Der Fall Loos
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Der Fall Loos

Aus dem amerikanischen Englisch von Eva Martina Strobl

  1. 192 Seiten
  2. German
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Der Fall Loos

Aus dem amerikanischen Englisch von Eva Martina Strobl

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Inhaltsverzeichnis
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Über dieses Buch

Der Skandal um den Sittlichkeitsprozess gegen Adolf LoosAnfang September 1928 wurde der Architekt Adolf Loos von der Wiener Polizei unter dem Verdacht des Kindesmissbrauchs verhaftet. Zwei Mädchen (und später ein drittes) im Alter von acht und zehn Jahren beschuldigten Loos, sie im Zuge von Aktsitzungen unsittlich berührt zu haben. Fast gleichzeitig bekam die Presse Wind davon und inszenierte einen öffentlichen Skandal, der in einen spektakulären Prozess mündete. In der begleitenden Kontroverse ging es jedoch um mehr als die Frage, ob Loos schuldig oder nicht schuldig war. Vielmehr standen sich in dieser Affäre Linke und Rechte ebenso wie Vertreter der Moderne und ihre konservativen Kritiker gegenüber. Die Causa wurde zu einem berühmten Gerichtsfall.Christopher Long unternimmt eine detailgenaue und spannend erzählte Rekonstruktion der Ereignisse und verknüpft sie mit den ähnlich gelagerten Affären um Theodor Beer, Peter Altenberg und Egon Schiele.

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Information

Jahr
2015
ISBN
9783902998699
Auflage
1
Thema
History

1 | Die Verhaftung

Am Dienstag, dem 4. September 1928, kamen um 10.30 Uhr zwei Kriminalbeamte der Wiener Polizei in Zivil in das Haus Bösendorferstraße 3, in dem sich die Wohnung des Architekten Adolf Loos befand. Sie gingen in den obersten, den vierten Stock und klopften an Loos’ Tür. Seine langjährige Haushälterin Mitzi Schnabl öffnete ihnen und führte sie in die Wohnung.
Abb. 1
Die Männer waren bereits am frühen Abend des Vortags zur Wohnung gekommen ; doch da hatten sie Loos nicht angetroffen. Nun aber, nach einem kurzen Gespräch – das nicht länger als ein paar Minuten dauerte – forderte einer der Kriminalbeamten Loos auf, mit ihm auf das Polizeikommissariat zu kommen. Der andere Beamte blieb, um die Wohnung zu durchsuchen.1
Das Polizeikommissariat lag nicht allzu weit entfernt im 1. Wiener Gemeindebezirk, am Schottenring 11, schräg gegenüber der Börse. In dem Gebäude hatte sich kurze Zeit das Hotel Anna befunden, bevor es in den 1870er Jahren umgewidmet worden war, heute existiert es nicht mehr. Es war eines der üblichen Ringstraßengebäude, ein großes Palais im Neorenaissance-Stil. Trotz der vier großen Ecktürme erinnerte es eher an ein Wohnhaus als an ein Amtshaus – sein Aussehen verschleierte den ernsthaften Zweck.
Abb. 2
Loos’ Verhaftung und Abführung war so schnell vor sich gegangen, dass er bei seiner Ankunft im Polizeikommissariat immer noch dieselbe große zusammengerollte Architekturzeichnung in der Hand hielt wie zu dem Zeitpunkt, als die Polizei in seine Wohnung gekommen war.2 Er wurde stundenlang verhört, ein wegen seiner fortgeschrittenen Schwerhörigkeit für alle sehr ermüdender Vorgang.
Da man annahm, dass Fluchtgefahr bestand – die Zeitungen berichteten später, dass Loos seine Rückkehr nach Paris plante, wo er in den vorangegangenen vier Jahren gelebt hatte –, und da er einen tschechoslowakischen Reisepass hatte, ordnete der Untersuchungsrichter an, ihn in Gewahrsam zu nehmen.3 Am nächsten Tag, dem 5. September, wurde Loos in das Landesgericht für Strafsachen im 8. Bezirk gebracht, formell angeklagt und in der Zelle Nummer E2 105, einer der sogenannten » Intelligenzzellen «, die für prominente Persönlichkeiten und Intellektuelle vorgesehen waren, untergebracht.4
Die Nachricht über seine Verhaftung wurde gegen Mitternacht desselben Tages veröffentlicht und von der Nachrichtenagentur Korrespondenz Wilhelm verbreitet. Am Morgen des 6. September berichteten alle Zeitungen der Stadt darüber.
Die Artikel, die zwar in einigen Details voneinander abwichen, gaben im Wesentlichen alle dieselben Informationen wieder : Loos wurde beschuldigt, sich an zwei Mädchen im Alter von acht und zehn Jahren in seiner Wohnung » schwer vergangen « zu haben. Die Mädchen seien zu ihm gekommen, um Modell zu stehen. Er habe sie entkleidet und gebadet, und – das wurde stillschweigend unterstellt – er habe sie unsittlich berührt, möglicherweise sei noch mehr vorgefallen.5
Nach und nach wurden weitere Details bekannt. In ihrer Abendausgabe desselben Tages veröffentlichte die Neue Freie Presse, die führende Tageszeitung der Stadt, eine umfassendere Darstellung. Den Anschuldigungen lag ursprünglich die Anzeige einer Frau zugrunde, die als » Bedienerin « bezeichnet wurde. Sie war die Mutter einer Schulkameradin der beiden fraglichen Mädchen und deren Nachbarin. Von ihrer Tochter hatte sie gehört, dass es einen » Herrn in der Inneren Stadt « gab, der Mädchen für das Modellstehen zwei Schilling pro Stunde anbot. Sie hatte in Erfahrung gebracht, dass der Mann den Mädchen die Teilnahme an einem Programm versprach, im Rahmen dessen sie nach Paris reisen, ein Jahr bei einer Familie leben, Französisch lernen und Tanzunterricht nehmen könnten. Alarmiert von der Vorstellung, es handle sich um den Versuch, junge Mädchen ins Ausland zu locken, um sie an Bordelle zu verkaufen – in den Wiener Zeitungen hatte es in den Wochen davor Berichte über das Verschwinden junger Mädchen gegeben – , eilte sie aufs Polizeikommissariat im Bezirk Währing, wo sie und die Familien der beiden Mädchen wohnten, und berichtete über ihren Verdacht.6
Die Kriminalbeamten gingen sofort zur Wohnung der Mädchen und sprachen mit einem von ihnen, mit der zehnjährigen Marie Fiedler, genannt Mizzi. Sie bestätigte die Geschichte. Das Mädchen erzählte, es sei mehrere Male in die Wohnung des Mannes gegangen und habe ihm Modell gestanden. Die mit der Untersuchung beauftragten Beamten kannten zunächst die Identität dieses Herrn nicht. Erst als sie mit Anton Fiedler, dem Vater des Mädchens, sprachen, begannen sich einige Details zu klären.7
Der Vater sagte aus, dass der betreffende Mann Adolf Loos sei. Er sei Loos etwa zwei Wochen zuvor zum ersten Mal begegnet. Fiedler war ein pensionierter Postunterbeamter und musste mit seiner kleinen Pension eine Frau und drei Kinder ernähren. Um über die Runden zu kommen, hatte er einen Teilzeitjob als Modell in der Akademie der bildenden Künste angenommen. Dort hatte er Loos kennengelernt. Loos habe ihn gefragt, ob er nicht junge Mädchen im Alter zwischen acht und zwölf kenne, die ihm Modell stehen würden. Er habe geantwortet, dass er » zwei Töchter habe, auf die diese Beschreibung passe « und » für ein entsprechendes Entgelt würde er sie gerne zu Loos bringen «. Er gab der Polizei gegenüber an, dass er » nichts Bedenkliches « in der Frage gesehen habe, » da ja Künstler öfters Kinder nackt malen «, wie er aufgrund seiner Erfahrungen an der Akademie wusste.8
Ein oder zwei Tage später habe er seine Tochter Mizzi zu Loos’ Wohnung gebracht, erzählte er den Ermittlungsbeamten. Während der ersten Sitzung sei er bei ihr geblieben und habe nichts beobachtet, was ihm auf irgendeine Weise verdächtig erschienen wäre. Bei der zweiten Sitzung ließ er seine Tochter mit Loos allein, schließlich sah er keinen Grund, diesem nicht zu trauen. Berichten zufolge fragte Loos das Mädchen, ob es andere Mädchen kenne, die für ihn Modell stehen wollten. Es bejahte und brachte bei den nächsten Besuchen seine sieben Jahre alte Schwester Hermine sowie zwei andere Mädchen mit. Die beiden Letzteren wurden in den Zeitungen als Töchter von » Arbeitern « beschrieben, und sie waren acht und zehn Jahre alt, wie später bekannt wurde.9
Diese Mädchen sagten später aus, Loos habe ihnen vom Programm » Kinder nach Frankreich « erzählt, das er organisiert hätte. Er habe ihnen erklärt, dass er ihnen die Teilnahme an dem Programm ermöglichen könnte. Das beim Modellstehen verdiente Geld könnten sie für die Bezahlung der Reise verwenden. Laut dem Bericht der Neuen Freien Presse mussten sich alle vier Mädchen ausziehen und Loos empfing die Kinder jedes Mal nur mit einem Pyjama bekleidet. Während der Sitzungen habe er sich den Mädchen angeblich unsittlich genähert.10
In einem ausführlichen Artikel der Neuen Freien Presse wurden noch weitere Details hinzugefügt, die von dem abwichen, was der pensionierte Postbeamte der Polizei berichtet hatte. Die Hausbesorgerin von Loos’ Wohnhaus erzählte den Zeitungsreportern, dass einige Zeit zuvor » ein etwa 40jähriger Mann, der eine Hornbrille und einen gelben Regenmantel trug « (zweifellos Anton Fiedler), Loos eines Morgens besucht habe. Loos habe ihn gebeten, am selben Tag um 5 Uhr nachmittags wieder zu kommen. » Um die angegebene Zeit kam der Mann wieder und brachte ein etwa acht- bis zehnjähriges, blondes, hübsches Mädchen in die Wohnung des Künstlers und entfernte sich. « Als er wegging, fragte er die Hausbesorgerin, » ob er wohl das Kind allein in der Wohnung lassen könne, was für ein Mensch Loos sei, ob er Zeichner oder Architekt sei und ähnliches «. Er erhielt zur Antwort, dass » Loos der beste, gütigste Mensch sei, und im übrigen, wenn der Herr kein Vertrauen habe, so möge er doch wieder in die Wohnung des Architekten zurückkehren und eventuell im Vorzimmer auf das Kind warten «. Der Vater » verließ jedoch daraufhin das Haus und holte nach geraumer Zeit das Kind ab «.11
Die Hausbesorgerin gab außerdem an, dass der Vater seine Tochter am nächsten Tag wieder zu Loos gebracht habe. Beim dritten Mal kam die Tochter » bereits ohne den Mann mit einem anderen, mehr brünetten und durchaus nicht hübschen Mädchen «. Nachdem sie einige Zeit mit Loos alleine gewesen waren, » verließen die beiden Kinder dann in heiterster Laune in Begleitung des Architekten das Haus, der sie an der Hand über die Straße führte, ihnen Obst kaufte usw. «. Seit damals habe sie weder » die Kinder noch den Mann im Hause wiedergesehen «.12
Ob der Vater beim ersten Besuch bei seiner Tochter geblieben, wie er selbst aussagte, oder ob er sofort weggegangen war, wie die Hausbesorgerin behauptete, wie viele Mädchen in die Wohnung gekommen waren und wie oft, sind nur einige der widersprüchlichen Details in den frühen Berichten. Im Artikel der Abendausgabe der Neuen Freien Presse vom 6. September gibt es eine weitere erhebliche Diskrepanz. An einer Stelle wird behauptet, dass Loos seinen Pyjama nie auszog. Im selben Artikel wird an anderer Stelle berichtet, die Mädchen hätten Loos beschuldigt, er sei vollkommen nackt gewesen, als er sie zeichnete.13
Die Widersprüche sind nicht zu übersehen. Doch was über die ersten Untersuchungen in den Zeitungen stand, war zweifellos in einer Hinsicht richtig: Die unterschiedlichen Artikel spiegelten das wider, was die verschiedenen Zeugen den Ermittlern und Reportern berichteten. Ihre Widersprüche erzählen eine eigene Geschichte – darüber nämlich, wie verworren der Fall von Anfang an war. Eindeutig ist, dass die Polizei von Währing den Fall sofort aufgrund der Wohnadresse und nachdem man festgestellt hatte, dass es sich bei dem Beschuldigten um Adolf Loos handelte, an das Polizeikommissariat Innere Stadt im 1. Bezirk übertrug.14
Die Kinder und ihre Eltern wurden am Nachmittag des 3. September, einem Montag, zum ersten Mal einvernommen. Laut den Zeitungsberichten nahmen die Kriminalbeamten der Inneren Stadt zwei der Mädchen, Mizzi und eine ihrer Freundinnen, zur Vernehmung mit aufs Polizeikommissariat, nachdem die Nachbarin die Polizei alarmiert hatte, dass ein Mann möglicherweise plane, die Mädchen zu verschleppen. Obwohl in den ersten Zeitungsartikeln ihre Namen nicht genannt wurden, war das zweite Mädchen die zehnjährige Ida Freudenreich, die neben Mizzi eine der Hauptzeuginnen im Prozess gegen Loos werden sollte.
Die Mütter der Mädchen begleiteten sie aufs Kommissariat. Die Verhöre mussten, wie die Neue Freie Presse in der Folge zu berichten wusste, » sehr behutsam geführt werden, um die aufgeregten und verschüchterten Kinder nicht noch mehr durch die Fragestellung sittlich zu gefährden «.15 Erst wurden die Mütter alleine befragt. Die Polizei erfuhr von ihnen, so wurde berichtet, dass keines der Mädchen sich über ungehörige Dinge beschwert hatte. Danach wurden die Mütter gebeten, mit ihren Töchtern ohne die Kriminalbeamten zu sprechen. Dann wurden die Mädchen im Beisein ihrer Mütter befragt ( dies sollte die erste Zeugenaussage sein, die protokolliert wurde ) und schließlich verließen die Mütter den Raum und die Kinder wurden alleine befragt. In dieser Vernehmung erfuhren die Beamten Weiteres darüber, wie Loos sie gefragt hatte, ob sie ihm Modell stehen wollten, über die beabsichtigten Reisen nach Paris sowie über die mögliche » Verführung zur Unzucht «.16 Ihre Aussagen müssen überzeugend gewesen sein, denn unmittelbar danach wurden die beiden Kriminalbeamten in Loos’ Wohnung geschickt.
Loos war zu Beginn der Vernehmung in keiner Weise kooperativ. Sobald die Anschuldigungen gegen ihn klar waren, weigerte er sich, irgendwelche Fragen zu beantworten, und bestand darauf, nur mit dem Polizeipräsidenten, dem früheren Bundeskanzler Dr. Johann Schober, persönlich zu sprechen. Erst nach einiger Zeit und einer gewissen Überzeugungsarbeit stimmte er schließlich zu, mit den Ermittlern zu sprechen.17 Allerdings bestand ein erheblicher Teil seiner Aussage in einem weitschweifenden Monolog über sich selbst beziehungsweise über Fragen der modernen Kultur, wie die kürzlich entdeckten Gerichtsakten belegen.18 Er gab offen zu, dass die Kinder in seine Wohnung gekommen waren. Aber er behauptete, dass er sie lediglich dorthin gebeten habe, um sie zu zeichnen. Er habe einige Skizzen » in Rötel angefertigt « und er habe dies » ausschließlich aus künstlerischen Interessen getan «.19 Loos leugnete energisch jegliches Fehlverhalten. Er gab den Kriminalbeamten an, dass er den Kindern für das Modellstehen zwei Schilling pro Stunde bezahlt und sie dazu angehalten habe, das Geld zu sparen, damit sie die Reise nach Paris bezahlen könnten. Er sagte, er habe gehofft, die Kinder zu Pariser Familien, die er kannte und bei denen sie ein Jahr lang kostenlos wohnen könnten, zu bringen. Außerdem würden sie dort Französisch- und Tanzunterricht erhalten. Als Teil des Austauschprogramms hoffte er, es au...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. Vorwort
  6. 1 | Die Verhaftung
  7. 2 | Der Angeklagte
  8. 3 | Der Sachverhalt
  9. 4 | Die Enthaftung
  10. 5 | Der Fall Theodor Beer
  11. 6 | P. A.
  12. 7 | Über Wahrheit und Lüge im moralischen Sinn
  13. 8 | Der neue Anwalt
  14. 9 | Der Prozess
  15. 10 | Das Urteil
  16. Nachwort
  17. Anmerkungen
  18. Quellenverzeichnis
  19. Personenregister
  20. Bildnachweis