Die Rede vom Jüngsten Gericht in den Konfessionen der Frühen Neuzeit
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Die Rede vom Jüngsten Gericht in den Konfessionen der Frühen Neuzeit

  1. 343 Seiten
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Die Rede vom Jüngsten Gericht in den Konfessionen der Frühen Neuzeit

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Über dieses Buch

Lange Zeit blieb die frühneuzeitliche Rede vom Jüngsten Gericht weitgehend unbeachtet. Dies gilt sowohl für die Topik des Letzten Gerichts nach den Werken bei Luther und im Luthertum der Frühen Neuzeit, als auch für die Frage nach inter- und transkonfessionellen Phänomenen mit Bezug zur Thematik des Endgerichts.

Die vorliegende Arbeit untersucht im breit angelegten Zugriff frühneuzeitliche, hauptsächlich deutschsprachige Texte verschiedener konfessioneller Provenienz, in denen vom Jüngsten Gericht die Rede ist. Dabei werden diverse Gesichtspunkte und Kontexte beleuchtet und vielfältige literarische Gattungen in die Untersuchungen einbezogen.

Es zeigt sich, dass die verschiedenen Aspekte des Theologumenons des Endgerichts (das von Martin Luther und den frühneuzeitlich-lutherischen Theologen durchaus als Gericht nach den Werken verstanden wird) zum einen zur Profilierung konfessioneller Identität bzw. zur Abgrenzung gegenüber anderen Konfessionen oder Nonkonformisten herangezogen werden, zum anderen konfessionsübergreifende Traditionen darstellen, mitunter Gegenstand interkonfessionellen Austausches sind – und als gemeinsame Basis für die Kooperation zwischen Angehörigen verschiedener Konfessionen dienen können.

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Information

Jahr
2018
ISBN
9783110614954

1 Einleitung

1.1 Zu Thema und Forschungsstand

Wird dann ein jüngstes Gericht gewiß erfolgen? JA in allewege. Dann unser HErr Jesus Christus wird am Jüngsten Tage kommen zu richten/ und alle Todten aufferwecken/ den Gläubigen und Außerwehlten Ewiges Leben/ und die ewige Freude geben/ Die Gottlosen Menschen aber/ und die Teuffel in die Hölle und ewige Straff verdammen/ da sie ewige Quaal und Pein haben werden.1
Die Erwartung, dass Jesus Christus am Weltende, dem Jüngsten Tag, zurückkehren (Parusie Christi) und das Jüngste Gericht halten sowie das Urteil über die Lebenden und Toten, welche zuvor auferstehen und im Anschluss an das Gericht in die himmlische Seligkeit eingehen oder ewige Höllenqualen erleiden werden2, sprechen wird, ist zentraler Teil des christlichen Glaubens und verbindet grundsätzlich lutherische, reformierte und römisch-katholische Christen.3 Doch wie weit reicht dieser Konsens4? Bedenkt man die Thematik des Letzten Gerichts, so ergeben sich Detailfragen, welche die frühneuzeitlichen5 Theologen durchaus unterschiedlich beantworten, wie etwa solche: Wann wird jenes zukünftige Gericht erfolgen bzw. wie nah ist der Jüngste Tag? Nach welchem Maßstab werden die Menschen im Endgericht beurteilt – genügt allein der Glaube? Kann man sich den Himmel verdienen? Wie steht es mit einem Gericht nach den Werken? Wie gewiss darf der Christenmensch seines Heils sein? Ist der Mensch durch einen Ratschluss Gottes von Ewigkeit her zu Heil oder Unheil vorherbestimmt? Zudem existiert neben der Vorstellung eines allgemeinen bzw. universalen Gerichts über alle Menschen am Jüngsten Tag auch die eines individuellen Partikulargerichts, in dem der Sterbende allein vor den göttlichen Richter treten muss bzw. in welchem über die Seele des Menschen geurteilt wird. Kann es neben dem sogenannten doppelten Ausgang des Gerichts (entweder Himmel oder Hölle) einen weiteren möglichen Ausgang des Partikulargerichts in Form der vorübergehenden Läuterung im Fegefeuer geben? Was geschieht etwa mit ungetauft gestorbenen Kindern? Wäre es möglich, dass die Höllenstrafen nicht ewig währen werden bzw. alle Menschen letztlich zur himmlischen Seligkeit gelangen (Allversöhnung bzw. Apokatastasis panton)? Weiterhin: Welchem Zweck dient die Rede vom Letzten Gericht, an welche Adressaten in welchen Situationen kann sie gerichtet werden? Welche konfessionellen Spezifika, Gemeinsamkeiten und Differenzen zeigen sich? Die Reihe der Fragen ließe sich fortsetzen.6 Die frühneuzeitlichen Theologen konnten auf zahlreiche biblische, einander inhaltlich ergänzende Texte zur Gerichtsthematik zurückgreifen. Von den loci der Schrift, auf welche sich die frühneuzeitlichen Autoren beziehen, sei nur auf Dan 7; Mt 12,36; 25,31 – 46; 2Kor 5,10 sowie Apk 20,11 – 15 hingewiesen.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, verschiedene Vorkommen, Aspekte und Kontexte der Rede vom Jüngsten Gericht in ausgewählten Schriften frühneuzeitlicher Autoren zu beleuchten. Besonderes Interesse gilt dabei der Untersuchung inter- und transkonfessioneller Phänomene, weshalb (ausgehend von Luther und lutherischen Schriftstellern) Texte von lutherischen, reformierten und römisch-katholischen Autoren bzw. Reformatoren und Altgläubigen sowie – in bestimmten Zusammenhängen – nonkonformistischer Individuen bzw. Gruppen7 berücksichtigt werden. Es wird also konfessionskomparatistisch verfahren. Dazu ziehe ich in der Regel Quellen aus dem deutschsprachigen Raum heran, welche im 16. und 17. Jahrhundert (hauptsächlich zwischen ca. 1517 und 1700)8 entstanden sind. Um die Fragestellung sinnvoll einzugrenzen, werden Pietismus und (Früh‐)Aufklärung allenfalls am Rande Beachtung finden. Betrachtet werden Texte unterschiedlicher Gattungen und Zusammenhänge. Die Darstellung und Analyse der Quellen sollen dabei im Zentrum stehen. Die Spezifika bzw. Funktionen der jeweiligen Gattungen sind ebenfalls in Anschlag zu bringen. In geeigneten Einzelfällen werden die Texte um Beispiele aus der bildenden Kunst ergänzt9, wenngleich kunsthistorische Fragestellungen nicht eigentlich Gegenstand der Arbeit sind und das Hauptaugenmerk nicht auf einem intermedialen Vergleich liegt.10
Angesichts der Fülle von potenziell relevanten Quellen, die in diesem Zeitraum allein in deutschsprachigen Gebieten produziert wurden, soll diese Arbeit keinen Gesamtabriss aller Aussagen zur Eschatologie bieten, sondern schlaglichtartig Fälle aufzeigen, in denen sich Aussagen über das Jüngste Gericht mit solchen über konfessionelle, inter- sowie transkonfessionelle Phänomene verschränken.
Es fällt auf, dass hinsichtlich der Erforschung des Umgangs frühneuzeitlicher (deutschsprachiger) Autoren verschiedener konfessioneller Provenienz mit der Gerichtsthematik erhebliche Defizite bestehen. In Reinhard Schwarz‘ Artikel über Martin Luthers Theologie im Lexikon Religion in Geschichte und Gegenwart11 sucht man einen eigenen Abschnitt über Luthers Eschatologie oder gar die Thematik des Endgerichts vergebens. So wirkt es, als habe die Lehre vom Jüngsten Gericht für Luther keine große Bedeutung.12 Ebenso verhält es sich, wenn man die 2015 erschienene Monographie von Schwarz über Luther betrachtet.13 Nur vereinzelt geht Schwarz auf die Gerichtsthematik ein und unterschätzt diese meines Erachtens in ihrer Relevanz für Luther.14 Schwarz resümiert: „Das Jüngste Gericht wird in Luthers Theologie zu der vom Christus-Glauben erhofften Vollendung der Befreiung von den Mächten des Unheils. Mit apokalyptischen Spekulationen und mit einer juridischen Vorstellung vom Jüngsten Gericht hat Luther nichts im Sinn. Ihm genügt es, die Rede vom Jüngsten Tag mit dem gegenwärtigen Glaubensleben zu verknüpfen.“15 Die Einschätzung, eine paränetische Gerichtspredigt unter Einschluss der Forderung guter Werke könne (oder dürfe!) es bei Luther und den lutherischen Theologen nicht geben, lehnt Schwarz nicht ausreichend ab.16 Ein Kapitel über Luthers Lehre von den Letzten Dingen fehlt indes auch hier – auf die Ausführungen zur Ethik folgt abschließend ein Passus über Luthers Ekklesiologie.17 Ebenso fehlt auch im Luther-Lexikon ein eigener Artikel über das Jüngste Gericht.18 Dies ist kein Zufall, sondern geradezu symptomatisch. Die Gerichtsthematik bei Luther und seinen Erben wird in der Forschung häufig ausgeklammert. So konstatierte Olaf Rölver 2010 in Bezug auf die ‚Stimmung‘ bei vielen heutigen Theologen: „Das Jüngste Gericht ist ›out‹.“19 Dies gilt, wie oben angedeutet, auch für die Kirchengeschichtsschreibung. Hier besteht eindeutig Nachholbedarf. Die Rede vom Letzten Gericht ist in der Frühen Neuzeit im deutschsprachigen Raum keine theologische Rarität, sondern begegnet im Gegenteil häufig und über Konfessionsgrenzen hinweg. Johann Anselm Steiger hat unlängst etwa gezeigt, wie weit die Thematik des Jüngsten Gerichts im frühneuzeitlichen Luthertum auch im Medium Bild verbreitet war.20 Die Berücksichtigung dieses heute unliebsam gewordenen Theologumenons ist somit durchaus relevant für die Erforschung der Kirchengeschichte der Frühen Neuzeit.21
Nicht unerwähnt sollen jedoch einzelne Studien bleiben, in welchen Teilaspekte der Materie bzw. verwandte Themen (man denke zum Beispiel an Herbert Vorgrimlers Geschichte der Hölle)22 behandelt werden. So existieren etwa überblicksartige Darstellungen zur Eschatologie der Reformatoren bzw. der sich ausbildenden Konfessionen.23 Auf den Gerichtsernst bei Luther sowie die Tatsache, dass den guten Taten Luther zufolge im Letzten Gericht Bedeutung zukommt, hat Ole Modalsli in seiner 1963 veröffentlichten Studie Das Gericht nach den Werken hingewiesen.24 Während gelegentlich – wie von Ulrich Asendorf25 und in jüngerer Zeit von Christian Danz26 – die Auffassung vertreten wird, die Vorstellung eines futurischen Gerichts als objektive Realität bei Luther könne vernachlässigt werden, relevanter sei die subjektive Erfahrung des Gerichtszornes für den Einzelnen27, weist etwa Friedrich Beißer darauf hin, dass Luther trotz der Relevanz, welche er der präsentischen Eschatologie beimisst, die Gewissheit und den Ernst eines künftigen universalen Weltgerichts keineswegs aufgibt28.
Zu würdigen ist auch, dass Erich Trunz auf das große Interesse des lutherischen Erbauungsschriftstellers und Coburger Lehrers Johann Matthäus Meyfart (1590 – 1642) an den Themen des Jüngsten Gerichts sowie der Hölle hingewiesen, die Werke dieses frühneuzeitlichen Theologen über die Letzten Dinge analysiert und Meyfarts Kritik an Hexenverfolgungen geschildert hat.29 Im Zuge dieser Kritik, welche zudem Potential für die Erforschung von inter- und transkonfessionellen Gegebenheiten birgt, setzt Meyfart auch die Rede vom Jüngsten Gericht ein, wie etwa Hartmut Lehmann skizziert hat.30 Auf die Beschäftigung Meyfarts mit der Thematik des Endgerichts ist ebenfalls Friedrich Vollhardt jüngst eingegangen und hat gezeigt, dass die rationalistischen Einwände gegen die Annahme einer Ewigkeit der Höllenstrafen, wie etwa der Sozinianer Ernst Soner sie formulierte, eine severe Bedrohung der lutherisch-orthodoxen Theologie darstellte.31
Hinzuweisen ist ferner auf Anne M. Steinmeier-Kleinhempels Beschäftigung mit und Würdigung von Philipp Nicolais erbaulicher Schrift Freudenspiegel des ewigen Lebens, worin der Autor ihr zufolge angesichts von Tod und Sterben in bildreicher Sprache die Adressaten mit dem Theologumenon des ewigen Lebens tröstet, ohne zu vertrösten. Steinmeier-Kleinhempel weist auch auf negativ-interkonfessionelle Bezüge bei Nicolai hin.32
Wolfgang Sommer skizziert in einem Aufsatz einige Aspekte der Entwicklung der Vorstellungen von Endgericht, Hölle und Fegefeuer. Er setzt dabei zeitlich im Mittelalter an und gelangt mit seinen Ausführungen bis ins 18. Jahrhundert.33 Unter anderem erwähnt er darin Meyfart sowie den sogenannten Millenarismus, also eine Konzeption, bei der damit gerechnet wird, dass den Christen in der Endzeit ein tausend Jahre währendes Friedensreich auf Erden zuteilwird.
Einige Aufmerksamkeit ist (zum Teil vorübergehend motiviert durch den Anbruch des Jahres 2000) der Frage nach der Erwartung des Jüngsten Tages im frühneuzeitlichen Luthertum gewidmet worden. Zu nennen sind beispielsweise Beiträge des Sammelbandes Jahrhundertwenden. Endzeit- und Zukunftsvorstellungen vom 15. bis zum 20. Jahrhundert34, wie etwa ein Aufsatz von Thomas Kaufmann, der unter anderem zeigt, welches die Gesellschaft gefährdende Potential in Prophezeiungen vom Weltende lag.35
Volker Leppin hat in seiner Habilitationsschrift deutschsprachige Flugschriften untersucht, welche zwischen 1548 und 1618 entstanden sind, in denen der Jüngste Tag bzw. mögliche Vorzeichen desselben (etwa Erscheinungen von Kometen, die Offenbarung des Antichrists etc.) thematisiert werden. Leppin beschränkt sich dabei auf Texte aus dem lutherischen Milieu und zeigt, dass den Autoren dieser Konfession eine ausgeprägte Naherwartung des Jüngsten Tages (bei gleichzeitiger Ablehnung des auch Chiliasmus genannten Millenarismus) zu eigen ist. Angesichts des verbreiteten Desinteresses am Jüngsten Tag in Teilen der Bevölkerung seien die Menschen auch zur Buße aufgefordert worden. Überdies beschreibt Leppin binnenkonfessionelle Eigenheiten der Aussagen von zwei von ihm bestimmten theologischen Strömungen: Einerseits werden ihm zufolge von sich eher an der Bibel orientierenden Theologen Wunderzeichen wie Kometen als ‚Beweise‘ für die Nähe des Weltendes herangezogen und die Reformation als Teil der Heilsgeschichte betont, andererseits von eher humanistisch geprägten Kreisen gewisse Berechnungs- bzw. Bestimmungsverfahren genutzt, um das Ende der Zeit einzugrenzen. Dabei kommt er auch auf die Bezeichnung des Papsttums als antichristlicher Größe zu sprechen.36
Zu frühneuzeitlichen Flugschriften mit endzeitlich-apokalyptischen Inhalten existieren weitere Studien; Heribert Smolinsky hat unter Bezugnahme auf Leppin nochmals verstärkt auf die (negativ‐)interkonfessionelle Dimension einiger Themen derartiger Flugschriften hingewiesen.37 Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die Einbeziehung weiterer Gattungen gewinnbringend ist, wie in der vorliegenden Arbeit gezeigt werden wird.
Matthias Pohlig hat sich mit der frühneuzeitlichen lutherischen Apokalypse-Auslegung beschäftigt, bezieht sich dabei ebenfalls gelegentlich auf Leppin und v...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. Abbildungsnachweis
  6. 1 Einleitung
  7. 2 Martin Luther
  8. 3 Bekenntnisse gegen Allversöhnung
  9. 4 Predigten über das Jüngste Gericht am Beispiel der Auslegung von Mt 25,31 – 46
  10. 5 Ausgewählte Aspekte der Auslegung von Apk 20 in frühneuzeitlichen Apk-Kommentaren
  11. 6 Geistliche Dichtungen über das Jüngste Gericht in der Frühen Neuzeit: Wie sich frühneuzeitliche Poeten in geistlicher Lyrik einen Reim auf die Lehre vom Jüngsten Gericht machen
  12. 7 Das Jüngste Gericht als transkonfessionelles theologisches Argument gegen Hexenverfolgungen in der Frühen Neuzeit
  13. 8 Zusammenfassung
  14. Literaturverzeichnis
  15. Bibelstellenregister
  16. Personenregister