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Die Gesetze über direkte Steuern in Elsaß-Lothringen seit 1909
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- 75 Seiten
- German
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Doppelsteuergesetz vom 22. März 1909
- 2. Gesetz über die Steuer der Toten Hand vom 8. November 1909
- 3. Gesetz, betreffend Gemetnbeabgaben vom 14. Dezember 1909
- 4. Gesetz, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts- Etats von Elfaß-Lothringen für das Rechnungsjahr 1910 vom 13. Mai 1910
- 5. Reichsbesteuerungsgesetz vom 15. April 1911
- 6. Gesetz, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts- Etats von Elsaß-Lothringen für das Rechnungsjahr 1911 vom 20. Mai 1911
- 7. Gesetz, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts- Etats von Elsaß-Lothringen für das Rechnungsjahr 1913 vom 5. Mai 1913
- 8. Bergwerkssteuergesetz vom 28. Mai 1913
- 9. Verordnung des Statthalters, betreffend die Ausführung des Gesetzes über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag vom 3. Juli 1913, vom 24. Dezember 1913
- 10. Gesetz, betreffend die Ermittelung von Vermögen und Einkommen aus Anlaß der Veranlagung des Wehrbeitrags vom 2. März 1914
- 11. Gesetz, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts- Etats von Elsaß-Lothringen für das Rechnungsjahr 1916 vom 7. Juni 1916
- 12. Gesetz, betreffend die Erhebung von Abgaben behufs Deckung der Ausgaben der Handelskammern vom 29. März 1897
- 13. Gewerbeordnung für da- Deutsche Reich in der Fassung vom 26. Juli 1900, § 1031 (Handwerkskammerkostenbeiträge)
- 14. Ausführungsgesetz zur Reichsversicherungsordnung vom 5. August 1912 (Landwirtschaftliche Beiträge)
- 15. Berechneter Kapitalsteuertarif nack den Sätzen des Etatsgesetzes für 191
- 16. Berechnete Tarife nach den bisherigen Sätzen und nach den Sätzen des Etatsgesetzes für 1916
- 17. Bemerkungen über die Steuerzuschläge sowie über Steuerrollen und Steuerzettel