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Die Grundrechtecharta in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes
Über dieses Buch
Zur Rechtsnatur der Charta-Grundrechte und ihrer Vergleichbarkeit mit österreichischen GrundrechtenFür Entscheidungen des VfGH ist das Unionsrecht grundsätzlich kein Prüfungsmaßstab - so lautete eine lange Zeit dessen ständige Rechtsprechung. Dies änderte sich 2012 mit dem sogenannten "Grundrechtecharta-Erkenntnis" für einen kleinen Ausschnitt des Unionsrechts. Seit diesem Erkenntnis können Rechte - nicht hingegen Grundsätze - der Grundrechtecharta jedenfalls dann in Verfahren der Normenkontrolle und der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit herangezogen werden, wenn sie verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten in Formulierung und Bestimmtheit gleichen. Dabei dürfen das österreichische Grundrecht und jenes der Grundrechtecharta keine völlig unterschiedliche normative Struktur haben.
Häufig gestellte Fragen
Information
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- I. Einleitung
- II. Das Grundrechtecharta-Erkenntnis und Reaktionen darauf
- III. Vergleichsumfang zwischen Charta-Rechten und verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten
- IV. Historisches zur Grundrechtecharta
- V. Die unterschiedliche Rechtsnatur der Charta-Grundrechte und ihre gerichtliche Durchsetzbarkeit
- VI. Kriterienkatalog zur Unterscheidung zwischen Rechten (Freiheiten) sowie Grundsätzen
- VII. Analyse der Rechtsnatur der einzelnen Charta-Grundrechte und deren Vergleichbarkeit mit verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten der österreichischen Bundesverfassung
- VIII. Fazit und Ausblick
- Literaturverzeichnis
- Stichwortverzeichnis
- Über den Autor