Vereine gründen und führen für Dummies
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Das Buch hilft jedem, der einen Verein gründen möchte oder muss. Welche rechtlichen Regeln sind zu beachten? Wie funktioniert eine Vereinsgründung überhaupt? Wie wird man zu einem gemeinnützigen Verein und bekommt dadurch Fördergelder und Spenden? Wie regelt man die Mitgliedstreffen und wie wählt man den Vorstand? Wie geht man mit dem Vereinsgeld um? Machen Sie sich schlau und schon kann das Vereinsleben losgehen!

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Information

Teil IV

Einen Verein erfolgreich leiten – so geht's

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Kapitel 11

Die Mitgliederversammlung bestimmt die große Linie

IN DIESEM KAPITEL
  1. Oberstes Organ im Verein
  2. Einladung zur Mitgliederversammlung
  3. Durchführung einer Mitgliederversammlung
Auch wenn sich oft der Vereinsvorstand für den Mittelpunkt der Welt – na ja, zumindest des Vereins – hält: Das wichtigste Entscheidungsgremium im Verein ist nicht er, sondern die Mitgliederversammlung. Sie entscheidet über alles, was nicht durch Gesetz oder Vereinssatzung dem Vorstand oder einem anderen Entscheidungsträger übertragen worden ist. Auch wenn die Mitgliederversammlung meistens nur einmal im Jahr tagt – manchmal reichen laut Satzung auch längere Zeiträume wie zwei oder vier Jahre –, ist die Vorbereitung der Mitgliederversammlung eine der wichtigsten Aufgaben des Vorstands.
Nur mit Unterstützung der Mitgliederversammlung können Sie als Vorstand die weitere Entwicklung Ihres Vereins so beeinflussen, wie Sie es zum Nutzen des Vereins für richtig halten. Welche Aufgaben im Einzelnen die Mitgliederversammlung hat und wie man sie vorbereitet und leitet, erläutere ich Ihnen in diesem Kapitel.

Die Mitgliederversammlung: das oberste Organ im Verein

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Dass die Mitgliederversammlung das höchste Gremium im Verein ist, ergibt sich aus dem Gesetz: Nach § 32 BGB ist die Mitgliederversammlung für alle Angelegenheiten im Verein zuständig, die nicht dem Vorstand und/oder einem anderen Gremium des Vereins durch Gesetz oder Satzung zugeordnet worden sind. Das macht die Mitgliederversammlung zum wichtigsten Organ des Vereins. Dies bedeutet nicht, dass die Aufteilung der Aufgaben zwischen Vereinsvorstand und Mitgliederversammlung in allen Einzelheiten in der Satzung festgelegt werden muss. Sie werden in kaum einer Satzung eine Klausel finden, wonach der Vorstand für den Einkauf von Bleistiften zuständig ist. Meistens steht in einer Satzung stattdessen etwas wie: »Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.« Das umfasst dann auch den Bleistifteinkauf, aber natürlich auch viele wichtigere Aufgaben.
Tatsächlich können Sie in der Vereinssatzung das Verhältnis zwischen Mitgliederversammlung und Vorstand auch anders herum regeln: Sie formulieren in der Satzung eine genaue Liste der wichtigen Aufgaben, für die nur die Mitgliederversammlung zuständig ist. Dann fügen Sie in der Satzung einen Hinweis ein, dass für alle anderen im Verein anfallenden Aufgaben der Vorstand zuständig ist. Dadurch wird allerdings die Mehrheit der anfallenden Aufgaben von der Mitgliederversammlung auf den Vorstand verschoben.
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Nichtsdestotrotz würde ich Ihnen eine solche Regelung empfehlen. Es ist einfach praxisnah, alle regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben durch den Vorstand erledigen zu lassen und nur außergewöhnliche oder selten vorkommende Entscheidungen durch die Mitgliederversammlung treffen zu lassen.
Dies bedeutet aber auch, dass die Mitgliederversammlung für die an den Vorstand übertragenen Aufgaben nicht mehr zuständig ist. Diese Entscheidungen kann der Vorstand dann allein treffen. Allerdings bleibt der Vorstand auch für diese Aufgaben gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. Und natürlich kann die Mitgliederversammlung durch die Wahl oder Abwahl des Vorstands zumindest für die Zukunft auf Vorstandsentscheidungen Einfluss nehmen. Denn ein Gremium, das jemanden wählen kann, kann die gewählte Person und damit auch den ganzen Vorstand wieder abwählen.
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Ein in der Satzung festgelegter Prozentsatz der Mitglieder kann die dafür notwendige Mitgliederversammlung durchsetzen. Bei fehlender Satzungsbestimmung sind dazu zehn Prozent der Mitglieder notwendig, die diese Versammlung fordern.

Aufgaben der Mitgliederversammlung

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Die Mitgliederversammlung ist ein Entscheidungs- und Überwachungsgremium. Sie führt in aller Regel keine eigenen Tätigkeiten zur Erfüllung des Vereinszwecks durch. Vielmehr legt sie die Grundlinien fest, nach denen der Verein den Vereinszweck erfüllen soll. Darüber hinaus überwacht die Mitgliederversammlung die Tätigkeit des Vorstands.
Da oft die Mitgliederversammlung nur einmal im Jahr tagt, muss in dieser Sitzung alles entschieden werden, was der Vorstand nicht selbstständig entscheiden darf.
Welche Aufgaben die Mitgliederversammlung dabei hat, sollte in der Satzung Ihres Vereins stehen. Üblicherweise gehören Folgende dazu:
  • Entgegennahme der Berichte des Vorstands: Damit die Mitgliederversammlung die Arbeit des Vorstands überwachen kann, muss dieser in regelmäßigen Abständen darüber berichten. Er ist rechenschaftspflichtig.
    Welche Berichte und wie oft diese abgegeben werden müssen, ergibt sich aus der Satzung oder dem im Verein Üblichen. Sehr oft gibt der Vorsitzende einen Bericht des Vorstands und der Schatzmeister (oft auch Kassenwart genannt) einen Bericht über die finanzielle Lage des Vereins ab. Dieser wird auch oft Kassenbericht genannt. In manchen Vereinen gibt auch jedes Vorstandsmitglied einen eigenen Bericht ab.
    Zur Entgegennahme der Berichte gehört nicht nur das reine Anhören. Die Mitglieder müssen zudem die Möglichkeit haben, Fragen an den Vorstand zu stellen und allgemein in der Mitgliederversammlung zu diskutieren.
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    Fragen und Diskussionen sind dabei nicht auf den Inhalt der Berichte beschränkt. Grundsätzlich kann zu allen Vorgängen im Verein, die im Berichtszeitraum liegen, von allen Mitgliedern in der Mitgliederversammlung Auskunft durch den Vorstand verlangt werden. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, diese Auskünfte zu geben. Sonst könnte ja der Vorstand durch die Auswahl der Vorgänge, die im Bericht stehen, seine Auskunftspflicht beschränken. Mehr zum Auskunftsrecht der Mitglieder erfahren Sie in Kapitel 15.
  • Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer: In fast allen Vereinen müssen die Finanzen des Vereins regelmäßig durch die Kassenprüfer geprüft werden. Die Kassenprüfer berichten der Mitgliederversammlung dann in einem Kassenprüferbericht. Auch zu diesem Bericht dürfen die Mitglieder Fragen stellen und diskutieren.
  • Entlastung des Vorstands: Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört auch die Entscheidung über die Entlastung des Vorstands am Ende seiner Wahlperiode. Ich spreche hier bewusst von einer »Entscheidung«, denn die Mitgliederversammlung ist keinesfalls verpflichtet, ihren Vorstand zu entlasten. Der Antrag dazu kann aus der Mitgliedschaft kommen. Weil er für die Finanzen zuständig ist, ist es oft üblich, den Schatzmeister separat zu entlasten. Was eine Entlastung oder auch Nichtentlastung rechtlich bedeutet, erfahren Sie in Kapitel 12.
  • Wahl des Vorstands: Dies ist der heilige Gral bei den Aufgaben der Mitgliederversammlung. Sie muss alle notwendigen Maßnahmen zur Wahl des Vorstands genau nach den Bestimmungen der Satzung treffen und den Vorstand dann ordnungsgemäß wählen.
  • Wahl der Kassenprüfer: Auch die Kassenprüfer müssen gewählt werden. Meistens werden diese aus dem Kreis der Mitglieder gewählt. Man sollte dabei möglichst Leute wählen, die schon einmal etwas von der Kassenprüfung oder zumindest von Buchführung gehört haben. In großen Vereinen wird inzwischen durch Satzungsänderung die Kassenprüfung oft an professionelle Wirtschaftsprüfer oder Angehörige ähnlicher Berufe abgegeben.
  • Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmegebühren: Ob, wann und welche Arten von Beiträgen und Aufnahmegebühren Mitglieder zu zahlen haben, steht in der Regel bereits in der Satzung. Die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren wird dagegen oft der Mitgliederversammlung übertragen, fast immer durch einen Antrag des Vorstands.
  • Genehmigung des Haushaltsplans: Wenn Sie Schatzmeister sind, müssen Sie in den meisten Vereinen der Mitgliederversammlung jährlich einen Haushaltsplan vorlegen, der über die geplanten Einnahmen und Ausgaben für das begonnene Geschäftsjahr Auskunft gibt. Die Mitgliederversammlung muss diesen genehmigen. ...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Inhaltsverzeichnis
  5. Über den Autor
  6. Einführung
  7. Teil I: So gründen Sie einen Verein
  8. Teil II: Das »Gesetz« des Vereins: die Satzung
  9. Teil III: Unbedingt erstrebenswert: die Gemeinnützigkeit – und wie man sie erhält
  10. Teil IV: Einen Verein erfolgreich leiten – so geht's
  11. Teil V: Spezialitäten im Leben eines Vereins
  12. Teil VI: Der Top-Ten-Teil
  13. Stichwortverzeichnis
  14. End User License Agreement