Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK
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Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK

Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung für die Versicherungsvermittlung nach § 34d Gewerbeordnung

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Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK

Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung für die Versicherungsvermittlung nach § 34d Gewerbeordnung

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Über dieses Buch

Dieses Buch wird Ihnen im Rahmen eines Vorbereitungslehrgangs auf die Versicherungsfachfrau/-mann-Prüfung ein wichtiger Begleiter sein und gibt Ihnen wichtige Informationen über das Versicherungsgeschäft mit dem Privatkunden an die Hand. Dafür ist es prägnant und praxisnah geschrieben. Die Tatsache, dass nun bereits die achte Auflage erscheint, bestätigt die erfolgreiche Umsetzung dieses Ansatzes. Das ausführliche Stichwortverzeichnis erleichtert das Finden ganz bestimmter Sachverhalte, sodass Sie das Werk auch in Ihrer Beratungspraxis stets nutzen können. Die Herausgeber Dr. Wolfgang Kuckertz, Ronald Perschke und Frank Rottenbacher sind Vorstände der Berliner GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG (www.akademie-fuer-finanzberatung.de), einem der bundesweit führenden Anbieter von Qualifizierungen und Trainings, speziell für die Finanzdienstleistungsbranche. Herr Daniel Ziska ist als Steuerberater Vorstand der Berliner GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft, deren Mandantschaft ebenfalls schwerpunktmäßig aus dem Finanzdienstleistungsbereich kommt. Der Autor Roland A. Budzisch ist Diplom-Wirtschaftspädagoge, langjähriger Versicherungsmakler, Dozent und Trainer.

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Information

Verlag
tredition
Jahr
2022
ISBN
9783347558304
1 Die Sozialversicherung
1.1 Grundlagen und Aufbau
Die Sozialversicherung ist der Eckpfeiler der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Aufgabe ist es, die Versicherten bei bestimmten Wechselfällen des Lebens zu schützen:
1.1.1 Die fünf Zweige der Sozialversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Sie kommt für die Krankheitskosten auf, die ihren Mitgliedern in Deutschland – teilweise auch im Ausland – entstehen. Hierunter fallen insbesondere:
ärztliche und zahnärztliche Behandlungen,
Krankenhauspflege,
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.
Darüber hinaus werden Leistungen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten sowie zur Rehabilitation (z. B. Mutter-Kind-Kuren) erbracht. Auch die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschutz gehören zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.
Insgesamt kann also festgestellt werden, dass die GKV ein sehr komplexes System zur Gesundheitsvorsorge darstellt. Allerdings sind die Leistungen in der Regel mit Einschränkungen verbunden (z. B. Eigenanteile oder Zuzahlungen).
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Sie dient sowohl dem Versicherten als auch dessen Familie. Die GRV erfüllt im Wesentlichen zwei große Aufgaben:
1. Die Zahlung von Renten bei
Erwerbsminderung (Rente wegen voller/teilweiser Erwerbsminderung),
Tod (Witwen-/Witwerrente, Waisen- und Halbwaisenrente),
Alter (Altersruhegeld).
2. Rehabilitation
Verbesserung/Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit kranker und behinderter Menschen.
Kennzeichnend für die GRV ist der Generationenvertrag. Dies ist ein nicht schriftlich fixierter gesellschaftlicher Konsens. Dieser regelt, dass die jeweils aktiv im Arbeitsleben stehende Generation die Renten derer zahlt, die bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind.
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Im Rahmen der GUV werden Leistungen für
berufsbedingte Unfälle,
Wegeunfälle,
Berufskrankheiten
und für die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit erbracht.
Die Arbeitslosenversicherung (AV)
Sie soll zumindest die finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit mildern. Die wichtigsten Leistungen gliedern sich wie folgt:
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung beschränken sich also nicht nur auf die Erbringung reiner Geldleistungen.
Die soziale Pflegeversicherung (SPV)
Seit dem 01.04.1995 werden Leistungen für pflegebedürftige Versicherte gewährt. Die Leistungshöhe richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
1.1.2 Prinzipien der Sozialversicherung
In der Privatversicherung, zahlt der Versicherte individuelle Beiträge z. B. entsprechend seines Alters oder Gesundheitszustands (Äquivalenzprinzip).
Im Gegensatz dazu gilt in der gesetzlichen Sozialversicherung das Solidarprinzip. Hier richtet sich die Höhe der Beiträge nach dem Einkommen, also nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen (sozialer Ausgleich). Auch der Leistungsrahmen ist für die Versicherten gesetzlich geregelt und zu großen Teilen unabhängig von dem Umfang der Einzahlungen. Nur die Höhe der Altersrente und des Arbeitslosengeldes wird wesentlich vom Versicherungsbeitrag und der Beschäftigungsdauer bestimmt.
Für die Beitragsabführung ist der jeweilige Arbeitgeber des Versicherten verantwortlich. Dabei werden die Beiträge grundsätzlich zur Hälfte vom Arbeitgeber (Arbeitgeberbeitrag) und dem Arbeitnehmer (Arbeitnehmerbeitrag) gezahlt, jedoch nicht über die jährlich gesetzlich festgeschriebenen Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) hinaus.
Eine Ausnahme bildet die GUV: Hier bezahlt der AG die Beiträge allein.
Hinweis:
Die Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen sich in der Soz...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelblatt
  3. Urheberrechte
  4. Vorwort
  5. Inhalt
  6. 1. Die Sozialversicherung
  7. 2. Die gesetzliche Rentenversicherung
  8. 3. Altersvermögensgesetz (AVmG) – Riester-Rente
  9. 4. Lebensversicherung/Private Rentenversicherung
  10. 5. Unfallversicherung
  11. 6. Krankenversicherung
  12. 7. Pflegeversicherung
  13. 8. Haftpflichtversicherung
  14. 9. Kraftfahrtversicherung
  15. 10. Verbundene Hausratversicherung
  16. 11. Verbundene Wohngebäudeversicherung
  17. 12. Rechtsschutzversicherung
  18. 13. Betriebliche Altersversorgung
  19. 14. Allgemeines Vertragsrecht
  20. 15. Besondere Rechtsvorschriften für den ­Versicherungsvertrag
  21. Stichwortverzeichnis