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Das Zwangsanleihegesetz und die Vermögensberatung
nebst den ergänzenden Verordnungen, den Bewertungsrichtlinien und den Ausführungsbestimmungen
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- 607 Seiten
- German
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Das Zwangsanleihegesetz und die Vermögensberatung
nebst den ergänzenden Verordnungen, den Bewertungsrichtlinien und den Ausführungsbestimmungen
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Abkürzungen
- Inhaltsverzeichnis
- Gesetzestexte.
- Einleitung.
- Erläuterungen.
- Einleitung
- Zeichnungspreis, Verzinsung, Tilgung
- Zeichnungspflichlige Personen
- Umfang der Zeichnungspflicht
- Berechnung des Zeichnungsbetrages
- Vorauszeichnung.
- Endgültige Zeichnung
- Straf-, Übergangs- und Schlußvorschriften
- Anhang
- Anhang 1. Kewertungsrichtlinien für die erste Veranlagung zur Vermögensteuer und für die Veranlagung zur Zwangsanleitze
- Anhang 2. Derordnung über die Besteuerung von ausländischem Vermögen und Einkommen
- Anhang 3. Derordnung über die Steuerkurse und Steuerwerte von Wertpapieren für die erste Veranlagung zur Uermögensteuer unflir die Urrantagung zur Zwangsanleihe
- Anhang 4. Dekanntmachung betr, die Festsetzung von Steuerkursen und Struerwertrn für die Veranlagung zur Vermögensteuer und Zmangsanteitze
- 5. Bekanntmachung über die Festsetzung von Steuerkursen und Steuerwerten für die erste Veranlagung zur Vermögensteuer und für die Veranlagung zur Zwangsanleihe vom 27. März 1923
- Anhang 6. Hitsstafel über den gegenwärtigen Gesamtwert einer Rente oder Nutzung im Werte von 1 Mark auf eine bestimmte Anzahl von Jahren
- Anhang 7. Grundsätze des KFM. für dir Wertermittlung nach dem Keichsnotopfergesetz
- Anhang 8. Ausführungsbestimmungen zum Grbschaststeuergeseh
- Anhang 9. Kundverfügung des preuß. KM. vom 15. Mai 1910
- Anhang 10. Erste Uerorbnung über die Zeichnungsstellen für die Zwangsanleihe
- Anhang 11. Zweite Verordnung über dir Zeichnungsstellen für die Zwangsanleihe.
- Anhang 12. Uerordnung des WM. vom 15. August 1922
- Anhang 13. Ausführungsbestimmungen über die Abwicklung des Keichsnotspfers
- 14. Ausführungsbestimmungen zum Vermögensteuergesetz für die erste Bermögensteuerveranlagung und zum Gesetz über die Zwangsanleihe
- 15. Verordnung des Reichsfinanzministers vom 22. April 1922 über die Voraussetzungen, unter denen Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen als gemeinnützig oder mildtätig anzuerkennen sind (ZBl. S. 181)
- 16. Kurse für ausländische Währungen
- 17. Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten aus die Landesfinanzämter und über die Behandlung kleinerer Beträge im Steuerverfahren
- 18. Verordnung über die Abrundung von Reichsabgaben vom 31. März 1923
- 19. Verordnung zur Entlastung der Finanzämter (Finanzkassen, Zollkassen) während der Übergangszeit
- 20. Stundungsordnung
- 21. Verordnung über die Verzinsung von Reichssteuern
- 22. Zweite Verordnung über die Verzinsung von Reichssteuern
- Sachregister