Sammlung von Erörterungen über das Preußische Grundbuchrecht nach den Gesetzen vom 5. Mai 1872
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Sammlung von Erörterungen über das Preußische Grundbuchrecht nach den Gesetzen vom 5. Mai 1872

I.–V.

  1. 365 Seiten
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Sammlung von Erörterungen über das Preußische Grundbuchrecht nach den Gesetzen vom 5. Mai 1872

I.–V.

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Information

Jahr
2019
ISBN
9783111533650

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort
  2. Inhalts-Verzeichniß
  3. Erklärung der Abkürzungen
  4. I. Bedarf es zu den Auflassungserklärungen und zu mündlichen Anträgen auf Eintragungen oder Löschungen eines förmlichen Protocolls des Grundbuchamtes?
  5. II. Bedarf es zur Uebertragung des Eigenthums eines Grundstücks an einen von mehreren Miterben (auf welche dasselbe durch Erbgang gediehen ist) der Auflassung?
  6. III. Wer hat zu den verschiedenen Hypothekenoperationen die Anträge zu stellen?
  7. IV. Genügt zu privaten schriftlichen Eintragungs- oder Löschungsanträgen in allen Fällen, daß ihnen die beglaubigten Urkunden, in denen die Betheiligten die beantragte Eintragung oder Löschung bewilligt haben, beiliegen? und in welchen speciellen Fällen kann überhaupt nur von dergleichen Anträgen die Rede sein?
  8. V. Welche Vermerke aus den Grundsteuerbüchern sind auf den Titel der nach Formular I eingerichteten Grundbücher zu setzen?
  9. VI. Müssen, wenn Notare keine besondere Vollmacht zur Stellung von Eintragungs- oder Löschungs-Anträgen bedürfen sollen, die mit den letzteren eingereichten Urkunden nicht bloß die erforderliche Bewilligung, sondern auch den erforderlichen Antrag enthalten?
  10. VII. a) Müssen die gerichtlich aufgenommenen oder beglaubigten Eintragungs- oder Löschungsanträge, von welchen der § 33 der GBO. spricht, von einem Richter aufgenommen oder beglaubigt sein? b) Was ist auf solche gerichtlich aufgenommenen Anträge zu veranlassen?
  11. VIII. Ist die Licenz des § 33 Abs. 2 der Grundbuch-Ordnung eine allgemein gültige oder bezieht sie sich nur auf die zu einer Eintragung oder Löschung erforderlichen Anträge und Urkunden?
  12. IX. a) Welches ist die Folge der Befriedigung eines Correalgläubigers wegen seiner Hypothek oder Grundschuld aus einem der mitverhafteten Grundstücke für die anderen? 1)) Genügt zur Löschung einer Correalhypothek oder Grundschuld auf sämmtlichen mitverhafteten Grundstücken der Nachweis des Eigenthümers Eines Grundstücks von der durch ihn bewirkten Tilgung der Hypothek oder Grundschuld und sein Antrag auf Löschung der Post?
  13. X. Hindert ein eingetragenes oder gesetzliches Vorkaufsrecht die Annahme der Auflassungserklärung des eingetragenen Eigenthümers und eines Dritten und die Eintragung des Eigenthums des Letzteren?
  14. XI. a) Dürfen über Cautionshypotheken Hypothekenbriefe gefertigt werden? b) Findet auf Cautions - Hypotheken die Bestimmung des § 67 Ges. auch dann nicht Anwendung, wenn sie in förmliche Hypotheken umgeschrieben sind?
  15. XII. Ist in allen Fällen beim Ausscheiden eines Trennstücks aus der Mithast von den Lasten und Schulden des Stammgrundstücks der Vermerk dieserhalb auf den Hypotheken-Urkunden und Grundschuldbriefen erforderlich?
  16. XIII. Welches sind die Veränderungen, in Folge deren Eintragung bei einer Post, über welche ein Hypothekenbrief nicht ausgefertigt war, die nachträgliche Bildung eines solchen erfolgen muß? Gehören speciell Vormerkungen zur Beschränkung des Verfügungsrechts des Gläubigers über eine Post zu ihnen?
  17. Kontroversen aus betn Preußischen Grundbuchrecht nach den Gesetzen vom 5. Nai 1872 und Bemerkungen zur Anwendung dieser Gesetze
  18. Vorwort
  19. Inhalt
  20. Literatur
  21. I. Das Titelblatt betreffend
  22. II. Abtheilung I. betreffend
  23. III. Generelles für Abtheilung II und III
  24. IV. Abtheilung II. betreffend
  25. V. Abtheilung III Spalte 1 betreffend
  26. VI. Abtheilung III Spalte 2 betreffend
  27. VII. Abtheilung III Spalte 3 betreffend
  28. VIII. Schlußbemerkungen
  29. Nachtrag
  30. Die Grundbuchordnung im Lichte und Dunkel der Praxis
  31. Vorwort
  32. Inhaltsübersicht
  33. I. Einleitung
  34. II. Die Grundbücher
  35. III. Die Grundbuchämter
  36. IV. Die Auflassung
  37. V. Anträge
  38. VI. Grund schulden, Hypotheken und Urkunden
  39. Nachwort
  40. Druck von Troitzsch & Ostertag in Berlin
  41. Studien Grundbuch-Ordnung
  42. Vorwort
  43. Inhalt
  44. Abkürzungen
  45. Literatur
  46. I. Die Form der Beglaubigung nach § 33 der Grundbuchordnung
  47. II. Erfordernisse der Auslassung rücksichtlich der Form, der Zeit und des Orts
  48. III. Grundschnldbrief und Zinsuittungs schein als Inhaber-Papiere
  49. IV. Praktisches
  50. V. Kosten- und Stempelfragen
  51. Druck von Troitzsch L Ostertag in Serliri, Lomman-antenstr. 44 a
  52. Drei Fragen ans dem Preußischen Grunbuchrecht
  53. Vorwort
  54. Inhalt
  55. Erklärung der Abkürzungen
  56. I. Von welchem Zeitpunkt ab äußern die Einschreibungen im Grundbuch ihre Wirkungen
  57. II. Welche Bedeutung hat die im §. 44 der Grundbuchordnung vorgeschriebene Unterzeichnung der Einschreibungen durch den Grundbuchrichter und den Buchführer
  58. III. Welcher Tag ist als der der Einschreibung anzusehen und nach §. 10 und 44 der Grundbuchordnung im Grundbuch anzugeben?