Verletzte Körper
Eheliche Gewalt vor dem Luzerner Scheidungsgericht zu Beginn der 1940er Jahre
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Verletzte Körper
Eheliche Gewalt vor dem Luzerner Scheidungsgericht zu Beginn der 1940er Jahre
Über dieses Buch
Inhaltsverzeichnis1.EINLEITUNG1.1 Einleitung und Fragestellung1.2 Quellenlage und Quellenkritik1.3 Theoretische und methodische Einbettung1.4 Forschungsstand 1.5 Aufbau der ArbeitERSTER TEIL: DIE KODIFIKATION UND INTERPRETATION DER "SCHWEREN MISSHANDLUNG" IM SCHWEIZERISCHEN SCHEIDUNGSRECHT (1874-1945)2. DIE KODIFIZIERUNG DES SCHWEIZERISCHEN SCHEIDUNGSRECHTS IM ZIVILGESETZBUCH VON 19122.1 Das erste schweizerische Scheidungsrecht im 19. Jahrhundert2.2 Das Scheidungsrecht im schweizerischen Zivilgesetzbuch3. DEM "VERLETZTEN GATTEN ZU HÜLFE KOMMEN": EHELICHE GEWALT ALS SCHEIDUNGSGRUND4. HIERARCHISCHES EHEVERSTÄNDNIS UND ZÜCHTIGUNGSRECHT4.1 Die hierarchische Ehestruktur im schweizerischen Zivilgesetzbuch4.2 Exkurs: Zur Geschichte des Züchtigungsrechts5. DIE INTERPRETATION DES SCHEIDUNGSGRUNDES DER "SCHWEREN MISSHANDLUNG" DURCH DIE JUDIKATUR UND RECHTSWISSENSCHAFT 5.1 Die Praxis des Bundesgerichts5.2 Die juristische Kommentierung6. DIE SCHEIDUNG IN DER SCHWEIZ IM KONTEXT DES FAMILIENDISKURSES6.1 "Die Familie als Grundlage von Staat und Gesellschaft"6.2 Kritik an der Scheidungspraxis: Die Stellungnahme der Schweizer Rechtswissenschaft (1940-1945)7. FAZIT: ERSTER TEILZWEITER TEIL: EHELICHE GEWALT VOR DEM AMTSGERICHTLUZERN STADT8. SPRECHEN ÜBER EHELICHE GEWALT VOR DEM SCHEIDUNGSGERICHT 8.1. Die Ehefrau als das Opfer männlicher Gewalt8.1.1. Das Sprechen über männliche Gewalt 8.1.2 Die Antwort auf Misshandlungsvorwürfe: Die Stellungnahme der Ehemänner8.2 Der Ehemann als das Opfer weiblicher Gewalt8.2.1 Das Sprechen über weibliche Gewalt8.2.2 Die Reaktion der Frauen auf den Gewaltvorwurf ihrer Ehemänner8.3 Das Sprechen über eheliche Gewalt und die Frage nach der Schuld8.4 Körperlicher Schmerz im Spannungsfeld von Diskurs und Erfahrung: Schlussbemerkung9. KONFLIKTKONTEXT UND SOZIALE FUNKTION VON EHELICHER GEWALT9.1 Die Deutungsmuster der gescheiterten Ehe I: Verletzte geschlechtsspezifische Rollennormen9.1.1 Der überbordende männliche Kontrollanspruch9.1.2 Die Vernachlässigung der weiblichen Pflichten9.2 Die Deutungsmuster der gescheiterten Ehe II: Verletzte Sexualnormen9.2.1 Der unerträgliche männliche Körper9.2.2 Die Verteidigung der männlichen Potenz9.3 Die Deutungsmuster der gescheiterten Ehe III: Die Misshandlungsvorfälle9.3.1 Der Mann als Täter von ehelicher Gewalt9.3.2 Die Frau als der "aggressive Teil"9.4 Das Gerichtsurteil9.5 Geschlechterbeziehung als Machtsystem: Schlussbemerkung10. INTERVENTIONEN BEI EHELICHER GEWALT10.1 Das soziale Umfeld der Opfer und TäterInnen und seine Reaktion auf die eheliche Gewalt10.1.1 Unmittelbar von ehelicher Gewalt betroffen: Die Kinder10.1.2 Unfreiwillige ZeugInnen ehelicher Gewalt: Die NachbarInnen10.1.3 Die elterliche Familie und Verwandtschaft als ökonomisches und emotionales Sicherheitsnetz10.2 Interventionen von staatlicher Seite10.2.1 Interventionen der Polizei10.2.2 Strafrechtliche Sanktionen10.2.3 Schnell und nachhaltig: Die anstaltliche Versorgung10.3 Das Gerichtsurteil10.4 Der "typische Gewalttäter": Schlussbemerkung11. DIE RICHTERLICHE PRAXIS DES AMTSGERICHTS LUZERN ZUREHELICHEN GEWALT IM SCHEIDUNGSPROZESS - 1940, 1942, 194411.1 Der Scheidungsgrund der "schweren Misshandlung" wird abgewiesen: Die Fälle und Kriterien11.2 Der Scheidungsgrund der "schweren Misshandlung" wird anerkannt: Die Fälle und Kriterien11.3 Der Ermessensspielraum bei der Beurteilung der "schweren Misshandlung": Seine Ausgestaltung durch das Amtsgericht Luzern11.3.1 "Wenn ein Löwe sprechen könnte, wir könnten ihn nicht verstehen." Zum Problem der Wortbedeutung der "schweren Misshandlung"12. FAZIT: ZWEITER TEIL13. NACHWORT14. ABBILDUNGSVERZEICHNIS15. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS16. BIBLIOGRAPHIE16.1 Quellen16.1.1 Ungedruckte Quellen16.1.2. Gedruckte Quellen16.2 Literatur