Übungen in Internationalem Privatrecht und Rechtsvergleichung
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Übungen in Internationalem Privatrecht und Rechtsvergleichung

Gerald MĂ€sch, Stefan Arnold

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  1. 440 pages
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Übungen in Internationalem Privatrecht und Rechtsvergleichung

Gerald MĂ€sch, Stefan Arnold

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Der Übungsband enthĂ€lt eine ausfĂŒhrliche EinfĂŒhrung in die Klausurbearbeitung sowie Musterklausuren mit umfassenden Musterlösungen zum internationalen Privatrecht sowie zum internationalen Zivilverfahrensrecht. Die Klausuren sind auf Basis der neuen Studienordnung zweistĂŒndig konzipiert. Das Werk richtet sich mit Grundkursklausuren an AnfĂ€nger sowie mit Schwerpunktklausuren an Fortgeschrittene.

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Informations

Éditeur
De Gruyter
Année
2022
ISBN
9783110667585
Édition
6
Sujet
Derecho

1. Teil: Didaktische und methodische Grundlagen

1. Kapitel: Methodische EinfĂŒhrung zur Lösung von internationalprivat- und -verfahrensrechtlichen FĂ€llen

§ 1: Die „Richterklausur“

In PrĂŒfungsarbeiten im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht sowie in der Rechtsvergleichung mĂŒssen Sie meistens ein Gutachten zur Vorbereitung einer Gerichtsentscheidung erstellen. Solche Gutachten sind Ihnen aus anderen FĂ€chern bekannt und Sie können die allgemeinen Regeln und RatschlĂ€ge zur Gutachtenerstellung grundsĂ€tzlich auch im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht heranziehen. Allerdings gibt es einige sachgebietsspezifische Besonderheiten, auf die im Folgenden eingegangen werden soll.

A. VorĂŒberlegungen zum Sachverhalt

I. Sachverhaltserfassung
Wie bei jeder Aufgabenstellung muss auch im Rahmen von IPR- und IZVR-FĂ€llen der Sachverhalt richtig erfasst werden. Schenken Sie besonders den AusfĂŒhrungen des Sachverhaltes Aufmerksamkeit, in denen (nur scheinbar anlasslos) einzelne Angaben vertieft dargestellt werden oder sich gar Beteiligte des Sachverhalts (vermeintlich laienhaft) Ă€ußern (bspw. „Es könne doch nicht angehen, dass...“). Hiermit sollen Sie auf Rechtsprobleme hingewiesen werden, die in der Klausur zu diskutieren sind. Gerade im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht kann es fĂŒr Ihre Lösung fatal sein, wenn Sie vermeintlich kleine Sachverhaltsdetails ĂŒberlesen, Personen verwechseln, Daten oder Eigenschaften falsch zuordnen. Denn all diese Sachverhaltselemente können fĂŒr zentrale Fragen ausschlaggebend sein – von der internationalen ZustĂ€ndigkeit ĂŒber das anwendbare Recht bis hin zur Anerkennung und Vollstreckung.
Daher sollten Sie besonders sorgsam bei der Sachverhaltserfassung vorgehen. NatĂŒrlich gilt es, den Sachverhalt mehrmals und genau zu lesen. Bereits beim ersten Lesen sollten Sie sich intuitive Ideen und Assoziationen am Rand markieren (etwa ein umkreistes P fĂŒr „Problem“) und wichtige Textpassagen unterstreichen. Ihr Klausurblatt muss dabei aber kein Kunstwerk werden; es genĂŒgt, wenn Sie spĂ€ter mit einem Blick hierauf die bedeutendsten Informationen wiederfinden. Das wird umso schwieriger, je mehr Stellen bunt markiert sind, sodass wir dazu raten, hiermit sparsam, aber gezielt umzugehen. DarĂŒber hinaus ist aber auch Ă€ußerst ratsam, eine Überblicksskizze anzufertigen und mit dem Sachverhalt zu vergleichen. MehrpersonenverhĂ€ltnisse sollten Sie sich – wie aus zivilrechtlichen Klausuren gewohnt – unbedingt optisch durch ein Dreieck (oder Viereck) vor Augen fĂŒhren. In aller Regel haben sĂ€mtliche im Sachverhalt angegebenen Informationen auch Bedeutung fĂŒr die Lösung und sollten deshalb auch in der Skizze zu finden sein. Ihre Skizze sollte deshalb detailreicher sein, als etwa Skizzen zu reinen zivilrechtlichen FĂ€llen, in denen man sich hĂ€ufig mit einer schematischen Darstellung begnĂŒgen kann. Im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht mĂŒssen vor allem auch bestimmte Eigenschaften der Personen genau beschrieben werden. Besonderes Augenmerk mĂŒssen Sie auf solche Sachverhaltselemente legen, die fĂŒr zentrale AnknĂŒpfungsmerkmale von Kollisionsnormen und internationalverfahrensrechtlichen Normen relevant sind. Dazu gehören beispielsweise die Staatsangehörigkeit oder der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten, die Belegenheit von GegenstĂ€nden oder auch die Orte, an denen sich relevante Dinge ereignen (wie ein Vertragsschluss oder die Begehung unerlaubter Handlungen). Wie Sie sehen, gewinnen in unserem Rechtsgebiet Informationen Bedeutung, die im deutschen materiellen Recht gar keine Rolle spielen. So ist nicht selbstverstĂ€ndlich eine nach dĂ€nischem Recht gegrĂŒndete Gesellschaft eine dĂ€nische Gesellschaft, eine Gesellschaft mit Sitz in England ist nicht unbedingt eine englische Gesellschaft. Diese Punkte gilt es erst zu prĂŒfen! Die Sachverhaltserfassung darf diese PrĂŒfung nicht schon vorwegnehmen, sondern soll im Gegenteil die Elemente der einzelnen Problemdarstellungen festlegen.
Beispielsweise:
Deutscher mit Wohnsitz in England
kauft von
einer nach dĂ€nischem Recht gegrĂŒndeten Gesellschaft mit Sitz in Schweden
durch schriftlichen Vertrag in englischer Sprache, geschlossen in der Schweiz, zum Preise von 50.000 Schweizer Franken
ein Paket von Aktien der nach französischem Recht gegrĂŒndeten X‑SA mit Sitz in Frankreich.
NatĂŒrlich können Sie auch je nach persönlicher Vorliebe AbkĂŒrzungen verwenden und etwas schematischer notieren, beispielsweise:
A (Sta: dt / Wohns.: Eng)
KV
B (GrĂŒndung: Dk / Sitz: S)
Schriftform (+) (Spr.: engl. / Abschlussort: Ch)
Preis 50k (CHF)
ĂŒber Aktien der X-SA (GrĂŒndung: frz. / Sitz: F)
Sind im Sachverhalt Daten angegeben, so sollte auch eine zeitliche Tabelle erstellt werden. Beispielsweise:
1.10.2020 Absendung des Angebots,
3.10.2020 Zugang des Angebots,
6.10.2020 Absendung der AnnahmeerklÀrung,
10.10.2020 Zugang der AnnahmeerklÀrung,
14.12.2020 Übergabe der Ware und Zahlung der 1. Rate des Kaufpreises,
1.2.2021 FĂ€lligkeit der 2. Kaufpreisrate,
1.3.2021 Mahnung durch VerkÀufer,
15.4.2021 Klageerhebung.
Ist nur ein Datum angegeben, so bedarf es eines solchen Schemas nicht. Auch diese Zeitangabe mĂŒssen Sie aber unbedingt beachten und in der Skizze notieren. Sie wird oft fĂŒr den zeitlichen Anwendungsbereich einer Norm bzw. eines Regelungsinstruments relevant sein. Ein Beispiel aus dem autonomen Kollisionsrecht bietet Art. 229 § 47 EGBGB.
In Ihrer Skizze sollten Sie rechtliche Schlussfolgerungen aus bestimmten Sachverhaltsinformationen nur sehr zurĂŒckhaltend ziehen und besser etwa in einem Klammerzusatz notieren. Denn solche Schlussfolgerungen mĂŒssen Sie im Gutachten rechtlich eingehend begrĂŒnden. Wenn beispielsweise eine Person als FlĂŒchtling gekennzeichnet ist, die ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, werden Sie im Ergebnis zu einem deutschen Personalstatut (Art. 5 EGBGB) gelangen. Das folgt allerdings erst aus einer Anwendung des Art. 12 Genfer FlĂŒchtlingskonvention und muss im Gutachten begrĂŒndet werden. In Ihrer Skizze sollten Sie also die Grundinformationen festhalten (etwa: FlĂŒchtling, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland) und nur in Klammern auf die rechtliche Konsequenz hinweisen (etwa: Art. 12 Genfer FlĂŒchtlingskonvention → deutsches Personalstatut). Ähnlich liegt es fĂŒr Fragen des Vertragsschlusses oder der Klageerhebung, wenn der Sachverhalt zu diesen Ereignissen detaillierte AblĂ€ufe erlĂ€utert. So können etwa beim Vertragsschluss Daten fĂŒr Absendung und Zugang der AnnahmeerklĂ€rung gegeben sein, bei der Klageerhebung Daten zur Einreichung und zur Zustellung der Klageschrift. Sie dĂŒrfen aus diesen Daten nicht vorschnell rechtliche Schlussfolgerungen ziehen, die vielleicht falsch sind. Denn die Ihnen vertrauten Regeln und Ergebnisse des deutschen Sachrechts (etwa ĂŒber den Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer ErklĂ€rung) sind ja vielleicht gar nicht maßgeblich. Rechnen Sie vielmehr damit, dass sich aus dem anwendbaren Recht (das Sie bei der Skizzenerstellung noch gar nicht endgĂŒltig ermittelt haben) auch ganz andere Folgerungen ergeben können. Beispielsweise kann der Vertrag gar nicht oder erst zu einem spĂ€teren (oder frĂŒheren) Zeitpunkt geschlossen worden sein als nach deutschem Recht.
Notieren Sie die Detailinformationen ĂŒber den Ablauf also vielmehr akribisch und ĂŒbersichtlich in der Skizze – vielleicht mit einem Klammerhinweis auf mögliche Probleme. Das hat auch den Vorzug, dass Sie bei der Ausarbeitung der Lösung nicht vergessen können, die einzelnen Schritte sorgsam zu prĂŒfen und in ihren rechtlichen Konsequenzen zu untersuchen. Das ist auch deshalb wichtig, weil man in der Schlussphase der Bearbeitung vielleicht unter Zeitdruck nur noch einen schnellen Blick auf das eigene Sachverhaltsschema werfen kann.
Die jeweiligen Informationen mĂŒssen auch sorgfĂ€ltig festgehalten werden. Achten Sie dabei auch darauf, Begriffe wie „Wohnsitz“, „gewöhnlicher Aufenthalt“ oder „Aufenthalt“ auch in ihrer Skizze genau zu vermerken, denn die feinen Begriffsunterschiede können höchst lösungsrelevant sein.
II. Fragestellung
NatĂŒrlich mĂŒssen Sie die Aufgabenstellung genau lesen. Die Besonderheit von IPR- und IZVR-FĂ€llen liegt dabei darin, dass die Fragestellung einen unterschiedlichen Umfang haben kann: (1) Sie kann rein internationalprivatrechtlich sein, sich nĂ€mlich nur darauf beziehen, welches Recht anwendbar ist.1 (2) Die Frage kann aber auch die materiellrechtliche Lösung umfassen, wobei hĂ€ufig auslĂ€ndisches Recht anzuwenden sein wird.2 (3) Schließlich kann die Fragestellung auch die internationalverfahrensrechtlichen Probleme einschließen. Beispielsweise können Fragen der Gerichtsbarkeit, der internationalen ZustĂ€ndigkeit, Besonderheiten bei auslĂ€ndischen Parteien (ParteifĂ€higkeit, ProzessfĂ€higkeit, Prozesskostenvorschuss), Zustellungen und Beweiserhebungen im Ausland, auslĂ€ndische RechtshĂ€ngigkeit oder auslĂ€ndische res iudicata eine Rolle spielen. Eventuell sind Fragen auch auf eine Anerkennung und Vollstreckung eines auslĂ€ndischen Urteils gerichtet.
Sie mĂŒssen also die jeweilige Formulierung sorgfĂ€ltig analysieren, um den Umfang der Fragestellung richtig zu ermitteln. Die allgemeine Frage: „Wie wird das Gericht entscheiden?“ umfasst alle drei Bereiche, also den internationalprivatrechtlichen Teil, die internationalverfahrensrechtlichen Probleme (soweit der Fall sie aufwirft) und schließlich die materiellrechtliche Lösung. Das Gleiche gilt, wenn nach dem Sachverhalt Klage erhoben worden ist und in der Aufgabenstellung nach der Rechtslage gefragt wird. Einen entsprechenden Umfang hat die Aufgabenstellung: „Hat die erhobene Klage Aussicht auf Erfolg?“.3
Lautet die Aufgabe hingegen: „Ist die Klage begrĂŒndet?“, so ist nur der materiellrechtliche Teil einschließlich der Ermittlung des anwendbaren Rechts verlangt. Das Gleiche gilt, wenn nach den AnsprĂŒchen einer Partei gefragt ist.
Eine nur internationalprivatrechtliche Lösung wird verlangt, wenn die Frage sich explizit nur auf das anwendbare Recht bezieht. Dann mĂŒssen Sie eine kollisionsrechtliche PrĂŒfung aus der Perspektive des deutschen Rechts vornehmen. Dazu ist zunĂ€chst das fĂŒr deutsche Gerichte und Behörden geltende deutsche Internationale Privatrecht maßgeblich – zu dem natĂŒrlich auch das europĂ€ische Kollisionsrecht und in Deutschland geltende StaatsvertrĂ€ge zĂ€hlen. Manchmal mĂŒssen Sie dann aber auch auslĂ€ndisches Kollisionsrecht prĂŒfen, nĂ€mlich dann, wenn das deutsche Kollisionsrecht eine Gesamtverweisung ausspricht. Art. 4 Abs. 1 EGBGB sieht das fĂŒr das autonome Kollisionsrecht als Grundregel vor. In solchen FĂ€llen muss schließlich auch untersucht werden, ob das auslĂ€ndische Internationale Privatrecht, auf das verwiesen wird, die Verweisung annimmt. Die Frage: „Welches Recht ist aus Sicht der deutschen Richterin (oder nach deutschem IPR) anwendbar?“ verlangt diese PrĂŒfung ebenfalls, denn im Rahmen dieser Fragestellung kommen auch Gesamtverweisungen in den Blick, soweit sie zum deutschen Internationalen Privatrecht gehören. Im europĂ€ischen Kollisionsrecht haben Sie es dagegen – von der EuErbVO abgesehen – mit Sachnormverweisungen zu tun, so dass Ihnen dieser zusĂ€tzliche PrĂŒfungsschritt erspart bleibt.
Wenn die Fragestellung schon in ihrem Umfang verkannt wird, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Ist etwa der internationalzivilverfahrensrechtliche Teil nicht bearbeitet worden, obwohl die Frage auf die Entscheidungsaussichten gerichtet war, so fehlt bereits ein möglicherweise sehr wesentlicher Teil der Lösung. Umgekehrt kann sich auch eine zu weit gesteckte PrĂŒfung negativ auswirken. Wenn Sie beispielsweise auf die Frage, ob die Klage begrĂŒndet ist, auch die ZulĂ€ssigkeit der Klage (also die internationalzivilverfahrensrechtlichen Probleme) erörtern und so auf die internationalprivatrechtlichen und materiellrechtlichen Fragen nicht mehr ausreichend Zeit verwenden können, haben Sie einen leicht vermeidbaren und potenziell schweren Fehler begange...

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