Schuldrecht Allgemeiner Teil für Dummies
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Über dieses Buch

Schuldrecht

Von vielfältigen Verträgen, schwierigen Schuldverhältnissen und arglistigen AGBs

Jeder Vertrag, der unterschrieben oder gekündigt wird, AGBs, Begriffe wie »Haftung« und »Schadensersatz« — all dies gehört zum Schuldrecht. Tobias Huep bietet Studierenden wie auch Praktikern eine angenehm verständliche und praxisnahe Einführung in diesen wichtigen Teil des Zivilrechts. Dabei geht er insbesondere auf vertragliche Schuldverhältnisse und deren Entstehung, Inhalt und Beendigung sowie auf Verträge ein. Juristische Schemata und Falllösungen runden das Buch ab und helfen insbesondere Studierenden bei der Klausurvorbereitung.

Sie erfahren

  • Wie Schuldverhältnisse beginnen und enden und welche Störungen es gibt
  • Wissenswertes zum Allgemeinen Teil des Schuldrechts, zu Verträgen und AGBs
  • Welchen besonderen vertraglichen Schutz Verbraucher genießen

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Information

Verlag
Wiley-VCH
Jahr
2017
ISBN
9783527810758
Kapitel 1
Über die Bedeutung des Schuldrechts
Letztlich dreht sich alles ums Geld – solche oder ähnliche Weisheiten haben Sie sicherlich schon einmal gehört. So banal es klingt, für das Schuldrecht haben sie ihre Berechtigung. Das Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches ist das (juristische) Herz des Güter- und Warenaustauschs der modernen Volkswirtschaft. Es hilft bei den millionenfachen Transaktionen zwischen Verbrauchern und Unternehmen, zwischen Unternehmen untereinander, aber auch zwischen den Verbrauchern, die tagtäglich mitten unter uns, aber auch mit uns abgewickelt werden. Sowohl Unternehmen als auch der einzelne Verbraucher haben im Grunde zwei Möglichkeiten der Bedarfsdeckung:
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Sie versorgen sich mit den notwendigen Dingen/Gütern, indem sie diese selbst herstellen, oder
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sie decken ihren Bedarf auf den Märkten für Güter aller Art.
Die Entscheidung für den einen oder anderen Weg hängt heutzutage zunächst von den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Güterherstellung ab. Wer aber kann sich seinen Toaster schon selbst bauen? Entscheidend sind letztlich die Kosten. In den weitaus meisten Fällen ist die Fremdbeschaffung günstiger als die eigene Herstellung. Sobald diese Entscheidung gefallen ist, wird der Einzelne auf dem Markt in Erscheinung treten. Zunächst als »Suchender« nach dem besten Angebot. Danach als aktiver Marktteilnehmer, um den Beschaffungsvorgang abzuschließen. Dies gilt für den morgendlichen Brötchenkauf beim Bäcker ebenso wie für die Anschaffung einer millionenteuren Blechpresse durch einen großen Automobilhersteller. Dieser Beschaffungsvorgang erfordert – neben vielem anderen – eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten über die verschiedenen Inhalte des Beschaffungsvorgangs. An erster Stelle werden Sie dabei an den Preis und die genaue Bestimmung des zu beschaffenden Gutes denken. Schnell fallen Ihnen sicher weitere wichtige Punkte ein. Wann? Wohin? Was passiert, wenn etwas schiefgeht? Dies alles erfordert eine rechtliche Grundlage – und schon sind wir mittendrin im Schuldrecht.
Sehen wir uns die Beschaffungsvorgänge einmal am Beispiel eines beliebigen Unternehmens an. Wir schauen dafür den drei Jungunternehmern Tick, Trick und Track beim Aufbau ihres Start-ups im Bereich von IT-Dienstleistungen über die Schultern. Schon ihr Zusammenschluss zum gemeinsamen Zweck der Unternehmensgründung führt (schuld-)rechtlich zur Entstehung einer Gesellschaft. Es handelt sich um eine GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Schuldrecht (§§ 709 ff. BGB).
Die Besonderheit des Gesellschaftsvertrags besteht darin, dass sich zwei oder mehrere Personen vertraglich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Dieser Zweck besteht in diesem Fall in dem unternehmerischen Ziel der Gründung und Entwicklung des IT-Start-ups. Damit ist aber noch nicht viel gewonnen.
Für die Unternehmensgründung brauchen die drei zunächst einmal Geld, ihr Startkapital. Sie bekommen es vom Onkel ihres Vertrauens, nennen wir ihn Dagobert. Dieser gibt den dreien nach längeren, mühseligen Verhandlungen 5 Goldtaler. Die Summe soll mit 10 Prozent Zinsen innerhalb von zehn Jahren zurückgezahlt werden. Rechtlich handelt es sich um den Abschluss eines Darlehensvertrags. Geregelt ist dieser Vertrag im Schuldrecht – wenn Sie möchten, schauen Sie sich die §§ 488 f. BGB kurz an.
Ein vollkommen anderer Vertrag – die Finanzierung des Unternehmens mittels eines Darlehens – und ebenfalls im Schuldrecht geregelt. Geld ist also zunächst einmal da. Doch was damit Sinnvolles anfangen?
Sofern das junge Unternehmen Rohstoffe oder Betriebsmittel (Fahrzeuge, Computer, Schreibtische und -stühle) benötigt, kaufen die drei diese ein. Dafür werden Kaufverträge abgeschlossen. Möglich ist auch die Beschaffung auf anderer rechtlicher Grundlage: Statt eines Kaufes kann das Leasing wirtschaftlich sinnvoller sein.
Mit dem Kaufvertrag begegnen Sie dem vielleicht wichtigsten Vertragstyp – natürlich im Schuldrecht geregelt. Bitte erkennen Sie an dieser Stelle: Möglich sind auch verschiedene andere Vertragsarten. Die Entscheidung darüber hängt von steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Überlegungen ab. Eines ändert sich jedoch nicht: Sie bleiben in allen Varianten im Schuldrecht!
Da das Unternehmen wächst und neue Ideen braucht, stellen die drei einen begnadeten Forscher, Herrn Düsentrieb, sowie einen Vertriebsexperten, Herrn Goofy, ein. Dies geschieht rechtlich durch Abschluss von Dienst- oder Arbeitsverträgen mit den neuen Mitarbeitern – ebenfalls im Schuldrecht geregelt (§ 611 BGB).
Sie stoßen hier auf den Arbeitsvertrag und damit auf das Arbeitsrecht. Sie werden es sicher wissen: Das Arbeitsrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet geworden. Der Ausgangspunkt der vielfältigen arbeitsrechtlichen Spezialgesetze liegt jedoch ebenfalls im Schuldrecht.
Sie sind (hoffentlich) durch die Beispiele überzeugt: Jedes Unternehmen ist auf die Instrumente des Schuldrechts angewiesen. Änderungen in diesem Bereich haben unmittelbare, oftmals erhebliche Auswirkungen. Die Einführung von schuldrechtlichen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher erhöhen die Kosten für die Unternehmen. Die Einführung des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen im Internet (sogenannte Fernabsatzverträge, § 312b BGB) verteuern die Abwicklung von Kaufverträgen. Jedes Unternehmen muss seine Kunden auf das Recht zum freien Widerruf hinweisen. Vor allem aber erfolgt die Rückabwicklung des Vertrags auf Kosten des Unternehmens. Zu diesen Kosten gehört an erster Stelle der Transport der Ware zurück vom Verbraucher zum Unternehmen. Sie können sich vorstellen, welchen logistischen Aufwand diese schuldrechtliche Verpflichtung bedeutet.
Sechs Freundinnen veranstalten einmal im Monat eine »Auspackparty«. Dafür bestellen sie bei verschiedenen angesagten Modeketten Unmengen von Klamotten, treffen sich zur feucht-fröhlichen Modenschau bei einer der Freundinnen – und schicken am nächsten Tag alles wieder retour, nachdem sie diverse Fotos des privaten Mode-Events in den einschlägigen sozialen Medien gepostet haben. Ein großes Versandunternehmen ermittelte die Kunden, die überdurchschnittlich häufig große Menge von Waren im Internet bestellten, dann jedoch den Großteil wieder zurückgehen ließen. Es schrieb alle diese Kunden an mit dem Hinweis, dass es sich vorbehalte, sie nicht mehr zu beliefern, wenn sie ihr Bestellverhalten zukünftig nicht änderten. Die Freundinnen sind enttäuscht, möchten aber ihre coolen Auspackpartys fortsetzen.
Hohe Retourenkosten sind für die Versandhändler ein unangenehmes Thema. In einzelnen Branchen (Schuhe etc.) werden bis zu 80 Prozent der bestellten Waren zurückgesendet – oft in nicht mehr weiterverkaufsfähigem Zustand! Im Hinblick auf die Außenwirkung von rigiden Abmahnungen und Bestellkontensperrungen überlegen sich die Unternehmen dennoch sehr genau, ob sie die juristisch eventuell zulässigen Instrumente auch einsetzen. Viele On­linehändler schrecken davor zurück. Die Gerichte erkennen allerdings grundsätzlich ein Inte­resse der Unternehmen an, »Problemkunden« zum Beispiel das Bestellkonto zu sperren. Sie können sich ein eigenes Bild beim Onlinehändler Ihres Vertrauens machen! Die Praxis ist hier sehr uneinheitlich.
Vom alltäglichen Schuldrecht
Versuchen Sie einmal, die Verträge zu benennen und zu zählen, die Ihr Leben begleiten. Auf ein gutes Dutzend kommen Sie bestimmt ohne größere Mühe. Das Schuldrecht ist unser ständiger juristischer Begleiter im Alltag. Die wesentlichen Umstände und Bedingungen unseres Lebens basieren rechtlich meist auf schuldrechtlichen Verträgen:
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Sie wohnen in einer gemieteten Wohnung. Rechtliche Grundlage ist der schuldrechtliche Mietvertrag (§ 535 BGB).
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Sie sichern Ihre materielle Existenz durch unsere Beschäftigung. Rechtliche Grundlage ist bei den meisten ein Arbeitsvertrag – geregelt im Schuldrecht (§ 611 BGB).
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Sie telefonieren mobil auf Grundlage eines entsprechenden schuldrechtlichen Dienstleistungsvertrags mit dem Telekommunikationsanbieter (der allerdings nicht ausdrücklich im Schuldrecht geregelt ist).
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Ihre Lebensmittel kaufen Sie ein (§ 433 BGB).
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Teurere Güter, zum Beispiel ein Auto, haben Sie finanziert. Die Bank hat mit Ihnen einen Darlehensvertrag abgeschlossen (§ 488 BGB).
Aber lassen Sie sich durch diese Erkenntnis nicht verunsichern. Die Beispiele sollen Ihnen nur die herausragende Bedeutung des Schuldrechts v...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Über den Autor
  3. Einführung
  4. Teil I: Den Überblick behalten: Die Grundlagen des Schuldverhältnisses
  5. Kapitel 1: Über die Bedeutung des Schuldrechts
  6. Kapitel 2: Worum sich alles dreht: Das Schuldverhältnis
  7. Kapitel 3: Seien Sie anspruchsvoll – das Anspruchsdenken im Schuldrecht
  8. Kapitel 4: Das kleine Schuldrechts-Abc
  9. Teil II: Die Entstehung von Schuldverhältnissen
  10. Kapitel 5: Dickschiff voran: Der Vertrag
  11. Kapitel 6: »Anything goes« – Inhaltsfreiheit und Inhaltsschranken
  12. Kapitel 7: Frühe Bindung: Vorvertragliche Schuldverhältnisse
  13. Kapitel 8: Zu guter Letzt: Gesetzliche Schuldverhältnisse
  14. Teil III: Es ist angerichtet: Der Inhalt von Schuldverhältnissen
  15. Kapitel 9: Pflichten allüberall
  16. Kapitel 10: Die Bestimmung des Vertragsinhalts
  17. Kapitel 11: Kein unmoralisches Angebot: Mehr-Personen-Verhältnisse
  18. Teil IV: Die Vertragsgestaltung
  19. Kapitel 12: Der Vertrag im Allgemeinen
  20. Kapitel 13: Besonderer Schutz durch Verbraucherverträge
  21. Kapitel 14: »Friss oder stirb« – Vertrags-gestaltung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
  22. Teil V: Die Beendigung von Schuldverhältnissen
  23. Kapitel 15: Happy Ending Story – die störungsfreie Beendigung von Schuldverhältnissen
  24. Kapitel 16: Unhappy Ending: Aufhebung, Rücktritt und Kündigung
  25. Teil VI: Wenn es schiefgeht: Störungen im Schuldverhältnis
  26. Kapitel 17: Alles kann schiefgehen: Das Störungsrecht im Überblick
  27. Kapitel 18: Pflicht und Verantwortlichkeit
  28. Kapitel 19: Nichts ist unmöglich – die Unmöglichkeit der Leistung
  29. Kapitel 20: »Wer zu spät kommt« – der Verzug von Schuldner und Gläubiger
  30. Kapitel 21: »So nicht« – die weiteren Pflichtverletzungen
  31. Kapitel 22: »Das schuldrechtliche Erdbeben« – vom Wegfall der Geschäftsgrundlage
  32. Kapitel 23: »Wer den Schaden hat« – Vertiefung zum Anspruch auf Schadensersatz
  33. Teil VII: Der Top-Ten-Teil
  34. Kapitel 24: Zehn Aufbauschemata
  35. Kapitel 25: Tipps zur Falllösung
  36. Stichwortverzeichnis
  37. Wiley End User License Agreement