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Deutsche Schriftsteller als angehende Juristen
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Information
1.
Matthias Claudius
Weiß von Staats- und Völkerrecht nicht viel
Matthias Claudius (1740–1815), Lyriker und Journalist, wurde 1759 von seinem Vater, dem Reinfelder Pastor gleichen Namens, zum Studium der „Gottesgelahrtheit“ an die Universität Jena geschickt, deren Theologische Fakultät in jener Zeit „in bestem Rufe weithin“ stand48. Doch schon bald wechselte er zum Studium der Jurisprudenz und der Kameralwissenschaften. Als Gründe hierfür werden angegeben: ein Brustleiden, das Claudius daran zweifeln ließ, jemals die Pflichten eines Predigers erfüllen zu können, sowie eine Abneigung gegen die Art und Weise, wie an der Universität von den konkurrierenden Schulen der Orthodoxen und der Wolffianer Theologie betrieben wurde: Keine von beiden „konnte seiner positiven, doch aufgeschlossenen Religiosität Genüge tun“49.
Aus der Jenaer Zeit ist nur ein einziger Brief erhalten, der aber keinen Bezug zum Studium enthält50. Kurz nach dem Ende des Studiums schrieb Claudius in einem Brief, dass er hauptsächlich „die Polizei- und nützlichen Wissenschaften“ studiert habe51. Viele Jahre später bekannte er, ebenfalls in einem Brief:
weiß von Staats- und Völkerrecht nicht viel […] habe die Institutions und Pandekten gehört und Historie, weiß aber von Institutions, Pandekten und Historie nicht mehr als eben zur Leibesnahrung und Notdurft usw.52
Claudius hat das von den Dozenten Diktierte brav mitgeschrieben – Mitte des letzten Jahrhunderts sollen noch nachgeschriebene Kollegienhefte von seiner Hand über Kameralwissenschaften und die elementa juris publici existiert haben53 –, aber gefesselt hat ihn das Studium nicht. In dem Artikel „Eine Chria [schriftliche Behandlung eines vorgegebenen Satzes in streng logischer Ordnung], darin ich von meinem akademischen Leben und Wandel Nachricht gebe“54, dem allgemein ein autobiographischer Hintergrund attestiert wird, machte er sich über die Universitätslehre lustig:
Bin auch auf Unverstädten gewesen, und hab auch studiert. Ne, studiert hab ich nicht, aber auf Unverstädten bin ich gewesen, und weiß von allem Bescheid. Ich ward von ohngefähr mit einigen Studenten bekannt, und die haben mir die ganze Unverstädt gewiesen, und mich allenthalben mit hingenommen, auch ins Kollegium. Da sitzen die Herren Studenten alle neben’nander auf Bänken wie in der Kirch, und am Fenster steht eine Hittsche [Hocker], darauf sitzt ‘n Professor oder so etwas, und führt über dies und das allerlei Reden, und das heißen sie denn dozieren. Das auf der Hittschen saß, als ich drin war, das war ‘n Magister, und hatt eine große krause Paruque auf’m Kopf, und die Studenten sagten, daß seine Gelehrsamkeit noch viel größer und krauser, und er unter der Hand ein so kapitaler Freigeist sei, als irgendeiner in Frankreich und England. Mochte wohl was dran sein, denn ‘s ging ihm vom Maule weg als wenn’s aus’m Mostschlauch gekommen wär; und demonstrieren konnt er, wie der Wind. Wenn er etwas vornahm, so fing er nur so eben ‘n bißchen an, und, eh man sich umsah, da war’s demonstriert. So demonstriert’ er z. Ex. daß ‘n Student ‘n Student und kein Rhinozeros sei. Denn sagte er, ‘n Student ist entweder ‘n Student oder ‘n Rhinozeros; nun ist aber ‘n Student kein Rhinozeros, denn sonst müßt ‘n Rhinozeros auch ‘n Student sein; ‘n Rhinozeros ist aber kein Student, also ist ‘n Student ‘n Student. Man sollte denken, das verstünd sich von selbst, aber unsereins weiß das nicht besser. Er sagte, das Ding „daß ‘n Student kein Rhinozeros sondern ‘n Student wäre“ sei eine Hauptstütze der ganzen Philosophie, und die Magisters könnten den Rücken nicht fest genug gegenstemmen, daß sie nicht umkippe.
Auch vom Recht hatte Claudius keine sehr hohe Meinung, wie folgende beiden Gedichte bezeugen:
Hinz und Kunz
(Dem Gerichtshalter in – gewidmet)
K.: Hinz, wäre Recht wohl in der Welt?
H .: Recht nun wohl eben nicht, Kunz, aber Geld.
K.: Sind doch so viele die des Rechtes pflegen!
H .: Eben deswegen.
Der Bauer, nach geendigtem Prozess
Gottlob, daß ich ein Bauer bin;
Und nicht ein Advokat,
Der alle Tage seinen Sinn
Auf Zank und Streiten hat.
Und wenn er noch so ehrlich ist,
Wie sie nicht alle sind;
Fahr ich doch lieber meinen M…
In Regen und in Wind.
Denn davon wächst die Saat herfür,
Ohn Hülfe des Gerichts;
Aus nichts wird etwas denn bei mir,
Bei ihm aus etwas nichts.
Gottlob, daß ich ein Bauer bin;
Und nicht ein Advokat!
Und fahr ich wieder zu ihm hin;
So breche mir das Rad!55
Anfang 1763 oder Ende 1762 hat Claudius Jena verlassen – ob mit oder ohne akademischen Abschluss ist Gegenstand einer Kontroverse in der Claudius-Forschung. Der Auffassung, Claudius sei als „verkrachter Student“ ins Elternhaus zurückgekehrt56, wird entgegengehalten, im Trauregister der Wandsbeker Kirche sei unter dem 15. März 1772 hinter Claudius’ Namen „J.V.B.“ vermerkt, was als „Juris Utriusque Baccalaureus“ zu lesen sei und den untersten akademischen Grad bezeichne57. Dagegen wiederum wird geltend gemacht, dass dieser Titel damals in Jena nicht vergeben worden sei58. Wie dem auch sei, Claudius hat sich selbst auch nach seinem Studium nur als „étudiant en droit“ tituliert59. Er konnte aber in keinem bürgerlichen Beruf Fuß fassen und seine zwölfköpfige Familie nur notdürftig ernähren, bis er 1784 vom dänischen König eine Sinekure als Revisor der „Schleswig-Holsteinischen Bank zu Altona“ erhielt60. (Für wertvolle Hinweise danke ich Herrn Dr. Reinhard Görisch, Marburg.).
2.
Gottfried August Bürger
Dem Trunk zu sehr ergeben
Gottfried August Bürger (1747–1794), Lyriker und Balladendichter, von Arthur Schopenhauer als „Dichtergenie“ geadelt, studierte zunächst von 1764 an in Halle Theologie, aber „sein freyes, lustiges Leben“ verhinderte „die Herrn Theologen […], ihm gute Zeugnisse zu geben“61. Als er auch noch an der Gründung einer verbotenen studentischen Landsmannschaft teilnahm und bestraft wurde, hat ihn sein Großvater, von dem er finanziell abhing, Universität und Studium wechseln lassen. Von Ostern 1768 bis März 1772 studierte Bürger Jura in Göttingen.
Über den Eifer, mit dem er dieses Studium betrieb, gibt es unterschiedliche Einschätzungen: Einerseits heißt es, Bürger habe nur „nebenbei“ Jura studiert, während seine eigentliche Aufmerksamkeit den jungen Literaten gegolten habe, die sich 1772 im Göttinger Hain zusammenschlossen62. Dafür spricht auch, dass Bürger 1769 wegen seiner Homer-Nachdichtungen als Beisitzer in die Göttinger ,,Deutsche Gesellschaft“ aufgenommen wurde und seine Gedichte seit 1771 im Göttinger Musenalmanach veröffentlicht wurden. Andererseits wird unter Hinweis auf die erhaltenen Ausleihebücher der Göttinger Universitätsbibliothek, die über jedes verliehene Buch an jedem Tag Rechenschaft geben, Bürger als „einer der fleißigsten Benutzer der Bibliothek“ bezeichnet63. Ganz überwiegend waren es in der Tat juristische Bücher, die Bürger ausgeliehen hat (auch ein Kopp war schon dabei: ,,Proben des Lehnrechts“).
Sehr solide war Bürgers Lebenswandel aber weiterhin nicht:
Indeß brachte ihn eine unglückliche Gewohnheit und Mangel an guter Gesellschaft noch immer wieder in seine vorigen Ausschweifungen, und dadurch wurde sein Großvater so aufgebracht, daß er seine Hand gänzlich von ihm abzog.64
Im Klartext hieß das, ,,daß er sich dem Trunk zu sehr er...
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titelseite
- Impressum
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Einleitung
- Deutsche Juristenausbildung im Wandel der Zeiten
- 1. Matthias Claudius
- 2. Gottfried August Bürger
- 3. Johann Wolfgang von Goethe
- 4. Anton Mathias Sprickmann
- 5. Adolph Freiherr von Knigge
- 6. August von Kotzebue
- 7. Novalis
- 8. Wilhelm Heinrich Wackenroder
- 9. E. T. A. Hoffmann
- 10. Heinrich von Kleist
- 11. Ignaz Franz Castelli
- 12. Jacob und Wilhelm Grimm
- 13. Ludwig Börne
- 14. Ludwig Uhland
- 15. Joseph Freiherr von Eichendorff
- 16. Franz Grillparzer
- 17. Karl Leberecht Immermann
- 18. August Graf von Platen
- 19. Heinrich Heine
- 20. Willibald Alexis
- 21. Christian Dietrich Grabbe
- 22. Eduard von Bauernfeld
- 23. Adalbert Stifter
- 24. Friedrich Hebbel
- 25. Theodor Storm
- 26. Gottfried Keller
- 27. Joseph Victor von Scheffel
- 28. Ernst Wichert
- 29. Felix Dahn
- 30. Georg Ebers
- 31. Timm Kröger
- 32. Karl Emil Franzos
- 33. Rudolf Huch
- 34. Hermann Bahr
- 35. Frank Wedekind
- 36. Otto Julius Bierbaum
- 37. Max Halbe
- 38. Ludwig Thoma
- 39. Rudolf G. Binding
- 40. Hugo von Hofmannsthal
- 41. Herbert Eulenberg
- 42. Emil Ludwig
- 43. Franz Kafka
- 44. Max Brod
- 45. Heinrich Spoerl
- 46. Georg Heym
- 47. Hans Friedrich Blunck
- 48. Franz Jung
- 49. Walter Serner
- 50. Kurt Tucholsky
- 51. Max Zweig
- 52. Carl Zuckmayer
- 53. Friedrich Georg Jünger
- 54. Hans Erich Nossack
- 55. Ernst Ottwalt
- 56. Albert Drach
- 57. Alexander Kluge
- 58. Herbert Rosendorfer
- 59. Peter Handke
- 60. Georg M. Oswald
- Anhang