Weihnachtsbäume
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Weihnachtsbäume

Erfolgreich anbauen und vermarkten

  1. 107 Seiten
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Weihnachtsbäume

Erfolgreich anbauen und vermarkten

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Inhaltsverzeichnis
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Über dieses Buch

Weihnachtsbäume erfolgreich anbauen und vermarkten lohnt sich, denn die Inlandproduktion kann den Bedarf nicht decken. Die Weihnachtsbaumkultur hat sich zu einer anspruchsvollen land- oder forstwirtschaftlichen Spezialkultur entwickelt. Die besprochenen Themen reichen von der Auswahl der Arten, dem Bezug von Jungpflanzen, der Bodenbearbeitung und Pflanzung über Düngung, Pflanzenschutz und Bestandspflege bis zum Verkauf und den rechtlichen Bestimmungen.

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Information

Jahr
2014
ISBN
9783800104314
1 Vorplanung
Wenn es in Deutschland Weihnachten wird, dann steht in über 20 Millionen Wohnzimmern ein Weihnachtsbaum. Rechnet man die „Zweitbäume“ hinzu, die in den Vorgärten stehen und schon lange vor Weihnachten leuchten, dann kommen die Statistiker des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH) auf bis zu 29 Millionen Bäume. Diese Zahlen sind ausbaufähig. Richten sich die deutschen Verbraucher wie bei ihrem übrigen Konsumverhalten nach den Amerikanern, dann holen sich deutsche Familien zukünftig nicht nur einen Weihnachtsbaum für das Wohnzimmer und einen zweiten für den Vorgarten. In den USA werden pro Haushalt bis zu acht Bäume gekauft, die dann in verschiedenen Räumen und im Garten rund ums Haus stehen. Manche Amerikaner kaufen sogar ihrem Hund einen eigenen Weihnachtsbaum!
Die Zeiten, in denen der Weihnachtsbaum aus dem Wald kommt, sind fast vollständig vorbei. Abgesehen von wenigen Fichten, Weißtannen oder Kiefern, die bei der Durchforstung anfallen, stammt der überwiegende Teil aus speziellen Weihnachtsbaumkulturen, in denen die Bäume je nach Art und Größe im Alter von acht bis 15 und mehr Jahren geschlagen werden.
Knapp zwei Drittel der in Deutschland alljährlich gekauften Weihnachtsbäume stammen aus einheimischen Kulturen. Das restliche Drittel wird importiert. Es stammt in erster Linie aus Dänemark, zu einem kleineren Anteil aus Irland und Schottland und in nur ganz geringem Umfang aus anderen europäischen Nachbarländern.
Zukünftig könnten auch Mitgliedsländer der Europäischen Union wie Polen, Tschechien oder die Slowakei dazukommen. Sie könnten den Vorteil der wesentlich billigeren Arbeitskräfte nutzen, denn die auf Qualität ausgerichtete Produktion von Weihnachtsbäumen ist arbeitsaufwändig. Auf der anderen Seite haben die einheimischen Produzenten den Vorteil der Marktnähe, der bei steigenden Transportkosten und höheren Qualitätsanforderungen der Verbraucher immer wichtiger wird.
In Deutschland sind Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Überschussgebiete, mit einem Schwerpunkt im Sauerland. In den anderen Bundesländern und vor allem in den süddeutschen Ballungsräumen sind die marktnahen einheimischen Erzeuger nicht in der Lage, den Bedarf zu decken. Dort werden jährlich ab Mitte November Weihnachtsbäume über weite Strecken angeliefert. Der Anbau in den süddeutschen Schwerpunktgebieten Bayerische Rhön, Bayerischer Wald, Odenwald und Schwarzwald reicht bei weitem nicht aus, den heimischen Bedarf zu decken.
Besonders hier bietet der Markt vor der eigenen Haustür noch Zuwachsraten. Nach Meinung der Experten werden diese Chancen in Zukunft noch steigen, weil sich die Transporte durch die Einführung der LKW-Maut und die deutlich gestiegenen Kraftstoffpreise erheblich verteuert haben. Zudem redet auch die Agrarpolitik ein Wörtchen mit. Mit der Agrarreform von 2004 hat die Europäischen Union (EU) Flächenprämien für landwirtschaftliche Kulturen eingeführt. Weil Weihnachtsbäume aber zu den Forstprodukten zählen, sind sie von diesen Prämien ausgeschlossen. Gleichzeitig wurden mit der Agrarreform bisher gewährte länderspezifische Flächenprämien abgeschafft, die teilweise für Weihnachtsbaumkulturen bezahlt wurden. Aufgrund dieser Regelung haben dänische Produzenten seit 2004 ihre Anbauflächen um rund 20% abgebaut. Das hat in Deutschland zu einem deutlich verringerten Marktdruck geführt. Die Anbauer können seither ihre Preise wieder den gestiegenen Kosten anpassen. Insgesamt gesehen gibt es damit durchaus Gründe, die für die Anlage einer neuen oder die Erweiterung einer bestehenden Weihnachtsbaumkultur sprechen.
Der Anbau von Weihnachtsbäumen ist als Spezialkultur zu betrachten, die spezielles Wissen, Können und einen hohen Einsatz des Betriebsleiters verlangt. Maßgeblich dafür sind die Ansprüche der Verbraucher, die sich in den letzten fünfzehn Jahren deutlich geändert haben. Die Zeiten, in denen die Fichten, Weißtannen oder Kiefern, die im Wald zu viel waren oder keinen weiteren Nutzen versprachen, nach dem Qualitätsmotto „wie gewachsen“ immer noch als Weihnachtsbäume verkauft werden konnten, sind vorbei. Die Masse der Verbraucher will gleichmäßig geformte, möglichst dicht gewachsene und mit schöner Nadelfarbe ausgestattete Bäume, die zudem nicht schon nach den ersten Tagen im Wohnzimmer ihre Nadeln verlieren.
Wer eine Weihnachtsbaumkultur anlegen will, muss sich von Anfang an darüber im Klaren sein, dass nach frühestens sechs Jahren die ersten kleinen Bäume mit einer Höhe von 80 bis 120cm geerntet werden können. Sie eignen sich dann vielleicht für ein Kinderzimmer oder das Aufstellen auf einem Tisch und haben keinen großen Marktanteil. Erst zwischen dem achten und dem 12. Standjahr kann der Großteil der Bäume verkauft werden. Der weitaus größte Teil der Kosten entsteht aber bereits bei Kulturbeginn. Frühen Kosten steht ein später Ertrag gegenüber. Dieser Vorfinanzierungsbedarf muss immer beachtet werden, um bei größeren Flächen nicht in einen gefährlichen Liquidationsengpass zu geraten. Wer richtig rechnet, muss in die Kosten auch die Verzinsung einbeziehen (s. Tabelle 1).
Schließlich ist auch das Produktions- und Marktrisiko nicht zu unterschätzen. Spätfröste, Krankheiten und Schädlinge können erhebliche Schäden anrichten und unter Umständen eine mehrjährige Arbeit zunichte machen. Und wer sich nicht rechtzeitig um den Absatz kümmert und den Markt nicht genau beobachtet, kann unter Umständen auf seinen Bäumen sitzen bleiben oder keine kostengerechten Preise erzielen.
Nochmals: Der Anbau von Weihnachtsbäumen ist eine Spezialkultur, die das Wissen über die besonderen Ansprüche und viel Aufmerksamkeit vor allem in den Frühjahrs- und Frühsommermonaten verlangt. Zudem ist die Vermarktung von Weihnachtsbäumen an die wenigen Wochen zwischen Mitte November und Mitte Dezember gebunden. Jeder Neueinsteiger muss sich den Markt erst suchen und unter Umständen neu aufbauen.
Die Betriebswirtschaftler des auf den Anbau von Weihnachtsbäumen spezialisierten Gartenbauzentrums Westfalen-Lippe in Wolbeck bei Münster machen eine einfache Rechnung auf: Es ist ein Unterschied, ob von rund 6000 bis 6500 auf einem Hektar gepflanzten Weihnachtsbäumen durch optimale Auswahl der Jungpflanzen, gute Bodenvorbereitung, richtige Pflanzung und sorgfältige Pflege rund 5000 Stück mit einem hohen Anteil an Spitzenqualitäten vermarktet werden können, oder ob bei schlechten Voraussetzungen weniger als 4000 marktfähige Bäume übrig bleiben, von denen auch noch viele zur unteren Qualitätsstufe mit schlechten Preisen gehören. Wird für die Weihnachtsbäume im ersten Beispiel ein Durchschnittspreis von 20 Euro erzielt, dann ergibt das einen Erlös von rund 100000 Euro. Im zweiten Fall bleiben bei einem Durchschnittspreis von rund zehn Euro nur rund 40000 Euro übrig.
2 Genehmigung von Neuanlagen
Die Anlage einer neuen oder die Erweiterung einer vorhandenen Weihnachtsbaumkultur muss in Deutschland in aller Regel genehmigt werden. Weil dafür die Länder mit ihren eigenen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften zuständig sind, ist die Praxis in Deutschland unterschiedlich. Während manche Länder das Verfahren recht unkompliziert handhaben und die Genehmigung nur in Ausnahmefällen versagen, machen andere die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen vor allem durch eine rigide Handhabung des Naturschutzes teilweise fast unmöglich. Für die einzelnen deutschen Bundesländer wurden von den zuständigen Behörden folgende Bestimmungen mitgeteilt:
Baden-Württemberg: Die 2009 abgeschaffte Genehmigungspflicht wurde im Dezember 2011 wieder eingeführt. Sie gilt generell ab einer Größe von 20 Ar. Auf kleineren Flächen ist dann eine Genehmigung erforderlich, wenn die Pflanzen einer Weihnachtsbaumkultur eine Höhe von 3 m und zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig von 6 m überschreiten. Die Genehmigungspflicht gilt auch dann, wenn die oberirdischen Pflanzenteile einer Kurzumtriebsplantage nicht spätestens bis zum 31. Dezember des 20. auf die Anpflanzung oder den letzten Erntezeitpunkt folgenden Jahres geerntet werden. Genehmigungsfreie Anlagen sind der unteren Landwirtschaftsbehörde drei Monate vor der Pflanzung unter Angabe von Gemarkung, Flurstücknummer und gegebenenfalls einer Schlagskizze schriftlich anzuzeigen.
Bayern: Für die Anlage einer Weihnachtsbaumkultur im Wald gilt das bayerische Waldgesetz. Anlagen in der Feldflur sind davon frei. Trotzdem gilt für beide eine Erlaubnispflicht. Der Antrag zur Genehmigung ist bei der Unteren Forstbehörde an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zu stellen. In das Genehmigungsverfahren werden auch der Naturschutz und die Landschaftspflege eingebunden. Zudem werden bei Erstaufforstungen auch die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der benachbarten Grundstücke informiert und auf Antrag am Verfahren beteiligt. Für die Einzäunung ist keine gesonderte Erlaubnis erforderlich.
Brandenburg: Wird eine Weihnachtsbaum- oder Schmuckreisigkultur im Wald angelegt, gilt dies als genehmigungspflichtige Waldumwandlung. Nach Aufgabe der Kultur ist gegebenenfalls eine Rekultivierung (Wiederbewaldung) erforderlich. Erfolgt die Anlage in der freien Landschaft, ist eine Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde der Landkreise erforderlich. Sie entscheidet, ob die Anlage ein Eingriff in Natur und Landschaft darstellt und macht davon die Genehmigung abhängig.
Hessen: Befindet sich die Neuanlage innerhalb eines Waldes, dann gilt sie als Aufforstung und ist genehmigungsfrei. Auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen ist seit der Änderung des Waldgesetzes 2013 keine Genehmigung des Forstamtes mehr erforderlich. In der freien Landschaft, also auf Grundstücken, die nicht direkt an Wald angrenzen, ist nur noch eine Genehmigung nach dem Naturschutzrecht erforderlich. Antragsbehörde ist die untere Landschaftsbehörde des Landratsamtes. Oft werden Anträge schon bei der mündlichen Voranfrage abgewehrt. Der Grund: Die Grundstücke gelten angeblich als naturschutzfachlich besonders wertvoll oder sind in der Raumordnungsplanung als Vorrangflächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Mecklenburg-Vorpommern: Die Nutzung kleinerer Waldflächen und solcher, die bestimmten Nutzungseinschränkungen (z.B. Leitungstrassen) unterliegen, ist für Weihnachtsbaum- oder Schnittreisigkulturen genehmigungsfrei. Bei größeren Flächen wird eine Abstimmung mit der Forstbehörde empfohlen. Außerhalb des Waldes, in der freien Landschaft, gilt das Naturschutzrecht. Hier ist eine Genehmigung durch die Naturschutzbehörde der Kreise erforderlich.
Niedersachsen: Eine außerhalb des Waldes und außerhalb geschützter Landschaftsteile angelegte Weihnachtsbaum- oder Schmuckreisigkultur unterliegt nicht dem Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) und ist damit genehmigungsfrei. Dies gilt auch, wenn die Anlagen direkt an den Wald angrenzen. Erfolgt die Anlage im Wald, ist allerdings beim Forstamt eine „Waldumwandlungsgenehmigung“ erforderlich. Weil die Regelungen für Landschaftsschutzgebiete in den Kreisen unterschiedlich sind, wird eine Voranfrage bei den Kreisbehörden empfohlen.
Nordrhein-Westfalen: Gegen den Widerstand der Anbauer hat Nordrhein-Westfalen das Landesforstgesetz am 3. Dezember 2013 geändert. Danach gelten Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen nicht mehr als Wald und sind von der genehmigungsfreien Neuanlage ausgeschlossen. Anlagen im Wald müssen von der Forstbehörde genehmigt werden. Zulässig sind sie nur noch im Umfang von weniger als 2 ha und unter Energieleitungen.
Rheinland-Pfalz: Nach rheinland-pfälzischer Bestimmung sind isoliert und ohne Anschluss an den Wald in der Feldflur oder in bebauten Gebieten liegende Weihnachtsbaum- und Schnittreisigkulturen kein Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes. Insofern benötigen die Kulturen in der offenen Landschaft keine Genehmigung nach dem Forstrecht. Allerdings ist eine Prüfung nach den Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich. Ein entsprechender Antrag ist an die zuständige Kreisverwaltung zu richten. Die Genehmigung kann dann mit einer Beseitigungspflicht verbunden sein, sobald die Kulturen eine bestimmte Höhe überschreiten und dann die Eigenschaften eines Waldes annehmen. Weihnachtsbaumku...

Inhaltsverzeichnis

  1. Haupttitel
  2. Über den Autor
  3. Vorwort
  4. 1 Vorplanung
  5. 2 Genehmigung von Neuanlagen
  6. 3 Anlage einer Weihnachtsbaumkultur
  7. 4 Ansprüche an Boden und Klima
  8. 5 Baumarten
  9. 6 Herkunft von Samen und Jungpflanzen
  10. 7 Bodenbearbeitung und Pflanzung
  11. 8 Düngung
  12. 9 Pflanzenschutz
  13. 10 Erziehungsmaßnahmen, Schnitt
  14. 11 Ernte
  15. 12 Qualitätskriterien
  16. 13 Vermarktungsstrategien
  17. 14 Weihnachtsbaumkulturen – ein Problem für die Natur?
  18. Service
  19. Impressum