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Schuldrecht Allgemeiner Teil für Dummies
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Inhaltsverzeichnis
Quellenangaben
Über dieses Buch
Schuldrecht
Von vielfältigen Verträgen, schwierigen Schuldverhältnissen und arglistigen AGBs
Jeder Vertrag, der unterschrieben oder gekündigt wird, AGBs, Begriffe wie »Haftung« und »Schadensersatz« — all dies gehört zum Schuldrecht. Tobias Huep bietet Studierenden wie auch Praktikern eine angenehm verständliche und praxisnahe Einführung in diesen wichtigen Teil des Zivilrechts. Dabei geht er insbesondere auf vertragliche Schuldverhältnisse und deren Entstehung, Inhalt und Beendigung sowie auf Verträge ein. Juristische Schemata und Falllösungen runden das Buch ab und helfen insbesondere Studierenden bei der Klausurvorbereitung.
Sie erfahren
- Wie Schuldverhältnisse beginnen und enden und welche Störungen es gibt
- Wissenswertes zum Allgemeinen Teil des Schuldrechts, zu Verträgen und AGBs
- Welchen besonderen vertraglichen Schutz Verbraucher genießen
Häufig gestellte Fragen
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Information
Kapitel 1
Über die Bedeutung des Schuldrechts
Letztlich dreht sich alles ums Geld – solche oder ähnliche Weisheiten haben Sie sicherlich schon einmal gehört. So banal es klingt, für das Schuldrecht haben sie ihre Berechtigung. Das Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches ist das (juristische) Herz des Güter- und Warenaustauschs der modernen Volkswirtschaft. Es hilft bei den millionenfachen Transaktionen zwischen Verbrauchern und Unternehmen, zwischen Unternehmen untereinander, aber auch zwischen den Verbrauchern, die tagtäglich mitten unter uns, aber auch mit uns abgewickelt werden. Sowohl Unternehmen als auch der einzelne Verbraucher haben im Grunde zwei Möglichkeiten der Bedarfsdeckung:
Die Entscheidung für den einen oder anderen Weg hängt heutzutage zunächst von den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Güterherstellung ab. Wer aber kann sich seinen Toaster schon selbst bauen? Entscheidend sind letztlich die Kosten. In den weitaus meisten Fällen ist die Fremdbeschaffung günstiger als die eigene Herstellung. Sobald diese Entscheidung gefallen ist, wird der Einzelne auf dem Markt in Erscheinung treten. Zunächst als »Suchender« nach dem besten Angebot. Danach als aktiver Marktteilnehmer, um den Beschaffungsvorgang abzuschließen. Dies gilt für den morgendlichen Brötchenkauf beim Bäcker ebenso wie für die Anschaffung einer millionenteuren Blechpresse durch einen großen Automobilhersteller. Dieser Beschaffungsvorgang erfordert – neben vielem anderen – eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten über die verschiedenen Inhalte des Beschaffungsvorgangs. An erster Stelle werden Sie dabei an den Preis und die genaue Bestimmung des zu beschaffenden Gutes denken. Schnell fallen Ihnen sicher weitere wichtige Punkte ein. Wann? Wohin? Was passiert, wenn etwas schiefgeht? Dies alles erfordert eine rechtliche Grundlage – und schon sind wir mittendrin im Schuldrecht.
Die Besonderheit des Gesellschaftsvertrags besteht darin, dass sich zwei oder mehrere Personen vertraglich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Dieser Zweck besteht in diesem Fall in dem unternehmerischen Ziel der Gründung und Entwicklung des IT-Start-ups. Damit ist aber noch nicht viel gewonnen.
Ein vollkommen anderer Vertrag – die Finanzierung des Unternehmens mittels eines Darlehens – und ebenfalls im Schuldrecht geregelt. Geld ist also zunächst einmal da. Doch was damit Sinnvolles anfangen?
Mit dem Kaufvertrag begegnen Sie dem vielleicht wichtigsten Vertragstyp – natürlich im Schuldrecht geregelt. Bitte erkennen Sie an dieser Stelle: Möglich sind auch verschiedene andere Vertragsarten. Die Entscheidung darüber hängt von steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Überlegungen ab. Eines ändert sich jedoch nicht: Sie bleiben in allen Varianten im Schuldrecht!
Sie stoßen hier auf den Arbeitsvertrag und damit auf das Arbeitsrecht. Sie werden es sicher wissen: Das Arbeitsrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet geworden. Der Ausgangspunkt der vielfältigen arbeitsrechtlichen Spezialgesetze liegt jedoch ebenfalls im Schuldrecht.
Sie sind (hoffentlich) durch die Beispiele überzeugt: Jedes Unternehmen ist auf die Instrumente des Schuldrechts angewiesen. Änderungen in diesem Bereich haben unmittelbare, oftmals erhebliche Auswirkungen. Die Einführung von schuldrechtlichen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher erhöhen die Kosten für die Unternehmen. Die Einführung des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen im Internet (sogenannte Fernabsatzverträge, § 312b BGB) verteuern die Abwicklung von Kaufverträgen. Jedes Unternehmen muss seine Kunden auf das Recht zum freien Widerruf hinweisen. Vor allem aber erfolgt die Rückabwicklung des Vertrags auf Kosten des Unternehmens. Zu diesen Kosten gehört an erster Stelle der Transport der Ware zurück vom Verbraucher zum Unternehmen. Sie können sich vorstellen, welchen logistischen Aufwand diese schuldrechtliche Verpflichtung bedeutet.
Hohe Retourenkosten sind für die Versandhändler ein unangenehmes Thema. In einzelnen Branchen (Schuhe etc.) werden bis zu 80 Prozent der bestellten Waren zurückgesendet – oft in nicht mehr weiterverkaufsfähigem Zustand! Im Hinblick auf die Außenwirkung von rigiden Abmahnungen und Bestellkontensperrungen überlegen sich die Unternehmen dennoch sehr genau, ob sie die juristisch eventuell zulässigen Instrumente auch einsetzen. Viele Onlinehändler schrecken davor zurück. Die Gerichte erkennen allerdings grundsätzlich ein Interesse der Unternehmen an, »Problemkunden« zum Beispiel das Bestellkonto zu sperren. Sie können sich ein eigenes Bild beim Onlinehändler Ihres Vertrauens machen! Die Praxis ist hier sehr uneinheitlich.
Vom alltäglichen Schuldrecht
Versuchen Sie einmal, die Verträge zu benennen und zu zählen, die Ihr Leben begleiten. Auf ein gutes Dutzend kommen Sie bestimmt ohne größere Mühe. Das Schuldrecht ist unser ständiger juristischer Begleiter im Alltag. Die wesentlichen Umstände und Bedingungen unseres Lebens basieren rechtlich meist auf schuldrechtlichen Verträgen:
Aber lassen Sie sich durch diese Erkenntnis nicht verunsichern. Die Beispiele sollen Ihnen nur die herausragende Bedeutung des Schuldrechts v...
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Über den Autor
- Einführung
- Teil I: Den Überblick behalten: Die Grundlagen des Schuldverhältnisses
- Kapitel 1: Über die Bedeutung des Schuldrechts
- Kapitel 2: Worum sich alles dreht: Das Schuldverhältnis
- Kapitel 3: Seien Sie anspruchsvoll – das Anspruchsdenken im Schuldrecht
- Kapitel 4: Das kleine Schuldrechts-Abc
- Teil II: Die Entstehung von Schuldverhältnissen
- Kapitel 5: Dickschiff voran: Der Vertrag
- Kapitel 6: »Anything goes« – Inhaltsfreiheit und Inhaltsschranken
- Kapitel 7: Frühe Bindung: Vorvertragliche Schuldverhältnisse
- Kapitel 8: Zu guter Letzt: Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Teil III: Es ist angerichtet: Der Inhalt von Schuldverhältnissen
- Kapitel 9: Pflichten allüberall
- Kapitel 10: Die Bestimmung des Vertragsinhalts
- Kapitel 11: Kein unmoralisches Angebot: Mehr-Personen-Verhältnisse
- Teil IV: Die Vertragsgestaltung
- Kapitel 12: Der Vertrag im Allgemeinen
- Kapitel 13: Besonderer Schutz durch Verbraucherverträge
- Kapitel 14: »Friss oder stirb« – Vertrags-gestaltung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Teil V: Die Beendigung von Schuldverhältnissen
- Kapitel 15: Happy Ending Story – die störungsfreie Beendigung von Schuldverhältnissen
- Kapitel 16: Unhappy Ending: Aufhebung, Rücktritt und Kündigung
- Teil VI: Wenn es schiefgeht: Störungen im Schuldverhältnis
- Kapitel 17: Alles kann schiefgehen: Das Störungsrecht im Überblick
- Kapitel 18: Pflicht und Verantwortlichkeit
- Kapitel 19: Nichts ist unmöglich – die Unmöglichkeit der Leistung
- Kapitel 20: »Wer zu spät kommt« – der Verzug von Schuldner und Gläubiger
- Kapitel 21: »So nicht« – die weiteren Pflichtverletzungen
- Kapitel 22: »Das schuldrechtliche Erdbeben« – vom Wegfall der Geschäftsgrundlage
- Kapitel 23: »Wer den Schaden hat« – Vertiefung zum Anspruch auf Schadensersatz
- Teil VII: Der Top-Ten-Teil
- Kapitel 24: Zehn Aufbauschemata
- Kapitel 25: Tipps zur Falllösung
- Stichwortverzeichnis
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