Berufsbildung (E-Book)
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Berufsbildung (E-Book)

Entwicklung des Schweizer Systems

Emil Wettstein

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  1. 244 pages
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Berufsbildung (E-Book)

Entwicklung des Schweizer Systems

Emil Wettstein

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Dieses E-Book enthĂ€lt komplexe Grafiken und Tabellen, welche nur auf E-Readern gut lesbar sind, auf denen sich Bilder vergrössern lassen.Wie gaben Menschen frĂŒher ihr Berufswissen weiter? Wie hat sich das System der Schweizerischen Berufsbildung entwickelt?Nach einem leicht lesbaren Überblick, der die Entwicklung von den ZĂŒnften bis Anfang des 21. Jahrhunderts nachzeichnet, werden in einem zweiten Teil Themen wie etwa die kaufmĂ€nnische Ausbildung, die landwirtschaftliche Berufsbildung oder die Entwicklung der Fachhochschulen aus den Technika vertieft betrachtet.Ein Standardwerk, geschrieben von einem Praktiker, der sich seit Jahrzehnten mit der Berufsbildung befasst. Es löst die vor ĂŒber 30 Jahren geschriebene erste Fassung der immer noch verwendeten "Entwicklung" ab.

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Informations

Éditeur
hep verlag
Année
2020
ISBN
9783035516760
Édition
1
Sujet
Bildung

Vertiefung

01 AusbildungsverhĂ€ltnisse in den ZĂŒnften − VorlĂ€ufer der Berufslehren

Die ZĂŒnfte (Vereinigungen von Meistern) sind aus Bruderschaften (Meister und Gesellen) hervorgegangen. Oft handelt es sich dabei um GrĂŒndungen kirchlicher AutoritĂ€ten im 11. Jahrhundert. Es sind berufliche FachverbĂ€nde, die die wirtschaftlichen Belange ihres Handwerks regeln; gleichzeitig sind es Gemeinschaften, die sich der sozialen Probleme ihrer Mitglieder annehmen und ausserdem Geselligkeit und Brauchtum pflegen. (Weber 1988, 24 ff.)
Insbesondere regelten sie auch die Ausbildung des Nachwuchses. Es gab sie in vielen StĂ€dten und teilweise auch in Marktflecken, unter anderem in Aarau, Bulle, Basel, Freiburg, Konolfingen, Genf, Murten, Luzern, ZĂŒrich. (Landolt 1977, 53) Bruderschaften, die auch die Ausbildung von Lehrlingen regelten, gab es u. a. in Bern.
Neben den ZĂŒnften existierten auch Gemeinschaften von Gesellen und berufsstĂ€ndische Organisationen von HĂ€ndlern, Advokaten etc. [1350a 1711a]

BlĂŒtezeit

Aufbau und Merkmale der ZĂŒnfte unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Die Berufsausbildung weist im SpĂ€tmittelalter und in der frĂŒhen Neuzeit oft folgende Eigenschaften auf (nach Landolt 1977):
‱ Die Ausbildung findet im Betrieb eines Meisters statt, der der Zunft angehören muss, und wird von den ZĂŒnften geregelt und ĂŒberwacht, die teilweise auch Lehrgeld, Lohn und Mindestdauer der Lehre festlegen.
‱ Der Jugendliche wird mit 14 bis 16 Jahren in die Lehre aufgenommen und hat ein Lehrgeld zu entrichten. Ist er zu arm dazu, so kann er dieses in einer verlĂ€ngerten Lehre abverdienen. In manchen StĂ€dten bestehen auch FĂŒrsorgeeinrichtungen, die das Lehrgeld ausrichten.
‱ Die Lehre beginnt mit einer in der Regel 14 Tage dauernden Probezeit und mit dem «Aufdingen», der offiziellen Vorstellung des Lehrlings in der Zunftstube.
‱ Ein schriftlicher Lehrvertrag ist nur in der Westschweiz (Freiburg, Genf) ĂŒblich. Aus der Deutschschweiz sind nur wenig schriftliche LehrvertrĂ€ge bekannt.
‱ Die Lehrzeit betrĂ€gt in der Regel zwei bis vier Jahre, in AusnahmefĂ€llen zwischen drei Monaten und dreizehn Jahren. (Ebd. 122 ff.)
‱ Der Lehrling lebt in der Hausgemeinschaft des Lehrmeisters, der die vĂ€terliche Erziehungsgewalt ausĂŒbt und fĂŒr die Ausbildung verantwortlich ist. Er erhĂ€lt das Lehrgeld, hat aber fĂŒr Kost, Logis und Bekleidung zu sorgen und richtet dem Lehrling in der Regel einen bescheidenen Lohn aus.
‱ Der Lehrling hat fĂŒr den Meister zu arbeiten. Die Übernahme «berufsfremder» Arbeiten ist teilweise ĂŒblich, teilweise durch ZunftbeschlĂŒsse stark eingeschrĂ€nkt.
‱ Ab dem 16. Jahrhundert werden durch die ZĂŒnfte LehrabschlussprĂŒfungen abgenommen, die im 18. Jahrhundert allgemein ĂŒblich werden und zu dieser Zeit in der AusfĂŒhrung eines ProbestĂŒckes in der Werkstatt eines fremden Meisters bestehen.
‱ Seit dem 14. Jahrhundert wird die Ausbildung in einer Wanderschaft fortgesetzt, ein Brauch, der im 15. und 16. Jahrhundert zur Regel wird. Sie dauert zwischen einem und sechs Jahren und ist die einzige Fortbildungsmöglichkeit, die dieses System kennt.
‱ Nach der Wanderschaft kann sich der Geselle um eine Aufnahme in die Zunft bewerben. Dazu gehört als Beweis der beruflichen TĂŒchtigkeit die Herstellung eines MeisterstĂŒcks (ab 16. Jahrhundert). [1104a; 1350a; 1680a]
Ziel der Ausbildung ist neben der fachlichen Qualifizierung die Sozialisation in den Berufsstand (MĂŒllges 1979, 15). In der Werkstatt und im Meisterhaushalt, bei der Arbeit und bei der Feier, ĂŒberall hat sich der Lehrling an die Regeln der Zunftgemeinschaft zu halten. Das handwerkliche Können und die sozialen Einstellungen werden vorzugsweise imitativ (durch Nachahmung) erlernt, das berufliche Wissen aus beilĂ€ufigen ErlĂ€uterungen gesammelt.

Niedergang

Nach und nach wird die Aufnahme in die ZĂŒnfte beschrĂ€nkt und erschwert, werden Lehrzeit und Wanderschaft verlĂ€ngert oder das Lehrgeld massiv erhöht, um die Zahl der Ausgelernten (Konkurrenten) zu senken. Produktionsprogramm, Arbeitsweise und eingesetzte Hilfsmittel werden reglementiert. Änderungen bei den Produktionstechniken werden durch Verbote verunmöglicht.
Nicht Wettbewerb ist gefragt, sondern das Vermeiden von Konkurrenz. Das von der Nachfrage generierte Arbeitsvolumen soll gleichmĂ€ssig verteilt werden, damit alle Meister ĂŒberleben können. Die ZĂŒnfte werden zu «Bewahrungsanstalten fĂŒr die MittelmĂ€ssigkeit». (Bendel 1883, 3)
Diese Abschottung lĂ€sst sich auf die LĂ€nge nicht aufrechterhalten. Sie verhindert jeden Fortschritt und jede Anpassung an verĂ€nderte VerhĂ€ltnisse. Dabei sinkt durch die Industrialisierung die Nachfrage nach den Produkten des Gewerbes. Die Konkurrenz nimmt zu, umso mehr als das 18. und 19. Jahrhundert ein Zeitalter intensiven Strassenbaus ist, was den GĂŒteraustausch ĂŒber grössere Strecken ermöglicht. [1740a 1883e]
Die quantitative Bedeutung der Lehrlingsausbildung in den ZĂŒnften wird oft ĂŒberschĂ€tzt.
Es ist immer eine Minderheit gewesen, die eine Lehrlingsausbildung im beschriebenen Sinne durchlaufen konnte: MÀdchen hatten dazu keine Gelegenheit, ausser im 18. Jahrhundert in Textilberufen. Unehelich geborene Jugendliche sowie Jugendliche aus weniger angesehenen, unfreien und/oder armen Familien wurden nur ausnahmsweise zugelassen. Die Landbevölkerung (vgl. Renfer 1982, 66) war weitgehend ausgeschlossen. Meistersöhne wurden massiv bevorzugt.
Und vor allem: Die grosse Mehrheit der Bevölkerung war in der Landwirtschaft tÀtig, nicht in einem Handwerk.
Weitere TrÀger von beruflicher Ausbildung waren die Klöster sowie Herrschaftssitze. Auch die Akademien und UniversitÀten bereiteten auf BerufstÀtigkeiten vor. [900a 1460b]
Weiter entstehen neue Gewerbe, die nicht der Zunftordnung unterstellt sind, in Bern beispielsweise Maler, Gipser, PerĂŒckenmacher. Nach und nach lösen sich lĂ€ndliche Gebiete vom Diktat der StĂ€dte, was die Ansiedlung von Handwerkern ermöglicht, die keiner Regulierung unterstehen. Sie verkaufen ihre Produkte auf MĂ€rkten und bilden so eine Konkurrenz zu den Betrieben in den StĂ€dten.
In andern Gewerben bildeten sich grössere ZusammenschlĂŒsse von Arbeitenden, nach französischem Vorbild geschaffene Manufakturen und spĂ€ter Industriebetriebe. Die Obrigkeit fördert die Ansiedlung solcher Betriebe, um Arbeit und damit Brot zu beschaffen und die Armut zu bekĂ€mpfen. [1750b]
Der Zusammenbruch der alten Eidgenossenschaft 1798 im Gefolge der Französischen Revolution fĂŒhrt zu einem Zusammenbruch des Zunftwesens, denn die Gesetzgebung der Helvetik förderte die Handels- und Gewerbefreiheit. [1791a; 1776a; 1848d]
Allerdings wird das Rad bald zurĂŒckgedreht. Mit der Mediationsakte und ab 1815 mit der Restauration leben die ZĂŒnfte in einigen StĂ€dten wieder auf als Organisationen mit sozialen und gesellschaftlichen Funktionen, in der Regel ohne wirklichen Einfluss auf die berufliche Ausbildung. [1798a; 1877c]
Im Gegensatz dazu entsteht in Frankreich aus einigen ZĂŒnften ein «höchst bedeutungsvoll nachwirkender Organismus des kunstgewerblichen Unterrichtswesens, dessen Wirksamkeit die kunstgewerbliche und kunstindustrielle Produktion Frankreichs ihre bereits lĂ€nger denn ein Jahrhundert andauernde Überlegenheit zu einem grossen Theile verdankt». (Bendel 1883, 1) Bis heute hat sich in Frankreich hoch entwickeltes Kunsthandwerk in der Luxusindustrie erhalten. Manche Handwerker gehen auch nach wie vor auf Wanderschaft, insbesondere die Mitglieder der französischen Handwerksorganisation «Les Compagnons du Devoir et de Tour de France». (www.compagnons-du-devoir.com [29. 11. 2019])

02 Entwicklung der Volksschule

Voraussetzung fĂŒr die berufliche Bildung ist das Beherrschen von Basiskenntnissen, mindestens in den Kulturtechniken Lesen, Schreiben, Rechnen, und deshalb ein Schulsystem, das grossen Teilen der Bevölkerung deren Erwerb ermöglicht. Deshalb ist die Entwicklung der Volksschule von grosser Bedeutung fĂŒr die Entwicklung der Berufsbildung.

Reformation und AufklÀrung als TriebkrÀfte

Im 16. Jahrhundert ist es die Reformation, die sich fĂŒr die Bildung der Bevölkerung einsetzt, damit diese die Bibel lesen kann. Die katholischen Orte ziehen nach entsprechenden BeschlĂŒssen des Konzils zu Trient (1545−1563) nach.
Im Zusammenhang mit der AufklĂ€rung beginnt Ende des 18. Jahrhunderts eine neue Diskussion ĂŒber die Bildung der breiten Bevölkerung. Die EinfĂŒhrung eines Obligatoriums, wie es in der Helvetik (1798−1803) vorgesehen war, kommt vorerst nicht zustande. Erst die Pariser Julirevolution bringt 1830 den Durchbruch: In vielen Kantonen werden konservative Regierungen durch liberale ersetzt, denen die Volksbildung als Basis fĂŒr eine aktive Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen ein grosses Anliegen ist. In den 1830er-Jahren wird in vielen Kantonen die allgemeine Schulpflicht eingefĂŒhrt. Im Kanton ZĂŒrich beispielsweise wird 1832 ein Schulgesetz erlassen, mit dem Zweck, «die Kinder aller Volksclassen nach ĂŒbereinstimmten GrundsĂ€tzen zu geistig thĂ€tigen, bĂŒrgerlich brauchbaren und sittlich-religiösen Menschen» zu bilden. Der Besuch der «Alltagsschule» (Vollzeit) wird fĂŒr alle Kinder vom sechsten bis zum zwölften Altersjahr obligatorisch, ergĂ€nzt durch eine drei Jahre dauernde Repetierschule (Teilzeit). In den katholischen Kantonen geht es etwas lĂ€nger. Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird der Schulbesuch erst 1858 obligatorisch. (RothenbĂŒhler 2010, 169) [1883j]

Die Bundesverfassung bringt das Obligatorium des Schulbesuchs

Die erste Bundesverfassung, beschlossen 1848, ĂŒberlĂ€sst die Ordnung des Schulwesens weiterhin den Kantonen. Immerhin wird...

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