  9. Zur integrativen Funktion des Verfassungsstaats
  10. Freiheit gehört auch den Anderen
  11. Von den Säulen der Demokratie
  12. Vom Nationalstaat zum integrativen Verfassungsstaat – Zur Unentbehrlichkeit staatlicher Strukturen jenseits des Nationalismus
  13. Autor
  14. Impressum